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Zur Frage der Rechtsnatur, Verbindlichkeit und völkerrechtlichen

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KSZE-Schlußakte: <strong>Rechtsnatur</strong>, <strong>Verbindlichkeit</strong>, völkerrechtliche Relevanz 703<br />

normen sind. Damit gelangen wir zu <strong>der</strong> zweiten <strong>Frage</strong>: <strong>der</strong> Klärung des<br />

Orteg des in <strong>der</strong> Schlußakte enthaltenen Komplexes von Regeln im<br />

Gefüge <strong>der</strong> internationalen Beziehungen.<br />

Zutreffend schreibt W e n g 1 e r, daß in <strong>der</strong> Tat gerade von Juristen<br />

häufig übersehen (wird), daß das Recht nur eines <strong>der</strong> möglichen Mittel<br />

zur Verwirklichung unterschiedlicher Interessen an dem Verhalten an<strong>der</strong>er<br />

iSt 84). Man kann ergänzen, daß entsprechend das Recht auch nicht<br />

<strong>der</strong> einzige Komplex von Regeln ist, <strong>der</strong> das Verhalten einer sozialen<br />

Gruppe<br />

bestimmt. Die Interaktionen des von Staaten konstituierten sozia-<br />

len Systems richten sich, sofern sie von Regeln (Normen) <strong>und</strong> nicht bloß<br />

von rein ontischen Verhaltensmustern 85) bestimmt werden, natürlich<br />

in erster Linie nach den Regeln des Völkerrechts; aber es gab <strong>und</strong> gibt<br />

in diesem sozialen System daneben auch den Komplex von Regeln<br />

<strong>der</strong> Courtoisie, <strong>der</strong> internationalen Verkehrssitte, die nur deswegen so<br />

geringe wissenschaftliche Aufmerksamkeit genießen, weil ihr Gegenstand<br />

heute als für den Ablauf <strong>der</strong> zwischenstaatlichen Beziehungen mit Recht<br />

bedeutungsgering taxiert wird; <strong>und</strong> es gibt wohl auch einen Komplex<br />

von Regeln <strong>der</strong> internationalen Moral, wieviel Skepsis im einzelnen<br />

hier auch immer angebracht sein mag86).<br />

84) W. W e n g 1 e r, Der Begriff des Politischen im internationalen Recht (Tübingen<br />

1956), S. 42.<br />

85) Hierzu dürften doch wohl die &quot;informal rules of the game&quot; (siehe Falk,<br />

loc. cit., S. 486) zu rechnen sein, die sich, &quot;based on implicit un<strong>der</strong>staiidings or<br />

unilateral actions and acquiescence&quot; (siehe Schachter, loc. cit., S. 303), im gegenseitigen<br />

Verhalten <strong>der</strong> Großmächte USA <strong>und</strong> UdSSR herausgebildet haben; siehe<br />

dazu E. McWhinney, Soviet and Western International Law and the Cold War<br />

in the Era of Bipolarity, Canadian Yearbook of International Law 1963, S. 40 ff.<br />

86) V i r a 11 y, op. cit. (Anm. 76), S. 29, meint: Quoi qu&apos; en pensent les cyniques<br />

pseudo-r les facteurs moraux ont aussi leur importance, mAme dans les<br />

rapports internationaux. Als eine moralische Norm wird man die Pflicht <strong>der</strong> Staaten<br />

zur Hilfeleistung in Katastrophenfällen (Erdbeben, Überschwemmungen, Dürre-<br />

perioden) ansehen können, so auch Stern, loc. cit. (Anm. 74), S. 149. Interessant für<br />

die Annahme <strong>der</strong> Existenz einer internationalen Moral ist eine Passage in <strong>der</strong><br />

Präambel <strong>der</strong> Charta <strong>der</strong> Organisation Amerikanischer Staaten: &quot;Convinced that<br />

juridical organization is a n ecessary condition for security and peace fo<strong>und</strong>ed<br />

on moral or<strong>der</strong> and on justice&quot;. Sicher zu weitgehend <strong>und</strong> wohl auch eher als<br />

Postulat gedacht ist die Resolution <strong>der</strong> XXXVII. Interparlamentarischen Konferenz<br />

Rom, September 1948, wo es heißt: Die Beziehungen zwischen den Staaten werden<br />

von den Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>der</strong> Moral beherrscht wie die Beziehungen zwischen Einzel-<br />

personen, FW 1948 Nr. 6, S. 323. Bemerkenswert, daß auch im sowjetischen<br />

Völkerrechtsschrifttum obiter zwischen Völkerrechtsnormen <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en inter-<br />

nationalen Normen (moralischen, technischen u.a.) unterschieden wird, vgl. G.M.<br />

Vel&apos; jaminov, 0 pOnjatii normy meidunarodnogo prava [Über den Begriff<br />

<strong>der</strong> Völkerrechtsnorm] SEMP 1971, S. 131 ff., hier S. 138.<br />

http://www.zaoerv.de<br />

© 1976, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht <strong>und</strong> Völkerrecht

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