Erläuternder Bericht [PDF, 3.00 MB] - Gemeinde Pfäffikon ZH
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Teilrevision Bau- und Zonenordnung<br />
<strong>Erläuternder</strong> <strong>Bericht</strong> nach Art. RPV 47<br />
Reklamebestimmungen Die unter Art. 7 aufgeführten Reklamebestimmungen für die<br />
Kernzone sind sehr detailliert und eher streng ausgelegt. Diese<br />
Bestimmungen sind nicht mehr zeitgemäss und praktikabel. Die<br />
Reklamebestimmungen werden daher radikal vereinfacht.<br />
Die neue Bestimmung beschränkt sich auf die Forderung nach<br />
einer guten Einfügung ins Ortbild. Um dies zu erreichen sollen<br />
ortsübliche Materialien und Farben verwendet werden. Grelle,<br />
auffallende und reflektierende Materialien und Farben sind nicht<br />
zulässig. Die Fläche für permanente Plakatwände wird weiterhin<br />
auf 3 x 1.3 m beschränkt.<br />
Strassenabstand Die kantonalen Verkehrsbaulinien sind vielfach veraltet und sollen<br />
im Rahmen der laufenden kantonalen Gesamtrevision der<br />
Verkehrsbaulinien an Staatsstrassen in Kernzonen und in Quartiererhaltungs-<br />
und Zentrumszonen bei vorliegen entsprechender<br />
kommunaler Regelungen aufgehoben werden.<br />
Ohne entsprechende Kernzonenbestimmungen bemisst sich<br />
der Strassenabstand nach § 265 PBG. Dieser gesetzliche<br />
Strassenabstand soll jedoch zugunsten einer Aufwertung des<br />
Ortbildes unterschritten werden können. Artikel 9 wird daher um<br />
einen neuen Absatz ergänzt.<br />
Solaranlagen in der<br />
Kernzone<br />
Die heutige BZO beinhaltet keine Vorschriften zu Dachaufbauten,<br />
welcher der Energienutzung dienen. Insbesondere in der<br />
Kernzone ist ein sorgfältiger Umgang mit der historischen Bausubstanz<br />
und der Dachlandschaft von grosser Bedeutung. Artikel<br />
11 wird daher um einen neuen Abschnitt ergänzt.<br />
Geschosszahl Im Interesse der Vereinfachung der Vorschriften wird auf die<br />
Festlegung der Geschosszahl in der Zentrumszone und in den<br />
Wohnzonen verzichtet. Im Rahmen der zulässigen Gebäude-<br />
und Firsthöhe ist damit die Geschosszahl frei.<br />
Gesamthöhe<br />
Neben der Gebäudehöhe wird auch die maximale Gesamthöhe<br />
eines Gebäudes aufgeführt. Die heute mögliche Gesamthöhe<br />
setzt sich aus der jeweiligen zonenkonformen Gebäudehöhe<br />
und Firsthöhe zusammen.<br />
In der Zentrumszone wird die maximale Gesamthöhe auf 18 m,<br />
in den Wohnzonen auf 12,5 m (W1.25, W1.45 und W1.6), 13 m<br />
(W2.1) oder 18 m (W2.6) festgelegt.<br />
4 Suter • von Känel • Wild • AG