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Zur Frage der Rechtsnatur, Verbindlichkeit und völkerrechtlichen

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708 Schweisfurth<br />

province, soit qu&apos;il les estime äpourvues de toute valeur, le juriste ne<br />

s&apos;int8resse habituellement pas aux obligations &lt;morales et politiques&gt;, ä<br />

Ngard desquelles il fait volontiers de Pironie -<br />

so kennzeichnet V i r a 11 y<br />

die Situation 103). Eine <strong>der</strong>artige Distanzhaltung mag solange angängig<br />

gewesen sein, wie außerrechtliche zwischenstaatliche Abmachungen ein<br />

marginales Phänomen, mit geringer o<strong>der</strong> befristeter Bedeutung für die<br />

internationalen Beziehungen darstellten. Das muß nicht immer so bleiben,<br />

<strong>und</strong> es gibt Anzeichen dafür, daß die Bedeutung außerrechtlicher<br />

zwischenstaatlicher Abmachungen zunimmt <strong>und</strong> die Völkerrechtswissenschaft<br />

entsprechend sensibilisiert 104). Nicht zuletzt die KSZE-Schlußakte<br />

kann als ein solches Anzeichen gesehen werden. Eine <strong>der</strong>artige außerrechtliche<br />

zwischenstaatliche Abmachung, dii&gt;&quot;iIi.cht nur einen Dekalog<br />

ausformulierter Verhaltensprinzipien, son<strong>der</strong>n ganzes Aktionsprogramm<br />

von fünf<strong>und</strong>dreißig Staaten für eine Reihd von Jahren enthält,<br />

hat es in Europa noch nicht gegeben.<br />

Wenn heute die Völkerrechtswissenschaft aufgefor<strong>der</strong>t wird, ihre dogmatisch-normative<br />

Arbeitsweise du&apos;rch eine gründliche Untersuchung<br />

des Völkerrechts in seiner Realität, die vor allem die dynamische Dimension<br />

<strong>der</strong> Normen, <strong>der</strong>en Entstehung, Entwicklung <strong>und</strong> Anwendung<br />

unter dem Einfluß metajuristischer Faktoren mit berücksichtigt, zu<br />

ergänzen 10,9), so sollte in das Interessenspektrum einer <strong>der</strong>artigen Völker-<br />

- 104)<br />

103) V i r a 11 y, op. cit. (Anm. 76), S. 28.<br />

Kennzeichnend hierfür sind die Arbeiten von W e n g 1 e r, op. cit. (Anm. 49<br />

<strong>und</strong> Anm. 54), R o t t e r, op. cit. (Anm. 12), M ü n c h, op. cit. (Anm. 28), d e r s., ZaöRV<br />

Bd. 29, S. 1 ff. Behandeln diese Arbeiten das Phänomen <strong>der</strong> außerrechtlichen<br />

Abmachung allgemein, so genießt die <strong>Frage</strong> <strong>der</strong> <strong>Rechtsnatur</strong> <strong>der</strong> Resolutionen <strong>und</strong><br />

Deklarationen <strong>der</strong> VN-Generalversammlung, die <strong>der</strong> Autor, was hier jedoch nicht<br />

im einzelnen erörtert werden soll, als Spezialfall <strong>der</strong> außerrechtlichen Abmachung<br />

ansieht, schon seit langem wissenschaftliche Aufmerksamkeit, siehe hierzu die<br />

neueren Abhandlungen von Tomuschat, op. cit. (Anm. 90), Virally, op. cit.<br />

(Anm. 76), E.U. Petersmann, Die Dritte Welt <strong>und</strong> das Wirtschaftsvölkerrecht,<br />

ZaöRV Bd. 36 (1976), S. 492, J.A. Frowein, Der Beitrag <strong>der</strong> internationalen<br />

Organisationen zur Entwicklung des Völkerrechts, ZaöRV Bd. 36, S. 147 ff., <strong>der</strong><br />

empfiehlt, daß, obgleich es sich bei den Resolutionen <strong>und</strong> Deklarationen <strong>der</strong><br />

Generalversammlung <strong>der</strong> VN um pri-droit handle (nach einem Ausdruck von<br />

Colliard, Institutions des relations internationales [6. Aufl. 1974], S. 276),<br />

<strong>der</strong> Völkerrechtler sich mit ihnen <strong>und</strong> ihrem Wortlaut eingehen<strong>der</strong> befassen sollte,<br />

als das häufig geschieht (S. 155).<br />

105) So. B. Simma, Völkerrechtswissenschaft <strong>und</strong> Lehre von den internationalen<br />

Österr. ZöR<br />

Beziehungen: Erste Überlegungen zur Interdependenz zweler Disziplinen,<br />

Bd. 23 (1972), S. 293 ff., hier S. 309.<br />

http://www.zaoerv.de<br />

© 1976, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht <strong>und</strong> Völkerrecht

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