Ausgabe herunterladen - Die Wirtschaft - Neue Osnabrücker Zeitung
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DONNERSTAG,21. FEBRUAR2013<br />
Elektromobilität<br />
kommtnicht<br />
richtiginFahrt<br />
Wo liegen die Probleme?–Lösungsansätze<br />
VON WOLFGANG BODE*<br />
OSNABRÜCK. Wo liegen die<br />
großen Hemmnisse beider flächendeckendenEinführung<br />
von<br />
Elektrofahrzeugen, insbesondere<br />
fürden Personen-Individual-<br />
Transport?Sind es konkrete<br />
harteFakten oder eher Zeitgeist-<br />
Aspekte, psychologische Hintergründe<br />
oder übliche „Change-<br />
Management-Probleme“?<br />
Fakt ist zunächst, dass die sogenannten<br />
„Fahrzeuge“ in der Realität<br />
vorwiegend „Stehzeuge“ sind,<br />
die pro Tag in80Prozent aller Fälle<br />
nur für etwa eine Stunde und<br />
dann auch nur über eine Distanz<br />
von 60bis 80 Kilometer Fahrstrecke<br />
verwendet werden. <strong>Die</strong>ser<br />
Umstand stellt für Elektro-Fahrzeuge<br />
aus betriebswirtschaftlicher<br />
Sicht einen starken Nachteil dar,<br />
da diese ihre Fahr-Energie in Batterien<br />
oder Akkus speichern müssen,<br />
die etwa gut ein Drittel des<br />
Kaufpreises des Fahrzeugs ausmachen<br />
und damit seinen Kaufpreis<br />
zunächst „optisch“ deutlich erhöhen.<br />
Da aber die Kosten der verbrauchten<br />
elektrischen Energie<br />
pro Kilometer wieder deutlich<br />
günstiger sind als bei konventionellen<br />
Kraftstoffen, sind elektrisch<br />
betriebene Autos in der Regel<br />
nach einem Zeitraum von dreieinhalb<br />
Jahren wirtschaftlicher als<br />
konventionelle Fahrzeuge,<br />
Bei sicher steigenden Literpreisen<br />
von konventionellen Kraftstoffen<br />
kann diesbezüglich leichter<br />
bzw. schneller eine Entscheidung<br />
zugunsten der E-Variante erfolgen.<br />
Tatsächlich zeichnet sich aber insbesondere<br />
in den USA und in<br />
Russland ab, dass Öl und Gas in<br />
Zukunft aufgrund verbesserter<br />
Fördertechniken in deutlich größeren<br />
Mengen und auch wirtschaftlicher<br />
gefördert werden<br />
kann, sodass in den USA die Preise<br />
der nicht regenerativen Energien<br />
inzwischen um 20 Prozent<br />
gesunken sind.<br />
Aber nicht alle Industrieländer<br />
verfügen über die konventionellen<br />
Energie-Reserven wie die USA<br />
oder Russland. Sosind rohstoffarme<br />
Industrie-Länder wie Japan<br />
oder energiepolitisch speziell aufgestellte<br />
Länder auch in Zukunft<br />
sehr stark auf die größere Verbreitung<br />
von E-Fahrzeugen angewiesen,<br />
um der Bevölkerung die gewünschte<br />
Mobilität anbieten und<br />
sicherstellen zukönnen.<br />
Eine besondere Rolle spielen<br />
aber auch die besonders bevölkerungsreichen<br />
Länder Indien und<br />
China, wo der Nachholbedarf für<br />
den motorisierten Personen-Individualverkehr<br />
sowohl prozentual<br />
als auch inabsoluten Zahlen deutlich<br />
höher als beispielsweise in<br />
Europa ist, die absoluten Wachstumsmärkte<br />
der Automobil-Industrie<br />
der Zukunft.<br />
Da in der Regel die meisten<br />
Fahrzeuge pro Tag nur, wie erwähnt,<br />
für kürzere Strecken benötigt<br />
