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DONNERSTAG,21. FEBRUAR2013<br />

Elektromobilität<br />

kommtnicht<br />

richtiginFahrt<br />

Wo liegen die Probleme?–Lösungsansätze<br />

VON WOLFGANG BODE*<br />

OSNABRÜCK. Wo liegen die<br />

großen Hemmnisse beider flächendeckendenEinführung<br />

von<br />

Elektrofahrzeugen, insbesondere<br />

fürden Personen-Individual-<br />

Transport?Sind es konkrete<br />

harteFakten oder eher Zeitgeist-<br />

Aspekte, psychologische Hintergründe<br />

oder übliche „Change-<br />

Management-Probleme“?<br />

Fakt ist zunächst, dass die sogenannten<br />

„Fahrzeuge“ in der Realität<br />

vorwiegend „Stehzeuge“ sind,<br />

die pro Tag in80Prozent aller Fälle<br />

nur für etwa eine Stunde und<br />

dann auch nur über eine Distanz<br />

von 60bis 80 Kilometer Fahrstrecke<br />

verwendet werden. <strong>Die</strong>ser<br />

Umstand stellt für Elektro-Fahrzeuge<br />

aus betriebswirtschaftlicher<br />

Sicht einen starken Nachteil dar,<br />

da diese ihre Fahr-Energie in Batterien<br />

oder Akkus speichern müssen,<br />

die etwa gut ein Drittel des<br />

Kaufpreises des Fahrzeugs ausmachen<br />

und damit seinen Kaufpreis<br />

zunächst „optisch“ deutlich erhöhen.<br />

Da aber die Kosten der verbrauchten<br />

elektrischen Energie<br />

pro Kilometer wieder deutlich<br />

günstiger sind als bei konventionellen<br />

Kraftstoffen, sind elektrisch<br />

betriebene Autos in der Regel<br />

nach einem Zeitraum von dreieinhalb<br />

Jahren wirtschaftlicher als<br />

konventionelle Fahrzeuge,<br />

Bei sicher steigenden Literpreisen<br />

von konventionellen Kraftstoffen<br />

kann diesbezüglich leichter<br />

bzw. schneller eine Entscheidung<br />

zugunsten der E-Variante erfolgen.<br />

Tatsächlich zeichnet sich aber insbesondere<br />

in den USA und in<br />

Russland ab, dass Öl und Gas in<br />

Zukunft aufgrund verbesserter<br />

Fördertechniken in deutlich größeren<br />

Mengen und auch wirtschaftlicher<br />

gefördert werden<br />

kann, sodass in den USA die Preise<br />

der nicht regenerativen Energien<br />

inzwischen um 20 Prozent<br />

gesunken sind.<br />

Aber nicht alle Industrieländer<br />

verfügen über die konventionellen<br />

Energie-Reserven wie die USA<br />

oder Russland. Sosind rohstoffarme<br />

Industrie-Länder wie Japan<br />

oder energiepolitisch speziell aufgestellte<br />

Länder auch in Zukunft<br />

sehr stark auf die größere Verbreitung<br />

von E-Fahrzeugen angewiesen,<br />

um der Bevölkerung die gewünschte<br />

Mobilität anbieten und<br />

sicherstellen zukönnen.<br />

Eine besondere Rolle spielen<br />

aber auch die besonders bevölkerungsreichen<br />

Länder Indien und<br />

China, wo der Nachholbedarf für<br />

den motorisierten Personen-Individualverkehr<br />

sowohl prozentual<br />

als auch inabsoluten Zahlen deutlich<br />

höher als beispielsweise in<br />

Europa ist, die absoluten Wachstumsmärkte<br />

der Automobil-Industrie<br />

der Zukunft.<br />

Da in der Regel die meisten<br />

Fahrzeuge pro Tag nur, wie erwähnt,<br />

für kürzere Strecken benötigt<br />

werden, reicht als Standard-<br />

Ausstattung eine kleinere Batterie<br />

mit einer Kapazität für diese Streckenlänge<br />

