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Ausbildung & Beruf

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ORGANISATION DER BERUFLICHEN BILDUNG AUF BUNDESEBENE<br />

• Überprüfung berufsbildender Fernlehrgänge,<br />

• Führung des Verzeichnisses der anerkannten<br />

<strong>Ausbildung</strong>sberufe,<br />

• Mitwirkung an der <strong>Beruf</strong>sbildungsstatistik<br />

und der Erstellung des <strong>Beruf</strong>sbildungsberichts,<br />

• Durchführung der <strong>Beruf</strong>sbildungsforschung<br />

nach einem vorher vom<br />

Bundesministerium für Bildung und<br />

Forschung zu genehmigenden Forschungsprogramm.<br />

3. Organe des BIBB und ihre<br />

Funktionen<br />

Das Bundesinstitut für <strong>Beruf</strong>sbildung hat<br />

zwei Organe: den Hauptausschuss und den<br />

Präsidenten bzw. die Präsidentin.<br />

Der Hauptausschuss setzt sich paritätisch<br />

zusammen aus den Beauftragten der<br />

Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, des Bundes<br />

und der Länder. Ergänzend können Unterausschüssen<br />

des Hauptausschusses eingerichtet<br />

werden. Diese nichtständigen Unterausschüsse<br />

befassen sich mit speziellen<br />

Fragestellungen der beruflichen Bildung.<br />

51<br />

Damit das Bundesinstitut auf dem Gebiet<br />

der beruflichen Bildung behinderter Menschen<br />

umfassend unterrichtet und beraten<br />

werden kann, ist ein ständiger Ausschuss<br />

für Fragen der behinderter Menschen eingerichtet<br />

worden.<br />

4. Wissenschaftlicher Beirat<br />

Die Einrichtung eines Wissenschaftlichen<br />

Beirates beim Bundesinstitut für <strong>Beruf</strong>sbildung<br />

soll eine ständige Qualitätskontrolle<br />

und Qualitätssicherung gewährleisten.<br />

Durch regelmäßige Evaluierungen sollen<br />

Fehlentwicklungen in Forschungsprojekten<br />

frühzeitig erkannt und eine evtl. Umsteuerung<br />

ermöglicht werden. Durch die<br />

externe Begleitung, auch z. B. durch ausländische<br />

Wissenschaftler, sind Anstöße<br />

und Hinweise für die Forschungsprojekte<br />

zu erwarten.<br />

Der Wissenschaftliche Beirat berät die<br />

Organe des BIBB in Forschungsfragen. Er<br />

kann Stellungnahmen und Empfehlungen<br />

zum Forschungsprogramm, zur Zusammenarbeit<br />

des Instituts mit Hochschulen<br />

und anderen Forschungseinrichtungen<br />

sowie zu den wissenschaftlichen Ergebnissen<br />

der Forschungsarbeit abgeben.

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