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Praktische Umsetzung der IFRS-Richtlinien zu ... - IFBC

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<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 107<br />

4. Zusammenfassung und Folgerungen<br />

Mit <strong>der</strong> Einführung von <strong>IFRS</strong> 3 und <strong>der</strong> zeitgleichen Anpassung von IAS<br />

36 und 38 wurde das bilanzielle Vorgehen bei M&A-Transaktionen sowie<br />

die Folgebewertung des Goodwills neu geregelt. Die nunmehr vorgeschriebene<br />

Purchase Price Allocation (PPA) zwingt den Käufer, den über<br />

den Fair Value <strong>der</strong> Net Assets hinausgehenden Kaufpreis auf neu <strong>zu</strong> identifizierende<br />

immaterielle Vermögenswerte sowie Goodwill <strong>zu</strong> allozieren.<br />

Eine Neuregelung hat auch die bilanzielle Folgebehandlung des Goodwills<br />

erfahren. Dieser darf demnach nicht mehr jährlich abgeschrieben<br />

werden, son<strong>der</strong>n ist, wie immaterielle Vermögenswerte ohne bestimmbare<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsdauer, jährlich einem Impairment-Test <strong>zu</strong> unterziehen.<br />

Obwohl die Verfahren <strong>zu</strong>r Identifikation und Bewertung immaterieller<br />

Vermögenswerte in <strong>IFRS</strong> 3 und IAS 38 beschrieben werden, sind aufgrund<br />

<strong>der</strong> oftmals eingeschränkten Informationsgrundlage Interpretationsspielräume<br />

vorhanden. Dadurch kann das Management Einfluss auf<br />

das Bilanzbild nehmen, was zwar den vom IASB gewünschten Effekt <strong>der</strong><br />

erhöhten Transparenz verwässert, im Rahmen einer effizienten finanziellen<br />

Unternehmensführung aber als sinnvoll erachtet werden kann.<br />

Eine aktive Integrierung <strong>der</strong> PPA in den M&A-Prozess sowie frühzeitige<br />

Überlegungen <strong>zu</strong>r PPA-Strategie sind deshalb <strong>zu</strong> empfehlen. Mit einer<br />

solchen ganzheitlichen <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> des M&A-Prozesses, bei welchem<br />

auch Überlegungen <strong>zu</strong> künftigen Impairment-Tests schon <strong>zu</strong>m Akquisitionszeitpunkt<br />

einfliessen sollten, können unerwünschte Folgen, wie<br />

etwa ein Impairment-Verlust mit damit verbundener Gewinnvolatilität<br />

und negativer Publizität, reduziert werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> immateriellen Güter sowie des Value in Use im<br />

Rahmen des Impairment-Tests sind die Bestimmung <strong>der</strong> spezifischen Bewertungsparameter<br />

sowie die modelltechnische <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> mit einigen<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen verbunden. Bezüglich <strong>der</strong> spezifischen Bewertungsparameter<br />

sind beispielsweise die <strong>zu</strong> verwendenden Kapitalkosten als<br />

relevante Diskontierungsrate <strong>zu</strong> nennen. Es gilt, ein unternehmensweit<br />

einsetzbares und integriertes Kapitalkostenkonzept <strong>zu</strong> entwickeln,<br />

welches den verschiedenen Anwendungsgebieten <strong>der</strong> Kapitalkosten<br />

(Akquisitionsbeurteilung, CAPEX-Bewertungen, wertorientierte Führung,<br />

Impairment-Test nach IAS 36) Rechnung trägt.

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