aus. Um die damit verbundenenMobilitäts-Einschränkungen<br />

bei Bedarf überwinden zu<br />

können, sind nicht unbedingt<br />

technische Lösungen inForm größerer<br />

Batterien gefragt, sondern<br />

neue intelligente organisatorische<br />

Lösungen, die einerseits die gewünschte<br />

Mobilität sicherstellen<br />

und andererseits die<br />

mit hohen Investitionskosten<br />

verbundene Ressource<br />

einer wirtschaftlich<br />

besseren Nutzung zuführen und<br />

auch gleichzeitig eine hohe Mobilitäts-Flexibilität<br />

gewährleisten.<br />

<strong>Neue</strong> organisatorische Lösungen<br />

stellen sich beispielsweise<br />

durch die immer häufiger anzutreffenden<br />

Car-Sharing-Angebote<br />

dar, die sich einer steigenden Beliebtheit<br />

in der Bevölkerung erfreuen.<br />

Viele größere Städte verbinden<br />

diese Form der Mobilität<br />

immer häufiger über eine multimodale<br />

und einheitliche „Mobilitätskarte“<br />

mit anderen Mobilitätsangeboten,<br />

wie dem örtlichen<br />

ÖPNV und beispielsweise öffentlichen<br />

Elektro-Fahrrädern. Derartige<br />

Angebote werden besonders intensiv<br />

von Jugendlichen angenommen,<br />

für die das eigene Fahrzeug –<br />

im Gegensatz zu früher –eine immer<br />

geringere Bedeutung hat, und<br />

bieten eine gute Voraussetzung für<br />

die positive Entwicklung umfassender<br />

E-Mobilitäts-Angebote.<br />

Genau an dieser Stelle bietet<br />

sich insbesondere den Unternehmen<br />

und Arbeitgebern die Chance,<br />

einerseits die Elektromobilität<br />

und damit auch den Umweltschutz<br />

zu fördern und sich andererseits<br />

für „High Potentials“, also<br />

für besonders leistungsfähige Arbeitnehmer,<br />

attraktiver zu machen,<br />

um damit dem Fachkräfte-<br />

Mangel im Unternehmen vorzubeugen.<br />

So wäre es für viele Personen eine<br />

viel einfachere Entscheidung,<br />

sich ein kleines E-Fahrzeug für<br />

Arbeitgeber<br />

können<br />

mit einer<br />

E-Auto-Flotte<br />

bei Mitarbeitern<br />

punkten.<br />

Foto: Colourbox<br />

Stadt- und Arbeitsweg-Fahrtenanzuschaffen<br />

und dafür auf die typische<br />

Mittelklasse zu verzichten,<br />

wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer<br />

für die eher seltenen Gelegenheiten<br />

des Bedarfs der größeren<br />

Limousine diese aus dem Geschäftswagen-Fuhrpark<br />

zur Verfügung<br />

stellt, insbesondere amWochenende,<br />

wo Verwandtenbesuche<br />

über größere Entfernungen anstehen,<br />

oder zur Urlaubszeit. Der Arbeitgeber<br />

stellt also die temporär<br />

benötigte spezielle Mobilität mit<br />

größeren Fahrzeugen zur Verfügung,<br />

sodass esfür den Arbeitnehmer<br />

ausreichend ist, über ein kleineres<br />

und umweltfreundlicheres<br />

E-Fahrzeug für den normalen und<br />

regelmäßigen Fahrbedarf im Alltag<br />

zuverfügen.<br />

Aber auch dabei kann der Arbeitgeber<br />

dem Arbeitnehmer entgegenkommen,<br />

indem er ihm entweder<br />

ein „persönliches“ E-Fahrzeug<br />

oder den Mitarbeitern zumindest<br />

einen E-Fahrzeug-Pool<br />

zur Verfügung stellt, wie es viele<br />

große, aber auch kleinere Unternehmen<br />

bereits machen (Siemens,<br />

BASF, BMW, Stadtwerke Osnabrück,<br />

