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in NRW - Deutscher Aero Club Landesverband Nordrhein Westfalen ...

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Recht<br />

Arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten …<br />

Nahezu e<strong>in</strong> ganzes Jahrzehnt ist vergangen, bis e<strong>in</strong> Mitgliedsvere<strong>in</strong> unseres<br />

Verbandes das für ihn positive Ende e<strong>in</strong>er wahren Prozessodyssee erleben durfte.<br />

Was war geschehen? Zwecks Aufbaus<br />

des Flugbetriebes betankte der spätere<br />

Kläger die W<strong>in</strong>de. Der 17 1/ 2 ­ jährige Lepofahrer<br />

setzte se<strong>in</strong> Vehikel mit zu viel<br />

Schwung, dafür aber umso mehr Unachtsamkeit<br />

rückwärts aus dem Hangar<br />

und quetschte den Kläger zwischen<br />

W<strong>in</strong>de und Lepo e<strong>in</strong>. Der Prozess warf<br />

vielerlei Rechtsfragen auf, über die noch<br />

zu berichten se<strong>in</strong> wird. Gewonnen wurde<br />

der Prozess vom Vere<strong>in</strong> im Ergebnis<br />

letztlich deswegen, weil die Tätigkeit<br />

des geschädigten Mitglieds zuvor durch<br />

die zuständige Verwaltungsberufsgenossenschaft<br />

bestandkräftig als „arbeitnehmerähnlich“<br />

e<strong>in</strong>gestuft worden<br />

war. Hieran war das Oberlandesgericht<br />

gebunden.<br />

Damit war der Schadenssachverhalt<br />

gleichsam dem allgeme<strong>in</strong>en Schadensersatzrecht<br />

entzogen und dem speziellen<br />

berufsgenossenschaftlichen Erstattungsrecht<br />

überantwortet, welches<br />

sich zwar zugunsten des Geschädigten<br />

durch e<strong>in</strong> respektables „Paket“ an gesundheitsbezogenen<br />

Sachleistungen<br />

bis h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>em Rentenanpruch kennzeichnet,<br />

zu se<strong>in</strong>en Lasten aber eben<br />

auch durch den Wegfall e<strong>in</strong>es Schmerzensgeldes.<br />

Vielen wird diese Konsequenz<br />

aus ihrer Kenntnis des Berufsgenossenschaftswesens<br />

bekannt se<strong>in</strong>,<br />

welches die meisten unserer Arbeitsverhältnisse<br />

„überlagert.“<br />

Umso überraschter wird deshalb vielleicht<br />

mancher Leser se<strong>in</strong>, dass hier<br />

außerhalb vertraglich vere<strong>in</strong>barter<br />

Arbeitsverhältnisse berufsgenossenschaftliche<br />

Leistungen erbracht werden<br />

können. In der Tat ist solches möglich,<br />

nämlich dann, wenn es um Tätigkeiten<br />

geht, h<strong>in</strong>sichtlich welcher man im Rahmen<br />

e<strong>in</strong>er Gesamtbetrachtung feststellen<br />

kann, dass sie ganz ähnlich wie die<br />

Tätigkeit e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers ausgeübt<br />

werden.<br />

Bedenkt man, dass hierzu, anders als<br />

für „eigentliche“ Arbeitnehmer, von<br />

Seiten des „Emfängers“ solcher Tätig­<br />

keiten, regelmäßig hier folglich des<br />

Luftsportvere<strong>in</strong>s, ke<strong>in</strong>e Beiträge zur Berufsgenossenschaft<br />

gezahlt werden, ist<br />

unschwer nachvollziehbar, dass es sich<br />

bei der Qualifizierung solcher Tätigkeiten<br />

als „arbeitnehmerähnlich“ um e<strong>in</strong>e<br />

sehr eng zu handhabende Ausnahmesituation<br />

handelt.<br />

Der DAeC LV <strong>NRW</strong> e.V. hatte bereits<br />

vor rund 10 Jahren e<strong>in</strong> Musterverfahren<br />

bis h<strong>in</strong> zum Bundessozialgericht<br />

unterstützt zu Gunsten der Witwe e<strong>in</strong>es<br />

Gastflüge durchführenden Motorseglerpiloten,<br />

die dort jedoch mit dem<br />

geltend gemachten Anspruch auf berufsgenossenschaftliche<br />

Witwenrente<br />

gescheitert war. Grund hierfür war e<strong>in</strong>e<br />

<strong>in</strong> der Praxis allgeme<strong>in</strong> zu Recht als<br />

widersprüchlich empfundene Rechtsprechung<br />

des Bundessozialgerichts,<br />

wobei der Ausgangspunkt dessen Auffassung<br />

durchaus nachvollziehbar ist.<br />

Diese geht dah<strong>in</strong>, dass dasjenige, was<br />

von e<strong>in</strong>em Vere<strong>in</strong>smitglied allgeme<strong>in</strong>,<br />

