Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden
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FNP-Teilfortschreibung Windkraft 2012 VVG Ehrenkirchen – Bollschweil Frühz. Beteiligung<br />
3.11 WASSERWIRTSCHAFT<br />
Gewässerrandstreifen<br />
(WEE Ziff. 4.4)<br />
Die Darstellung von Flächen für die Windenergienutzung kommt in<br />
folgenden Gebieten wegen deren Schutzbedürftigkeit nicht in Betracht:<br />
Aufgrund der besonderen wasserwirtschaftlichen Bedeutung und<br />
Schutzbedürftigkeit nach § 68b WG dürfen an den 10 Meter breiten<br />
Gewässerrandstreifen im Außenbereich (§ 35 BauGB) keine Windenergieanlagen<br />
errichtet werden.<br />
Abbildung 16: Einzuhaltende Gewässerrandstreifen entlang von Fließgewässern<br />
(oben: Bollschweil, unten: Ehrenkirchen)<br />
Schutzzonen I und II Schutzzone I kommt für die Darstellung von Flächen für die Wind-<br />
GAEDE + GILCHER 2012<br />
Seite 28