in NRW - Deutscher Aero Club Landesverband Nordrhein Westfalen ...
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Die 90-Tage-Regel<br />
Das W<strong>in</strong>terhalbjahr ist naturgemäß selbst im Bereich des Motorfluges nicht unbed<strong>in</strong>gt<br />
dazu angetan viel zu fliegen, so dass auch dort, regelmäßig aber bei den<br />
Segelfliegern, zu Saisonbeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf § 122 Abs. 1 LuftPersV angezeigt<br />
ersche<strong>in</strong>t. Dieses gilt <strong>in</strong>sbesondere auch für Vere<strong>in</strong>svorstände, die Gastflüge nicht<br />
von Piloten durchführen lassen sollten, h<strong>in</strong>sichtlich welcher sie sich nicht von der<br />
E<strong>in</strong>haltung der dort normierten sogenannten 90-Tage-Regel überzeugt haben,<br />
jedenfalls soweit der Vere<strong>in</strong> vertraglicher Luftfahrzeugführer ist.<br />
§ 122 LuftPersV bestimmt, dass unter<br />
anderem Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer<br />
und Luftsportgeräteführer<br />
e<strong>in</strong> Luftfahrzeug, <strong>in</strong> dem sich<br />
Fluggäste bef<strong>in</strong>den, als verantwortliche<br />
Luftfahrzeugführer nur führen dürfen,<br />
wenn sie <strong>in</strong>nerhalb der vorhergehenden<br />
90 Tage m<strong>in</strong>destens 3 Starts und<br />
3 Landungen auf e<strong>in</strong>em Luftfahrzeug<br />
derselben Klasse, desselben oder ähnlichen<br />
Musters bzw. Art des Luftsportgerätes<br />
ausgeführt wurden. Irritationen<br />
hat nun <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />
die letzte Sitzung des BundLänder<br />
Fachausschusses im November 2009<br />
ausgelöst, wo dem Vernehmen nach die<br />
Auffassung vertreten worden se<strong>in</strong> soll,<br />
dass „nur der Alle<strong>in</strong>flug den Piloten die<br />
nötige Erfahrung und Selbstsicherheit“<br />
vermittle, die „unabd<strong>in</strong>gbar ist, um die<br />
Verantwortung für die Mitnahme von<br />
Fluggästen übernehmen zu können“.<br />
Diese Auffassung f<strong>in</strong>det nun im Gesetz<br />
nicht ansatzweise e<strong>in</strong>e Stütze und ist<br />
<strong>in</strong>sbesondere auch <strong>in</strong> der Sache eher<br />
„kontraproduktiv“. Betrachtet man das<br />
Ganze nämlich zunächst e<strong>in</strong>mal vom<br />
Zweck der Regelung her, ist es sicherlich<br />
erheblich zielführender, wenn e<strong>in</strong><br />
erfahrener Lizenz<strong>in</strong>haber mitfliegt und<br />
erforderlichenfalls wertvolle H<strong>in</strong>weise<br />
und Anregungen gibt zu D<strong>in</strong>gen,<br />
die ihm bei dem Flug h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
flugtechnischen wie auch sonstigen<br />
allgeme<strong>in</strong>en Fertigkeiten, z.B. Fluge<strong>in</strong>teilung,<br />
Luftraumbeobachtung, Höhen<br />
bzw. Entfernungsschätzung etc., des<br />
verantwortlichen Luftfahrzeugführers,<br />
aufgefallen s<strong>in</strong>d, als dass dem zugrun<br />
Luftsport <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> Juli 2010<br />
de liegende, mitunter evtl. gar elementare<br />
Defizite <strong>in</strong>folge bloßen Alle<strong>in</strong>fluges<br />
dem Piloten verborgen bleiben. Was ist<br />
andererseits mit Fluglehrern, die zwar<br />
mitunter hunderte von Schulstarts<br />
gemacht haben, und das zumeist auf<br />
demselben Luftfahrzeug, mit welchem<br />
der Fluggast sodann befördert werden<br />
soll, jedoch Schüler bei sich hatten,<br />
