Wer war Heinrich Magnus - Stadt Wunstorf
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§ 18.<br />
Sämtliche Ämter des Vereins sind<br />
Ehrenämter. Alle aus ihrem Vereinsamte<br />
ausscheidenden Mitglieder sind wieder<br />
wählbar.<br />
Jedes Vereinsmitglied ist zur Annahme<br />
der Wahl verpflichtet und eine Ablehnung<br />
nur zulässig bei der ersten Wiederwahl.<br />
48<br />
Alle Beamtenwahlen erfolgen durch<br />
Stimmzettel. Bei Stimmengleichheit ent-<br />
scheidet das Los.<br />
D. Bestimmung über Unterricht<br />
§ 19.<br />
und Wohlfahrtseinrichtungen<br />
Jedes Mitglied ist zur Benutzung<br />
sämtlicher Unterrichtsstunden berechtigt.<br />
Den von den Teilnehmern an dem<br />
Unterricht zu leistenden Beitrag sowie<br />
die Zahl der Schüler, welche mindestens<br />
vorhanden sein muß, wenn die Einricht-<br />
ung eines Unterrichtszweiges erfolgen<br />
soll, bestimmt der Vorstand.<br />
§ 20.<br />
Der Verein behält sich vor, für<br />
seine Mitglieder in Fällen der Not,<br />
der Krankheit und der Invalidität<br />
so weit möglich Sorge zu tragen, seine<br />
ausgezeichenete (!) Schüler durch<br />
Prämierung<br />
48 Das heißt hier: Wahl der Funktionsträger im Verein