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Wandkessel Optimat/DPSM/MCR 3-25 kW - Walter Meier

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Allgemeine<br />

Verkaufs-, Liefer-<br />

und Garantiebestimmungen<br />

<strong>Walter</strong> <strong>Meier</strong> 2008<br />

1. Allgemeines<br />

Für alle Materiallieferungen sind ausschliesslich die<br />

nachstehenden Bedingungen gültig, die durch die<br />

Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichungen<br />

davon sind nur rechtskräftig, wenn Sie von uns schriftlich<br />

bestätigt wurden. Auftragsbestätigungen sind sofort nach<br />

Erhalt zu kontrollieren. Sofern innerhalb von 8 Tagen kein<br />

Bescheid erfolgt, sind die aufgeführten Spezifikationen<br />

verbindlich. Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben<br />

ausschliesslich unser Eigentum.<br />

2. Preise<br />

Die Preise sind freibleibend und können jederzeit ohne<br />

Voranzeige geändert werden. Sie verstehen sich ab unseren<br />

Lagern oder ab Lieferwerk. Lieferungen mit Fakturawert über<br />

CHF 800.– werden franko Baustelle geliefert, ohne Ablad. Bei<br />

Lieferungen unter CHF 800,– behalten wir uns vor mindestens<br />

den Posttarif in Rechnung zu stellen. Eventuell anfallende<br />

Mehrkosten für Schnellgut, Postexpress, sperrige Güter usw.<br />

werden dem Besteller verrechnet. Verpackung sowie<br />

Versicherung sind in den Preisen nicht inbegriffen.<br />

Lieferungen mit Fakturawert unter CHF 50.– werden mit<br />

einem Kleinmengenzuschlag in der Höhe von CHF 15.– verrechnet.<br />

3. Mehrwertsteuer (MWST)<br />

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist in unseren Preisen nicht<br />

inbegriffen<br />

ausgewiesen.<br />

und wird auf den Rechnungen offen<br />

4. Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)<br />

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist in<br />

unseren Preisen nicht inbegriffen. Ein Anteil der LSVA-Kosten<br />

werden dem Besteller verrechnet und offen ausgewiesen.<br />

5. Lieferzeit<br />

Die Lieferzeit wird nach bester Voraussicht so genau wie<br />

möglich angegeben und eingehalten, ohne dass dieses Datum<br />

jedoch garantiert werden kann. Insbesondere trifft dies in<br />

Fällen von höherer Gewalt zu. Entschädigungsansprüche<br />

oder Auftragsannullierungen wegen verspäteter Lieferung<br />

können nicht angenommen werden. Als Liefertag gilt der<br />

Ladetag. Für Lieferung mit Zeitangabe gilt folgende<br />

Bestimmung: Lieferungen bis 10.00 Uhr werden mit einem<br />

Zuschlag von CHF 50.— verrechnet. Bei Camionlieferungen<br />

besteht ferner keinerlei Anspruch auf Entschädigung seitens<br />

des Bestellers, wenn vereinbarte Ankunftszeiten nicht<br />

eingehalten werden können. Wird das Material auf den<br />

vereinbarten Termin nicht abgenommen, so sind wir<br />

berechtigt, die Ware zu verrechnen und auf Kosten und<br />

Gefahr des Bestellers einzulagern. Abrufbestellungen müssen<br />

eine ungefähre Lieferfristangabe enthalten. Wir behalten<br />

uns vor, das Material erst nach Erhalt des Abrufes in Auftrag<br />

zu geben, so dass der definitive Liefertermin gleich<br />

gehandhabt wird wie für eine neue Bestellung.

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