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Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden

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Flächennutzungsplan des Verwaltungsgemeinschaft Stand: 16.07.2012<br />

Ehrenkirchen - Bollschweil Fassung: Frühzeitige Beteiligung<br />

Konzentrationszonen Windkraftanlagen gem. § 4 (1) BauGB<br />

BEGRÜNDUNG Seite 7 von 9<br />

5 METHODIK ZUR ERMITTLUNG VON KONZENTRATIONSZONEN<br />

Die Vorgehensweise zur Ermittlung potenzieller Konzentrationszonen wird hier nur in<br />

einen kurzen Überblick dargestellt. Hinsichtlich detaillierterer Aussagen zur Vorgehensweise<br />

wird auf den „Vorschlag zu Umfang und Detaillierungsgrad der für die Abwägung<br />

erforderlichen Belange des Umweltschutzes gem. § 2 (4) BauBG“ des Landschaftsplanungsbüros<br />

Landschaftsökologie und Planung - Gaede & Gilcher, Freiburg<br />

verwiesen.<br />

Diese Ausführungen münden nach erfolgter Untersuchung und Einarbeitung der in der<br />

Frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen in den Umweltbericht.<br />

Die Vorgehensweise zur Ermittlung potenzieller Konzentrationszonen orientiert sich an<br />

den Kriterien und Angaben des Windenergieerlasses Baden Württemberg. Die Ermittlung<br />

und Bewertung möglicher Konzentrationsflächen erfolgte in folgenden Schritten.<br />

Scoping<br />

Am 30.05.2012 fand ein Scopingtermin statt, um den Untersuchungsumfang und den<br />

Detaillierungsgrad der Standortprüfungen gemeinsam mit den zuständigen Behörden<br />

und den Naturschutzverbänden festzulegen. Grundlage war ein Vorschlag zum Untersuchungsumfang<br />

(Scopingpapier, des Büros Gaede & Gilcher), für den bereits eine<br />

Abgrenzung windhöffiger Flächen sowie bekannter Tabu- und Restriktionsflächen erstellt<br />

wurde. Der im Scopingpapier vorgeschlagene Untersuchungsumfang basierte im<br />

Wesentlichen auf dem Windenergieerlass.<br />

Frühzeitige Beteiligung<br />

Aus den im Zuge der Vorauswahl ermittelten Bereichen wurde unter Berücksichtigung<br />

dezidierter Lärmschutzabstände von Siedlungsflächen und Wohnnutzungen im Außenbereich<br />

die Untersuchungskulisse ermittelt, die im weiteren Verfahrensablauf näher<br />

betrachtet wird (Prüfflächen). Diese bilden die Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form von zwei Bürgerinformationsveranstaltungen<br />

und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.<br />

Parallel werden die Untersuchungen insbesondere naturschutzrechtlicher Art vorangetrieben,<br />

um eine stabile Grundlage für die Beurteilung der untersuchten Flächen zu erhalten.<br />

Offenlage<br />

Vor der Offenlage ist vorgesehen, die Untersuchungskulisse weiter einzuengen, und<br />

die verbliebenen Alternativstandorte detailliert zu prüfen. Die Prüfinhalte sollen nach<br />

folgenden Maßgaben erfolgen:<br />

• Auswerten von Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden<br />

und Nachbargemeinden<br />

• Artenschutzfachliche Prüfung für Einzelflächen<br />

• technische Eignung (Vorhandene Erschließungsmöglichkeit / Zuwegung, Nähe /<br />

Anschlussmöglichkeit an bestehendes Stromnetz, nötiger Abstand zu technischer<br />

Infrastruktur)<br />

• Integration von neu vorliegenden Planungsvorgaben (z.B. der FVA)<br />

• Landschaftsbildanalyse<br />

Je nach Standort und Auswertung der Anregungen können im Einzelfall zusätzliche

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