etc.). Auch die Hochschule<br />

Osnabrück hat ein E-Fahrzeug in<br />

seinen <strong>Die</strong>nstwagen-Fuhrpark aufgenommen.<br />

Es hat seinen Standort<br />

amWesterberg, kann imInternet<br />

gebucht werden und weist eine<br />

Reichweite von rund 80 Kilometern<br />

auf.<br />

Einerseits kann der Arbeitgeber<br />

dadurch bei seinen Mitarbeitern<br />

„punkten“ und so auch gezielt eine<br />

bessere Bindung von bestimmten<br />

Mitarbeitern andas Unternehmen<br />

bewirken, andererseits bieten die<br />

eingesetzten Fahrzeuge auch gute<br />

Möglichkeiten für das Unternehmen,<br />

es als mobile öffentliche<br />

„Werbefläche“ zu nutzen und<br />

durch entsprechende Beschriftungen<br />

auf das Unternehmen und seine<br />

Aktivitäten in Richtung Umweltschutz<br />

effektiv aufmerksam zu<br />

machen. <strong>Die</strong>ser positive Marketing-Effekt<br />

ist –neben der Mitarbeiterbindung<br />

–für das Unternehmen<br />

sicherlich auf der Haben-Seite<br />

zu buchen, während Anschaffung<br />

und Betrieb der E-Fahrzeuge<br />

bestenfalls als kostenneutral im<br />

Vergleich zu konventionellen<br />

Fahrzeugen zu werten sind: Allerdings<br />

mit der positiven Tendenz,<br />

dass das Erreichen der <strong>Wirtschaft</strong>lichkeit<br />

nur noch eine Frage der<br />

Zeit ist.<br />

Arbeitgebern bietet sich eine<br />

gute Chance, den Wandel zur<br />

Elektromobilität zu unterstützen,<br />

indem sie ihren Mitarbeitern bei<br />

Bildung von Fahrgemeinschaften<br />

von mindestens drei Personen dafür<br />

jeweils ein Elektrofahrzeug zur<br />

Nutzung als „Geschäftswagen“ anbieten,<br />

wobei die Anschaffung<br />

durch das Unternehmen erfolgt,<br />

aber die laufenden günstigen Betriebskosten<br />

von den begünstigten<br />

Arbeitnehmern übernommen werden.<br />

Auch Kauf oder eine finanzi-<br />

Bachelor of Laws (LL.B.)<br />

Hans Christian Agarius<br />

elle Unterstützung für die Nutzung<br />

multimodaler Mobilitätskarten<br />

könnten als Anreizsystem für<br />

eine bessere Mitarbeiterbindung<br />

eingesetzt werden. <strong>Die</strong> Umwelt<br />

wird esaußerdem danken.<br />

*Prof. Dipl.-Ing.Wolfgang<br />

Bode lehrt an derFakultätWirt-<br />

Am 1. 7. 2008 trat das Pflegezeitgesetz<br />

(PflegeZG) in Kraft.<br />

„Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten<br />

die Möglichkeit<br />

zu eröffnen, pflegebedürftige<br />

nahe Angehörige in häuslicher<br />

Umgebung zu pflegen und<br />

damit die Vereinbarkeit von<br />

Berufund familiärer Pflege zu verbessern“ (§ 1PflegeZG).<br />

Arbeitnehmer haben nach dem Pflegezeitgesetz von 2008<br />

die Möglichkeit, bei einer Akutpflegesituation in der<br />

Familie ihrer Arbeit bis zu 10 Tagen fern zubleiben. Weiter ist<br />

es Beschäftigten möglich, sich bis zu maximal6Monatenvon der<br />

Beschäftigung ganz oder teilweise freistellen zulassen, um die<br />

Betreuung einesnahen Familienangehörigeninhäuslicher Umgebung<br />

zu übernehmen. Dabei handelt essich umeinen gesetzlichen<br />

Anspruch,der u.U. auch gegenden Willen desArbeitgebers<br />

durchgesetzt werden kann.<br />

Ende 2011 lag die Zahl der Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt<br />