werden, reicht als Standard-<br />
Ausstattung eine kleinere Batterie<br />
mit einer Kapazität für diese Streckenlänge<br />
aus. Um die damit verbundenenMobilitäts-Einschränkungen<br />
bei Bedarf überwinden zu<br />
können, sind nicht unbedingt<br />
technische Lösungen inForm größerer<br />
Batterien gefragt, sondern<br />
neue intelligente organisatorische<br />
Lösungen, die einerseits die gewünschte<br />
Mobilität sicherstellen<br />
und andererseits die<br />
mit hohen Investitionskosten<br />
verbundene Ressource<br />
einer wirtschaftlich<br />
besseren Nutzung zuführen und<br />
auch gleichzeitig eine hohe Mobilitäts-Flexibilität<br />
gewährleisten.<br />
<strong>Neue</strong> organisatorische Lösungen<br />
stellen sich beispielsweise<br />
durch die immer häufiger anzutreffenden<br />
Car-Sharing-Angebote<br />
dar, die sich einer steigenden Beliebtheit<br />
in der Bevölkerung erfreuen.<br />
Viele größere Städte verbinden<br />
diese Form der Mobilität<br />
immer häufiger über eine multimodale<br />
und einheitliche „Mobilitätskarte“<br />
mit anderen Mobilitätsangeboten,<br />
wie dem örtlichen<br />
ÖPNV und beispielsweise öffentlichen<br />
Elektro-Fahrrädern. Derartige<br />
Angebote werden besonders intensiv<br />
von Jugendlichen angenommen,<br />
für die das eigene Fahrzeug –<br />
im Gegensatz zu früher –eine immer<br />
geringere Bedeutung hat, und<br />
bieten eine gute Voraussetzung für<br />
die positive Entwicklung umfassender<br />
E-Mobilitäts-Angebote.<br />
Genau an dieser Stelle bietet<br />
sich insbesondere den Unternehmen<br />
und Arbeitgebern die Chance,<br />
einerseits die Elektromobilität<br />
und damit auch den Umweltschutz<br />
zu fördern und sich andererseits<br />
für „High Potentials“, also<br />
für besonders leistungsfähige Arbeitnehmer,<br />
attraktiver zu machen,<br />
um damit dem Fachkräfte-<br />
Mangel im Unternehmen vorzubeugen.<br />
So wäre es für viele Personen eine<br />
viel einfachere Entscheidung,<br />
sich ein kleines E-Fahrzeug für<br />
Arbeitgeber<br />
können<br />
mit einer<br />
E-Auto-Flotte<br />
bei Mitarbeitern<br />
punkten.<br />
Foto: Colourbox<br />
Stadt- und Arbeitsweg-Fahrtenanzuschaffen<br />
und dafür auf die typische<br />
Mittelklasse zu verzichten,<br />
wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer<br />
für die eher seltenen Gelegenheiten<br />
des Bedarfs der größeren<br />
Limousine diese aus dem Geschäftswagen-Fuhrpark<br />
zur Verfügung<br />
stellt, insbesondere amWochenende,<br />
wo Verwandtenbesuche<br />
über größere Entfernungen anstehen,<br />
oder zur Urlaubszeit. Der Arbeitgeber<br />
stellt also die temporär<br />
benötigte spezielle Mobilität mit<br />
größeren Fahrzeugen zur Verfügung,<br />
sodass esfür den Arbeitnehmer<br />
ausreichend ist, über ein kleineres<br />
und umweltfreundlicheres<br />
E-Fahrzeug für den normalen und<br />
regelmäßigen Fahrbedarf im Alltag<br />
zuverfügen.<br />
Aber auch dabei kann der Arbeitgeber<br />
dem Arbeitnehmer entgegenkommen,<br />
indem er ihm entweder<br />
ein „persönliches“ E-Fahrzeug<br />
oder den Mitarbeitern zumindest<br />
einen E-Fahrzeug-Pool<br />
