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Der Islam 1 - Neue Erde

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ist den Staaten nicht erlaubt, den Glauben ihrer Bürger zu bewerten oder<br />

eine bestimmte Religion zu fordern.<br />

Die verbindliche islamische Rechtslehre dagegen anerkennt als Religionen<br />

nur die sog. Buchreligionen, das Judentum und Christentum. Die<br />

Anhänger anderer Religionen, Heiden, Buddhisten, Hindus z.B. oder<br />

Anhänger von Weltanschauungen, Atheisten, Kommunisten usw. haben<br />

keine Religionsfreiheit, d.h. sie haben in islamischen Staaten keine Möglichkeit<br />

ihre Religion oder Weltanschauung auszuüben. Weder für sie,<br />

noch für Muslime, die den <strong>Islam</strong> verlassen wollen, gilt der vielzitierte<br />

Koran-Vers „Kein Zwang in der Religion―.<br />

Die Verfassungen islamischer Staaten, die Glaubensfreiheit garantieren,<br />

erlauben ausdrücklich nicht, dass ein Muslim den <strong>Islam</strong><br />

verlässt:<br />

Die „Allgemeine islamische Menschenrechtserklärung― des lslamrates<br />

für Europa, am 19.9.1981 in arabischer Sprache und bezeichnenderweise<br />

nur in gekürzter französischer und englischer Fassung veröffentlicht, stellt<br />

in ihrem Art. 12a ausdrücklich fest, dass jeder glauben könne, was er wolle,<br />

solange er sich der Scharia – dem islamischen Recht – unterwerfe.<br />

(Dies ist ein Beispiel für Takiya „die Kunst der Täuschung―. Denn wenn<br />

man sich der Scharia und damit den Lehrinhalten des Koran unterwirft, hat<br />

es mit der persönlichen Glaubensfreiheit sein wohlweißliches Ende.)<br />

Auch die „Erklärung der Menschenrechte“ der „<strong>Islam</strong>ischen Konferenz―<br />

(Sitz in Dschidda/Mekka) von 1979 verpflichtet in Art. 29 jeden<br />

Muslim, im <strong>Islam</strong> zu bleiben. Verboten ist ihm, eine andere Religion<br />

anzunehmen. Alle islamischen Menschenrechtserklärungen sind mit der<br />

„Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte― der Vereinten Nationen<br />

deshalb nicht vereinbar.<br />

<strong>Der</strong> Koran-Vers: „Es gibt keinen Zwang in der Religion― gilt nicht für<br />

den Religionswechsel. Nach islamischer Auffassung ist der Abfall vom<br />

<strong>Islam</strong> politischer Verrat, Hochverrat, der eine existenzielle Gefährdung der<br />

islamischen Gemeinschaft, der umma, darstellt und deshalb Zwangsmaßnahmen<br />

nach sich zieht.<br />

In diesem Zusammenhang ist auch das Verbot der Missionierung unter<br />

Muslimen zu sehen. Mission in islamischen Ländern ist Verletzung der<br />

gebotenen Loyalitätspflicht gegenüber dem islamischen Staat und wird<br />

deshalb strafrechtlich verfolgt. „Die islamische Fahne―, führende Wochenzeitung<br />

in der islamischen Welt, erklärte am 7.12.1992:<br />

„Die Feinde des <strong>Islam</strong> machen aus der Todesstrafe des Übertritts einen<br />

Anlaß, um gegen den <strong>Islam</strong> mit Hetzen, Zweifel und Angriffen vorzugehen.<br />

Sie sagen uns: ‚Warum tötet ihr diejenigen, die vom <strong>Islam</strong> abgefallen sind,<br />

während ihr zur gleichen Zeit sagt, daß es in der Wahl der Religion keinerlei<br />

Zwang bei euch gibt?‘<br />

Wir Muslime antworten ihnen: „Es gibt zwar keinen Zwang, wenn du von<br />

einer anderen Religion zum <strong>Islam</strong> übertrittst, denn der <strong>Islam</strong> zwingt<br />

niemanden Muslim zu werden. Wenn du aber zum <strong>Islam</strong> übergetreten bist<br />

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