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Die Wirtschaft Nr. 44 vom 4. November 2011

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Tipps für Arbeitsverträge<br />

Mehr Chancengleichheit im Arbeitsrecht<br />

Zweifelsohne dienen die<br />

meisten Vorschriften im Bereich<br />

des Arbeitsrechts dem<br />

Schutz des Arbeitnehmers. <strong>Die</strong>ser<br />

Schutz des „Sozial Schwächeren“<br />

führt oft dazu, dass sich der Unternehmer<br />

von vornherein als der<br />

„Rechtlich Schwächere“ fühlt,<br />

wenn es mit einem Arbeitnehmer<br />

zu einer nicht immer zu vermeidenden<br />

rechtlichen Auseinandersetzung<br />

kommt. Dagegen gibt es<br />

eine Fülle von sehr einfachen<br />

Möglichkeiten, sich rechtlich bestmöglich<br />

zu schützen –beginnend<br />

mit der Vertragsgestaltung bis zu<br />

den Auswirkungen nach Beendigung<br />

eines Arbeitsverhältnisses.<br />

Dabei soll der Arbeitnehmer gar<br />

nicht vor den Kopf gestoßen oder<br />

gar übervorteilt werden.<br />

So empfiehlt es sich, im Arbeitsvertrag<br />

eine spezifische Bestimmung<br />

über den Arbeitsort und die<br />

Arbeitstätigkeit aufzunehmen und<br />

zusätzlich zu vereinbaren, dass bei<br />

entsprechenden betrieblichen Inter-<br />

ADVOKATURBÜRO DR. PUCHNER<br />

essen sowohl der Ort als auch die<br />

Tätigkeit geändert werden können.<br />

Solche Versetzungsklauseln können<br />

recht weit gefasst werden.<br />

Zu vereinbaren ist eine Konkretisierung<br />

und Ausweitung der gesetzlichen<br />

Möglichkeiten zum Verbot<br />

der Nebenbeschäftigung und<br />

zum Konkurrenzverbot während<br />

des aufrechten <strong>Die</strong>nstverhältnisses.<br />

Bei der Konkurrenzklausel geht<br />

es um das Verbot von konkurrierenden<br />

Tätigkeiten nach Beendigung<br />

des Arbeitsvertrages. Sie muss vertraglich<br />

vereinbart werden, hält allerdings<br />

nur dann, wenn das monatliche<br />

Einkommen einen Betrag von<br />

EUR 2.380,00 brutto übersteigt. Für<br />

den Verstoß gegen die Konkurrenzklausel<br />

kann eine Pönale vereinbart<br />

werden. Erfahrungsgemäß werden<br />

aber Pönalen <strong>vom</strong> Gericht von max.<br />

12 auf etwa 3 Monatsentgelte reduziert.<br />

Zudem könnte der eigentliche<br />

Anspruch auf Unterlassung der<br />

verbotenen Tätigkeit gar nicht mehr<br />

erfolgreich durchgesetzt werden.<br />

Recht - zeitig - gut beraten<br />

Seit 1976 führt Dr. Puchner in Feldkirch eine Zivilrechtskanzlei mit Schwerpunkt im<br />

internationalen <strong>Wirtschaft</strong>srecht und Europarecht. Vornehmlichste Aufgabe der Anwaltskanzlei<br />

ist es, die Klienten kompetent zu beraten. Durch präventive und umfassende<br />

Beratung wird den Klienten geholfen mögliche Konfl iktsituationen, die bei Gericht meist<br />

mit enormen Kosten, unnötigem Zeitaufwand und Ärger enden könnten, schon frühzeitig<br />

zu erkennen und damit schon im Vorfeld zu vermeiden.<br />

Jedes noch so ausgeklügelte Hightechprodukt bringt sowohl für den Produzenten<br />

als auch für den Anwender immer nur jene Sicherheit, wie im Vorfeld durch „wasserdichte“<br />

Verträge die Rechte und Pfl ichten<br />

der Parteien festgelegt sind.<br />

Dr. Manfred Puchner LL.M.<br />

Ziel ist immer durch sach- und fachkundige<br />

Rechtsberatungen den Klienten Wege<br />

und Lösungen aufzuzeigen, die ihnen eine<br />

wirtschaftlich erfolgreiche Tätigkeit in ihren<br />

Unternehmen gewährleistet.<br />

Advokaturbüro Dr. Puchner<br />

Dr. Manfred Puchner LL.M.<br />

Leusbündtweg 49a<br />

6800 Feldkirch<br />

T 05522 78855-0<br />

F 05522 32602<br />

M puchner-law@vol.at<br />

I www.law-puchner.at<br />

In zahlreichen, oft standardisierten<br />

Vertragsmustern fehlen<br />

klare und durchsetzbare Vereinbarungen<br />

zu Verschwiegenheit und<br />

Datenschutz. Wichtig ist die Vereinbarung<br />

der Fortwirkung über<br />

die Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

hinaus.<br />

Ein weites Anwendungsgebiet<br />

für Vereinbarungen mit dem Betriebsrat<br />

oder individuelle Arbeitsverträge<br />

bieten die Themen<br />

Flexible Arbeitszeit, Überstunden<br />

und Zeitausgleich. Generell muss<br />

aber beachtet werden, dass außerhalb<br />

von Kollektivverträgen und<br />

ohne vertragliche Ausgestaltung<br />

weder eine Pflicht zur Erbringung<br />

von Überstunden besteht noch<br />

solche <strong>vom</strong> Arbeitgeber toleriert<br />

werden müssen.<br />

Manche Vertragsklauseln zum<br />

Rückersatz von Ausbildungskosten<br />

sind nicht gesetzeskonform. Eine<br />

Aliquotierung bis zu 5 Jahren<br />

muss schon im Vertrag vorgesehen<br />

werden.<br />

RECHT UND WIRTSCHAFT<br />

Bei den Kündigungsfristen und<br />

-terminen ist ein vertragliches Ausnützen<br />

der gesetzlich gegebenen<br />

Möglichkeiten von Vorteil. Am bedeutendsten<br />

ist das Abgehen von<br />

der immer noch viel zu geläufigen<br />

Quartalskündigung. Beide Seiten<br />

sollten den <strong>Die</strong>nstvertrag auch auf<br />

den 15. oder Letzten eines Monats<br />

fair beenden können.<br />

Gerade eine aktuelle Entscheidung<br />

des Obersten Gerichtshofes<br />

zeigt, dass der Arbeitgeber in entsprechenden<br />

Fällen gut beraten ist,<br />

nur ein verkürztes <strong>Die</strong>nstzeugnis<br />

auszustellen. Er sollte sich nicht in<br />

gut gemeinten Formulierungen versuchen,<br />

die dann erfolgreich bekämpft<br />

werden (Beispiel: Zur „vollen“<br />

Zufriedenheit).<br />

Über diese generellen Tipps hinaus<br />

empfiehlt sich eine individuelle<br />

Beratung durch den Arbeitsrechtsspezialisten.<br />

Dr. Rainer Santner, Rechtsanwalt<br />

Anwaltspartnerschaft Pitschmann<br />

& Santner, Feldkirch/Vaduz<br />

Freitag, <strong>4.</strong> <strong>November</strong> <strong>2011</strong> DIE WIRTSCHAFT 47

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