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Zur Frage der Rechtsnatur, Verbindlichkeit und völkerrechtlichen

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KSZE-Schlußakte: <strong>Rechtsnatur</strong>, <strong>Verbindlichkeit</strong>, völkerrechtliche Relevanz 691<br />

dezidierte Äußerungen östlicher Staatenvertreter nicht bekannt geworden<br />

sind, so ist doch festzustellen, daß auch sie auf <strong>der</strong> Helsinki-Schluß-<br />

sitzung <strong>und</strong> danach nicht mehr von einem internationalen Vertrag<br />

sprechen. Sowjetischerseits beispielsweise wird <strong>der</strong> Begriff dafür - dogovor<br />

- o<strong>der</strong> soglasenie nicht<br />

mehr gebraucht, son<strong>der</strong>n immer nur von dogo-<br />

vorennost-&apos; gesprochen41); das ist weniger als Vertrag <strong>und</strong> bedeutet Abmachung.<br />

Daß auf östlicher Seite nicht so deutlich gesagt wird, die<br />

Schlußakte sei kein Vertrag, scheint auf dem Unwillen zu beruhen, die<br />

diesbezügliche Nichterreichung des ursprünglichen Konferenzzieles auch<br />

noch verbal zu plakatieren. Der Mangel <strong>der</strong> Rechtsetzungsabsicht ergibt<br />

sich schließlich noch aus dem innerstaatlichen Verfahrensverhalten <strong>der</strong><br />

Beteiligten: In keinem Teilnehmerstaat wurde ein innerstaatliches Zustimmungsverfahren<br />

durchgeführt, es kam allenfalls zu parlamentarischen<br />

Debatten 42); nirgendwo fand eine Promulgation <strong>der</strong> Schlußakte nach den<br />

Vorschriften über die Promulgation internationaler Verträge statt 43); auch<br />

41) Vgl. die Reden Breinevs in Helsinki, Pravda vom 1. 8. 1975, <strong>und</strong> auf dem<br />

VII. Parteitag <strong>der</strong> Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei in Warschau, Izvestija<br />

vom 10. 12. 1975; die Rede Gromykos vor <strong>der</strong> XXX. VN-Generalversammlung,<br />

Izvestija vom 24. 9. 1975.<br />

42) So im Deutschen B<strong>und</strong>estag, vgl. Deutscher B<strong>und</strong>estag Sten. Ber., 7. Wahlperiode,<br />

183. Sitzung am 25. 7. 1975, S. 12797 ff.<br />

43) Interessant ist die innerstaatliche Behandlung <strong>der</strong> Schlußakte in <strong>der</strong> Sowjetunion:<br />

Die Schlußakte wurde nicht, wie das für hochpolitische Verträge nach<br />

dem Gesetz über Ratifizierung <strong>und</strong> Kündigung internationaler Verträge <strong>der</strong> UdSSR<br />

vom 20. 8. 1938 (VVS SSSR 1938 Nr. 11) vorgeschrieben ist <strong>und</strong> auch üblicherweise<br />

so gehandhabt wird (letztes Beispiel: die Ratifizierung des Vertrags über Fre<strong>und</strong>-<br />

schaft, Zusammenarbeit <strong>und</strong> gegenseitigen Beistand zwischen <strong>der</strong> UdSSR <strong>und</strong> <strong>der</strong> DDR<br />

vom 7. 10. 1975, Izvestija vom 5. 12. 1975), dem Präsidium des Obersten Sowjet<br />

<strong>der</strong> UdSSR bzw. diesem selbst zugeleitet; die Schlußakte wurde statt dessen in einer<br />

gemeinsamen Sitzung des Politbüros des ZK <strong>der</strong> KPdSU, des Präsidiums des<br />

Obersten Sowjet <strong>und</strong> des Ministerrats <strong>der</strong> UdSSR behandelt, worüber eine nicht<br />

näher bezeichnete gemeinsame Erklärung t)ber die Ergebnisse <strong>der</strong> Konferenz über<br />

Sicherheit <strong>und</strong> Zusammenarbeit in Europa zunächst in <strong>der</strong> Tagespresse (Pravda vom<br />

7. 8. 1975), anschließend im sowjetischen Gesetzblatt, jedoch außerhalb des Teils 1,<br />

in dem Ratifizierungsbeschlüsse publiziert werden, veröffentlicht wurde, siehe<br />

VVS SSSR 1975 Nr. 33 vom 13. 8. 1975. Diese gemeinsame Erklärung ist kein Akt<br />

im Zuge des innerstaatlichen Vertragsabschlußverfahrens. Die Schlußakte selbst<br />

wurde zunächst nur in <strong>der</strong> Tagespresse veröffentlicht (Izvestija <strong>und</strong> Pravda vom<br />

2. 8. 1975). Erst sechs Monate später, im Januar 1976, erschien auch eine Veröffent-<br />

lichung <strong>der</strong> Schlußakte im sowjetischen Gesetzblatt, allerdings ebenfalls nicht in<br />

dessen Teil I, in dem internationale Verträge <strong>der</strong> UdSSR abgedruckt werden,<br />

son<strong>der</strong>n in einer Anlage zu&apos; Nr. 33/1975 <strong>der</strong> VVS SSSR, in <strong>der</strong> im August 1975 die<br />

gemeinsame Erklärung des Politbüros des ZK <strong>der</strong> KPdSU, des Obersten Sowjet <strong>und</strong><br />

http://www.zaoerv.de<br />

© 1976, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht <strong>und</strong> Völkerrecht

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