Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden
Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden
Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Flächennutzungsplan des Verwaltungsgemeinschaft Stand: 16.07.2012<br />
Ehrenkirchen - Bollschweil Fassung: Frühzeitige Beteiligung<br />
Konzentrationszonen Windkraftanlagen gem. § 4 (1) BauGB<br />
BEGRÜNDUNG Seite 8 von 9<br />
Untersuchungen notwendig werden, wie z.B. eine Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung<br />
oder die Abklärung von Standorten im Landschaftsschutzgebiet, nämlich ob von der<br />
LSG Verordnung befreit werden kann oder eine Änderung der Schutzgebietsverordnung<br />
notwendig ist.<br />
Ergebnis der Detailprüfungen wird dann die Entwurfsfassung der festzulegenden Konzentrationszonen<br />
für Windkraftanlagen sein, die dann im Rahmen der Offenlage erneut<br />
der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange<br />
zur Diskussion vorgelegt werden.<br />
Wirksamkeitsbeschluss<br />
Nach Auswertung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und<br />
Abwägung der vorgetragenen Belange wird geprüft, ob an der Auswahl der Konzentrationszonen<br />
festgehalten wird, oder eine Änderung des Entwurfs notwendig wird, was<br />
eine erneute Offenlage nach sich ziehen würde.<br />
Die endgültige Auswahl der Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan<br />
wird im Gemeinsamen Ausschuss des Verwaltungsgemeinschaft zur Wirksamkeit<br />
beschlossen und zur Genehmigung vorgelegt.<br />
6 WEITERES VORGEHEN<br />
Die Verwaltungsgemeinschaft will die bislang ermittelten Prüfflächen den Behörden<br />
und den Bürgern im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis geben und zur<br />
Diskussion stellen.<br />
Erst nach der Durchführung der frühzeitigen Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
erfolgt eine weitere Eingrenzung der Konzentrationszonen bei der neben den bislang,<br />
dargestellten fachlichen Kriterien, auch der Abwägungs- und Ermessensspielraum der<br />
Gemeinden im Rahmen der kommunalen Planungshoheit zum Ausdruck kommt.<br />
Dies könnte z.B. dadurch geschehen, dass, ganz im Sinne der Konzentration, kleinere<br />
Standorte ausgeschlossen werden, um im Sinne des Landschaftsbildes nur Konzentrationszonen<br />
mit einer größeren Anzahl von Windkraftanlagen auszuweisen. Ebenso<br />
könnten Standorte ausgeschlossen werden, die eine besondere touristische Funktion<br />
aufweisen. Ebenso ist den Gemeinden beim Thema Landschaftsbild ein Abwägungsspielraum<br />
eröffnet, der es erlauben würde ggf. Standorte beispielsweise aufgrund ihrer<br />
größeren Sichtbarkeit, gegenüber anderen weniger sichtbaren aber geringer windhöffigeren<br />
Standorten zurückzustellen. Zudem ist zu beurteilen, ob zu Siedlungsbereichen<br />
ein größerer Abstand eingehalten werden soll, als dies nach einschlägigen Vorschriften<br />
zu erwarten wäre (Vorsorgeabstände).<br />
Die jetzt vorliegenden Flächen sollen aber insoweit vollständig betrachtet werden, als<br />
sich erst nach Abschluss der Bewertung aller kritischen Kriterien eindeutig sagen lässt,<br />
ob genügend bzw. genügend große Bereiche für die Ausweisung als Konzentrationszonen<br />
verbleiben.<br />
Die Bewertung der Konzentrationszonen zeigt bisher, wenig überraschend, dass gerade<br />
die Höhenlagen mit einer hohen Windhöffigkeit in der Regel eine hohe Konfliktintensität<br />
aufweisen. Insofern wird bis zur abschließenden Ermittlung der Konzentrationszonen<br />
auch darüber zu diskutieren sein, wie einzelne Kriterien zu gewichten sind,<br />
beispielsweise ob ein Standort mit sehr hoher Windhöffigkeit mit großem Konfliktpotenzial<br />
im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden kann, wenn Alternativflächen mit<br />
geringerem Konfliktpotenzial aber ungünstigerer Windhöffigkeit vorhanden sind. Dies<br />
stellt hohe Anforderungen an die gemäß § 1 Abs. 7 BauGB geforderte, gerechte Abwägung<br />
aller privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander.