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Wer war Heinrich Magnus - Stadt Wunstorf

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Der Vorstand hat insbesondere<br />

folgende selbständige Befugnisse:<br />

1) die Anstellung und Entlassung der Lehrer<br />

2) die Genehmigung des Stundenplans und<br />

der sonstigen für den Unterricht zu<br />

erlassenen Vorschriften.<br />

3) die Beschaffung von Unterrichtsgegen-<br />

ständen, sofern der Betrag im Be-<br />

willigungsfall 20 M(ark) nicht über-<br />

steigt.<br />

4) die Beschaffung von Lehrmaterial,<br />

(Zeitungen und Büchern)<br />

5) die Verpachtung der Garderobe,<br />

6) die Veranstaltung von Vorträgen.<br />

Dem Vortragenden können die<br />

Barauslagen bis zu einer Höhe von<br />

15 M(ark) seitens des Vorstandes er-<br />

stattet werden,<br />

7) die Veranstaltung von Besichtigun-<br />

gen gewerblicher Anlagen.<br />

Alle übrigen Beschlüsse und An-<br />

ordnungen des Vorstandes, welche<br />

die Statuten denselben nicht aus-<br />

drücklich übertragen, unterliegen<br />

der Genehmigung der Generalver-<br />

sammlung, jedoch bedarf es einer<br />

Nachweisung dieser Genehmigung für<br />

Beschlüsse in Rechtsgeschäften den Be-<br />

hörden bzw. Privaten gegenüber nicht.<br />

Vorstandsbeschlüsse, welche der<br />

Genehmigung der Generalversammlung

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