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Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden

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FNP-Teilfortschreibung Windkraft 2012 VVG Ehrenkirchen – Bollschweil Frühz. Beteiligung<br />

die Bundesnetzagentur zu beteiligen. Da die Richtfunkverläufe des BOS-Digitalfunknetzes aus<br />

Geheimschutzgründen nicht bekannt gegeben werden dürfen, erfolgt die Beteiligung des Innenministeriums<br />

und der Autorisierten Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg (ASDBW) gem.<br />

des im Windenergieerlass unter Ziffer 4.6. dargestellten Prozederes.<br />

3.14 WETTERRADAR<br />

Da sich potenzielle Flächen für Windenergieanlagen im Umkreisradius von 15 km um die Wetterradarstationen<br />

des Deutschen Wetterdiensts auf dem Feldberg befinden, ist der Deutsche<br />

Wetterdienst im Planverfahren zu beteiligen (WEE Ziff. 4.7).<br />

3.15 SONSTIGE BELANGE<br />

Hinweise hinsichtlich einzuhaltender Abstände zu Infrastruktureinrichtungen wie Straßen, Eisenbahnlinien,<br />

Freileitungstrassen, militärischen <strong>Anlage</strong>n, Flugkorridoren des Luftverkehrs und<br />

Flugplätzen werden bei der weiteren Bearbeitung ebenso wie technische Aspekte (Erschließung,<br />

Flächengröße, Topographie, Anschluss an öffentliches Stromnetz) - sofern in diesem<br />

Planungsstadium ausreichend konkretisierbar - berücksichtigt.<br />

4 BESTIMMUNG DES UNTERSUCHUNGSRAHMENS<br />

Arbeitsschritte<br />

zur Bestimmung<br />

des Untersuchungsrahmens<br />

Beurteilung der<br />

vorhandenen<br />

Umweltinformationen<br />

Zur Bestimmung des vorläufigen Untersuchungsrahmens wurden folgende<br />

Arbeitsschritte durchgeführt:<br />

Vorläufige Konkretisierung des Zielsystems<br />

Vorläufige Wirkungsabschätzung<br />

Abschätzung der Entscheidungserheblichkeit<br />

Beurteilung der vorhandenen Umweltinformationen.<br />

Diese Vorgehensweise bietet die Möglichkeit<br />

des Verzichts auf nicht entscheidungserhebliche (überflüssige) Untersuchungen,<br />

der Erhöhung der Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse und damit<br />

einer Verbesserung der Akzeptanz.<br />

Für die voraussichtlich entscheidungserheblichen Fragestellungen<br />

wird geprüft, ob die vorhandenen Informationen eine hinreichend genaue<br />

Beurteilung des jeweiligen Ausmaßes der Beeinträchtigungen<br />

zulassen.<br />

GAEDE + GILCHER 2012<br />

Seite 32

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