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Anlage Beratungsvorlage TOP 4 - Sölden

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FNP-Teilfortschreibung Windkraft 2012 VVG Ehrenkirchen – Bollschweil Frühz. Beteiligung<br />

Abbildung 8: Naturpark Südschwarzwald (LUBW 2012)<br />

GAEDE + GILCHER 2012<br />

Naturpark<br />

„Südschwarzwald“<br />

Auf Naturparkflächen, die zugleich anderen Schutzgebietsregelungen<br />

unterworfen sind – im vorliegenden Fall z. B. Landschaftsschutzgebietsverordnungen<br />

– gelten die Regelungen der jeweiligen spezielleren<br />

Schutzgebietsform und somit auch die Ausführungen zu Tabubereichen,<br />

Abständen und Prüfflächen. Entsprechende Überlagerungen<br />

werden bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.<br />

Für die übrigen Naturparkflächen können die Städte und Gemeinden<br />

nach den Naturparkverordnungen durch Bauleitplanung Erschließungszonen<br />

festlegen, in denen die Erlaubnisvorbehalte für die Errichtung<br />

baulicher <strong>Anlage</strong>n gemäß der jeweiligen Naturparkverordnung<br />

regelmäßig nicht gelten. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind -<br />

neben anderen Belangen - die Schutzzwecke des Naturparks und die<br />

für die Windenergieplanung sprechenden Belange zu berücksichtigen<br />

und abzuwägen.<br />

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