Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden
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FNP-Teilfortschreibung Windkraft 2012 VVG Ehrenkirchen – Bollschweil Frühz. Beteiligung<br />
Ehrenkirchen<br />
vorläufige Prüfflächen<br />
Abbildung 22: Ehrenkirchen: Vorläufige Prüfflächen (violett)<br />
Zur Konkretisierung von Bereichen, die zu Konzentrationszonen für<br />
die Windenergienutzung führen können, sind weitere Prüfschritte anhand<br />
der zuvor dargestellten und im Windenergieerlass in Kapitel<br />
4.2.3 – 4.7 aufgeführten, z.T. abwägungsrelevanten Kriterien durchzuführen.<br />
Wie bereits dargestellt, sind artenschutzrechtliche Aspekte und die<br />
Relevanz von FFH- und Vogelschutzgebietsausweisungen bislang<br />
unberücksichtigt. Die grundsätzliche Vorgehensweise soll deshalb<br />
nachfolgend erläutert werden. Nach Vorliegen der entsprechenden<br />
Ergebnisse (Artenschutz, Natura 2000-Vorprüfung) werden kritische<br />
Flächen entweder als zusätzliche Tabubereiche eingestuft oder der<br />
Kategorie „weiterer Prüfbedarf“ zugeordnet.<br />
4.2.2 SCHUTZGUT ARTEN UND BIO<strong>TOP</strong>E<br />
Die wichtigsten Wirkungen auf Arten und ihre Lebensräume sind anhand<br />
bislang vorliegender Studien (z. B. HÖTKER et al. 2005, HÖTKER<br />
2006, BRINKMANN 2006, GÜNNEWIG & WACHTER 2007, PETERS 2007)<br />
nachfolgend aufgezählt und liegen der weiteren Bearbeitung zugrunde:<br />
GAEDE + GILCHER 2012<br />
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