14.03.2013 Aufrufe

Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden

Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden

Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

FNP-Teilfortschreibung Windkraft 2012 VVG Ehrenkirchen – Bollschweil Frühz. Beteiligung<br />

Umweltprüfung<br />

in der Bauleitplanung<br />

nach BauGB<br />

Windenergieanlagen freigehalten wird. Voraussetzung für eine entsprechende<br />

planerische Steuerung ist ein auf der Untersuchung des<br />

gesamten kommunalen Gebiets basierendes Planungskonzept für<br />

mögliche Windenergiestandorte.<br />

Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Ehrenkirchen – Bollschweil<br />

(VVG Ehrenkirchen – Bollschweil) hat deshalb beschlossen, eine Teilfortschreibung<br />

des Flächennutzungsplans gem. § 5 Abs. 2 b BauGB<br />

zum Thema Windkraft durchzuführen. Geeignete Flächen werden im<br />

Flächennutzungsplan als Konzentrationszonen (Vorrangzonen) für<br />

Windkraft dargestellt.<br />

Bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen besteht für die Kommune<br />

die rechtliche Verpflichtung, eine Umweltprüfung durchführen, in<br />

der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt<br />

und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der<br />

Inhalt des Umweltberichts ergibt sich aus <strong>Anlage</strong> 1 BauGB. Das Ergebnis<br />

der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.<br />

1.3 ABGRENZUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES<br />

Charakteristika<br />

Die 1.642 ha Gemarkungsfläche der Gemeinde Bollschweil erstrecken<br />

sich von den Höhen des Hochschwarzwaldes unterhalb des Schauinslands<br />

über die Vorbergzone bis in das Markgräfler Hügelland hinein.<br />

Der mit 285 m über NN tiefste Punkt befindet sich an der Gemarkungsgrenze<br />

im Westen der Gemeinde am Fuß des Ölbergs, der<br />

höchste Punkt liegt mit 1.080 m über NN an der Gemarkungsgrenze im<br />

Osten der Gemeinde. Der Höhenunterschied beträgt damit rund 800 m,<br />

die größte Ausdehnung des Plangebiets beträgt in Ost–West–Richtung<br />

8 km und in Nord–Süd–Richtung 5 km.<br />

Die Gemarkungsfläche der Gemeinde Ehrenkirchen umfasst 3.779 ha.<br />

Der tiefste Punkt befindet sich an der Gemarkungsgrenze Offnadingen/Biengen<br />

im Westen der Gemeinde (215 m über NN), der mit 916<br />

m über NN höchste Punkt an der Gemarkungsgrenze Ehrenstetten/St.<br />

Ulrich im Osten der Gemeinde oberhalb der Kohlerhöfe. Der Höhenunterschied<br />

beträgt damit ca. 700 m, die größte Ausdehnung des Plangebiets<br />

beträgt in ost-westlicher Richtung 11 km und in nord-südlicher<br />

Richtung 6 km.<br />

GAEDE + GILCHER 2012<br />

Seite 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!