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Der Islam 1 - Neue Erde

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Willen zu entwickeln und diesen auch zu äußern, so ist dem Mann das<br />

Züchtigungsrecht von Allah eingeräumt. Sure 4,34: „Und wenn ihr<br />

fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann ermahnt sie, meidet sie im<br />

Ehebett (worüber nicht jede dieser Frauen traurig sein wird) und schlagt<br />

sie!― Nach den meisten islamischen Rechtsgelehrten ist die „Züchtigung<br />

der Frau“ erlaubt, wenn sie ihren Mann nicht genügend respektiert, den<br />

Beischlaf verweigert, oder ohne Erlaubnis ihres Mannes das Haus<br />

verlässt. <strong>Der</strong> Mann herrscht in der Familie despotisch in einer Art<br />

Narrenfreiheit! Trotz all dieser eindeutigen Koran- oder Hadithaussagen<br />

(Überlieferungen der Worte und Handlungen Mohammeds) heucheln<br />

uns Muslime in Dialog-Veranstaltungen immer wieder vor, dass keine<br />

Religion die Frau mehr achte, als der <strong>Islam</strong>. Über die orientalische<br />

Kunst der Verstellung oder Heuchelei später noch ein Wort.<br />

Allgemein anerkannte Menschenrechte sind für einen Muslim nicht<br />

verbindlich, wenn sie sich nicht auch im Koran (dem Willen Gottes)<br />

wiederfinden. So wird auch in unserem deutschen Rechtsstaat, oft das<br />

muslimische Rechtssystem (die Scharia) durch Muslime ausgeübt und<br />

praktiziert. Die gewalttätigen Züchtigungen von Frauen und Kindern<br />

dringen selten an die Öffentlichkeit und werden in der Regel von den<br />

Opfern auch bestritten, da sie sich ansonsten noch stärkeren Repressalien<br />

ausgesetzt sehen. Unser Rechtssystem kann diese Menschen nicht<br />

wirklich vor dem Glaubensfanatismus schützen. Erst wenn es zu gravierenden<br />

Delikten kommt sind wir irritiert bis entsetzt. So als ein türkischer<br />

Vater seine Tochter ermordete, um seine eigene und die Familienehre<br />

wieder herzustellen. Was hatte die Tochter getan? Sie hatte vorehelichen<br />

Geschlechtsverkehr und damit den Tod verdient. Welch eine<br />

Gottesvorstellung und Mentalität treibt einen Vater zu solch einer<br />

erbarmungslosen und grausamen Tat? Doch schon für weit weniger<br />

kommt es gerade für junge Mädchen oft zu unerbittlichen Strafen wie<br />

Schläge und Hausarrest. So wurde eine junge Türkin nach sieben Tagen<br />

von der Polizei aus ihrer Wohnung befreit, in welche sie von ihrem<br />

Ehemann vor dessen längerer Abwesenheit eingesperrt wurde. Er hatte<br />

sie mit zugeschraubten Fenstern und einem Lebensmittelvorrat in die<br />

Wohnung eingesperrt. Die junge Frau war aber auch jetzt nicht bereit,<br />

die Wohnung zu verlassen und beteuerte (aus Angst) sie wolle freiwillig<br />

in der Wohnung bleiben. Hier kann selbst die Justiz nicht eingreifen,<br />

wenn die Betroffenen aus Angst vor ihren Peinigern nicht bereit sind<br />

mit den Behörden zusammen zu arbeiten.<br />

Schon das bloße Gespräch mit einem deutschen Jungen kann der<br />

Auslöser für die Gewalttätigkeit der ganzen männlichen Familie sein.<br />

Oft verschwinden türkische Mädchen im heiratsfähigen Alter von 14<br />

Jahren ganz plötzlich aus den deutschen Schulen, weil sie durch die<br />

Fernheirat mit einem Türken, den sie oft nie zuvor in ihrem Leben<br />

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