zur Verfügung stellt, wie es viele<br />
große, aber auch kleinere Unternehmen<br />
bereits machen (Siemens,<br />
BASF, BMW, Stadtwerke Osnabrück,<br />
etc.). Auch die Hochschule<br />
Osnabrück hat ein E-Fahrzeug in<br />
seinen <strong>Die</strong>nstwagen-Fuhrpark aufgenommen.<br />
Es hat seinen Standort<br />
amWesterberg, kann imInternet<br />
gebucht werden und weist eine<br />
Reichweite von rund 80 Kilometern<br />
auf.<br />
Einerseits kann der Arbeitgeber<br />
dadurch bei seinen Mitarbeitern<br />
„punkten“ und so auch gezielt eine<br />
bessere Bindung von bestimmten<br />
Mitarbeitern andas Unternehmen<br />
bewirken, andererseits bieten die<br />
eingesetzten Fahrzeuge auch gute<br />
Möglichkeiten für das Unternehmen,<br />
es als mobile öffentliche<br />
„Werbefläche“ zu nutzen und<br />
durch entsprechende Beschriftungen<br />
auf das Unternehmen und seine<br />
Aktivitäten in Richtung Umweltschutz<br />
effektiv aufmerksam zu<br />
machen. <strong>Die</strong>ser positive Marketing-Effekt<br />
ist –neben der Mitarbeiterbindung<br />
–für das Unternehmen<br />
sicherlich auf der Haben-Seite<br />
zu buchen, während Anschaffung<br />
und Betrieb der E-Fahrzeuge<br />
bestenfalls als kostenneutral im<br />
Vergleich zu konventionellen<br />
Fahrzeugen zu werten sind: Allerdings<br />
mit der positiven Tendenz,<br />
dass das Erreichen der <strong>Wirtschaft</strong>lichkeit<br />
nur noch eine Frage der<br />
Zeit ist.<br />
Arbeitgebern bietet sich eine<br />
gute Chance, den Wandel zur<br />
Elektromobilität zu unterstützen,<br />
indem sie ihren Mitarbeitern bei<br />
Bildung von Fahrgemeinschaften<br />
von mindestens drei Personen dafür<br />
jeweils ein Elektrofahrzeug zur<br />
Nutzung als „Geschäftswagen“ anbieten,<br />
wobei die Anschaffung<br />
durch das Unternehmen erfolgt,<br />
aber die laufenden günstigen Betriebskosten<br />
von den begünstigten<br />
Arbeitnehmern übernommen werden.<br />
Auch Kauf oder eine finanzi-<br />
Bachelor of Laws (LL.B.)<br />
Hans Christian Agarius<br />
elle Unterstützung für die Nutzung<br />
multimodaler Mobilitätskarten<br />
könnten als Anreizsystem für<br />
eine bessere Mitarbeiterbindung<br />
eingesetzt werden. <strong>Die</strong> Umwelt<br />
wird esaußerdem danken.<br />
*Prof. Dipl.-Ing.Wolfgang<br />
Bode lehrt an derFakultätWirt-<br />
Am 1. 7. 2008 trat das Pflegezeitgesetz<br />
(PflegeZG) in Kraft.<br />
„Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten<br />
die Möglichkeit<br />
zu eröffnen, pflegebedürftige<br />
nahe Angehörige in häuslicher<br />
Umgebung zu pflegen und<br />
damit die Vereinbarkeit von<br />
Berufund familiärer Pflege zu verbessern“ (§ 1PflegeZG).<br />
Arbeitnehmer haben nach dem Pflegezeitgesetz von 2008<br />
die Möglichkeit, bei einer Akutpflegesituation in der<br />
Familie ihrer Arbeit bis zu 10 Tagen fern zubleiben. Weiter ist<br />
es Beschäftigten möglich, sich bis zu maximal6Monatenvon der<br />
Beschäftigung ganz oder teilweise freistellen zulassen, um die<br />
Betreuung einesnahen Familienangehörigeninhäuslicher Umgebung<br />
zu übernehmen. Dabei handelt essich umeinen gesetzlichen<br />
