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Der Islam 1 - Neue Erde

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Die Verfassungen islamischer Staaten gewähren zwar das Recht auf<br />

„Glaubensfreiheit ― und freie Ausübung religiöser Kulthandlungen, betonen<br />

aber zugleich, dass der <strong>Islam</strong> Staatsreligion und die Scharia, als das<br />

islamische Recht, Quelle der staatlichen Gesetzgebung ist.<br />

Nach dem Koran und damit nach Auffassung eines jeden Muslim ist<br />

Leugnung islamischer Wahrheiten oder der Übertritt zu einer anderen<br />

Religion Apostasie, also Glaubensabfall, für den es in der Scharia vorgeschriebene<br />

Strafen gibt. :<br />

„Wenn sie sich (vom <strong>Islam</strong>) abkehren, dann greift sie und tötet sie,<br />

wo immer ihr sie findet“ (Koran 4, 89).<br />

Ein Apostat ist, wer:<br />

• Allah lästert,<br />

• den Koran kritisiert,<br />

• Mohammed beschimpft,<br />

• seine islamischen Pflichten nicht erfüllt,<br />

• die Speisevorschriften des <strong>Islam</strong> missachtet,<br />

• zu einem anderen Glauben überwechselt.<br />

(Für den <strong>Islam</strong> steht die Gesetzgebung des Koran – da nach ihrer<br />

Auffassung von Allah direkt verordnet –, über jeder weltlichen Gesetzgebung,<br />

so auch über den von der westlichen Welt allgemein<br />

anerkannten Menschenrechten.)<br />

Nach islamischer Auffassung sind Christen und Juden „Leute des Buches―,<br />

d.h. sie haben – wie der <strong>Islam</strong> – Offenbarungen Allahs erhalten,<br />

diese aber verfälscht. Da sie aber zumindest einen Teil der Wahrheit<br />

besitzen, werden sie in islamischen Staaten geduldet und gelten als<br />

„schutzwürdig―, vorausgesetzt, sie erfüllen die ihnen auferlegten<br />

Pflichten: Zahlung der Kopfsteuer, Loyalität gegenüber dem islamischen<br />

Staat und Verzicht auf Kritik und Missionierung.<br />

Die ‚Allgemeine Erklärung der Menschenrechte― dagegen, von der Generalversammlung<br />

der Vereinten Nationen am 10.12.1948 verkündet und<br />

für alle unterzeichnenden Staaten verbindlich seit dem 19.12.1966, sagt in<br />

Art. 18,1 des „Bürgerschaftspaktes―:<br />

„Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und<br />

Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion<br />

oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen,<br />

und in Freiheit seine Religion oder Weltanschauung<br />

allein oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat,<br />

durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung oder<br />

Unterricht zu bekunden.“<br />

Die Menschenrechtserklärung der UN meint ausdrücklich christliche und<br />

nicht-christliche Religionen. Es ist den Staaten nicht erlaubt, zwischen<br />

schutzwürdigen und nicht schutzwürdigen Religionen zu unterscheiden. Es<br />

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