2011-3 - Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben
2011-3 - Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben
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Titelbild: Bernd Borsolio/pixelio.de<br />
Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser,<br />
zwei Themen kristallisieren sich immer wieder<br />
anlässlich der Besuche bei Seminaren und<br />
Gesprächskreisen heraus.<br />
Im Zusammenhang mit den Patientenverfügungen<br />
und Vorsorge-Vollmachten stellt sich<br />
<strong>für</strong> viele, die keine nahen Angehörigen mehr<br />
haben und nicht über ein Netz an vertrauenswürdigen<br />
Freunden verfügen, die Frage:<br />
Wie finde ich einen Bevollmächtigten? Was<br />
kommt auf mich zu, wenn ich durch Unfall<br />
oder Krankheit in ein Krankenhaus oder Heim gebracht<br />
werden muss? Wer kümmert sich dann um mein Haustier,<br />
um meine Pflanzen, um meine Post, um die Bezahlung<br />
der Miete, der eingehenden Rechnungen, und vor allem<br />
um die Durchsetzung meines Willens in Bezug auf medizinische<br />
Maßnahmen, sollte ich mich nicht mehr äußern<br />
können?<br />
Wir haben das Glück, von einem Mann aus der Praxis,<br />
Herrn Richter Hell, ganz konkrete Ratschläge zu erhalten,<br />
die wir Ihnen in dieser und den nächsten HLS-Ausgaben<br />
gekürzt wiedergeben (vgl. S. 12 f.).<br />
Die andere brennende Frage stellt sich noch dringender<br />
nach der skandalösen Entscheidung der Delegierten<br />
der Bundesärztekammer (BÄK), die am 1. Juni in Kiel beschlossen<br />
haben: „Ärztinnen und Ärzte haben <strong>Sterben</strong>den<br />
unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres<br />
Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf<br />
deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur<br />
Selbsttötung leisten.“ Ja, was darf der Arzt denn tun,<br />
wenn er den Willen des Patienten beachten soll? Welche<br />
Handlungsmöglichkeiten bleiben ihm jetzt noch in Bezug<br />
auf Freitod- und Sterbehilfe? Wann stößt er an Grenzen?<br />
Welche Risiken geht er ein, wenn er sie überschreitet?<br />
Ein rechtliches Problem also. Noch haben die meisten<br />
Landesärztekammern nicht entschieden, ob und wie weit<br />
sie diese neu formulierte Berufsordnung in ihr Landes-Berufsrecht<br />
übernehmen wollen. Sie beaufsichtigen zwar die<br />
Berufsausübung der Ärzte, die von Gesetzes wegen<br />
Zwangsmitglieder sind. Für den Entzug der Approbation,<br />
das Damoklesschwert über den Häuptern der Ärzte,<br />
braucht es jedoch eine wohl begründete Anklage und ein<br />
Urteil eines „weltlichen“ Gerichtes.<br />
IM BRENNPUNKT<br />
Das ethische Dilemma, in das ein redlicher,<br />
mit-leidender Arzt durch diesen unverständlichen<br />
Beschluss gestürzt wird, wiegt jedoch<br />
schwerer: Die Hilfe zu einem menschenwürdigen<br />
<strong>Sterben</strong>, und dazu gehört auch die unter<br />
bestimmten, strengen Sorgfaltskriterien<br />
durchgeführte Suizidbegleitung, ist ein Kernbereich<br />
der ärztlichen Aufgaben. Das ebenso<br />
unsinnige wie unmenschliche Verbot jeder<br />
ärztlichen Hilfe nicht nur beim, sondern auch<br />
zum <strong>Sterben</strong> stellt einen unzulässigen Eingriff<br />
in die ärztliche Eigenverantwortung dar und reduziert<br />
seine Tätigkeit auf die eines hochqualifizierten Technikers.<br />
Wo bleibt die ärztliche Ethik, auf die sich die BÄK doch<br />
so laut beruft, die aber Menschen dazu verdammt, entweder<br />
die Flucht ins nahe Ausland anzutreten <strong>für</strong> ihre letzten<br />
Stunden, oder aber mit grausamen, oft ungeeigneten<br />
Mitteln selbst Hand an sich legen zu müssen, weil sie von<br />
ihrem Arzt keine Hilfe erwarten dürfen?<br />
Bild: DGHS-Archiv<br />
Unbeirrt vom lauten Imponiergehabe der BÄK arbeitet<br />
die DGHS an einem Vorschlag, der den Interessen ihrer<br />
Mitglieder wie auch der Allgemeinheit entspricht:<br />
Keine heimliche, unkontrollierbare und damit allen Missbrauchsgefahren<br />
offene Möglichkeit nur <strong>für</strong> begüterte<br />
Einzelne, sondern eine dem Gemeinwohl verpflichtete,<br />
gesellschaftlich tragbare, verantwortungsbewusste Lösung<br />
<strong>für</strong> Alle. Wir werden das Ergebnis zu gegebener Zeit<br />
vorstellen.<br />
Ich danke im Voraus allen, die die DGHS in diesem Unterfangen<br />
moralisch und finanziell unterstützen.<br />
Elke Baezner<br />
Präsidentin der DGHS e.V.<br />
Spendenkonto:<br />
Augusta-Bank eG Raiffeisen-Volksbank<br />
Kto.-Nr. 500 5000, BLZ 720 900 00<br />
IBAN: DE69 7209 0000 0005 0050 00<br />
BIC: GENODEF1AUB<br />
Stichwort: Kampf gegen BÄK-Beschlüsse<br />
<strong>Humanes</strong> Leben · <strong>Humanes</strong> <strong>Sterben</strong> <strong>2011</strong>-3 3