Der Islam 1 - Neue Erde
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Willen zu entwickeln und diesen auch zu äußern, so ist dem Mann das<br />
Züchtigungsrecht von Allah eingeräumt. Sure 4,34: „Und wenn ihr<br />
fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann ermahnt sie, meidet sie im<br />
Ehebett (worüber nicht jede dieser Frauen traurig sein wird) und schlagt<br />
sie!― Nach den meisten islamischen Rechtsgelehrten ist die „Züchtigung<br />
der Frau“ erlaubt, wenn sie ihren Mann nicht genügend respektiert, den<br />
Beischlaf verweigert, oder ohne Erlaubnis ihres Mannes das Haus<br />
verlässt. <strong>Der</strong> Mann herrscht in der Familie despotisch in einer Art<br />
Narrenfreiheit! Trotz all dieser eindeutigen Koran- oder Hadithaussagen<br />
(Überlieferungen der Worte und Handlungen Mohammeds) heucheln<br />
uns Muslime in Dialog-Veranstaltungen immer wieder vor, dass keine<br />
Religion die Frau mehr achte, als der <strong>Islam</strong>. Über die orientalische<br />
Kunst der Verstellung oder Heuchelei später noch ein Wort.<br />
Allgemein anerkannte Menschenrechte sind für einen Muslim nicht<br />
verbindlich, wenn sie sich nicht auch im Koran (dem Willen Gottes)<br />
wiederfinden. So wird auch in unserem deutschen Rechtsstaat, oft das<br />
muslimische Rechtssystem (die Scharia) durch Muslime ausgeübt und<br />
praktiziert. Die gewalttätigen Züchtigungen von Frauen und Kindern<br />
dringen selten an die Öffentlichkeit und werden in der Regel von den<br />
Opfern auch bestritten, da sie sich ansonsten noch stärkeren Repressalien<br />
ausgesetzt sehen. Unser Rechtssystem kann diese Menschen nicht<br />
wirklich vor dem Glaubensfanatismus schützen. Erst wenn es zu gravierenden<br />
Delikten kommt sind wir irritiert bis entsetzt. So als ein türkischer<br />
Vater seine Tochter ermordete, um seine eigene und die Familienehre<br />
wieder herzustellen. Was hatte die Tochter getan? Sie hatte vorehelichen<br />
Geschlechtsverkehr und damit den Tod verdient. Welch eine<br />
Gottesvorstellung und Mentalität treibt einen Vater zu solch einer<br />
erbarmungslosen und grausamen Tat? Doch schon für weit weniger<br />
kommt es gerade für junge Mädchen oft zu unerbittlichen Strafen wie<br />
Schläge und Hausarrest. So wurde eine junge Türkin nach sieben Tagen<br />
von der Polizei aus ihrer Wohnung befreit, in welche sie von ihrem<br />
Ehemann vor dessen längerer Abwesenheit eingesperrt wurde. Er hatte<br />
sie mit zugeschraubten Fenstern und einem Lebensmittelvorrat in die<br />
Wohnung eingesperrt. Die junge Frau war aber auch jetzt nicht bereit,<br />
die Wohnung zu verlassen und beteuerte (aus Angst) sie wolle freiwillig<br />
in der Wohnung bleiben. Hier kann selbst die Justiz nicht eingreifen,<br />
wenn die Betroffenen aus Angst vor ihren Peinigern nicht bereit sind<br />
mit den Behörden zusammen zu arbeiten.<br />
Schon das bloße Gespräch mit einem deutschen Jungen kann der<br />
Auslöser für die Gewalttätigkeit der ganzen männlichen Familie sein.<br />
Oft verschwinden türkische Mädchen im heiratsfähigen Alter von 14<br />
Jahren ganz plötzlich aus den deutschen Schulen, weil sie durch die<br />
Fernheirat mit einem Türken, den sie oft nie zuvor in ihrem Leben<br />
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