2. A - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg
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GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Beschlussdokumentation der<br />
Ordentlichen Landesdelegiertenversammlung<br />
2012<br />
der GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
vom 18. bis 20. April 2012<br />
in Sindelfingen
Inhaltsverzeichnis<br />
1. 0 - Konstituierung der LDV 2012<br />
1.1 0-1 Konstituierung der LDV 2012 5<br />
<strong>2.</strong> A - Arbeitsbedingungen <strong>und</strong> Arbeitszeit<br />
<strong>2.</strong>1 A1 - LEGO I - Lehrereingruppierungstarifvertrag zügig verhandeln 7<br />
<strong>2.</strong>2 A2 - LEGO II: Entgeltordnung für Lehrkräfte verhandeln 7<br />
<strong>2.</strong>3 A3 - Schluss mit der Diskriminierung von Höherqualifizierten 7<br />
<strong>2.</strong>4 A4: Sofortige Rücknahme der Absenkung der Besoldung für neu<br />
eingestellte Beamt/innen<br />
<strong>2.</strong>5 A5: Wiedereinführung einer tarifvertraglichen Altersteilzeitregelung für<br />
Arbeitnehmer/innen<br />
<strong>2.</strong>6 A6 - Erhöhung der Altersermäßigung <strong>und</strong> Einführung der Altersteilzeit<br />
für alle Beamt/innen<br />
<strong>2.</strong>7 A7 - Für das Tarif- <strong>und</strong> Streikrecht für Beamt/innen –<br />
Handlungsfähigkeit der GEW herstellen<br />
<strong>2.</strong>8 A8 - Prekäre Beschäftigungsverhältnisse im Bildungsbereich abschaffen 9<br />
<strong>2.</strong>9 A9 - Umsetzung geschlechtergerechter Arbeitsbedingungen an<br />
Bildungseinrichtungen<br />
<strong>2.</strong>10 A10: Fachlehrer/innen (FL) <strong>und</strong> Technische Lehrer/innen (TL) erhalten<br />
das Deputat der jeweiligen Schulart<br />
<strong>2.</strong>11 A11 - Deputat der Technischen Lehrkräfte an Beruflichen Schulen<br />
anpassen<br />
<strong>2.</strong>12 A12 - Besoldung der Fachlehrer/innen <strong>und</strong> Technischen Lehrer/innen 10<br />
<strong>2.</strong>13 A13 - Erhöhung der A14-Stellen als Element der Leistungsmotivation 10<br />
<strong>2.</strong>14 A14 - Erhöhung der A11-Stellen als Element der Leistungsmotivation 10<br />
<strong>2.</strong>15 A15 - Personalausgabenbudgetierung abschaffen 11<br />
<strong>2.</strong>16 A16 - Mehr Freistellung für Örtliche Personalräte an Schulen 11<br />
<strong>2.</strong>17 A17 - Schulleitungen auf Zeit 11<br />
<strong>2.</strong>18 A18 - Entlastung der Schulleitung 11<br />
<strong>2.</strong>19 A19 - Ende der Probezeit bei Schulleitungen 11<br />
<strong>2.</strong>20 A20 - I. Überarbeitung der Schulbaurichtlinien 12<br />
<strong>2.</strong>22 A 22 - Einrichtung <strong>und</strong> Gestaltung von Arbeitsplätzen für Lehrkräfte an<br />
Ganztagesschulen<br />
<strong>2.</strong>23 A23 - Tariftreuegesetz auch an Privatschulen 13<br />
<strong>2.</strong>24 A24 - Erzieher/innen braucht das Land - 7-Punkte Sofortprogramm 13<br />
7<br />
8<br />
8<br />
8<br />
9<br />
10<br />
10<br />
13<br />
1
<strong>2.</strong>25 A25 - Verbesserung <strong>und</strong> Aufwertung der Arbeitssituation von Leitungen<br />
der Tageseinrichtungen für Kinder<br />
<strong>2.</strong>26 A26 - Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Eine neue Zeit für die<br />
Lehrenden in Pflegeberufen!<br />
DS 5 DR5 - Eingruppierungsrichtlinien für tarifbeschäftigte Lehrkräfte 15<br />
DS 19 DR12 - Eingruppierungsrichtlinien für tarifbeschäftigte Lehrkräfte 16<br />
DS 22 DR15 - Kein Tariftreuegesetz "light" in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 16<br />
3. B - Bildungspolitik <strong>und</strong> Bildungsfinanzierung<br />
3.1 B1 - Bildung braucht Ressourcen - Bildungsfinanzierung im 21.<br />
Jahrh<strong>und</strong>ert<br />
3.2 B2 - Entschließung zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte<br />
von Menschen mit Behinderungen<br />
3.3 B3 - Rahmenbedingungen zur Einführung der Gemeinschaftsschulen 20<br />
