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Erläuternder Bericht [PDF, 3.00 MB] - Gemeinde Pfäffikon ZH

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Nr. 57<br />

25) Feldstrasse 34<br />

Haltung <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Haltung <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Teilrevision Bau- und Zonenordnung<br />

<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> nach Art. RPV 47<br />

Eine Umzonung dieser Parzellen in die W2.1 erscheint dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat als zweckmässig.<br />

Die Einwendung ist in der Vorlage berücksichtigt.<br />

Ein weiterer Einwender beantragt für die Parzelle Kat.<br />

Nr. 10454 sowie weitere, von der <strong>Gemeinde</strong> zu definierende,<br />

umliegende Grundstücke eine Umzonung von der geplanten<br />

W1.6 in die W2.6.<br />

Begründet wird die Umzonung mit der Aussage, dass das<br />

Grundstück mit einer Baumasse von 1’680 m 3 des Hauptgebäudes<br />

sowie 336 m 3 des Nebengebäudes, heute völlig übernutzt<br />

sei. Zudem werde die zulässige Gebäudehöhe von 7.5 m<br />

um 0.9 m überschritten.<br />

Heute ist eine Baumasse von 1'800 m 3 (Haupt- und Nebengebäude)<br />

zulässig. Die bestehenden Gebäude überschreiten<br />

diese Vorgabe daher um rund 200 m 3 . Bei der beantragten Umzonung<br />

in die Wohnzone W2.6 könnte auf dem Grundstück<br />

eine Baumasse von 2'925 m 3 sowie eine Gebäudehöhe von<br />

11 m realisiert werden. Dies bedeutet gegenüber der bestehenden<br />

Baumasse eine Erhöhung um rund 45%. Dies erscheint<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat überdimensioniert. Eine Einhaltung der Baumassenvorgaben<br />

könnte auch bereits mit einer Umzonung in<br />

die W2.1 erreicht werden. Die bestehende Überschreitung der<br />

Gebäudehöhe alleine rechtfertigt eine Umzonung in die Wohnzone<br />

W2.6 in keinem Masse.<br />

Das bestehende Gebäude geniesst Bestandesgarantie und<br />

kann daher trotz Übernutzung renoviert und umgebaut werden.<br />

Eine Umzonung der Parzelle Kat. Nr. 10454, sowie angrenzender<br />

Parzellen in eine dichtere Wohnzone erscheint dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

nicht zweckmässig. Das Gebäude befindet sich am<br />

Hang und ist gut eingebettet in die Wohnzone W1.6.<br />

Die Einwendung wird daher abgelehnt.<br />

Die Betreiber des Fabrikationsbetriebs auf der Parzelle Kat.<br />

Nr. 8792 an der Feldstrasse 34 beabsichtigen diesen per Ende<br />

2010 aufzugeben und die Parzelle neu für Wohnungsbauten zu<br />

nutzen. Es wird daher beantragt, die Zulässigkeit für mässig<br />

störendes Gewerbe aufzuheben und die Parzelle von der<br />

Wohnzone W1.45 in die W1.6 zu überführen.<br />

30 Suter • von Känel • Wild • AG

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