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in NRW - Deutscher Aero Club Landesverband Nordrhein Westfalen ...

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Die 90-Tage-Regel<br />

Das W<strong>in</strong>terhalbjahr ist naturgemäß selbst im Bereich des Motorfluges nicht unbed<strong>in</strong>gt<br />

dazu angetan viel zu fliegen, so dass auch dort, regelmäßig aber bei den<br />

Segelfliegern, zu Saisonbeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf § 122 Abs. 1 LuftPersV angezeigt<br />

ersche<strong>in</strong>t. Dieses gilt <strong>in</strong>sbesondere auch für Vere<strong>in</strong>svorstände, die Gastflüge nicht<br />

von Piloten durchführen lassen sollten, h<strong>in</strong>sichtlich welcher sie sich nicht von der<br />

E<strong>in</strong>haltung der dort normierten sogenannten 90-Tage-Regel überzeugt haben,<br />

jedenfalls soweit der Vere<strong>in</strong> vertraglicher Luftfahrzeugführer ist.<br />

§ 122 LuftPersV bestimmt, dass unter<br />

anderem Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer<br />

und Luftsportgeräteführer<br />

e<strong>in</strong> Luftfahrzeug, <strong>in</strong> dem sich<br />

Fluggäste bef<strong>in</strong>den, als verantwortliche<br />

Luftfahrzeugführer nur führen dürfen,<br />

wenn sie <strong>in</strong>nerhalb der vorhergehenden<br />

90 Tage m<strong>in</strong>destens 3 Starts und<br />

3 Landungen auf e<strong>in</strong>em Luftfahrzeug<br />

derselben Klasse, desselben oder ähnlichen<br />

Musters bzw. Art des Luftsportgerätes<br />

ausgeführt wurden. Irritationen<br />

hat nun <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />

die letzte Sitzung des Bund­Länder­<br />

Fachausschusses im November 2009<br />

ausgelöst, wo dem Vernehmen nach die<br />

Auffassung vertreten worden se<strong>in</strong> soll,<br />

dass „nur der Alle<strong>in</strong>flug den Piloten die<br />

nötige Erfahrung und Selbstsicherheit“<br />

vermittle, die „unabd<strong>in</strong>gbar ist, um die<br />

Verantwortung für die Mitnahme von<br />

Fluggästen übernehmen zu können“.<br />

Diese Auffassung f<strong>in</strong>det nun im Gesetz<br />

nicht ansatzweise e<strong>in</strong>e Stütze und ist<br />

<strong>in</strong>sbesondere auch <strong>in</strong> der Sache eher<br />

„kontraproduktiv“. Betrachtet man das<br />

Ganze nämlich zunächst e<strong>in</strong>mal vom<br />

Zweck der Regelung her, ist es sicherlich<br />

erheblich zielführender, wenn e<strong>in</strong><br />

erfahrener Lizenz<strong>in</strong>haber mitfliegt und<br />

erforderlichenfalls wertvolle H<strong>in</strong>weise<br />

und Anregungen gibt zu D<strong>in</strong>gen,<br />

die ihm bei dem Flug h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

flugtechnischen wie auch sonstigen<br />

allgeme<strong>in</strong>en Fertigkeiten, z.B. Fluge<strong>in</strong>teilung,<br />

Luftraumbeobachtung, Höhen­<br />

bzw. Entfernungsschätzung etc., des<br />

verantwortlichen Luftfahrzeugführers,<br />

aufgefallen s<strong>in</strong>d, als dass dem zugrun­<br />

Luftsport <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> Juli 2010<br />

de liegende, mitunter evtl. gar elementare<br />

Defizite <strong>in</strong>folge bloßen Alle<strong>in</strong>fluges<br />

dem Piloten verborgen bleiben. Was ist<br />

andererseits mit Fluglehrern, die zwar<br />

mitunter hunderte von Schulstarts<br />

gemacht haben, und das zumeist auf<br />

demselben Luftfahrzeug, mit welchem<br />

der Fluggast sodann befördert werden<br />

soll, jedoch Schüler bei sich hatten,<br />

mith<strong>in</strong> nicht alle<strong>in</strong>e geflogen s<strong>in</strong>d? Was<br />

