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2011-3 - Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben

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Das Thema Sterbehilfe<br />

sorgte <strong>für</strong> einen voll besetzten<br />

Veranstaltungsraum.<br />

Dass es einen Bedarf an einer öffentlichen<br />

Debatte über die<br />

Sterbehilfe gibt, betonte Dr. Andreas<br />

Poltermann, zuständiger Referatsleiter<br />

der Heinrich-Böll-Stiftung, bei seiner<br />

Begrüßung. Die unterschiedlichen<br />

Positionen ließ die Stiftung dazu auf dem<br />

eigens eingerichteten Internetportal<br />

www.sterbehilfe.fuerundwider.org abbilden.<br />

Professorin Dr. Rosemarie Will, Präsidentin<br />

der Humanistischen Union<br />

(HU) erinnerte daran, dass die HU<br />

schon einmal einen Reformvorschlag<br />

<strong>für</strong> den Strafrechtsparagrafen 216 (Tötung<br />

auf Verlangen) vorgelegt hatte.<br />

DGHS will<br />

Menschenrechte wahren<br />

DGHS-Präsidentin Elke Baezner betonte:<br />

„Sich mit dem <strong>Sterben</strong> zu beschäftigen,<br />

ist eines der letzten Tabuthemen.“<br />

Es seien aber keineswegs immer<br />

Schmerzen der Alleinauslöser, um den<br />

Wunsch nach Hilfe beim <strong>Sterben</strong> entstehen<br />

lassen. Allzu oft sei ein Zustand<br />

von Abhängigkeit und Hilflosigkeit erreicht,<br />

der mit dem Würdeempfinden<br />

des Einzelnen nicht mehr in Einklang zu<br />

bringen ist. Die DGHS wolle Menschenrechte<br />

wahren, keine Fremdbestimmung,<br />

sondern Selbstbestimmung<br />

in Eigenverantwortung. Mit Blick auf<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

Klare gesetzliche Regelung zum <strong>Sterben</strong><br />

in Würde gefordert<br />

Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen diskutierten in Berlin über<br />

Selbstbestimmung am Lebensende<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> <strong>Humanes</strong> <strong>Sterben</strong> und die Humanistische<br />

Union hatten am 14. April <strong>2011</strong> zu einer Tagung „Die Freiheit zu sterben“<br />

in die Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin-Mitte eingeladen, die dem „Nachdenken<br />

über assistierten Suizid und aktive Sterbehilfe“ gewidmet war.<br />

Erörtert wurden vor rund 150 Interessierten die verfassungsrechtliche<br />

Grundlage aller Formen der Sterbehilfe, die Aspekte im Strafrecht und<br />

die Sicht der Ärzte – ergänzt durch einen Blick über die Grenzen, in die<br />

Schweiz und die Niederlande. Dabei wurde deutlich, dass es Regelungsbedarf<br />

gerade beim ärztlich assistierten Suizid in Deutschland<br />

gibt, um Rechtssicherheit zu schaffen.<br />

den bevorstehenden Ärztetag appellierte<br />

Elke Baezner an die Ärzte, sich<br />

der Möglichkeit des assistierten Suizids<br />

zu öffnen. Schließlich könne doch niemand<br />

wollen, dass sich schwerstkranke<br />

Menschen vor einen Zug werfen oder<br />

vom Hochhaus stürzen, nur weil sie<br />

nicht auf entsprechende Hilfestellung<br />

durch den Arzt im Endstadium ihrer<br />

Krankheit hoffen könnten.<br />

Im ersten Panel referierte Dr. Jörg<br />

Antoine über die Frage, ob die Freiheit,<br />

selbstverantwortlich zu sterben, verfassungsrechtlich<br />

gestützt ist. Dabei kam<br />

er zu dem Schluss, dass die Norm der<br />

„allgemeinen Handlungsfreiheit“ den<br />

Suizid erlaube. Zudem gehöre zur Struktur<br />

der Freiheitsrechte auch die Nicht-<br />

Inanspruchnahme derselben. Allerdings<br />

entstehe – mit Blick auf die theoretische<br />

Möglichkeit der aktiven direkten<br />

Sterbehilfe durch einen Dritten – daraus<br />

kein Anspruch auf den Staat, einen Tötenden<br />

zu stellen. Den § 216 StGB (Tötung<br />

auf Verlangen) definierte er als einen<br />

Unterfall der aktiven Sterbehilfe,<br />

schließlich sei heutzutage die indirekte<br />

Sterbehilfe durch palliative Sedierung<br />

als einer dieser Fälle allgemein tole-<br />

<strong>Humanes</strong> Leben · <strong>Humanes</strong> <strong>Sterben</strong> <strong>2011</strong>-3 9<br />

Bild: briti bay

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