Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden
Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden
Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
FNP-Teilfortschreibung Windkraft 2012 VVG Ehrenkirchen – Bollschweil Frühz. Beteiligung<br />
Abbildung 6: Vorkommen gesetzlich geschützter Biotope (LUBW 2012)<br />
Offenlandbiotope<br />
Waldbiotope<br />
3.3 VORSORGEABSTÄNDE ZU NATURSCHUTZRECHTLICH<br />
BEDEUTSAMEN GEBIETEN<br />
Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen können auch außerhalb der genannten<br />
Schutzgebiete zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzzwecke und Erhaltungsziele dieser<br />
Gebiete führen und der Genehmigung von Windenergieanlagen entgegenstehen.<br />
Abstand zu<br />
Biotopen und ND<br />
(WEE Ziff. 4.2.2)<br />
Abstand zu Vogelschutzgebieten<br />
(WEE Ziff. 4.2.2)<br />
Bei gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen (ND) ist<br />
im Einzelfall unter Berücksichtigung des jeweiligen Schutzzwecks zu<br />
beurteilen, ob und ggf. welcher Abstand erforderlich ist.<br />
Ein Vorsorgeabstand zu Europäischen Vogelschutzgebieten mit Vorkommen<br />
windenergieempfindlicher Vogelarten sowie zu Rast- und<br />
Überwinterungsgebieten von Zugvögeln mit internationaler und nationaler<br />
Bedeutung kann auch auf Ebene der Bauleitplanung notwendig<br />
sein, um erhebliche Beeinträchtigungen des jeweiligen Schutzzwecks<br />
zu vermeiden. Der Abstand ist im Einzelfall unter Beteiligung der zu-<br />
GAEDE + GILCHER 2012<br />
Seite 12