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Dokumentation zum Konsensworkshop - sofia

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den Szenarien zu denken. Dies kann anhand der unterschiedlichen Angaben in<br />

zwei in verschiedenen Jahren durchgeführten Befragungen gezeigt werden.<br />

4.1.7 Risikoevaluation<br />

Auf 50 Seiten werden Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Dies erweckt den Anschein<br />

einer ausführlichen Auseinandersetzung mit Unwägbarkeiten. Das ist aber<br />

gerade nicht der Fall, weil wichtige kritische Variable nicht in die Sensitivitätsanalysen<br />

einbezogen sind. Insbesondere werden die von Fraport und Lufthansa<br />

stammenden Daten keiner Sensitivitätsanalyse unterzogen.<br />

Ein unplausibel erscheinender Wert für die Arbeitsproduktivität im Verkehrsgewerbe<br />

in Hessen ist durch Angaben von Fraport beeinflusst worden, was im Gutachten<br />

nicht kenntlich gemacht wurde. Der Wert allein ist für mehrere Tausend<br />

Arbeitsplätze verantwortlich (s. Kasten 1 im Anhang).<br />

4.1.8 Ergebnis<br />

Insgesamt ergibt sich, dass das Gutachten die von Gerichten gesetzten Vorgaben<br />

nicht erfüllt.<br />

4.2 Zum Gutachten G 19.2 „Baum“<br />

4.2.1 Ziel des Gutachtens<br />

Das Anliegen des Gutachtens besteht im quantitativen Nachweis eines kausalen<br />

Zusammenhangs zwischen der Wertigkeit eines Luftverkehrsstandortes und der<br />

Wirtschaftskraft der angrenzenden Region. Tatsächlich ist die Verkehrsinfrastruktur<br />

nicht die einzige Größe, welche die relative Wirtschaftskraft eine Region determiniert.<br />

Der im vorliegenden Gutachten unternommene Versuch, die regionale<br />

Wirtschaftskraft einzig und allein auf die Luftverkehrsinfrastruktur (im Gutachten<br />

die sog. „Luftverkehrswertigkeit“) zurückzuführen, kann nicht überzeugen.<br />

4.2.2 Statistische Methoden<br />

Die Wahl der im Gutachten verwendeten Methoden ist nicht zu kritisieren, im<br />

Gegenteil: es werden einander grundsätzliche ergänzende Untersuchungswege<br />

beschritten. Die grundlegende und ausschlaggebende Schwäche der Studie liegt in<br />

der z.T. grob fehlerhaften Anwendung der Regressionsmethode. Die hiermit erzielten<br />

Resultate sind – bis auf einige wenige Ausnahmen – arbiträr, als Grundlage<br />

für die in Kapitel 6 vorgenommene Prognose sind sie nicht geeignet. Damit<br />

bleibt der Anspruch, d.h. die Quantifizierung der ökonomischen Effekte, letztendlich<br />

unerfüllt. Die gravierenden Mängel liegen in der Anwendung ökonometrischer<br />

Schätzverfahren, welche die Aussagen des Gutachtens nahezu wertlos machen.<br />

Es werden sowohl Zeitreihen- als auch Querschnittmodelle ökonometrisch untersucht:<br />

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