Praktische Umsetzung der IFRS-Richtlinien zu ... - IFBC
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<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 79<br />
IAS 38 «Intangible Assets» regelt die Definition immaterieller Vermögenswerte<br />
(beispielsweise Marken, Patente, Kundenbeziehungen) und<br />
legt insbeson<strong>der</strong>e auch Identifikationskriterien fest. Im Zusammenhang<br />
mit Firmenübernahmen wird davon ausgegangen, dass die Differenz<br />
zwischen dem Kaufpreis und den erworbenen Net Assets nicht mehr gesamthaft<br />
als Goodwill ausgewiesen wird, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Mehrwert auf die<br />
erworbenen Intangible Assets aufgeteilt werden kann. Ein immaterieller<br />
Vermögenswert ist dann identifizierbar, wenn er entwe<strong>der</strong> separierbar ist,<br />
d.h. durch Verkauf, Lizenzierung o<strong>der</strong> Vermietung separiert werden kann,<br />
o<strong>der</strong> wenn er aus gesetzlichen bzw. vertraglichen Rechten entstanden ist.<br />
Die Annahme einer maximalen Lebensdauer eines immateriellen Vermögenswerts<br />
von 20 Jahren wurde aufgehoben. Verfügt ein immaterieller<br />
Vermögenswert über eine «indefinite», unbegrenzte Lebensdauer, so ist<br />
dieser nicht mehr jährlich <strong>zu</strong> amortisieren, son<strong>der</strong>n vielmehr einem periodischen<br />
Impairment-Test <strong>zu</strong> unterziehen.<br />
IAS 36 «Impairment of Assets» for<strong>der</strong>t einen jährlichen Impairment-<br />
Test bei folgenden Kategorien von immateriellen Vermögenswerten:<br />
• Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Lebensdauer,<br />
• noch nicht verfügbare immaterielle Vermögenswerte,<br />
•<br />
Goodwill.<br />
Mit dem jährlich durch<strong>zu</strong>führenden Impairment-Test werden die immateriellen<br />
Vermögenswerte, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Goodwill, auf ihre Werthaltigkeit<br />
hin überprüft. Eine Wertberichtigung ist dann vor<strong>zu</strong>nehmen, wenn<br />
<strong>der</strong> Buchwert einer Cash Generating Unit (CGU) grösser ist als ihr<br />
Recoverable Amount (erzielbarer Betrag). Der Recoverable Amount ergibt<br />
sich dabei aus dem höheren Wert von Fair Value abzüglich Verkaufs kosten<br />
und dem so genannten Value in Use (Nut<strong>zu</strong>ngswert). Im Standard<br />
existieren detaillierte Vorgaben <strong>zu</strong>r Ermittlung dieser Grössen, auf welche<br />
in Abschnitt 3 eingegangen wird. Eine Wertaufholung (Revaluation)<br />
für den Goodwill ist dagegen bei Wegfall <strong>der</strong> Ursachen für eine Wertmin<strong>der</strong>ung<br />
nicht <strong>zu</strong>lässig.