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Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden

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FNP-Teilfortschreibung Windkraft 2012 VVG Ehrenkirchen – Bollschweil Frühz. Beteiligung<br />

mens und der<br />

zusätzlich<br />

durchzuführenden<br />

Erhebungen<br />

Arten im Eingriffsraum<br />

Abschätzung der Empfindlichkeit der Arten gegenüber den<br />

Wirkfaktoren, die von Windenergieanlagen ausgehen<br />

Abschätzung der Wahrscheinlichkeit von Verbotstatbeständen<br />

Abschätzung der Möglichkeiten zur Vermeidung, zum<br />

vorgezogenen Ausgleich (CEF-Maßnahmen) und für<br />

populationsstützende Maßnahmen.<br />

Für den Untersuchungsraum liegen bislang bis auf Ur- und Ölberg<br />

keine systematischen Untersuchungen vor. Mögliche Informationsquellen<br />

in Form von Publikationen sind die Grundlagenwerke für die<br />

verschiedenen Artengruppen in Baden-Württemberg und der Managementplan<br />

PEPL Schauinsland. Folgendes Vorgehen wird empfohlen:<br />

Auswertung der Daten der Forsteinrichtung und von Luftbildern für<br />

mögliche Vorkommen der Anhang-IV-Arten<br />

Potenzialabschätzung, insbesondere für Vögel (Grundlage:<br />

Geländebegehung) und Fledermäuse (Modellierung auf der<br />

Grundlage einer Experteneinschätzungen und verschiedenen<br />

Landschaftsparametern (ATKIS, Höhenmodell)), da diese beiden<br />

Artengruppen von möglichen Stör- und Barriereeffekten sowie<br />

Kollisionen besonders betroffen wären.<br />

Ergänzende Expertenbefragung, insbesondere für Vögel und<br />

Fledermäuse<br />

Konfliktabschätzung auf der Grundlage dieser Daten und der<br />

Literatur.<br />

Dabei sind insbesondere bekannte oder mögliche Zugstraßen von<br />

Vögeln und Fledermäuse zu identifizieren.<br />

4.2.2.3 UMWELTSCHADENSGESETZ<br />

Konkretisierung<br />

der vorläufigen<br />

Wirkungsabschätzung<br />

und Abschätzung<br />

der Entscheidungserheblichkeit<br />

Entsprechend USchadG und § 19 BNatSchG ist zu prüfen, ob durch<br />

die die <strong>Anlage</strong> von Windenergieanlagen mit Biodiversitätsschäden zu<br />

rechnen ist. Prüfungsrelevant sind:<br />

Arten<br />

Arten des Anhanges I der Vogelschutzrichtlinie und regelmäßig<br />

auftretende Zugvogelarten (Art. 4, Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie)<br />

Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie<br />

GAEDE + GILCHER 2012<br />

Seite 46

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