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Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden

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FNP-Teilfortschreibung Windkraft 2012 VVG Ehrenkirchen – Bollschweil Frühz. Beteiligung<br />

3.11 WASSERWIRTSCHAFT<br />

Gewässerrandstreifen<br />

(WEE Ziff. 4.4)<br />

Die Darstellung von Flächen für die Windenergienutzung kommt in<br />

folgenden Gebieten wegen deren Schutzbedürftigkeit nicht in Betracht:<br />

Aufgrund der besonderen wasserwirtschaftlichen Bedeutung und<br />

Schutzbedürftigkeit nach § 68b WG dürfen an den 10 Meter breiten<br />

Gewässerrandstreifen im Außenbereich (§ 35 BauGB) keine Windenergieanlagen<br />

errichtet werden.<br />

Abbildung 16: Einzuhaltende Gewässerrandstreifen entlang von Fließgewässern<br />

(oben: Bollschweil, unten: Ehrenkirchen)<br />

Schutzzonen I und II Schutzzone I kommt für die Darstellung von Flächen für die Wind-<br />

GAEDE + GILCHER 2012<br />

Seite 28

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