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Wer war Heinrich Magnus - Stadt Wunstorf

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und sind zu Protokoll zu nehmen.<br />

Letzteres ist vom Vorsitzenden und<br />

dem Schriftführer zu unterzeichen.<br />

44<br />

Inbetreff der Handhabung seiner<br />

Geschäfte kann der Vorstand eine<br />

Geschäftsordnung erlassen. Für seine<br />

Handlungen ist der Vorstand dem<br />

Verein in jeder Beziehung verant-<br />

wortlich.<br />

§ 13.<br />

Die zum Vermögensbestande des<br />

Vereins gehörigen Geldsummen sind,<br />

sobald sie 20 M übersteigen, in der<br />

<strong>Wunstorf</strong>er Sparkasse zinslich zu be-<br />

legen. Nur auf schriftliche Ermäch-<br />

tigung seitens der beiden Vereins-<br />

präsidenten darf der Kassierer<br />

aus seiner Kasse Vereinsvermögen<br />

erheben.<br />

§ 14.<br />

Zur Verwaltung einzelner Ge-<br />

schäftszweige, wie für die Haus<br />

45<br />

verwaltung, die litterarische An-<br />

gelegenheiten, Vergnügungen u. s. w.<br />

können besondere Commissionen er-<br />

richtet werden, deren Rechte und<br />

Pflichten durch die Generalversamm-<br />

lung zu bestimmen sind.<br />

44<br />

(Rechtschreibfehler:) richtig wäre “In Betreff” oder<br />

“Hinsichtlich.”<br />

45<br />

zeitgnössisch übliche Rechtschreibung.

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