Praktische Umsetzung der IFRS-Richtlinien zu ... - IFBC
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<strong>Praktische</strong> <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> <strong>der</strong> <strong>IFRS</strong>-<strong>Richtlinien</strong> <strong>zu</strong> Unternehmenskäufen 107<br />
4. Zusammenfassung und Folgerungen<br />
Mit <strong>der</strong> Einführung von <strong>IFRS</strong> 3 und <strong>der</strong> zeitgleichen Anpassung von IAS<br />
36 und 38 wurde das bilanzielle Vorgehen bei M&A-Transaktionen sowie<br />
die Folgebewertung des Goodwills neu geregelt. Die nunmehr vorgeschriebene<br />
Purchase Price Allocation (PPA) zwingt den Käufer, den über<br />
den Fair Value <strong>der</strong> Net Assets hinausgehenden Kaufpreis auf neu <strong>zu</strong> identifizierende<br />
immaterielle Vermögenswerte sowie Goodwill <strong>zu</strong> allozieren.<br />
Eine Neuregelung hat auch die bilanzielle Folgebehandlung des Goodwills<br />
erfahren. Dieser darf demnach nicht mehr jährlich abgeschrieben<br />
werden, son<strong>der</strong>n ist, wie immaterielle Vermögenswerte ohne bestimmbare<br />
Nut<strong>zu</strong>ngsdauer, jährlich einem Impairment-Test <strong>zu</strong> unterziehen.<br />
Obwohl die Verfahren <strong>zu</strong>r Identifikation und Bewertung immaterieller<br />
Vermögenswerte in <strong>IFRS</strong> 3 und IAS 38 beschrieben werden, sind aufgrund<br />
<strong>der</strong> oftmals eingeschränkten Informationsgrundlage Interpretationsspielräume<br />
vorhanden. Dadurch kann das Management Einfluss auf<br />
das Bilanzbild nehmen, was zwar den vom IASB gewünschten Effekt <strong>der</strong><br />
erhöhten Transparenz verwässert, im Rahmen einer effizienten finanziellen<br />
Unternehmensführung aber als sinnvoll erachtet werden kann.<br />
Eine aktive Integrierung <strong>der</strong> PPA in den M&A-Prozess sowie frühzeitige<br />
Überlegungen <strong>zu</strong>r PPA-Strategie sind deshalb <strong>zu</strong> empfehlen. Mit einer<br />
solchen ganzheitlichen <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> des M&A-Prozesses, bei welchem<br />
auch Überlegungen <strong>zu</strong> künftigen Impairment-Tests schon <strong>zu</strong>m Akquisitionszeitpunkt<br />
einfliessen sollten, können unerwünschte Folgen, wie<br />
etwa ein Impairment-Verlust mit damit verbundener Gewinnvolatilität<br />
und negativer Publizität, reduziert werden.<br />
Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> immateriellen Güter sowie des Value in Use im<br />
Rahmen des Impairment-Tests sind die Bestimmung <strong>der</strong> spezifischen Bewertungsparameter<br />
sowie die modelltechnische <strong>Umset<strong>zu</strong>ng</strong> mit einigen<br />
Herausfor<strong>der</strong>ungen verbunden. Bezüglich <strong>der</strong> spezifischen Bewertungsparameter<br />
sind beispielsweise die <strong>zu</strong> verwendenden Kapitalkosten als<br />
relevante Diskontierungsrate <strong>zu</strong> nennen. Es gilt, ein unternehmensweit<br />
einsetzbares und integriertes Kapitalkostenkonzept <strong>zu</strong> entwickeln,<br />
welches den verschiedenen Anwendungsgebieten <strong>der</strong> Kapitalkosten<br />
(Akquisitionsbeurteilung, CAPEX-Bewertungen, wertorientierte Führung,<br />
Impairment-Test nach IAS 36) Rechnung trägt.