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Wer war Heinrich Magnus - Stadt Wunstorf

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Nicht unterliegen, sind in der näch-<br />

sten Generalversammlung zur Ver-<br />

lesung zu bringen.<br />

§ 11.<br />

Der Vorstand vertritt den Verein<br />

nach außen, insbesondere auch in<br />

solchen Geschäften, für welche die<br />

Gesetze eine Spezialvollmacht erfordert<br />

und z<strong>war</strong> mit Befugnis der Substitution<br />

Zur Legitimation der Vorstands-<br />

mitglieder nach außen dient ein Attest des<br />

hiesigen Magistrats, welchem zu diesem<br />

43<br />

Behufe die jedesmaligen Wahlverhand-<br />

lungen vorzulegen sind.<br />

§ 12.<br />

Die Sitzungen des Vorstandes, welche<br />

in der Regel nicht öffentlich sind, finden<br />

mindestens jeden Monat an einem vom<br />

Vorstande zu bestimmenden Tage statt<br />

oder in außerordentlichen Fällen auf<br />

schriftliche Berufung durch den Prüf...<br />

ten unter Angabe der Tagesordnung.<br />

Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn<br />

4 Mitglieder anwesend sind.<br />

Die Vorstandsbeschlüsse werden nach<br />

Stimmenmehrheit, bei Strimmengleich-<br />

heit unter der den Ausschlag gebenden<br />

Stimme des Vorsitzenden, gefaßt<br />

43<br />

(alter Ausdruck) = zu diesem Zweck.

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