2011-3 - Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben
2011-3 - Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben
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Das Thema Sterbehilfe<br />
sorgte <strong>für</strong> einen voll besetzten<br />
Veranstaltungsraum.<br />
Dass es einen Bedarf an einer öffentlichen<br />
Debatte über die<br />
Sterbehilfe gibt, betonte Dr. Andreas<br />
Poltermann, zuständiger Referatsleiter<br />
der Heinrich-Böll-Stiftung, bei seiner<br />
Begrüßung. Die unterschiedlichen<br />
Positionen ließ die Stiftung dazu auf dem<br />
eigens eingerichteten Internetportal<br />
www.sterbehilfe.fuerundwider.org abbilden.<br />
Professorin Dr. Rosemarie Will, Präsidentin<br />
der Humanistischen Union<br />
(HU) erinnerte daran, dass die HU<br />
schon einmal einen Reformvorschlag<br />
<strong>für</strong> den Strafrechtsparagrafen 216 (Tötung<br />
auf Verlangen) vorgelegt hatte.<br />
DGHS will<br />
Menschenrechte wahren<br />
DGHS-Präsidentin Elke Baezner betonte:<br />
„Sich mit dem <strong>Sterben</strong> zu beschäftigen,<br />
ist eines der letzten Tabuthemen.“<br />
Es seien aber keineswegs immer<br />
Schmerzen der Alleinauslöser, um den<br />
Wunsch nach Hilfe beim <strong>Sterben</strong> entstehen<br />
lassen. Allzu oft sei ein Zustand<br />
von Abhängigkeit und Hilflosigkeit erreicht,<br />
der mit dem Würdeempfinden<br />
des Einzelnen nicht mehr in Einklang zu<br />
bringen ist. Die DGHS wolle Menschenrechte<br />
wahren, keine Fremdbestimmung,<br />
sondern Selbstbestimmung<br />
in Eigenverantwortung. Mit Blick auf<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
Klare gesetzliche Regelung zum <strong>Sterben</strong><br />
in Würde gefordert<br />
Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen diskutierten in Berlin über<br />
Selbstbestimmung am Lebensende<br />
Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> <strong>Humanes</strong> <strong>Sterben</strong> und die Humanistische<br />
Union hatten am 14. April <strong>2011</strong> zu einer Tagung „Die Freiheit zu sterben“<br />
in die Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin-Mitte eingeladen, die dem „Nachdenken<br />
über assistierten Suizid und aktive Sterbehilfe“ gewidmet war.<br />
Erörtert wurden vor rund 150 Interessierten die verfassungsrechtliche<br />
Grundlage aller Formen der Sterbehilfe, die Aspekte im Strafrecht und<br />
die Sicht der Ärzte – ergänzt durch einen Blick über die Grenzen, in die<br />
Schweiz und die Niederlande. Dabei wurde deutlich, dass es Regelungsbedarf<br />
gerade beim ärztlich assistierten Suizid in Deutschland<br />
gibt, um Rechtssicherheit zu schaffen.<br />
den bevorstehenden Ärztetag appellierte<br />
Elke Baezner an die Ärzte, sich<br />
der Möglichkeit des assistierten Suizids<br />
zu öffnen. Schließlich könne doch niemand<br />
wollen, dass sich schwerstkranke<br />
Menschen vor einen Zug werfen oder<br />
vom Hochhaus stürzen, nur weil sie<br />
nicht auf entsprechende Hilfestellung<br />
durch den Arzt im Endstadium ihrer<br />
Krankheit hoffen könnten.<br />
Im ersten Panel referierte Dr. Jörg<br />
Antoine über die Frage, ob die Freiheit,<br />
selbstverantwortlich zu sterben, verfassungsrechtlich<br />
gestützt ist. Dabei kam<br />
er zu dem Schluss, dass die Norm der<br />
„allgemeinen Handlungsfreiheit“ den<br />
Suizid erlaube. Zudem gehöre zur Struktur<br />
der Freiheitsrechte auch die Nicht-<br />
Inanspruchnahme derselben. Allerdings<br />
entstehe – mit Blick auf die theoretische<br />
Möglichkeit der aktiven direkten<br />
Sterbehilfe durch einen Dritten – daraus<br />
kein Anspruch auf den Staat, einen Tötenden<br />
zu stellen. Den § 216 StGB (Tötung<br />
auf Verlangen) definierte er als einen<br />
Unterfall der aktiven Sterbehilfe,<br />
schließlich sei heutzutage die indirekte<br />
Sterbehilfe durch palliative Sedierung<br />
als einer dieser Fälle allgemein tole-<br />
<strong>Humanes</strong> Leben · <strong>Humanes</strong> <strong>Sterben</strong> <strong>2011</strong>-3 9<br />
Bild: briti bay