− die zutreffende Ermittlung des der Prognose zugrunde gelegten Sachverhalts und schließlich, − ob das Ergebnis einleuchtend begründet worden ist. Ferner ist zu fragen, ob die mit jeder Prognose verbundene Ungewissheit künftiger Entwicklungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Eingriffen steht, die mit ihr gerechtfertigt werden sollen.“ 5 Letzteres setzt voraus, dass in den Gutachten auf die Unsicherheit der Prognosen ausreichend und mit wissenschaftlich abgesicherten Methoden aufmerksam gemacht wird. Die „verfügbaren Erkenntnismittel" sind auf den maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, 6 also auf den Planfeststellungsbeschluss, zu beziehen. Die Ergebnisse des vorliegenden Konsensus-Prozesses sollten daher auch den mit dem Planfeststellungsverfahren befassten Behörden zugänglich gemacht werden. 1.4 Förderungsgeber Gefördert wurde der Konsens-Workshop durch die Initiative Zukunft Rhein-Main, vertreten durch den Landkreis Groß Gerau. Der Kreis Groß Gerau gehört zu den wichtigsten industriellen Standorten des Rhein-Main-Gebietes. Der Kreis stellt fest, dass bedingt durch die starke Expansion des Flughafens alternative Entwicklungsmöglichkeiten behindert werden. Er hat deshalb ein besonderes Interesse daran, verlässlich überprüfen zu lassen, welche der verschiedenen alternativen Entwicklungsmöglichkeiten dem Kreis die besten Zukunftschancen bieten. Dazu gehört insbesondere eine Überprüfung des Flughafenerweiterungsprojektes. Es gilt zu ermitteln, ob die für den Flughafenausbau von den Gutachtern prognostizierten positiven Wirkungen tatsächlich zu erwarten sind, oder ob sie auf fehlerhaften Grundlagen ruhen und überprüft werden müssen. 1.5 Rolle des Rhein-Main-Instituts Das Rhein-Main-Institut, Darmstadt, ist ein wissenschaftlich arbeitendes, interdisziplinär zusammengesetztes Institut, das sich mit Fragen der Entwicklung von Regionen befasst. Es ist durch Arbeiten zur ökonomischen und medizinischen Lärmwirkungsforschung, der Clusteranalyse und der standortbezogenen Erfolgsfaktorenanalyse hervorgetreten (Cernavin, Führ, Kaltenbach, Thießen 2005; Thießen, Cernavin, Führ, Kaltenbach 2005; Cernavin, Thießen 2003, Aydin 2006, Kaltenbach 2006). Zusammen mit der Universität Trier und der Forschungsgruppe <strong>sofia</strong>, Darmstadt, gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung, wurde das Evaluationsinstrument ERW- I entwickelt (Führ, Baukrowitz, 2005). 5 BVerwG, Urteil vom 06.12.1985, 4 C 59/82; BVerwGE 75, 214/234 (Juris: Rn. 95). 6 Siehe dazu etwa BVerwGE 107, 142 – Erfurt. 3
Im Rahmen des vorliegenden Projektes bestand die Aufgabe des RMI darin, die Gutachten <strong>zum</strong> Flughafenausbau mit wirtschaftswissenschaftlicher Thematik zu evaluieren. Das RMI übernahm die Evaluation nicht selbst, sondern definierte unter Zugrundelegung von Evaluationsstandards die Evaluationsmethodik und bat eine Gruppe von Experten, aus verschiedenen Blickwinkeln die Gutachten G 19.1 „Hujer“ und G 19.2 „Baum“ zu evaluieren. 4
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(iii) eine dritte Gruppe bestehend
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Kaltenbach, Martin, 2006a, Kreislau
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