28.02.2013 Aufrufe

Zur Frage der Rechtsnatur, Verbindlichkeit und völkerrechtlichen

Zur Frage der Rechtsnatur, Verbindlichkeit und völkerrechtlichen

Zur Frage der Rechtsnatur, Verbindlichkeit und völkerrechtlichen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

682 Schweisfurth<br />

son<strong>der</strong>n nur eine politisch-moralische Absichtserklärung3) sei, daß<br />

mithin die Konferenz für Europa kein neues Völkerrecht geschaffen<br />

habe4), mag die <strong>Frage</strong> nach <strong>der</strong> <strong>Rechtsnatur</strong> <strong>der</strong> KSZE-Schlußakte<br />

manchem gewiß, die nach ihrer <strong>Verbindlichkeit</strong> <strong>und</strong> <strong>völkerrechtlichen</strong><br />

Relevanz manchem wahrscheinlich als gekünstelt, als 1 art pour l&apos;art im<br />

Bereich völkerrechtsdogmatischen Interpretierens erscheinen. Einer <strong>der</strong>art<br />

schnellfertigen Beurteilung <strong>der</strong> <strong>Frage</strong>stellung ist jedoch folgendes zur<br />

Nicht alle <strong>der</strong> in Helsinki ver-<br />

Überlegung anheimzustellen: &quot;ELstens.<br />

sammelten Vertreter <strong>der</strong> KSZE-Teilnehmerstaaten haben <strong>der</strong>artig dezi-<br />

dierte Erklärungen über den nicht<strong>völkerrechtlichen</strong> Charakter <strong>der</strong> Schlußakte<br />

abgegeben; dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für die Vertreter <strong>der</strong> osteuropäischen<br />

Staaten. Es gibt sogar Erklärungen, wenn auch nur aus einem einzigen<br />

KSZE-Teilnehmerstaat <strong>und</strong> wenn auch nicht von einem Organ dieses<br />

Staates, so doch immerhin von dem obersten Organ <strong>der</strong> diesen Staat<br />

regierenden kommunistischen Partei, <strong>der</strong> SED <strong>der</strong> DDR, worin die<br />

KSZE-Schlußakte als völkerrechtliches Instrument charakterisiert wird5).<br />

Auch an<strong>der</strong>en Orts wird von den Verträgen von Helsinki gesprochen 6).<br />

a treaty .&quot;, in Her Majesty&apos;s Stationery Office August 1975; <strong>der</strong> franz6sische<br />

Staatspräsident Giscard d&apos;Estaing ebendort: Die in Helsinki unterzeichneten Texte<br />

haben übrigens nicht den Wert eines Vertrages , EA 1975, S. D 553; ebendort<br />

<strong>der</strong> italienische Ministerpräsident Moro: Obgleich diese Verpflichtungen keinen<br />

rechtlichen Charakter haben , EA 1975, S. D 546.<br />

3) So B<strong>und</strong>esaußenminister Genscher in <strong>der</strong> 422. Sitzung des B<strong>und</strong>esrates am<br />

11. 7. 1975, Bulletin Nr. 92 vom 17. 7. 1975.<br />

4) So B<strong>und</strong>eskanzler Schmidt in seiner Erklärung während <strong>der</strong> Schlußkonferenz<br />

<strong>der</strong> KSZE am 30. 7. 1975 in Helsinki, Bulletin Nr. 98 vom 1. 8. 1975, S. 923.<br />

5) In einem durch das Politbüro-Mitglied Hermann Axen erstatteten <strong>und</strong> hernach<br />

vom Zentralkomitee <strong>der</strong> SED bestätigten Bericht des SED-Politbüros zu den<br />

Ergebnissen <strong>der</strong> KSZE heißt es u.a.: Die KSZE habe die politische <strong>und</strong> territoriale<br />

Bilanz des zweiten Weltkriegs <strong>und</strong> <strong>der</strong> Nachkriegsentwicklung in Europa gezogen<br />

<strong>und</strong> völkerrechtlich fixiert. Weiter: In <strong>der</strong> Schlußakte ist dagegen das neue<br />

demokratische Völkerrecht verankert . Der Prinzipienkatalog <strong>der</strong> Schlußakte<br />

entspreche den Interessen <strong>der</strong> sozialistischen Gemeinschaft, die politische Gr<strong>und</strong>frage<br />

des territorialen Status quo, die politische <strong>und</strong> völkerrechtliche Fixierung<br />

<strong>der</strong> europäischen Nachkriegsgrenzen auf <strong>der</strong> Sicherheitskonferenz gesamteuropäisch<br />

zu verankern, in. dem Bereich <strong>der</strong> humanitären <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en <strong>Frage</strong>n<br />

(konnte) eine eindeutige Bestimmung <strong>der</strong> <strong>völkerrechtlichen</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />

<strong>der</strong> Zusammenarbeit durchgesetzt werden (Hervorhebungen vom Verfasser). Vgl.<br />

Neues Deutschland vom 3. <strong>und</strong> 4./5. 10. 1975, Abdruck in DA 1975 Nr. 11, S. 1207 ff<br />

Als ein völkerrechtliches Instrument wird die Schlußakte auch dargestellt von<br />

S. B o c k, Festigung <strong>der</strong> Sicherheit in Europa, Kernstück <strong>der</strong> Schlußakte von Helsinki,<br />

Deutsche Außenpolitik 1975 Nr. 11, S. 1623.<br />

6) So <strong>der</strong> portugiesische Außenminister Melo Antunes laut einer Pressemeldung,<br />

FAZ vom 28. 2. 1976.<br />

http://www.zaoerv.de<br />

© 1976, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht <strong>und</strong> Völkerrecht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!