werden, nach Angaben des Statistischen Bundesamtes<br />

bereits bei 1,76 Millionen Personen. Dabei geht es nicht nur um<br />

minderjährige Kinder. Wegen des demografischen Wandels<br />

haben immer mehr Arbeitnehmer auch ihre Eltern zu versorgen.<br />

Es werden also Arbeitszeitmodelle benötigt, die Arbeitnehmer<br />

und die Unternehmen, für die sie arbeiten, in die Lage versetzen,<br />

dieszuorganisieren.<br />

Der Gesetzgeber sah über das PflegezeitGesetz hinaus Handlungsbedarf<br />

und verabschiedete am20. 10. 2011 das Familienpflegezeitgesetz<br />

(FPfZG), das am 1. 1. 2012 in Kraft trat. Das<br />

Familienpflegezeitgesetz erlaubt esden betroffenen Arbeitnehmern<br />

ihre Arbeitszeit für maximal 24 Monate bis zu 15 Stunden<br />

zu reduzieren. <strong>Die</strong> Familienpflegezeit setzt im Gegensatz zur<br />

Pflegezeit die Zustimmung des Arbeitgebers voraus. Zwischen<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss also eine Vereinbarung<br />

getroffenwerden.<br />

Das „alte“ Pflegezeitgesetz und das „neue“ Familienpflegezeitgesetz<br />

schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern bestehen<br />

parallel nebeneinander. Es ist dem Beschäftigten also möglich,<br />

wenn die weitestgehend übereinstimmenden identischen Voraussetzungen<br />

vorliegen,<br />

- die Pflegezeitbis zu maximalsechs Monatengegenüber dem<br />

Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen,<br />

- oder gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zu<br />

treffenund die Arbeitszeit im Rahmen derFamilienpflegezeit<br />

fürmaximal 24 Monate zu reduzieren.<br />

Dabei können drei Artender Pflegeunterschieden werden:<br />

a) Zunächst die Pflegezeit nach §3Abs. 1PflegeZG bis zu einer<br />

maximalen Dauer von sechs Monaten. Der Arbeitnehmer<br />

kann in dieser Zeit den nahen Familienangehörigen pflegen.<br />

<strong>Die</strong> Ankündigungsfrist beträgt 10 Tage. Das Arbeitsentgelt<br />

wird entsprechend dem Arbeitsvolumen verringert bzw.<br />

eingestellt. Finanzielle Aufstockungen für den Arbeitnehmer<br />

gibt es nicht.<br />

b) <strong>Die</strong> sog. Akutpflege des §2Abs. 1PflegeZG. Nach dieser<br />

Bestimmungkannein Beschäftigter 10 Tage das nahe Familienmitglied<br />

ohneAnkündigungpflegen. Das PflegeZGspricht<br />

demArbeitnehmer fürdiesenFallkeinEntgelt zu.Eventuell<br />

schafts-undSozialwissenschaften (WiSo) derHochschule<br />

Osnabrück.<br />

Sein Fachgebiet:<br />

Betriebliche<br />

Logistik-und<br />

Transportsysteme.<br />

Foto: privat<br />

23<br />

GELD &GESCHÄFT<br />

–ANZEIGE –<br />

Familienpflegezeit und/oder<br />

Pflegezeit.<br />

Glücks- oder Fehlgriff des Gesetzgebers?<br />

ergibt sich ein Entgeltanspruch aus §616 BGB („Vorübergehende<br />

Verhinderung“ bei engsten Familienangehörigen und<br />

begrenztauf fünf Tage).<br />

c) Familienpflegezeit nach §2Abs. 1FPfZG. Danach kann ein<br />

Arbeitnehmer über einen Zeitraum von maximal 24Monaten<br />

einen nahen Familienangehörigen pflegen. Eine Ankündigungsfrist<br />

sieht das Gesetz nicht vor. Allerdings muss der<br />

