Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden
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FNP-Teilfortschreibung Windkraft 2012 VVG Ehrenkirchen – Bollschweil Frühz. Beteiligung<br />
Vogelschutzgebiet<br />
Südschwarzwald<br />
Flächenverlust<br />
Erheblichkeitsschwellen<br />
Von den in <strong>Anlage</strong> 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung<br />
und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten<br />
(VSG-VO) vom 5. Februar 2010 für das Vogelschutzgebiet<br />
Südschwarzwald (Gebietsnummer 8114441) aufgeführten Brutvögeln<br />
ist das Vorkommen folgender Arten im westlichen Teil des Vogelschutzgebiets<br />
nach gegenwärtigem Kenntnisstand unwahrscheinlich<br />
oder auszuschließen (vgl. HUNGER ET AL. 2008): Berglaubsänger,<br />
Dreizehenspecht, Haselhuhn, Rauhfußkauz, Sperlingskauz, Wespenbussard.<br />
Allerdings wurden nicht für alle Arten ausreichend intensive Untersuchungen<br />
durchgeführt, um ein Vorkommen auszuschließen, zumal ein<br />
Teil der Arten auch nur vorübergehend gefehlt haben könnte. Nimmt<br />
man die Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der<br />
Vogelwarten für Windkraftanlagen als Maßstab für die Windenergieempfindlichkeit<br />
der Vogelarten, so wären von den im Vogelschutzgebiet<br />
aufgeführten Arten folgende als besonders empfindlich anzusehen:<br />
Auerhuhn, Haselhuhn, Baumfalke, Schwarzmilan, Wanderfalke,<br />
Wespenbussard und Uhu.<br />
Ob eine Betroffenheit dieser Arten durch die Ausweisung von Konzentrationszonen<br />
für die Windenergienutzung ausgeschlossen werden<br />
kann, ist in der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung und ggf. in der FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung zu klären.<br />
Vor allem direkte Flächenverluste und Kollisionen von Fledermaus-<br />
und Vogelarten (neben den aufgeführten Fledermausarten des Anhanges<br />
II der FFH-Richtlinie könnten charakteristische Arten der Lebensraumtypen<br />
betroffen sein) könnten zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />
von maßgeblichen Bestandteilen der FFH-Gebiete führen. Die<br />
von Lambrecht & Trautner (2007) vorgeschlagenen Erheblichkeitsschwellen<br />
liegen beispielsweise für die potenziell in den ausgewiesenen<br />
Prüfflächen vorkommenden Buchenwaldtypen je nach Flächenausdehnung<br />
im betroffenen FFH-Gebiet zwischen 250 und 2.500 m 2 .<br />
Der dauerhafte Flächenverlust für eine moderne Windenergieanlage<br />
beträgt nach BMU und DNR (2011) mindestens 0,3 ha, zuzüglich Wegefläche<br />
und zeitweisem Waldverlust für die Baustelle, also in einer<br />
Größenordnung, die über den Erheblichkeitsschwellen liegt.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen würden zu einer Unzulässigkeit der<br />
Windenergieanlagen führen, die im Ausnahmeverfahren mit den entsprechenden<br />
Ausnahmevoraussetzungen überwunden werden müsste<br />
(zwingende Gründe überwiegenden öffentlichen Interesses, keine<br />
bessere, zumutbare Alternative).<br />
GAEDE + GILCHER 2012<br />
Seite 43