Dokumentation zum Konsensworkshop - sofia
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die (begleitende oder ex post) Qualitätssicherung von Wirkungsanalysen für<br />
Infrastrukturprojekte einsetzbar ist.<br />
− Modellcharakter: Im Weiteren kann das Projekt für weitere Infrastrukturprojekte<br />
insofern dienlich sein als dort üblicherweise die Vor- und Nachteile der<br />
projektierten Vorhaben mit ähnlichen Methoden, insbesondere also der Input-<br />
Output-Analyse und Regressionsverfahren, untersucht werden. Die hier gefundenen<br />
Ergebnisse haben beispielhaften Charakter.<br />
1.2 Gegenstand<br />
Gegenstand der Konsensevaluation waren zwei Gutachten, die im Auftrag der<br />
Fraport AG erstellt und in das Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des<br />
Flughafens Frankfurt eingebracht wurden. Es handelt sich dabei um die Gutachten:<br />
− Hujer, Reinhard, u.a., 2004, Einkommens- und Beschäftigungseffekte des<br />
Flughafens Frankfurt Main (G 19.1), Gutachten <strong>zum</strong> Ausbau des Flughafens<br />
Frankfurt Main für die Unterlage <strong>zum</strong> Planfeststellungsverfahren, Frankfurt,<br />
im Folgenden: G 19.1 „Hujer“,<br />
− Baum, Herbert, u.a., 2004, Standortfaktor Flughafen Frankfurt Main – Bedeutung<br />
für die Struktur, Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft<br />
der Region Frankfurt/Rhein-Main (G 19.2), Gutachten <strong>zum</strong> Ausbau des Flughafens<br />
Frankfurt Main für die Unterlage <strong>zum</strong> Planfeststellungsverfahren,<br />
Frankfurt, im Folgenden: G 19.2 „Baum“.<br />
1.3 Prüfungsmaßstab<br />
Diese Gutachten wurden darauf hin untersucht, ob sie „guter wissenschaftlicher<br />
Praxis“ entsprechen, d.h. ob sie den Anforderungen an wissenschaftliche Gutachten<br />
gerecht werden, wie sie etwa das Bundesverwaltungsgericht 3 in seiner Rechtsprechung<br />
zu Prognosegutachten in Planfeststellungsverfahren formuliert hat, 4<br />
Danach muss „die Prognose<br />
− mit den zu ihrer Zeit verfügbaren Erkenntnismitteln<br />
− unter Beachtung der für sie erheblichen Umstände<br />
− sachgerecht<br />
erarbeitet“ werden.<br />
Das Gericht „überprüft deshalb insbesondere<br />
− die Wahl einer geeigneten fachspezifischen Methode,<br />
3 Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat sich bereits 1998 auf „Grundsätze zur Sicherung<br />
guter wissenschaftlicher Praxis“ verständigt, die ursprünglich zwar nur für DFG-geförderte Hochschulen<br />
und Forschungseinrichtungen verbindlich waren, zwischenzeitlich jedoch allgemein anerkannt sind. Vgl.<br />
http://www.dfg.de / aktuelles_presse / reden_stellungnahmen / download/empfehlung_wiss_praxis_0198.<br />
pdf.<br />
4 BVerwG, Urteil vom 06.12.1985, 4 C 59/82; BVerwGE 75, 214/234 (Juris: Rn. 95). Auf diese Entscheidung<br />
– später bestätigt etwa durch BVerwGE 107, 142 – Erfurt – nimmt etwa auch das Schreiben des Regierungspräsidiums<br />
Darmstadt an des Hessischer Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung<br />
vom 21. November 2005 Bezug.<br />
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