Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden
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FNP-Teilfortschreibung Windkraft 2012 VVG Ehrenkirchen – Bollschweil Frühz. Beteiligung<br />
<strong>Anlage</strong>- und<br />
betriebsbedingter<br />
Habitatverlust<br />
Baubedingter<br />
Habitatverlust<br />
Zu prüfen ist einerseits der direkte Habitatverlust durch den Standort<br />
für die Windkraftanlage incl. der Fläche, die nachhaltig umgestaltet<br />
wird (z. B. dauerhafte Entfernung von Bäumen) und des dauerhaften<br />
Verlustes für die Zuwegung. Für einzelne Arten kann aber auch<br />
zusätzlicher Habitatverlust durch visuelle oder akustische Störeffekte<br />
eintreten. Allerdings liegen dazu nach Informationen der Gutachter für<br />
den Wald noch zu wenige Untersuchungen vor, um eine halbwegs<br />
zuverlässige Einzelarten-bezogene Abschätzung des Konfliktpotenzials<br />
durchführen zu können.<br />
Für die Zuwegung zum <strong>Anlage</strong>nstandort kann eine vorübergehende<br />
Erweiterung notwendig sein, die über den dauerhaften Flächenbedarf<br />
für die Zuwegung hinausgehen kann. Außerdem wird während des<br />
Baus eine zusätzliche Fläche für die Errichtung der <strong>Anlage</strong> benötigt.<br />
Diese Wirkungen sind in der Regel vorübergehend. Als problematisch<br />
sind vor allem Eingriffe in forstliche Altbestände und andere<br />
Lebensraumtypen zu werten, die nicht oder nur schwer<br />
wiederherstellbar sind.<br />
Kollisionen Bekannt sind vor allem Kollisionen von Vögeln und Fledermäuse mit<br />
Windenergieanlagen.<br />
Barrierewirkungen Auch hier sind vor allem Konflikte mit Vögeln und Fledermäusen zu<br />
erwarten. Betroffen sein können großräumige Zugbewegungen oder<br />
auch regelmäßige, tägliche oder saisonale Bewegungen zwischen<br />
Teillebensräumen. Hierunter fallen nur solche Wirkungen, die nicht zu<br />
einer Verletzung oder Tötung der Tiere führen, da diese unter die<br />
vorgenannte Wirkung fallen. Problematisch wären nur solche<br />
Barrierewirkungen, die zu einer dauerhaften Aufgabe der<br />
Lebensräume oder zu einer Reduktion des Reproduktionserfolges<br />
führen. Allerdings sind diese Wirkungen schwer abzuschätzen.<br />
getrennte Betrachtung<br />
einzelner rechtlicher<br />
Regelungsbereiche<br />
Die Entscheidungserheblichkeit für die Ausweisung von Konzentrationszonen<br />
für Windenergieanlagen wird aufgrund der unterschiedlichen<br />
Rechtsfolgen gesondert nach den jeweiligen rechtlichen Regelungsbereichen<br />
betrachtet:<br />
Natura-2000-Verträglichkeitsvorprüfung<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Umweltschadensgesetz<br />
Gesetzlich geschützte Biotope<br />
Sonstige Aspekte des Arten- und Biotopschutzes, die im Rahmen<br />
der Umweltprüfung zu berücksichtigen sind (Vorkommen von<br />
Arten und Lebensräume mit hoher Schutzpriorität und<br />
Empfindlichkeit gegenüber den Eingriffen).<br />
GAEDE + GILCHER 2012<br />
Seite 40