Wer war Heinrich Magnus - Stadt Wunstorf
Wer war Heinrich Magnus - Stadt Wunstorf
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Der Vorstand hat insbesondere<br />
folgende selbständige Befugnisse:<br />
1) die Anstellung und Entlassung der Lehrer<br />
2) die Genehmigung des Stundenplans und<br />
der sonstigen für den Unterricht zu<br />
erlassenen Vorschriften.<br />
3) die Beschaffung von Unterrichtsgegen-<br />
ständen, sofern der Betrag im Be-<br />
willigungsfall 20 M(ark) nicht über-<br />
steigt.<br />
4) die Beschaffung von Lehrmaterial,<br />
(Zeitungen und Büchern)<br />
5) die Verpachtung der Garderobe,<br />
6) die Veranstaltung von Vorträgen.<br />
Dem Vortragenden können die<br />
Barauslagen bis zu einer Höhe von<br />
15 M(ark) seitens des Vorstandes er-<br />
stattet werden,<br />
7) die Veranstaltung von Besichtigun-<br />
gen gewerblicher Anlagen.<br />
Alle übrigen Beschlüsse und An-<br />
ordnungen des Vorstandes, welche<br />
die Statuten denselben nicht aus-<br />
drücklich übertragen, unterliegen<br />
der Genehmigung der Generalver-<br />
sammlung, jedoch bedarf es einer<br />
Nachweisung dieser Genehmigung für<br />
Beschlüsse in Rechtsgeschäften den Be-<br />
hörden bzw. Privaten gegenüber nicht.<br />
Vorstandsbeschlüsse, welche der<br />
Genehmigung der Generalversammlung