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Zur Frage der Rechtsnatur, Verbindlichkeit und völkerrechtlichen

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718 Schweisfurth<br />

entwicklungen, die diese Prinzipien in <strong>der</strong> Schlußakte gef<strong>und</strong>en haben,<br />

im Vergleich zu ihrem bisherigen Entwicklungsstand herauszuarbeiten.<br />

Ein weiterer völkerrechtlicher Aspekt <strong>der</strong> Schlußakte ergibt sich aus<br />

ihrer möglichen Wirkung auf bestehende Verträge, sofern <strong>der</strong>en Inhalt<br />

im Wi<strong>der</strong>spruch zum Prinzipienkatalog <strong>der</strong> Schlußakte steht. Gedacht<br />

ist hier vor allem an das System bilateraler Beistandspakte zwischen<br />

den Staaten Osteuropas, soweit diese in einer Weise interpretiert <strong>und</strong><br />

angewandt werden, die den in <strong>der</strong> Schlußakte vereinbarten Prinzipien<br />

wi<strong>der</strong>sprechen (Stichworte: Prinzip des sozialistischen Internationalis-<br />

mus, Breinev-Doktrin140141). Wäre die Schlußakte ein internationaler<br />

Vertrag, dann wäre die <strong>Frage</strong> nach den für das Verhältnis aufeinan<strong>der</strong>folgen<strong>der</strong><br />

Verträge <strong>der</strong> gleichen Vertragspartner geltenden Regeln142)<br />

zu beurteilen, <strong>und</strong> sie liefe kraft Wirkung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Schlußakte formu-<br />

lierten einfachen Nichtberührungsklausel auf den compatibility-test<br />

hinaus 143). Solche Regeln bestehen für die Beurteilung des Verhältnisses<br />

früherer Verträge zu späteren außerrechtlichen Abmachungen nicht. Die<br />

<strong>Frage</strong> ist, inwieweit die Nichtberührungsklausel <strong>der</strong> Schlußakte über dieses<br />

Verhältnis eine spezielle&apos;Auskunft gibt.<br />

Zunächst: Welche Verträge, Abkommen <strong>und</strong> Abmachungen sollen<br />

von <strong>der</strong> Prinziplenerklärung nicht berührt sein? Der Text <strong>der</strong> Nichtberührungsklausel<br />

läßt eine Einschränkung auf bestimmte Verträge <strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> einiger Unterzeichnerstaaten <strong>der</strong> Schlußakte nicht, son<strong>der</strong>n nur eine<br />

Globalbezugnahme auf <strong>der</strong>en frühere Verträge erkennen. Wenn. auch das<br />

Bestreben nach Absicherung <strong>der</strong> Vier-Mächte-Rechte in Bezug auf<br />

Deutschland Ursache für die Formulierung <strong>der</strong> Nichtberührungsklausel<br />

140) Überlegungen zur Breinev-Doktrin drängen sich in diesem Zusammenhang<br />

auf, wenn man berücksichtigt, welch immense Rolle diese Doktrin bei <strong>der</strong> Abfa.ssung<br />

gerade <strong>der</strong> Prinzipienerklärung gespielt hat, vgl. dazu R u s s e 11, S. 253-257 <strong>und</strong>passim.<br />

141) Vgl. hierzu Th. Schwelsfurth, Die Bedeutung eines gesamteuropäischen<br />

Katalogs von Völkerrechtsgr<strong>und</strong>sätzen für die völkerrechtliche Lage <strong>der</strong> sozialistischen<br />

Staaten Osteuropas, in- Probleme <strong>der</strong> Konferenz über Sicherheit <strong>und</strong><br />

Zusammenarbeit in Europa, hrsg. von B. Meissner <strong>und</strong> A. Uschakow (Berlin [West]<br />

1975), S. 1111 ff. Diese im&apos;Februar 1973 verfaßte Untersuchung ging von <strong>der</strong> irrigen,<br />

nach dem damaligen Stand <strong>der</strong> KSZE aber vertretbaren Prämisse aus, daß <strong>der</strong><br />

Prinzipienkatalog die Form eines <strong>völkerrechtlichen</strong> Vertrages haben werde. Zum<br />

Problem des Wi<strong>der</strong>spruchs <strong>der</strong> bilateralen Beistandspakte in Osteuropa zur Prinzipiendeklaration<br />

<strong>der</strong> Schlußakte kann aber auf diese Arbeit <strong>und</strong> die weiteren dort<br />

angegebenen Quellen verwiesen werden.<br />

142) Art. 30 <strong>und</strong> 59 WVRK.<br />

143) Vgl. Schweisfurth, op. cit. (Anm. 141), S. 121 ff.<br />

http://www.zaoerv.de<br />

© 1976, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht <strong>und</strong> Völkerrecht

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