Dokumentation zum Konsensworkshop - sofia
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den Szenarien zu denken. Dies kann anhand der unterschiedlichen Angaben in<br />
zwei in verschiedenen Jahren durchgeführten Befragungen gezeigt werden.<br />
4.1.7 Risikoevaluation<br />
Auf 50 Seiten werden Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Dies erweckt den Anschein<br />
einer ausführlichen Auseinandersetzung mit Unwägbarkeiten. Das ist aber<br />
gerade nicht der Fall, weil wichtige kritische Variable nicht in die Sensitivitätsanalysen<br />
einbezogen sind. Insbesondere werden die von Fraport und Lufthansa<br />
stammenden Daten keiner Sensitivitätsanalyse unterzogen.<br />
Ein unplausibel erscheinender Wert für die Arbeitsproduktivität im Verkehrsgewerbe<br />
in Hessen ist durch Angaben von Fraport beeinflusst worden, was im Gutachten<br />
nicht kenntlich gemacht wurde. Der Wert allein ist für mehrere Tausend<br />
Arbeitsplätze verantwortlich (s. Kasten 1 im Anhang).<br />
4.1.8 Ergebnis<br />
Insgesamt ergibt sich, dass das Gutachten die von Gerichten gesetzten Vorgaben<br />
nicht erfüllt.<br />
4.2 Zum Gutachten G 19.2 „Baum“<br />
4.2.1 Ziel des Gutachtens<br />
Das Anliegen des Gutachtens besteht im quantitativen Nachweis eines kausalen<br />
Zusammenhangs zwischen der Wertigkeit eines Luftverkehrsstandortes und der<br />
Wirtschaftskraft der angrenzenden Region. Tatsächlich ist die Verkehrsinfrastruktur<br />
nicht die einzige Größe, welche die relative Wirtschaftskraft eine Region determiniert.<br />
Der im vorliegenden Gutachten unternommene Versuch, die regionale<br />
Wirtschaftskraft einzig und allein auf die Luftverkehrsinfrastruktur (im Gutachten<br />
die sog. „Luftverkehrswertigkeit“) zurückzuführen, kann nicht überzeugen.<br />
4.2.2 Statistische Methoden<br />
Die Wahl der im Gutachten verwendeten Methoden ist nicht zu kritisieren, im<br />
Gegenteil: es werden einander grundsätzliche ergänzende Untersuchungswege<br />
beschritten. Die grundlegende und ausschlaggebende Schwäche der Studie liegt in<br />
der z.T. grob fehlerhaften Anwendung der Regressionsmethode. Die hiermit erzielten<br />
Resultate sind – bis auf einige wenige Ausnahmen – arbiträr, als Grundlage<br />
für die in Kapitel 6 vorgenommene Prognose sind sie nicht geeignet. Damit<br />
bleibt der Anspruch, d.h. die Quantifizierung der ökonomischen Effekte, letztendlich<br />
unerfüllt. Die gravierenden Mängel liegen in der Anwendung ökonometrischer<br />
Schätzverfahren, welche die Aussagen des Gutachtens nahezu wertlos machen.<br />
Es werden sowohl Zeitreihen- als auch Querschnittmodelle ökonometrisch untersucht:<br />
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