Anspruch,der u.U. auch gegenden Willen desArbeitgebers<br />
durchgesetzt werden kann.<br />
Ende 2011 lag die Zahl der Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt<br />
werden, nach Angaben des Statistischen Bundesamtes<br />
bereits bei 1,76 Millionen Personen. Dabei geht es nicht nur um<br />
minderjährige Kinder. Wegen des demografischen Wandels<br />
haben immer mehr Arbeitnehmer auch ihre Eltern zu versorgen.<br />
Es werden also Arbeitszeitmodelle benötigt, die Arbeitnehmer<br />
und die Unternehmen, für die sie arbeiten, in die Lage versetzen,<br />
dieszuorganisieren.<br />
Der Gesetzgeber sah über das PflegezeitGesetz hinaus Handlungsbedarf<br />
und verabschiedete am20. 10. 2011 das Familienpflegezeitgesetz<br />
(FPfZG), das am 1. 1. 2012 in Kraft trat. Das<br />
Familienpflegezeitgesetz erlaubt esden betroffenen Arbeitnehmern<br />
ihre Arbeitszeit für maximal 24 Monate bis zu 15 Stunden<br />
zu reduzieren. <strong>Die</strong> Familienpflegezeit setzt im Gegensatz zur<br />
Pflegezeit die Zustimmung des Arbeitgebers voraus. Zwischen<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss also eine Vereinbarung<br />
getroffenwerden.<br />
Das „alte“ Pflegezeitgesetz und das „neue“ Familienpflegezeitgesetz<br />
schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern bestehen<br />
parallel nebeneinander. Es ist dem Beschäftigten also möglich,<br />
wenn die weitestgehend übereinstimmenden identischen Voraussetzungen<br />
vorliegen,<br />
- die Pflegezeitbis zu maximalsechs Monatengegenüber dem<br />
Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen,<br />
- oder gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zu<br />
treffenund die Arbeitszeit im Rahmen derFamilienpflegezeit<br />
fürmaximal 24 Monate zu reduzieren.<br />
Dabei können drei Artender Pflegeunterschieden werden:<br />
a) Zunächst die Pflegezeit nach §3Abs. 1PflegeZG bis zu einer<br />
maximalen Dauer von sechs Monaten. Der Arbeitnehmer<br />
kann in dieser Zeit den nahen Familienangehörigen pflegen.<br />
<strong>Die</strong> Ankündigungsfrist beträgt 10 Tage. Das Arbeitsentgelt<br />
wird entsprechend dem Arbeitsvolumen verringert bzw.<br />
eingestellt. Finanzielle Aufstockungen für den Arbeitnehmer<br />
gibt es nicht.<br />
b) <strong>Die</strong> sog. Akutpflege des §2Abs. 1PflegeZG. Nach dieser<br />
Bestimmungkannein Beschäftigter 10 Tage das nahe Familienmitglied<br />
ohneAnkündigungpflegen. Das PflegeZGspricht<br />
demArbeitnehmer fürdiesenFallkeinEntgelt zu.Eventuell<br />
schafts-undSozialwissenschaften (WiSo) derHochschule<br />
Osnabrück.<br />
Sein Fachgebiet:<br />
Betriebliche<br />
Logistik-und<br />
Transportsysteme.<br />
Foto: privat<br />
23<br />
GELD &GESCHÄFT<br />
–ANZEIGE –<br />
Familienpflegezeit und/oder<br />
Pflegezeit.<br />
Glücks- oder Fehlgriff des Gesetzgebers?<br />
ergibt sich ein Entgeltanspruch aus §616 BGB („Vorübergehende<br />
Verhinderung“ bei engsten Familienangehörigen und<br />
begrenztauf fünf Tage).<br />
c) Familienpflegezeit nach §2Abs. 1FPfZG. Danach kann ein<br />
Arbeitnehmer über einen Zeitraum von maximal 24Monaten<br />
einen nahen Familienangehörigen pflegen. Eine Ankündigungsfrist<br />
