Die Wirtschaft Nr. 44 vom 4. November 2011
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Tipps für Arbeitsverträge<br />
Mehr Chancengleichheit im Arbeitsrecht<br />
Zweifelsohne dienen die<br />
meisten Vorschriften im Bereich<br />
des Arbeitsrechts dem<br />
Schutz des Arbeitnehmers. <strong>Die</strong>ser<br />
Schutz des „Sozial Schwächeren“<br />
führt oft dazu, dass sich der Unternehmer<br />
von vornherein als der<br />
„Rechtlich Schwächere“ fühlt,<br />
wenn es mit einem Arbeitnehmer<br />
zu einer nicht immer zu vermeidenden<br />
rechtlichen Auseinandersetzung<br />
kommt. Dagegen gibt es<br />
eine Fülle von sehr einfachen<br />
Möglichkeiten, sich rechtlich bestmöglich<br />
zu schützen –beginnend<br />
mit der Vertragsgestaltung bis zu<br />
den Auswirkungen nach Beendigung<br />
eines Arbeitsverhältnisses.<br />
Dabei soll der Arbeitnehmer gar<br />
nicht vor den Kopf gestoßen oder<br />
gar übervorteilt werden.<br />
So empfiehlt es sich, im Arbeitsvertrag<br />
eine spezifische Bestimmung<br />
über den Arbeitsort und die<br />
Arbeitstätigkeit aufzunehmen und<br />
zusätzlich zu vereinbaren, dass bei<br />
entsprechenden betrieblichen Inter-<br />
ADVOKATURBÜRO DR. PUCHNER<br />
essen sowohl der Ort als auch die<br />
Tätigkeit geändert werden können.<br />
Solche Versetzungsklauseln können<br />
recht weit gefasst werden.<br />
Zu vereinbaren ist eine Konkretisierung<br />
und Ausweitung der gesetzlichen<br />
Möglichkeiten zum Verbot<br />
der Nebenbeschäftigung und<br />
zum Konkurrenzverbot während<br />
des aufrechten <strong>Die</strong>nstverhältnisses.<br />
Bei der Konkurrenzklausel geht<br />
es um das Verbot von konkurrierenden<br />
Tätigkeiten nach Beendigung<br />
des Arbeitsvertrages. Sie muss vertraglich<br />
vereinbart werden, hält allerdings<br />
nur dann, wenn das monatliche<br />
Einkommen einen Betrag von<br />
EUR 2.380,00 brutto übersteigt. Für<br />
den Verstoß gegen die Konkurrenzklausel<br />
kann eine Pönale vereinbart<br />
werden. Erfahrungsgemäß werden<br />
aber Pönalen <strong>vom</strong> Gericht von max.<br />
12 auf etwa 3 Monatsentgelte reduziert.<br />
Zudem könnte der eigentliche<br />
Anspruch auf Unterlassung der<br />
verbotenen Tätigkeit gar nicht mehr<br />
erfolgreich durchgesetzt werden.<br />
Recht - zeitig - gut beraten<br />
Seit 1976 führt Dr. Puchner in Feldkirch eine Zivilrechtskanzlei mit Schwerpunkt im<br />
internationalen <strong>Wirtschaft</strong>srecht und Europarecht. Vornehmlichste Aufgabe der Anwaltskanzlei<br />
ist es, die Klienten kompetent zu beraten. Durch präventive und umfassende<br />
Beratung wird den Klienten geholfen mögliche Konfl iktsituationen, die bei Gericht meist<br />
mit enormen Kosten, unnötigem Zeitaufwand und Ärger enden könnten, schon frühzeitig<br />
zu erkennen und damit schon im Vorfeld zu vermeiden.<br />
Jedes noch so ausgeklügelte Hightechprodukt bringt sowohl für den Produzenten<br />
als auch für den Anwender immer nur jene Sicherheit, wie im Vorfeld durch „wasserdichte“<br />
Verträge die Rechte und Pfl ichten<br />
der Parteien festgelegt sind.<br />
Dr. Manfred Puchner LL.M.<br />
Ziel ist immer durch sach- und fachkundige<br />
Rechtsberatungen den Klienten Wege<br />
und Lösungen aufzuzeigen, die ihnen eine<br />
wirtschaftlich erfolgreiche Tätigkeit in ihren<br />
Unternehmen gewährleistet.<br />
Advokaturbüro Dr. Puchner<br />
Dr. Manfred Puchner LL.M.<br />
Leusbündtweg 49a<br />
6800 Feldkirch<br />
T 05522 78855-0<br />
F 05522 32602<br />
M puchner-law@vol.at<br />
I www.law-puchner.at<br />
In zahlreichen, oft standardisierten<br />
Vertragsmustern fehlen<br />
klare und durchsetzbare Vereinbarungen<br />
zu Verschwiegenheit und<br />
Datenschutz. Wichtig ist die Vereinbarung<br />
der Fortwirkung über<br />
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
hinaus.<br />
Ein weites Anwendungsgebiet<br />
für Vereinbarungen mit dem Betriebsrat<br />
oder individuelle Arbeitsverträge<br />
bieten die Themen<br />
Flexible Arbeitszeit, Überstunden<br />
und Zeitausgleich. Generell muss<br />
aber beachtet werden, dass außerhalb<br />
von Kollektivverträgen und<br />
ohne vertragliche Ausgestaltung<br />
weder eine Pflicht zur Erbringung<br />
von Überstunden besteht noch<br />
solche <strong>vom</strong> Arbeitgeber toleriert<br />
werden müssen.<br />
Manche Vertragsklauseln zum<br />
Rückersatz von Ausbildungskosten<br />
sind nicht gesetzeskonform. Eine<br />
Aliquotierung bis zu 5 Jahren<br />
muss schon im Vertrag vorgesehen<br />
werden.<br />
RECHT UND WIRTSCHAFT<br />
Bei den Kündigungsfristen und<br />
-terminen ist ein vertragliches Ausnützen<br />
der gesetzlich gegebenen<br />
Möglichkeiten von Vorteil. Am bedeutendsten<br />
ist das Abgehen von<br />
der immer noch viel zu geläufigen<br />
Quartalskündigung. Beide Seiten<br />
sollten den <strong>Die</strong>nstvertrag auch auf<br />
den 15. oder Letzten eines Monats<br />
fair beenden können.<br />
Gerade eine aktuelle Entscheidung<br />
des Obersten Gerichtshofes<br />
zeigt, dass der Arbeitgeber in entsprechenden<br />
Fällen gut beraten ist,<br />
nur ein verkürztes <strong>Die</strong>nstzeugnis<br />
auszustellen. Er sollte sich nicht in<br />
gut gemeinten Formulierungen versuchen,<br />
die dann erfolgreich bekämpft<br />
werden (Beispiel: Zur „vollen“<br />
Zufriedenheit).<br />
Über diese generellen Tipps hinaus<br />
empfiehlt sich eine individuelle<br />
Beratung durch den Arbeitsrechtsspezialisten.<br />
Dr. Rainer Santner, Rechtsanwalt<br />
Anwaltspartnerschaft Pitschmann<br />
& Santner, Feldkirch/Vaduz<br />
Freitag, <strong>4.</strong> <strong>November</strong> <strong>2011</strong> DIE WIRTSCHAFT 47