Der Islam 1 - Neue Erde
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eich der Gottlosen (Dar al-kufr), zu einem Gebiet vertraglichen Friedens<br />
(Dar aI-ahd), wo die Muslime es nicht zu einem offenen Konflikt mit der<br />
gottlosen Umgebung kommen ließen; im Gegensatz zu den Gebieten des<br />
Krieges (Dar al-harb), wo Dschihad (der heilige Krieg) erlaubt ist. Konkret<br />
bedeutet dies, daß Europa heiliges Gebiet war, ein Zufluchtsort für alle in<br />
ihren Ursprungsländern verfolgten Bewegungen― (,‚Rechte der Gläubigen<br />
im gottlosen Europa― in: <strong>Neue</strong> Züricher Zeitung, 1/96).<br />
Das hat sich geändert. Europa, so Keppel, wird heute als „Dar al-<strong>Islam</strong>―<br />
betrachtet, als islamisches Gebiet, in dem die Muslime zu Hause sind.<br />
Ihr Ziel ist es, nach den Regeln der Scharia leben zu können. Dazu schaffen<br />
sie „islamisierte Räume― (Parallelgesellschaft) und begründen die<br />
Aufrichtung islamischer Ordnung damit, daß nur so der soziale Friede<br />
gewahrt, Kriminalität und Drogensucht bekämpft werden könnten.<br />
Alle örtlichen Moscheevereine sind Untergliederungen von Verbänden,<br />
die sich in Dachorganisationen zusammengeschlossen haben. Diese sind<br />
untereinander und europa- bzw. weltweit vernetzt.<br />
Religionsfreiheit im <strong>Islam</strong>?<br />
Selbstbewußt und klagefreudig nehmen die Muslime in Deutschland<br />
den Art. 4, Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes für sich in Anspruch. Um<br />
ihre Ziele durchzusetzen, tragen sie vor, der <strong>Islam</strong> sei die einzige Religion,<br />
die wahre Toleranz übe und Religionsfreiheit schon immer gewährt habe.<br />
Sie verweisen dabei auf den Koran-Vers 2, 256 „Es gibt keine Gewalt in<br />
der Religion― und betonen, daß der Übertritt zum <strong>Islam</strong> mit keinerlei Zwang<br />
verbunden sei. Christen und Juden könnten in den islamischen Ländern<br />
frei ihre Religion ausüben und stünden unter dem besonderen Schutz des<br />
<strong>Islam</strong>. (Wir werden im weiteren Verlauf sehen, dass wir es bei solchen<br />
Aussagen mit „Takiya―, der Kunst der Täuschung zu tun haben.)<br />
<strong>Der</strong> Artikel 4 „Glaubens- und Bekenntnisfreiheit― des deutschen Grundgesetzes<br />
lautet:<br />
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des<br />
religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.<br />
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“.<br />
Nach dem deutschen Grundgesetz ist die Religionsfreiheit Grundrecht<br />
eines jeden Menschen, also ein allgemeines Menschenrecht. Jeder kann<br />
sich in Freiheit seine Überzeugung von Gott und sittlichen Werten bilden,<br />
nach denen er sein Verhalten ausrichtet.<br />
Nach dem deutschen Grundgesetz ist außerdem jeder Bürger frei, seine<br />
Überzeugung nach außen kundzutun und privat oder öffentlich Kulthandlungen<br />
auszuüben. <strong>Der</strong> <strong>Islam</strong> hat ein grundsätzlich anderes Verständnis<br />
von Religionsfreiheit:<br />
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