Der Islam 1 - Neue Erde
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Die Verfassungen islamischer Staaten gewähren zwar das Recht auf<br />
„Glaubensfreiheit ― und freie Ausübung religiöser Kulthandlungen, betonen<br />
aber zugleich, dass der <strong>Islam</strong> Staatsreligion und die Scharia, als das<br />
islamische Recht, Quelle der staatlichen Gesetzgebung ist.<br />
Nach dem Koran und damit nach Auffassung eines jeden Muslim ist<br />
Leugnung islamischer Wahrheiten oder der Übertritt zu einer anderen<br />
Religion Apostasie, also Glaubensabfall, für den es in der Scharia vorgeschriebene<br />
Strafen gibt. :<br />
„Wenn sie sich (vom <strong>Islam</strong>) abkehren, dann greift sie und tötet sie,<br />
wo immer ihr sie findet“ (Koran 4, 89).<br />
Ein Apostat ist, wer:<br />
• Allah lästert,<br />
• den Koran kritisiert,<br />
• Mohammed beschimpft,<br />
• seine islamischen Pflichten nicht erfüllt,<br />
• die Speisevorschriften des <strong>Islam</strong> missachtet,<br />
• zu einem anderen Glauben überwechselt.<br />
(Für den <strong>Islam</strong> steht die Gesetzgebung des Koran – da nach ihrer<br />
Auffassung von Allah direkt verordnet –, über jeder weltlichen Gesetzgebung,<br />
so auch über den von der westlichen Welt allgemein<br />
anerkannten Menschenrechten.)<br />
Nach islamischer Auffassung sind Christen und Juden „Leute des Buches―,<br />
d.h. sie haben – wie der <strong>Islam</strong> – Offenbarungen Allahs erhalten,<br />
diese aber verfälscht. Da sie aber zumindest einen Teil der Wahrheit<br />
besitzen, werden sie in islamischen Staaten geduldet und gelten als<br />
„schutzwürdig―, vorausgesetzt, sie erfüllen die ihnen auferlegten<br />
Pflichten: Zahlung der Kopfsteuer, Loyalität gegenüber dem islamischen<br />
Staat und Verzicht auf Kritik und Missionierung.<br />
Die ‚Allgemeine Erklärung der Menschenrechte― dagegen, von der Generalversammlung<br />
der Vereinten Nationen am 10.12.1948 verkündet und<br />
für alle unterzeichnenden Staaten verbindlich seit dem 19.12.1966, sagt in<br />
Art. 18,1 des „Bürgerschaftspaktes―:<br />
„Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und<br />
Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion<br />
oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen,<br />
und in Freiheit seine Religion oder Weltanschauung<br />
allein oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat,<br />
durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung oder<br />
Unterricht zu bekunden.“<br />
Die Menschenrechtserklärung der UN meint ausdrücklich christliche und<br />
nicht-christliche Religionen. Es ist den Staaten nicht erlaubt, zwischen<br />
schutzwürdigen und nicht schutzwürdigen Religionen zu unterscheiden. Es<br />
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