Beschäftigte eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen,<br />

der seine Zustimmung nur bei ausreichender Berücksichtigung<br />

der Interessen des Unternehmensgeben wird.<br />

Währendder Familienpflegezeit erhält derArbeitnehmer ein<br />

verringertes Arbeitsentgelt, das um einen Aufstockungsbetrag<br />

des Arbeitgebers (=Hälfteder durch die Arbeitszeitverkürzung<br />

entstandenen Vergütungsdifferenz) angehoben<br />

wird.<br />

Der Familienpflegezeit schließt sich die sog. Nachpflegephase<br />

von mindestens gleicher Dauer an. In dieser Zeit werden<br />

die Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers dadurch<br />

ausgeglichen, dass der Beschäftigte bei jetzt wieder voller<br />

Arbeitszeit weiterhin die verringerte Vergütung der Familienpflegezeit<br />

erhält.<br />

Alle drei Arten der Pflegebesitzen folgende Gemeinsamkeiten:<br />

➢ Es gilt absoluterKündigungsschutz gem. §5Abs. 1<br />

PflegeZG, §9Abs. 3FPfZG.<br />

➢ AlsBeschäftigte iSd beiderGesetzegelten alle Arbeitnehmerund<br />

Arbeitnehmerinnen, sowohl leitende alsauch<br />

befristetbeschäftigte Angestellte undTeilzeitbeschäftigte.<br />

➢ Zur Berufsbildung Beschäftigte, dasssind nichtnur Auszubildende<br />

sondernauch Umschüler oder Praktikanten.<br />

➢ Geringfügig Beschäftigte. Fürdiese sind die Akutpflege<br />

unddie Pflegezeit verfügbar. <strong>Die</strong> Familienpflegezeit aber<br />

wohl nicht, da die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt<br />

maximal 15Stunden betragen darf.<br />

➢ ArbeitnehmerähnlichePersonen und Heimarbeiter.<br />

➢ Zu den nahen Angehörigen zählen:<br />

•Eltern, Geschwister, Großeltern und auch Schwiegereltern<br />

•Ehegatten sowie Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft<br />

und auch Partner einer eheähnlichen<br />

Gemeinschaft<br />

•<strong>Die</strong> eigenen Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Kinder des<br />

Ehegatten oder Partners einer eingetragenen Lebensgemeinschaft<br />

•Schwiegerkinder und Enkelkinder<br />

• Nicht aber Tanten und Onkel, Stiefvater, Stiefmutter,<br />

Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder desPartnerseiner<br />

eheähnlichen Gemeinschaft.<br />

Entgegen der vielen Möglichkeiten haben in der Praxis nur wenige<br />

Beschäftigte von den aufgezeigten Modellen Gebrauch gemacht.<br />

Denn kaum ein Arbeitnehmer kann es sich leisten, über<br />

einen Zeitraum von mehreren Jahren (Familien-/Pflegezeit und<br />

Nachpflegephase berücksichtigt) seine Familie mit reduziertem<br />

Gehalt zu ernähren!<br />

Damit dürfte auch die Frage aus der Überschrift beantwortet<br />

sein: Ein Fehl- und kein Glücksgriff! <strong>Die</strong> eingestellte Financial<br />

Times Deutschland zählte in einer ihrer letzten <strong>Ausgabe</strong>n das<br />

Familienpflegezeitgesetz daher beineuen Gesetzen ausdem Jahr<br />

2012 auch zu den„Flops des Jahrzehnts“.<br />

Hans A. Welp<br />

Tel. 0541 -33159 -0<br />

Fax. 0541 -33159 -29<br />

E-Mail: welp@welp-kohake.de<br />

www.welp-kohake.de<br />

Niedersachsenstraße 13<br />

49074 Osnabrück

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