mith<strong>in</strong> nicht alle<strong>in</strong>e geflogen s<strong>in</strong>d? Was<br />
ist mit den Lizenz<strong>in</strong>habern, die <strong>in</strong> der<br />
Saison zig Starts und Stunden sowie tausende<br />
von Kilometern mit eben diesem<br />
Luftfahrzeug geflogen s<strong>in</strong>d, es <strong>in</strong> und<br />
auswendig kennen und gleichwohl ke<strong>in</strong>e<br />
Fluggäste sollen fliegen dürfen, weil<br />
sie <strong>in</strong> den letzten 90 Tagen zuvor ke<strong>in</strong>e<br />
drei Alle<strong>in</strong>flüge absolviert haben? S<strong>in</strong>d<br />
diese Piloten wirklich weniger sicher<br />
als solche, die zwar drei Alle<strong>in</strong>starts absolviert<br />
haben, aber nicht auf exakt dem<br />
Muster, auf dem der Gastflug durchgeführt<br />
werden soll, sondern lediglich<br />
auf ähnlichen Muster oder gar (nur) auf<br />
Luftfahrzeugen derselben Klasse, die<br />
ausweislich des Normtextes unbestreitbar<br />
zählen? Die Antwort liegt für jeden<br />
auch nur e<strong>in</strong>igermaßen kundigen<br />
Praktiker auf der Hand und auch von<br />
Rechtswegen lässt sich die e<strong>in</strong>gangs geschilderte<br />
Auffassung des BundLänder<br />
Fachausschusses ernstlich nicht begründen.<br />
Schon der Wortlaut gibt für<br />
die geschilderte Auffassung re<strong>in</strong> gar<br />
nichts her. Auch der „Spread“ an Luftfahrzeugen,<br />
den das Gesetz hier wie soeben<br />
erwähnt als „Zählmasse“ zur Verfügung<br />
stellt, um die geforderten drei<br />
Starts und Landungen zu absolvieren,<br />
Detlev Dierkes<br />
Recht<br />
steht <strong>in</strong> diamentralem Gegensatz zu<br />
der e<strong>in</strong>engenden Auffassung, die entsprechenden<br />
Flüge müssten immer im<br />
Alle<strong>in</strong>flug durchgeführt werden. Und<br />
im H<strong>in</strong>blick auf die an den Normgeber<br />
stets gerichtete Anforderung nach h<strong>in</strong>reichender<br />
Normklarheit wie auch und<br />
<strong>in</strong>sbesondere e<strong>in</strong>er h<strong>in</strong>reichenden Anwendungspraktikabilität<br />
kann es, und<br />
so wurde es bislang denn auch völlig<br />
zutreffend gehandhabt, alle<strong>in</strong> darauf<br />
ankommen, dass man die geforderten<br />
Starts und Landungen im S<strong>in</strong>ne des<br />
§ 122 LuftPersV als verantwortlicher<br />
Luftfahrzeugführer ausführt. Zurecht<br />
hat deshalb die Schilderung der vorstehend<br />
wiedergegebenen Ansicht des<br />
Ausschusses anlässlich der letzten Präsidialratssitzung<br />
des DAeC LV <strong>NRW</strong><br />
e.V. heftigen Widerstand bei den Delegierten,<br />
sämtlich langjährig erfahrene<br />
Fachleute ausgelöst. Offenbar sieht das<br />
BMVBS als oberste Luftfahrtbehörde<br />
die Rechtslage nicht anders als hier dargestellt<br />
und bislang e<strong>in</strong>hellig so gehandhabt.<br />
Auf Nachfrage hat es nämlich die<br />
Forderung des BundLänderFachausschusses<br />
nach drei Alle<strong>in</strong>flügen e<strong>in</strong>es<br />
Piloten vor der Mitnahme von Fluggästen<br />
zwar befürwortet, gleichzeitig aber<br />
auch angekündigt, § 122 LuftPersV zu<br />
diesem Zwecke entsprechend ändern<br />
zu wollen. Es bleibt zu hoffen, dass die<br />
im Gesetzgebungsverfahren zu beteiligenden<br />
Luftfahrtverbände hier ihren<br />
fachlichen E<strong>in</strong>fluss geltend machen.<br />
Detlev Dierkes<br />
Rechtsanwalt und Justiziar<br />
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