Wer war Heinrich Magnus - Stadt Wunstorf
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§ 22.<br />
Der Vorstand stellt die Tages-<br />
ordnung für die General-Versammlung<br />
fest und beruft dieselbe ein. Die Berufung<br />
erfolgt, so oft dieses der Vorstand nach<br />
Lage der Geschäfte erforderlich erach-<br />
tet, außerdem und z<strong>war</strong> binnen<br />
längstens 14 Tagen, wenn minde-<br />
stens 15 Mitglieder beim Vorstand<br />
einen Antrag auf Berufung stellen.<br />
Die Berufung wird veröffentlicht<br />
durch ein einmaliges Inserat in<br />
der <strong>Wunstorf</strong>er Zeitung mindestens<br />
48 Stunden vor der Versammlung.<br />
§ 23.<br />
Die Beschlüsse werden mit abso-<br />
luter Stimmenmehrheit gefaßt.<br />
Die Wahl jedes Vorstands-<br />
mitgliedes und beziehungsweise Ver-<br />
treters desselben erfolgt in einem<br />
besonderen Wahllokale. Wird die<br />
absolute Stimmenmehrheit beim<br />
ersten Wahlgang nicht erreicht, so<br />
treten diejenigen beiden Personen,<br />
welche die meisten Stimmen erhalten<br />
haben, in die engere Wahl. Ist die<br />
Entscheidung zwischen 2 oder mehreren<br />
Personen zu treffen, welche die gleiche<br />
Stimmenzahl auf sich vereinigt haben,<br />
so entscheidet das vom Vorsitzenden zu<br />
ziehende Los.