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Dokumentation zum Konsensworkshop - sofia

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die (begleitende oder ex post) Qualitätssicherung von Wirkungsanalysen für<br />

Infrastrukturprojekte einsetzbar ist.<br />

− Modellcharakter: Im Weiteren kann das Projekt für weitere Infrastrukturprojekte<br />

insofern dienlich sein als dort üblicherweise die Vor- und Nachteile der<br />

projektierten Vorhaben mit ähnlichen Methoden, insbesondere also der Input-<br />

Output-Analyse und Regressionsverfahren, untersucht werden. Die hier gefundenen<br />

Ergebnisse haben beispielhaften Charakter.<br />

1.2 Gegenstand<br />

Gegenstand der Konsensevaluation waren zwei Gutachten, die im Auftrag der<br />

Fraport AG erstellt und in das Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des<br />

Flughafens Frankfurt eingebracht wurden. Es handelt sich dabei um die Gutachten:<br />

− Hujer, Reinhard, u.a., 2004, Einkommens- und Beschäftigungseffekte des<br />

Flughafens Frankfurt Main (G 19.1), Gutachten <strong>zum</strong> Ausbau des Flughafens<br />

Frankfurt Main für die Unterlage <strong>zum</strong> Planfeststellungsverfahren, Frankfurt,<br />

im Folgenden: G 19.1 „Hujer“,<br />

− Baum, Herbert, u.a., 2004, Standortfaktor Flughafen Frankfurt Main – Bedeutung<br />

für die Struktur, Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft<br />

der Region Frankfurt/Rhein-Main (G 19.2), Gutachten <strong>zum</strong> Ausbau des Flughafens<br />

Frankfurt Main für die Unterlage <strong>zum</strong> Planfeststellungsverfahren,<br />

Frankfurt, im Folgenden: G 19.2 „Baum“.<br />

1.3 Prüfungsmaßstab<br />

Diese Gutachten wurden darauf hin untersucht, ob sie „guter wissenschaftlicher<br />

Praxis“ entsprechen, d.h. ob sie den Anforderungen an wissenschaftliche Gutachten<br />

gerecht werden, wie sie etwa das Bundesverwaltungsgericht 3 in seiner Rechtsprechung<br />

zu Prognosegutachten in Planfeststellungsverfahren formuliert hat, 4<br />

Danach muss „die Prognose<br />

− mit den zu ihrer Zeit verfügbaren Erkenntnismitteln<br />

− unter Beachtung der für sie erheblichen Umstände<br />

− sachgerecht<br />

erarbeitet“ werden.<br />

Das Gericht „überprüft deshalb insbesondere<br />

− die Wahl einer geeigneten fachspezifischen Methode,<br />

3 Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat sich bereits 1998 auf „Grundsätze zur Sicherung<br />

guter wissenschaftlicher Praxis“ verständigt, die ursprünglich zwar nur für DFG-geförderte Hochschulen<br />

und Forschungseinrichtungen verbindlich waren, zwischenzeitlich jedoch allgemein anerkannt sind. Vgl.<br />

http://www.dfg.de / aktuelles_presse / reden_stellungnahmen / download/empfehlung_wiss_praxis_0198.<br />

pdf.<br />

4 BVerwG, Urteil vom 06.12.1985, 4 C 59/82; BVerwGE 75, 214/234 (Juris: Rn. 95). Auf diese Entscheidung<br />

– später bestätigt etwa durch BVerwGE 107, 142 – Erfurt – nimmt etwa auch das Schreiben des Regierungspräsidiums<br />

Darmstadt an des Hessischer Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung<br />

vom 21. November 2005 Bezug.<br />

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