ist mit den Lizenz<strong>in</strong>habern, die <strong>in</strong> der<br />

Saison zig Starts und Stunden sowie tausende<br />

von Kilometern mit eben diesem<br />

Luftfahrzeug geflogen s<strong>in</strong>d, es <strong>in</strong> und<br />

auswendig kennen und gleichwohl ke<strong>in</strong>e<br />

Fluggäste sollen fliegen dürfen, weil<br />

sie <strong>in</strong> den letzten 90 Tagen zuvor ke<strong>in</strong>e<br />

drei Alle<strong>in</strong>flüge absolviert haben? S<strong>in</strong>d<br />

diese Piloten wirklich weniger sicher<br />

als solche, die zwar drei Alle<strong>in</strong>starts absolviert<br />

haben, aber nicht auf exakt dem<br />

Muster, auf dem der Gastflug durchgeführt<br />

werden soll, sondern lediglich<br />

auf ähnlichen Muster oder gar (nur) auf<br />

Luftfahrzeugen derselben Klasse, die<br />

ausweislich des Normtextes unbestreitbar<br />

zählen? Die Antwort liegt für jeden<br />

auch nur e<strong>in</strong>igermaßen kundigen<br />

Praktiker auf der Hand und auch von<br />

Rechtswegen lässt sich die e<strong>in</strong>gangs geschilderte<br />

Auffassung des Bund­Länder­<br />

Fachausschusses ernstlich nicht begründen.<br />

Schon der Wortlaut gibt für<br />

die geschilderte Auffassung re<strong>in</strong> gar<br />

nichts her. Auch der „Spread“ an Luftfahrzeugen,<br />

den das Gesetz hier wie soeben<br />

erwähnt als „Zählmasse“ zur Verfügung<br />

stellt, um die geforderten drei<br />

Starts und Landungen zu absolvieren,<br />

Detlev Dierkes<br />

Recht<br />

steht <strong>in</strong> diamentralem Gegensatz zu<br />

der e<strong>in</strong>engenden Auffassung, die entsprechenden<br />

Flüge müssten immer im<br />

Alle<strong>in</strong>flug durchgeführt werden. Und<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die an den Normgeber<br />

stets gerichtete Anforderung nach h<strong>in</strong>reichender<br />

Normklarheit wie auch und<br />

<strong>in</strong>sbesondere e<strong>in</strong>er h<strong>in</strong>reichenden Anwendungspraktikabilität<br />

kann es, und<br />

so wurde es bislang denn auch völlig<br />

zutreffend gehandhabt, alle<strong>in</strong> darauf<br />

ankommen, dass man die geforderten<br />

Starts und Landungen im S<strong>in</strong>ne des<br />

§ 122 LuftPersV als verantwortlicher<br />

Luftfahrzeugführer ausführt. Zurecht<br />

hat deshalb die Schilderung der vorstehend<br />

wiedergegebenen Ansicht des<br />

Ausschusses anlässlich der letzten Präsidialratssitzung<br />

des DAeC LV <strong>NRW</strong><br />

e.V. heftigen Widerstand bei den Delegierten,<br />

sämtlich langjährig erfahrene<br />

Fachleute ausgelöst. Offenbar sieht das<br />

BMVBS als oberste Luftfahrtbehörde<br />

die Rechtslage nicht anders als hier dargestellt<br />

und bislang e<strong>in</strong>hellig so gehandhabt.<br />

Auf Nachfrage hat es nämlich die<br />

Forderung des Bund­Länder­Fachausschusses<br />

nach drei Alle<strong>in</strong>flügen e<strong>in</strong>es<br />

Piloten vor der Mitnahme von Fluggästen<br />

zwar befürwortet, gleichzeitig aber<br />

auch angekündigt, § 122 LuftPersV zu<br />

diesem Zwecke entsprechend ändern<br />

zu wollen. Es bleibt zu hoffen, dass die<br />

im Gesetzgebungsverfahren zu beteiligenden<br />

Luftfahrtverbände hier ihren<br />

fachlichen E<strong>in</strong>fluss geltend machen.<br />

Detlev Dierkes<br />

Rechtsanwalt und Justiziar<br />

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