Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden
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FNP-Teilfortschreibung Windkraft 2012 VVG Ehrenkirchen – Bollschweil Frühz. Beteiligung<br />
Umweltprüfung<br />
in der Bauleitplanung<br />
nach BauGB<br />
Windenergieanlagen freigehalten wird. Voraussetzung für eine entsprechende<br />
planerische Steuerung ist ein auf der Untersuchung des<br />
gesamten kommunalen Gebiets basierendes Planungskonzept für<br />
mögliche Windenergiestandorte.<br />
Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Ehrenkirchen – Bollschweil<br />
(VVG Ehrenkirchen – Bollschweil) hat deshalb beschlossen, eine Teilfortschreibung<br />
des Flächennutzungsplans gem. § 5 Abs. 2 b BauGB<br />
zum Thema Windkraft durchzuführen. Geeignete Flächen werden im<br />
Flächennutzungsplan als Konzentrationszonen (Vorrangzonen) für<br />
Windkraft dargestellt.<br />
Bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen besteht für die Kommune<br />
die rechtliche Verpflichtung, eine Umweltprüfung durchführen, in<br />
der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt<br />
und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der<br />
Inhalt des Umweltberichts ergibt sich aus <strong>Anlage</strong> 1 BauGB. Das Ergebnis<br />
der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.<br />
1.3 ABGRENZUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES<br />
Charakteristika<br />
Die 1.642 ha Gemarkungsfläche der Gemeinde Bollschweil erstrecken<br />
sich von den Höhen des Hochschwarzwaldes unterhalb des Schauinslands<br />
über die Vorbergzone bis in das Markgräfler Hügelland hinein.<br />
Der mit 285 m über NN tiefste Punkt befindet sich an der Gemarkungsgrenze<br />
im Westen der Gemeinde am Fuß des Ölbergs, der<br />
höchste Punkt liegt mit 1.080 m über NN an der Gemarkungsgrenze im<br />
Osten der Gemeinde. Der Höhenunterschied beträgt damit rund 800 m,<br />
die größte Ausdehnung des Plangebiets beträgt in Ost–West–Richtung<br />
8 km und in Nord–Süd–Richtung 5 km.<br />
Die Gemarkungsfläche der Gemeinde Ehrenkirchen umfasst 3.779 ha.<br />
Der tiefste Punkt befindet sich an der Gemarkungsgrenze Offnadingen/Biengen<br />
im Westen der Gemeinde (215 m über NN), der mit 916<br />
m über NN höchste Punkt an der Gemarkungsgrenze Ehrenstetten/St.<br />
Ulrich im Osten der Gemeinde oberhalb der Kohlerhöfe. Der Höhenunterschied<br />
beträgt damit ca. 700 m, die größte Ausdehnung des Plangebiets<br />
beträgt in ost-westlicher Richtung 11 km und in nord-südlicher<br />
Richtung 6 km.<br />
GAEDE + GILCHER 2012<br />
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