Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden
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Flächennutzungsplan des Verwaltungsgemeinschaft Stand: 16.07.2012<br />
Ehrenkirchen - Bollschweil Fassung: Frühzeitige Beteiligung<br />
Konzentrationszonen Windkraftanlagen gem. § 4 (1) BauGB<br />
BEGRÜNDUNG Seite 7 von 9<br />
5 METHODIK ZUR ERMITTLUNG VON KONZENTRATIONSZONEN<br />
Die Vorgehensweise zur Ermittlung potenzieller Konzentrationszonen wird hier nur in<br />
einen kurzen Überblick dargestellt. Hinsichtlich detaillierterer Aussagen zur Vorgehensweise<br />
wird auf den „Vorschlag zu Umfang und Detaillierungsgrad der für die Abwägung<br />
erforderlichen Belange des Umweltschutzes gem. § 2 (4) BauBG“ des Landschaftsplanungsbüros<br />
Landschaftsökologie und Planung - Gaede & Gilcher, Freiburg<br />
verwiesen.<br />
Diese Ausführungen münden nach erfolgter Untersuchung und Einarbeitung der in der<br />
Frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen in den Umweltbericht.<br />
Die Vorgehensweise zur Ermittlung potenzieller Konzentrationszonen orientiert sich an<br />
den Kriterien und Angaben des Windenergieerlasses Baden Württemberg. Die Ermittlung<br />
und Bewertung möglicher Konzentrationsflächen erfolgte in folgenden Schritten.<br />
Scoping<br />
Am 30.05.2012 fand ein Scopingtermin statt, um den Untersuchungsumfang und den<br />
Detaillierungsgrad der Standortprüfungen gemeinsam mit den zuständigen Behörden<br />
und den Naturschutzverbänden festzulegen. Grundlage war ein Vorschlag zum Untersuchungsumfang<br />
(Scopingpapier, des Büros Gaede & Gilcher), für den bereits eine<br />
Abgrenzung windhöffiger Flächen sowie bekannter Tabu- und Restriktionsflächen erstellt<br />
wurde. Der im Scopingpapier vorgeschlagene Untersuchungsumfang basierte im<br />
Wesentlichen auf dem Windenergieerlass.<br />
Frühzeitige Beteiligung<br />
Aus den im Zuge der Vorauswahl ermittelten Bereichen wurde unter Berücksichtigung<br />
dezidierter Lärmschutzabstände von Siedlungsflächen und Wohnnutzungen im Außenbereich<br />
die Untersuchungskulisse ermittelt, die im weiteren Verfahrensablauf näher<br />
betrachtet wird (Prüfflächen). Diese bilden die Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form von zwei Bürgerinformationsveranstaltungen<br />
und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.<br />
Parallel werden die Untersuchungen insbesondere naturschutzrechtlicher Art vorangetrieben,<br />
um eine stabile Grundlage für die Beurteilung der untersuchten Flächen zu erhalten.<br />
Offenlage<br />
Vor der Offenlage ist vorgesehen, die Untersuchungskulisse weiter einzuengen, und<br />
die verbliebenen Alternativstandorte detailliert zu prüfen. Die Prüfinhalte sollen nach<br />
folgenden Maßgaben erfolgen:<br />
• Auswerten von Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden<br />
und Nachbargemeinden<br />
• Artenschutzfachliche Prüfung für Einzelflächen<br />
• technische Eignung (Vorhandene Erschließungsmöglichkeit / Zuwegung, Nähe /<br />
Anschlussmöglichkeit an bestehendes Stromnetz, nötiger Abstand zu technischer<br />
Infrastruktur)<br />
• Integration von neu vorliegenden Planungsvorgaben (z.B. der FVA)<br />
• Landschaftsbildanalyse<br />
Je nach Standort und Auswertung der Anregungen können im Einzelfall zusätzliche