sieht das Gesetz nicht vor. Allerdings muss der<br />
Beschäftigte eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen,<br />
der seine Zustimmung nur bei ausreichender Berücksichtigung<br />
der Interessen des Unternehmensgeben wird.<br />
Währendder Familienpflegezeit erhält derArbeitnehmer ein<br />
verringertes Arbeitsentgelt, das um einen Aufstockungsbetrag<br />
des Arbeitgebers (=Hälfteder durch die Arbeitszeitverkürzung<br />
entstandenen Vergütungsdifferenz) angehoben<br />
wird.<br />
Der Familienpflegezeit schließt sich die sog. Nachpflegephase<br />
von mindestens gleicher Dauer an. In dieser Zeit werden<br />
die Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers dadurch<br />
ausgeglichen, dass der Beschäftigte bei jetzt wieder voller<br />
Arbeitszeit weiterhin die verringerte Vergütung der Familienpflegezeit<br />
erhält.<br />
Alle drei Arten der Pflegebesitzen folgende Gemeinsamkeiten:<br />
➢ Es gilt absoluterKündigungsschutz gem. §5Abs. 1<br />
PflegeZG, §9Abs. 3FPfZG.<br />
➢ AlsBeschäftigte iSd beiderGesetzegelten alle Arbeitnehmerund<br />
Arbeitnehmerinnen, sowohl leitende alsauch<br />
befristetbeschäftigte Angestellte undTeilzeitbeschäftigte.<br />
➢ Zur Berufsbildung Beschäftigte, dasssind nichtnur Auszubildende<br />
sondernauch Umschüler oder Praktikanten.<br />
➢ Geringfügig Beschäftigte. Fürdiese sind die Akutpflege<br />
unddie Pflegezeit verfügbar. <strong>Die</strong> Familienpflegezeit aber<br />
wohl nicht, da die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt<br />
maximal 15Stunden betragen darf.<br />
➢ ArbeitnehmerähnlichePersonen und Heimarbeiter.<br />
➢ Zu den nahen Angehörigen zählen:<br />
•Eltern, Geschwister, Großeltern und auch Schwiegereltern<br />
•Ehegatten sowie Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft<br />
und auch Partner einer eheähnlichen<br />
Gemeinschaft<br />
•<strong>Die</strong> eigenen Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Kinder des<br />
Ehegatten oder Partners einer eingetragenen Lebensgemeinschaft<br />
•Schwiegerkinder und Enkelkinder<br />
• Nicht aber Tanten und Onkel, Stiefvater, Stiefmutter,<br />
Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder desPartnerseiner<br />
eheähnlichen Gemeinschaft.<br />
Entgegen der vielen Möglichkeiten haben in der Praxis nur wenige<br />
Beschäftigte von den aufgezeigten Modellen Gebrauch gemacht.<br />
Denn kaum ein Arbeitnehmer kann es sich leisten, über<br />
einen Zeitraum von mehreren Jahren (Familien-/Pflegezeit und<br />
Nachpflegephase berücksichtigt) seine Familie mit reduziertem<br />
Gehalt zu ernähren!<br />
Damit dürfte auch die Frage aus der Überschrift beantwortet<br />
sein: Ein Fehl- und kein Glücksgriff! <strong>Die</strong> eingestellte Financial<br />
Times Deutschland zählte in einer ihrer letzten <strong>Ausgabe</strong>n das<br />
Familienpflegezeitgesetz daher beineuen Gesetzen ausdem Jahr<br />
2012 auch zu den„Flops des Jahrzehnts“.<br />
Hans A. Welp<br />
Tel. 0541 -33159 -0<br />
Fax. 0541 -33159 -29<br />
E-Mail: welp@welp-kohake.de<br />
www.welp-kohake.de<br />
Niedersachsenstraße 13<br />
49074 Osnabrück