d.h. als typische mitgliedschaftliche<br />

Verpflichtung dem Vere<strong>in</strong> gegenüber<br />

erwartet werden kann, selbstverständlich<br />

ke<strong>in</strong>e berufsgenossenschaftlichen<br />

Ansprüche auslösen kann.<br />

Stellte sich jedoch e<strong>in</strong> Mitglied darüber<br />

h<strong>in</strong>aus besonderen Aufgaben und<br />

erfüllte sie für den Vere<strong>in</strong> stellte und<br />

stellt sich derzeit die Sozialgerichtsbarkeit<br />

grundsätzlich auf den Standpunkt,<br />

dass e<strong>in</strong> solches Mitglied freiwillig e<strong>in</strong>e<br />

höhere Pflichtenanforderung übernehme<br />

und e<strong>in</strong> solcher freiwillig übernommener<br />

höherer Pfichtenkatalog wiederum<br />

als berufsgenossenschaftlich nicht<br />

abgesicherte Mitgliedsverpfichtung zu<br />

werten sei. Es liegt auf der Hand, dass<br />

sich da die Katze gewissermaßen <strong>in</strong> den<br />

Schwanz beißt.<br />

Anerkannt wurden deshalb im Ergebnis<br />

zumeist nur Tätigkeiten, die außerhalb<br />

des orig<strong>in</strong>ären und unmittelbaren Vere<strong>in</strong>szwecks<br />

lagen wie etwa die Tätigkeit<br />

<strong>in</strong> der Vere<strong>in</strong>sgaststätte. Schadensfälle<br />

im Zusammenhang mit orig<strong>in</strong>ären Tä­<br />

tigkeiten im Rahmen des Vere<strong>in</strong>szwecks<br />

fielen hier mit wenigen Ausnahmen bei<br />

hochqualifizierten, sonst nur gegen<br />

Entgelt „auf dem Markt e<strong>in</strong>kaufbaren“<br />

Leistungen wie etwa Fluglehrertätigkeiten<br />

<strong>in</strong> besonderen Fällen auf Grund<br />

dieser Rechtsprechung aus dem Zuständigkeitsbereich<br />

der Berufsgenossenschaften<br />

heraus bzw. gelangten <strong>in</strong><br />

diesen gar nicht erst h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>. Das wurde<br />

und wird von Vielen zurecht als wenig<br />

sachgerecht empfunden und war für<br />

den DAeC LV <strong>NRW</strong> e.V. Anlass, hier<br />

mit der für ihn zuständigen VBG e<strong>in</strong>e<br />

für alle Beteiligten ebenso handhabbare<br />

wie e<strong>in</strong>em Geschädigten möglichst<br />

„wohlwollende“ Regelung zu f<strong>in</strong>den.<br />

Diese wurde sodann auch und eben<br />

wohlgemerkt nur zwischen dem DAeC<br />

LV <strong>NRW</strong> e.V. und der für ihn zuständigen<br />

Berufsgenossenschaft gefunden<br />

und dem e<strong>in</strong>gangs geschilderten Schadensfall<br />

angewandt. Die Vere<strong>in</strong>barung<br />

enthält e<strong>in</strong>en bestimmten Kriterienkatalog<br />

mit sowohl qualitativen wie quantitativen<br />

Merkmalen h<strong>in</strong>sichtlich der zu<br />

beurteilenden Tätigkeit. Sie muss also<br />

nicht nur e<strong>in</strong>en bestimmten, deutlich<br />

über das Maß der sonstigen Vere<strong>in</strong>stätigkeiten<br />

h<strong>in</strong>ausgehenden Umfang haben,<br />

sondern auch <strong>in</strong> ihren qualitativen<br />

Anforderungen deutlich über dem liegen,<br />

was von e<strong>in</strong>em normalen Vere<strong>in</strong>smitglied<br />

erwartet wird.<br />

Die Erstbeurteilung e<strong>in</strong>er solchen Situation<br />

obliegt dabei dem DAeC LV <strong>NRW</strong><br />

e.V., der hierzu der VBG e<strong>in</strong>en Entscheidungsvorschlag<br />

zur Bewertung<br />

des Sachverhaltes unterbreiten wird.<br />

Stets ist dabei Voraussetzung, dass der<br />

Geschädigte im konkreten Fall <strong>in</strong> Ausübung<br />

e<strong>in</strong>er solchen Tätigkeit unterwegs<br />

war, als der Schadensfall passierte.<br />

Um hier e<strong>in</strong>e tunlichst e<strong>in</strong>heitliche Entscheidungsl<strong>in</strong>ie<br />

zu gewährleisten s<strong>in</strong>d<br />

deshalb entsprechende Anträge von der<br />

Homepage des DAeC LV <strong>NRW</strong> e.V. herunterladbar<br />

und sodann nach Ausfüllen<br />

durch den betroffenen Vere<strong>in</strong> des<br />

Geschädigten wiederum beim DAeC<br />

LV <strong>NRW</strong> e.V. zur Weiterverfolgung e<strong>in</strong>zureichen.<br />

Detlev Dierkes<br />

Rechtsanwalt und Justiziar<br />

10 Luftsport <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> Juli 2010

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