Praktische Umsetzung der IFRS-Richtlinien zu ... - IFBC
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<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 83<br />
Möglichkeit <strong>der</strong> Einflussnahme auf den Geschäftsgang;<br />
Macht, den Verwaltungsrat bzw. die Geschäftsleitung <strong>zu</strong> bestimmen;<br />
Anzahl <strong>der</strong> Stimmen im Verwaltungsrat;<br />
relative Werte <strong>der</strong> involvierten Unternehmen.<br />
Zudem müssen die Anschaffungskosten eines Unternehmens<strong>zu</strong>sammenschlusses<br />
bestimmt werden. Zu berücksichtigen sind dabei neben Barzahlungen,<br />
ausgegebenen Eigenkapitalanteilen und eingegangenen Verbindlichkeiten<br />
auch <strong>der</strong> Fair Value von ausgetauschten Aktien und<br />
an<strong>der</strong>en Vermögenswerten <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des Erhalts <strong>der</strong> Gegenleistung<br />
(Date of Exchange). Im Gegensatz <strong>zu</strong>m noch geltenden Standard dürfen<br />
gemäss <strong>IFRS</strong> 3 Rev. 2008 die Transaktionskosten wie beispielsweise<br />
Rechts- und Beratungskosten nicht mehr <strong>zu</strong>m Kaufpreis addiert werden.<br />
Sie werden stattdessen erfolgswirksam verbucht. Hingegen wird <strong>der</strong> Fair<br />
Value von Eventualzahlungen (Earn-out) nach dem revidierten Standard<br />
unabhängig von <strong>der</strong> Eintrittswahrscheinlichkeit <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des Erwerbs<br />
erfasst. Einer speziellen Analyse bedürfen allfällige Bestimmungen<br />
im Kaufvertrag <strong>zu</strong> Kauf- und Verkaufsrechten <strong>der</strong> involvierten Parteien<br />
(Call-/Put-Klauseln). Die Ausgestaltung solcher Rechte und Pflichten<br />
kann beispielsweise da<strong>zu</strong> führen, dass trotz noch bestehen<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitsanteile<br />
<strong>der</strong> Unternehmenskauf schon im Akquisitionszeitpunkt <strong>zu</strong><br />
100 Prozent konsolidiert wird. In einem solchen Fall bestehen im Kaufvertrag<br />
Klauseln <strong>zu</strong> Kauf- und Verkaufsrechten, die zwingend darauf hindeuten,<br />
dass eine vollständige Übernahme in Zukunft realisiert werden<br />
wird.<br />
Die Analyse <strong>der</strong> Transaktion sowie <strong>der</strong> gesamte PPA-Prozess werden im<br />
Folgenden anhand eines einfachen Beispiels verdeutlicht. In diesem Beispiel<br />
übernimmt die Hunter AG von <strong>der</strong> Target AG 100 Prozent <strong>der</strong><br />
Aktien (vgl. Abbildung 3). Diese Übernahme finanziert die Hunter AG<br />
durch Leis tung einer Barzahlung von CHF 7,5 Mio. Ausserdem wurde<br />
ein bedingter, beispielsweise gewinnabhängiger Kaufpreisbestandteil vereinbart.<br />
Die Hunter AG bewertet den Earn-out mit CHF 0,5 Mio. Es<br />
resultiert somit ein Kaufpreis für das Eigenkapital in Höhe von CHF 8,0<br />
Mio.