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2011-3 - Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben

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Titelbild: Bernd Borsolio/pixelio.de<br />

Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser,<br />

zwei Themen kristallisieren sich immer wieder<br />

anlässlich der Besuche bei Seminaren und<br />

Gesprächskreisen heraus.<br />

Im Zusammenhang mit den Patientenverfügungen<br />

und Vorsorge-Vollmachten stellt sich<br />

<strong>für</strong> viele, die keine nahen Angehörigen mehr<br />

haben und nicht über ein Netz an vertrauenswürdigen<br />

Freunden verfügen, die Frage:<br />

Wie finde ich einen Bevollmächtigten? Was<br />

kommt auf mich zu, wenn ich durch Unfall<br />

oder Krankheit in ein Krankenhaus oder Heim gebracht<br />

werden muss? Wer kümmert sich dann um mein Haustier,<br />

um meine Pflanzen, um meine Post, um die Bezahlung<br />

der Miete, der eingehenden Rechnungen, und vor allem<br />

um die Durchsetzung meines Willens in Bezug auf medizinische<br />

Maßnahmen, sollte ich mich nicht mehr äußern<br />

können?<br />

Wir haben das Glück, von einem Mann aus der Praxis,<br />

Herrn Richter Hell, ganz konkrete Ratschläge zu erhalten,<br />

die wir Ihnen in dieser und den nächsten HLS-Ausgaben<br />

gekürzt wiedergeben (vgl. S. 12 f.).<br />

Die andere brennende Frage stellt sich noch dringender<br />

nach der skandalösen Entscheidung der Delegierten<br />

der Bundesärztekammer (BÄK), die am 1. Juni in Kiel beschlossen<br />

haben: „Ärztinnen und Ärzte haben <strong>Sterben</strong>den<br />

unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres<br />

Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf<br />

deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur<br />

Selbsttötung leisten.“ Ja, was darf der Arzt denn tun,<br />

wenn er den Willen des Patienten beachten soll? Welche<br />

Handlungsmöglichkeiten bleiben ihm jetzt noch in Bezug<br />

auf Freitod- und Sterbehilfe? Wann stößt er an Grenzen?<br />

Welche Risiken geht er ein, wenn er sie überschreitet?<br />

Ein rechtliches Problem also. Noch haben die meisten<br />

Landesärztekammern nicht entschieden, ob und wie weit<br />

sie diese neu formulierte Berufsordnung in ihr Landes-Berufsrecht<br />

übernehmen wollen. Sie beaufsichtigen zwar die<br />

Berufsausübung der Ärzte, die von Gesetzes wegen<br />

Zwangsmitglieder sind. Für den Entzug der Approbation,<br />

das Damoklesschwert über den Häuptern der Ärzte,<br />

braucht es jedoch eine wohl begründete Anklage und ein<br />

Urteil eines „weltlichen“ Gerichtes.<br />

IM BRENNPUNKT<br />

Das ethische Dilemma, in das ein redlicher,<br />

mit-leidender Arzt durch diesen unverständlichen<br />

Beschluss gestürzt wird, wiegt jedoch<br />

schwerer: Die Hilfe zu einem menschenwürdigen<br />

<strong>Sterben</strong>, und dazu gehört auch die unter<br />

bestimmten, strengen Sorgfaltskriterien<br />

durchgeführte Suizidbegleitung, ist ein Kernbereich<br />

der ärztlichen Aufgaben. Das ebenso<br />

unsinnige wie unmenschliche Verbot jeder<br />

ärztlichen Hilfe nicht nur beim, sondern auch<br />

zum <strong>Sterben</strong> stellt einen unzulässigen Eingriff<br />

in die ärztliche Eigenverantwortung dar und reduziert<br />

seine Tätigkeit auf die eines hochqualifizierten Technikers.<br />

Wo bleibt die ärztliche Ethik, auf die sich die BÄK doch<br />

so laut beruft, die aber Menschen dazu verdammt, entweder<br />

die Flucht ins nahe Ausland anzutreten <strong>für</strong> ihre letzten<br />

Stunden, oder aber mit grausamen, oft ungeeigneten<br />

Mitteln selbst Hand an sich legen zu müssen, weil sie von<br />

ihrem Arzt keine Hilfe erwarten dürfen?<br />

Bild: DGHS-Archiv<br />

Unbeirrt vom lauten Imponiergehabe der BÄK arbeitet<br />

die DGHS an einem Vorschlag, der den Interessen ihrer<br />

Mitglieder wie auch der Allgemeinheit entspricht:<br />

Keine heimliche, unkontrollierbare und damit allen Missbrauchsgefahren<br />

offene Möglichkeit nur <strong>für</strong> begüterte<br />

Einzelne, sondern eine dem Gemeinwohl verpflichtete,<br />

gesellschaftlich tragbare, verantwortungsbewusste Lösung<br />

<strong>für</strong> Alle. Wir werden das Ergebnis zu gegebener Zeit<br />

vorstellen.<br />

Ich danke im Voraus allen, die die DGHS in diesem Unterfangen<br />

moralisch und finanziell unterstützen.<br />

Elke Baezner<br />

Präsidentin der DGHS e.V.<br />

Spendenkonto:<br />

Augusta-Bank eG Raiffeisen-Volksbank<br />

Kto.-Nr. 500 5000, BLZ 720 900 00<br />

IBAN: DE69 7209 0000 0005 0050 00<br />

BIC: GENODEF1AUB<br />

Stichwort: Kampf gegen BÄK-Beschlüsse<br />

<strong>Humanes</strong> Leben · <strong>Humanes</strong> <strong>Sterben</strong> <strong>2011</strong>-3 3

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