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Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden

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FNP-Teilfortschreibung Windkraft 2012 VVG Ehrenkirchen – Bollschweil Frühz. Beteiligung<br />

<strong>Anlage</strong>- und<br />

betriebsbedingter<br />

Habitatverlust<br />

Baubedingter<br />

Habitatverlust<br />

Zu prüfen ist einerseits der direkte Habitatverlust durch den Standort<br />

für die Windkraftanlage incl. der Fläche, die nachhaltig umgestaltet<br />

wird (z. B. dauerhafte Entfernung von Bäumen) und des dauerhaften<br />

Verlustes für die Zuwegung. Für einzelne Arten kann aber auch<br />

zusätzlicher Habitatverlust durch visuelle oder akustische Störeffekte<br />

eintreten. Allerdings liegen dazu nach Informationen der Gutachter für<br />

den Wald noch zu wenige Untersuchungen vor, um eine halbwegs<br />

zuverlässige Einzelarten-bezogene Abschätzung des Konfliktpotenzials<br />

durchführen zu können.<br />

Für die Zuwegung zum <strong>Anlage</strong>nstandort kann eine vorübergehende<br />

Erweiterung notwendig sein, die über den dauerhaften Flächenbedarf<br />

für die Zuwegung hinausgehen kann. Außerdem wird während des<br />

Baus eine zusätzliche Fläche für die Errichtung der <strong>Anlage</strong> benötigt.<br />

Diese Wirkungen sind in der Regel vorübergehend. Als problematisch<br />

sind vor allem Eingriffe in forstliche Altbestände und andere<br />

Lebensraumtypen zu werten, die nicht oder nur schwer<br />

wiederherstellbar sind.<br />

Kollisionen Bekannt sind vor allem Kollisionen von Vögeln und Fledermäuse mit<br />

Windenergieanlagen.<br />

Barrierewirkungen Auch hier sind vor allem Konflikte mit Vögeln und Fledermäusen zu<br />

erwarten. Betroffen sein können großräumige Zugbewegungen oder<br />

auch regelmäßige, tägliche oder saisonale Bewegungen zwischen<br />

Teillebensräumen. Hierunter fallen nur solche Wirkungen, die nicht zu<br />

einer Verletzung oder Tötung der Tiere führen, da diese unter die<br />

vorgenannte Wirkung fallen. Problematisch wären nur solche<br />

Barrierewirkungen, die zu einer dauerhaften Aufgabe der<br />

Lebensräume oder zu einer Reduktion des Reproduktionserfolges<br />

führen. Allerdings sind diese Wirkungen schwer abzuschätzen.<br />

getrennte Betrachtung<br />

einzelner rechtlicher<br />

Regelungsbereiche<br />

Die Entscheidungserheblichkeit für die Ausweisung von Konzentrationszonen<br />

für Windenergieanlagen wird aufgrund der unterschiedlichen<br />

Rechtsfolgen gesondert nach den jeweiligen rechtlichen Regelungsbereichen<br />

betrachtet:<br />

Natura-2000-Verträglichkeitsvorprüfung<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Umweltschadensgesetz<br />

Gesetzlich geschützte Biotope<br />

Sonstige Aspekte des Arten- und Biotopschutzes, die im Rahmen<br />

der Umweltprüfung zu berücksichtigen sind (Vorkommen von<br />

Arten und Lebensräume mit hoher Schutzpriorität und<br />

Empfindlichkeit gegenüber den Eingriffen).<br />

GAEDE + GILCHER 2012<br />

Seite 40

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