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Protokoll des Einwohnerrates - Gemeinde Obersiggenthal

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Peter Stucki: Grundsätzlich ist es sicher unbestritten, dass man diese Arbeiten ausführen muss.<br />

Unklar ist für mich, was der Auslöser dafür ist. Warum muss man es gerade jetzt machen? Für<br />

mich war aufgrund von Punkt 4 in der Vorlage klar, dass die Bautätigkeit auf der Parzelle 791<br />

der Auslöser dafür ist. Heute Abend erfahren wir jedoch, dass dem nicht so ist. Warum jetzt<br />

und heute? Die Auskunft, dass der Bau sistiert ist, heisst für mich, dass der Antrag heute<br />

schlicht und einfach nicht mehr nötig ist. Das können wir genau so gut in fünf Jahren machen.<br />

Oder wir sanieren die Strasse so wie es das Konzept vorgesehen hat, nämlich der Reihe nach.<br />

Aber wenn wir aufgrund von Punkt 4 in der Vorlage davon ausgehen, dass keine Bautätigkeit<br />

erfolgt, müssen wir das Geschäft ablehnen.<br />

Hans Rudolf Hess: Ich muss es noch einmal sagen. Wir sind verpflichtet, diese Baulandparzelle<br />

zu erschliessen, da sie im Zonenplan als Bauparzelle ausgewiesen ist. Der Eigentümer hat das<br />

recht, dort zu bauen. Leider kann ich nicht sagen, bis wann das Baugesuch sistiert ist, aber es<br />

kann sicher nicht mehr lange dauern. Wir können es nicht erst beschliessen, wenn das<br />

Baugesuch bewilligt ist. Dies muss vorher geschehen.<br />

Josef Sieber: Wie lange ist die Parzelle bereits eine Baulandparzelle? Ich denke, dass wir da<br />

schon längstens hätten reagieren müssen…<br />

Fabian Humbel: Also jetzt schliessen wir uns im Kreis. Einerseits wird gesagt, dass wir die Parzelle<br />

schon längstens hätten erschliessen sollen und andererseits wird verlangt, dass wir mit der<br />

Erschliessung zuwarten, bis die Sistierung <strong>des</strong> Bauvorhabens aufgehoben wird. Wichtig ist<br />

festzuhalten, wie es Hansruedi Hess auch wieder betont hat, dass das Bauprojekt mehr als nur<br />

einfach eine Idee ist. Das Bauprojekt ist absolut konkret. Die Arbeiten der Bauverwaltung sind<br />

soweit abgeschlossen. Also rein für das Bewilligungsverfahren muss die Bauverwaltung, nach<br />

neusten Auskünften, nichts mehr unternehmen, es ist alles abgeschlossen. Es muss nur noch<br />

das Einverständnis <strong>des</strong> Eigentümers vorliegen. Es hängt nur noch davon ab, ob<br />

entsprechende Kaufverträge unterschrieben werden.<br />

Stefan Drack: Ich möchte noch auf den Landerwerb zu sprechen kommen. Es braucht einen<br />

Landerwerb, um den Schwimmbadweg zu verbreitern und um aus der Parzelle 791<br />

herausfahren zu können. Der Landerwerb geht aber weiter bis zur Parzelle 709, die kritisch ist.<br />

Diese Parzelle ist nicht in der Bauzone, sie könnte jedoch einmal eingezont werden. Der Weg,<br />

wie er jetzt geplant ist, würde es auch erlauben, aus der Nachbarparzelle 709 hinauszufahren.<br />

Man könnte dann sagen, dass diese Parzelle ebenfalls eingezont werden kann, weil diese<br />

verkehrstechnisch bereits erschlossen ist. Problematisch ist die Nähe zum Schwimmbad. Wir<br />

kennen das von der Schiessanlage, dass man so nahe an die Schiessanlage heranbaut, bis<br />

man nicht mehr schiessen kann. Meine Frage ist, wieso wir einen Landerwerb tätigen müssen,<br />

der über die Parzelle 791 hinausgeht. Brauchen wir diesen für den Hydranten oder kann der<br />

Hydrant auch auf privatem Grund aufgestellt werden? Könnte auf diesen Landerwerb nicht<br />

verzichtet werden?<br />

Fabian Humbel: Sofern wir einmal etwas nicht brauchen sollten, machen wir es auch nicht.<br />

Stefan Drack: Meine Frage war anders gemeint. Darf die <strong>Gemeinde</strong> nur auf ihrem Land<br />

Hydranten aufstellen oder darf sie diese überall hinstellen?<br />

Fabian Humbel: Ohne Detailkenntnisse kann ich sagen, dass dies mit entsprechenden<br />

Dienstbarkeiten vermutlich möglich ist.<br />

Stefan Drack: Also könnte man auf den Landerwerb verzichten?<br />

Fabian Humbel: Wir müssen den Landerwerb beantragen, weil wir keine Dienstbarkeit<br />

besitzen. Es ist vorgesehen, den Hydranten auf der Innenseite, also auf die Mauerseite der<br />

Strasse zu nehmen. Dies ermöglicht uns, den Rad- und Fussgängerverkehr auf die Aussenseite<br />

der Strasse zu nehmen, was noch einmal eine Erhöhung der Sicherheit durch die bessere<br />

Sichtweite bedeutet. Das waren die Überlegungen, das Projekt ist jedoch noch zu wenig<br />

konkret um solche Detailfragen zu klären.

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