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Ausbildung & Beruf

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AUSBILDUNGSZEIT UND URLAUB<br />

V. <strong>Ausbildung</strong>szeit und Urlaub<br />

Für schnelle Leserinnen und Leser<br />

• Die in der jeweiligen <strong>Ausbildung</strong>sordnung vorgeschriebene <strong>Ausbildung</strong>sdauer muss<br />

in der Niederschrift des <strong>Beruf</strong>sausbildungsvertrages enthalten sein. In bestimmten<br />

Fällen kann die <strong>Ausbildung</strong>szeit verkürzt oder verlängert werden. Das <strong>Beruf</strong>sausbildungsverhältnis<br />

endet regelmäßig mit Ablauf der vorgeschriebenen <strong>Ausbildung</strong>szeit.<br />

Eine Ausnahme hiervon gilt bei vorzeitigem Bestehen der Abschlussprüfung. Die <strong>Ausbildung</strong>szeit<br />

endet dann mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Bestehen<br />

Auszubildende innerhalb ihrer <strong>Ausbildung</strong>szeit die Prüfung nicht, ist das <strong>Ausbildung</strong>sverhältnis<br />

auf ihr Verlangen bis zur Wiederholungsprüfung (aber höchstens um ein<br />

Jahr) zu verlängern.<br />

• Die Probezeit ist für beide Vertragsparteien wichtig. Ausbildende sind verpflichtet,<br />

während dieser Zeit die Eignung ihrer Auszubildenden zu prüfen. Die Auszubildenden<br />

müssen prüfen, ob sie die richtige <strong>Beruf</strong>swahl getroffen haben. Das <strong>Beruf</strong>sausbildungsverhältnis<br />

kann während der höchstens viermonatigen Probezeit von jedem der Vertragspartner<br />

ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.<br />

• Die Vertragsparteien vereinbaren im <strong>Ausbildung</strong>svertrag die regelmäßige tägliche<br />

<strong>Ausbildung</strong>szeit. Dabei sind für die Jugendliche die zeitlichen Begrenzungen nach<br />

dem Jugendarbeitsschutzgesetz, für erwachsene Auszubildende die Beschränkungen<br />

des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten.<br />

• Für Jugendliche beträgt der Jahresurlaub nach Lebensalter gestaffelt mindestens<br />

25 bis 30 Werktage, für Erwachsene mindestens 24 Werktage.<br />

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