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Wandkessel Optimat/DPSM/MCR 3-25 kW - Walter Meier

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Kesselzubehör<br />

Wasserenthärtung<br />

Anforderungen an das Füll– und Ergänzungswasser<br />

in Heizungsanlagen (Heizungswasser)<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Der Installateur/Planer ist verantwortlich für das Wasser welches in die Heizungsanlage eingefüllt<br />

wird. Mit Übergabe der Heizungsanlage an den Betreiber, geht die Verantwortung an den Betreiber<br />

über. Der Installateur/Planer muss den Betreiber darauf aufmerksam machen.<br />

Grundsätzlich sind Heizungsanlagen mit unbehandeltem Trinkwasser zu füllen. Das Auffüllen oder<br />

Nachfüllen der Heizungsanlage hat kontrolliert zu erfolgen. Unkontrolliertes Auffüllen oder<br />

Nachfüllen ist unbedingt zu unterlassen. Zur Kontrolle der eingefüllten Wassermengen ist ein<br />

Wasserzähler erforderlich. Die eingefüllten Mengen an Füll– und Ergänzungswasser sind in geeigneter<br />

Weise zu protokollieren und im Anlageordner abzulegen.<br />

Die Wasserqualität muss mindestens der SWKI-Richtlinie 97-1 “Wasserbeschaffenheit für Heizungs-,<br />

Dampf-, Kälte– und Klimaanlagen” entsprechen. Je nach Wärmeerzeuger, sind weitergehende<br />

Einschränkungen in bezug auf das Heizungswasser zu beachten. Der Installateur/Planer muss den<br />

Betreiber darauf aufmerksam machen. Wir empfehlen für die Erstbefüllung von Heizungsanlagen, ein<br />

Inbetriebnahmeprotokoll vom Betreiber unterzeichnen zu lassen und dieses im Anlageordner abzulegen.<br />

Um Schäden am Wärmeerzeuger und an der Anlage zu vermeiden, sind die Grenzwerte für das Füll–<br />

und Ergänzungswasser zwingend einzuhalten. Falls eine oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt werden,<br />

muss eine Heizwasseraufbereitung erfolgen.<br />

Grenzwerte für Füll– und Ergänzungswasser<br />

pH-Wert 4,5 – 8,5<br />

Chlorid-Gehalt < 20 mg/l<br />

Spezifischer Leitwert<br />

Härte<br />

< 500 uS/cm bei <strong>25</strong>°C<br />

Gesamt installierte Leistung<br />

<strong>kW</strong><br />

mmol/m °dH °fH<br />

< 70 0,1 – 3,5 0,5 – 20 1 – 35<br />

70 – 200 0,1 – 2,0 0,5 – 11,2 1 – 20<br />

200 – 550 0,1 – 1,5 0,5 – 8,4 1 – 15<br />

> 550 0,1 – 0,5 0,5 – 2,8 1 – 5<br />

Grenzwerte für Füll– und Ergänzungswasser mit Gaskessel <strong>MCR</strong> 18S<br />

pH-Wert 7,0 – 8,5<br />

Chlorid-Gehalt < 150 mg/l<br />

Spezifischer Leitwert < 800 uS/cm bei <strong>25</strong>°C<br />

Härte<br />

Gesamt installierte Leistung mmol/m °dH °fH<br />

<strong>kW</strong><br />

< 70 0,1 – 2,0 0,5 – 11,2 1 – 20<br />

Sauerstoffdiffusion<br />

Bei Anlagen wo die Gefahr einer Sauerstoffdiffusion (ständiger oder zeitweiser Sauerstoffeintritt)<br />

durch z.b. nicht diffusionsdichte Fussbodenheizungen oder zu klein dimensionierte Expansionsgefässe<br />

besteht, muss eine Systemtrennung (Plattenwärmetauscher) erfolgen.<br />

Hinweise für Neubauten<br />

Vor der Inbetriebnahme muss die gesamte Heizungsanlage gespült werden. Wir empfehlen, im<br />

Rücklauf vor dem Wärmeerzeuger, einen Magnetflussfilter oder Schmutzfilter einzubauen. Es sind<br />

durch den Planer/Installateur genügend Absperrorgane vorzusehen, damit bei Service– und<br />

Wartungsarbeiten, möglichst wenig Heizungswasser entleert und wieder nachgefüllt werden muss.<br />

Hinweise für Sanierungen<br />

Bei Sanierungen sollte vorgängig eine Wasseranalyse erfolgen um festzustellen, ob das<br />

Heizungswasser mindestens der SWKI-Richtline 97-1 entspricht und die Grenzwerte des<br />

Wärmeerzeugers eingehalten werden können. Falls sich die Wasserqualität als ungenügend erweist,<br />

sind entsprechende Massnahmen (z.b. Wasseraufbereitung) zu treffen. Vor der Inbetriebnahme muss<br />

die gesamte Heizungsanlage gespült werden.<br />

<strong>Walter</strong> <strong>Meier</strong> 2008

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