Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden
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FNP-Teilfortschreibung Windkraft 2012 VVG Ehrenkirchen – Bollschweil Frühz. Beteiligung<br />
Um einzuhaltende Lärmvorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen angrenzender<br />
Nachbargemeinden darzustellen, wird ein Pufferbereich<br />
von max. 1.000 m um die Gemeindegrenzen berücksichtigt. Die Darstellungen<br />
umfassen die jeweiligen Nutzungstypen nach BauNVO auf<br />
Basis der Daten des automatisierten Raumordnungskatasters<br />
(AROK). Gebäude im Außenbereich sind zum momentanen Zeitpunkt<br />
noch nicht vollständig abgebildet.<br />
Die im automatisierten Raumordnungskataster aufgeführten Informationen<br />
zu einzelnen Nutzungen werden den o.a. Gebietskategorien wie<br />
folgt zugeordnet:<br />
Nutzungstyp<br />
nach BauNVO<br />
Lärmvorsorgeabstand Nutzung gem. AROK<br />
Gewerbegebiet 200 m Gewerbegebiet,<br />
Industriegebiet und folgende<br />
Sonderbauflächen:<br />
Einkaufszentrum, Sportfläche<br />
Wohngebäude im Au- 400 m Kern-, Dorf-, Mischgebiete,<br />
ßenbereich, Kern-, Dorf-,<br />
Wohngebäude im Außen-<br />
Mischgebiete<br />
bereich und folgende Gemeinbedarfsflächen:Schule,<br />
Feuerwehr, Mehrzweckhalle<br />
Allgemeines Wohngebiet 700 m Allgemeines Wohngebiet<br />
und folgende Gemeinbedarfsflächen:<br />
Kirche, Kindergarten,<br />
Altenwohnheim<br />
und sonstige sozialen<br />
Zwecken dienende Einrichtungen<br />
Reines Wohngebiet 1.000 m<br />
Reines Wohngebiet, Kurgebiet,<br />
Krankenhaus<br />
GAEDE + GILCHER 2012<br />
Nicht näher differenzierte<br />
Wohngebiete (ohne Unterscheidung<br />
in WR oder WA)<br />
und Sonderbauflächen<br />
ohne nähere Differenzierung<br />
wurden ebenfalls als<br />
WA betrachtet (worst case-<br />
Betrachtung)<br />
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