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Praktische Umsetzung der IFRS-Richtlinien zu ... - IFBC

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<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 87<br />

Eine empirische Untersuchung von 241 europäischen Unternehmen,<br />

welche im Jahre 2005 Akquisitionen getätigt und nach <strong>IFRS</strong> abgeschlossen<br />

haben, ergab, dass in über 70 Prozent <strong>der</strong> Transaktionen mit Existenz<br />

immaterieller Güter nur ein einziges immaterielles Gut identifiziert wurde.<br />

In 16 Prozent <strong>der</strong> untersuchten Akquisitionen wurden zwei immaterielle<br />

Vermögenswerte ausgewiesen, in den restlichen Fällen <strong>der</strong>en drei bis<br />

fünf. 5<br />

Im Beispiel <strong>der</strong> «Target AG» konnten folgende drei immaterielle Vermögenswerte<br />

identifiziert werden:<br />

• Handelsmarke: Die Target AG verfolgte seit Jahren eine konsequente<br />

«One Brand»-Strategie und konnte so ihre geschützte Handelsmarke<br />

im Markt etablieren.<br />

• Kundenbeziehung: Ungefähr 60 Prozent des gesamten Umsatzes<br />

erwirtschaftete die Target AG mit Stammkunden auf <strong>der</strong> Basis langfristiger<br />

Abnahmeverträge.<br />

•<br />

Selbstentwickelte Software: Zur Unterstüt<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> eigenen Logistik-<br />

Leistungen entwickelte die Target AG eine eigene, auf die unternehmensspezifischen<br />

Bedürfnisse abgestimmte Software.<br />

Auf <strong>der</strong> Passivseite <strong>der</strong> Bilanz erfor<strong>der</strong>n Eventualverbindlichkeiten und<br />

Restrukturierungsrückstellungen beson<strong>der</strong>e Beachtung. Bei Ersteren<br />

handelt es sich um mögliche Verpflichtungen eines Unternehmens, <strong>der</strong>en<br />

Entstehen in <strong>der</strong> Vergangenheit liegt. Die effektive Existenz wird jedoch<br />

erst durch das Eintreten bzw. Nichteintreten unsicherer Ereignisse in <strong>der</strong><br />

Zukunft bestätigt, wobei sich dies durch das Unternehmen nicht vollständig<br />

kontrollieren lässt. Eventualverbindlichkeiten sind im Rahmen<br />

<strong>der</strong> PPA <strong>zu</strong> berücksichtigen, sofern ihr Fair Value <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des<br />

Erwerbs <strong>zu</strong>verlässig ermittelt werden kann. Die erfolgsneutrale Bildung<br />

von Restrukturierungsrückstellungen im Rahmen von Business Combinations<br />

wird durch <strong>IFRS</strong> neu grundsätzlich untersagt. Diese sind im Rahmen<br />

<strong>der</strong> PPA nur dann passivierbar, wenn bereits vor <strong>der</strong> Transaktion eine<br />

<strong>IFRS</strong>-konforme Rückstellung im Abschluss des akquirierten Unternehmens<br />

gebildet wurde.<br />

5 Vgl. PwC (2007), S. 34.

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