3.4 B4 - Positionierung der GEW zu Privatschulen 23<br />
3.5 B5 - Einfluss der Wirtschaft auf die ökonomische Bildung an Schulen<br />
zurückdrängen<br />
3.6 B6 - Ganztagsschulen: Auf die Qualität kommt es an! 25<br />
3.7 B7 - Anhebung der Lehrerst<strong>und</strong>enzuweisung für geb<strong>und</strong>ene<br />
Ganztagsschulen<br />
3.8 B8 - Frühkindliche Bildungsbiographien gestalten 25<br />
3.9 B9 - Direktzuweisungen für Kooperationen mit<br />
Kindertageseinrichtungen <strong>und</strong> weiterführenden Schulen<br />
3.10 B10 - Abschaffung der Ziffernnoten in Gr<strong>und</strong>schulen 27<br />
3.11 B11 - Individualisierung <strong>und</strong> Inklusion – Gr<strong>und</strong>schulen brauchen Förderressourcen<br />
3.12 B12 - Förderst<strong>und</strong>en der Gr<strong>und</strong>schulen in die Direktzuweisung 28<br />
3.13 B13 - Erhalt des Fremdsprachenunterrichts in Klasse 1 <strong>und</strong> 2 der<br />
Gr<strong>und</strong>schulen<br />
3.14 B14 - Absenkung des Klassenteilers an allen Schulen der Sek<strong>und</strong>arstufe<br />
1<br />
3.15 B15 - Klassenteiler weiter absenken <strong>und</strong> als verbindliche Obergrenze<br />
einhalten<br />
3.16 B16 - Evaluation des Bildungsplans 2004 28<br />
3.17 B17 - Abschaffung der Hauptschulabschlussprüfung in Klasse 9 zum<br />
Schuljahr 2013/2014 – einheitliche, niveaudifferenzierte<br />
Werkrealschulabschlussprüfung in Klasse 10<br />
3.18 B18 - Zusätzliche St<strong>und</strong>en in der Kontingentst<strong>und</strong>entafel der<br />
Realschule<br />
3.19 B19 - Deutscher Qualifikationsrahmen: Wertigkeit von<br />
Bildungsabschlüssen<br />
2<br />
14<br />
14<br />
17<br />
18<br />
23<br />
25<br />
27<br />
27<br />
28<br />
28<br />
28<br />
29<br />
29<br />
29
3.20 B20 - Weiterentwicklung berufsbildender Schulen in <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong><br />
3.21 B21 - Individuelle Förderung an den beruflichen Gymnasien 36<br />
DS 4 Ä8 - Die Gemeinschaftsschule muss eine Schule für alle werden 37<br />
DS 10 DR10 - Kein Tariftreuegesetz „light“ in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 37<br />
DS 20<br />
DR13 - Resolution gegen die geplante Haushaltssperre zur Finanzierung<br />
von Krankheitsvertretungsstellen bis zum Schuljahresende<br />
DS 21 DR14 - Angleichung Lehrerdeputate <strong>und</strong> Besoldung 38<br />
4. C - Gesellschafts- <strong>und</strong> Sozialpolitik<br />
4.1 C1 - Nur über tiefgreifende Veränderungen von Gesellschaft <strong>und</strong><br />
Bildungswesen sind Kinderarmut <strong>und</strong> Bildungsarmut zu beseitigen<br />
4.2 C2 - Staatsfinanzen vorrangig über die neuen Steuerkonzepte sanieren 40<br />
4.3 C3 - Antidiskriminierungspolitik als Aufgabe für die GEW 40<br />
4.4 C4 - Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes 40<br />
4.5 C5 - B<strong>und</strong>eswehr <strong>und</strong> Schulwesen: Die Kooperationsvereinbarung<br />
kündigen, Friedensforschung <strong>und</strong> –pädagogik ausbauen<br />
4.6 C6 - B<strong>und</strong>eswehr <strong>und</strong> Schule 41<br />
4.7 C7 - Zivilklausel umsetzen 42<br />
4.8 C8 - Bürgerversicherung: Gesetzliche Krankenversicherung auch für<br />
Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte<br />
DS 1 DR1 - Repressionen gegen türkische <strong>Gewerkschaft</strong>er 43<br />
DS 2 DR2 - Radikalenerlass 43<br />
DS 3 DR3 - Nicht-Diskriminierung in Bildungsplänen 43<br />
DS 9 DR9 - Schulsozialarbeit 44<br />
DS 11 DR11 - Rehabilitierung der Opfer der GEW-Unvereinbarkeitsbeschlüsse 45<br />
DS 29 DR16 - Aufruf zur K<strong>und</strong>gebung des DGB-Bezirkes Nordwürttemberg am<br />
15.05.2012 in Stuttgart gegen die Verabschiedung von ESM <strong>und</strong><br />
Fiskalpakt<br />
5. D - Ausbildung, Fortbildung <strong>und</strong> berufliche Weiterbildung<br />
5.1 D1 - Neustrukturierung der Ausbildung für Fachlehrer/innen <strong>und</strong> Techn.<br />
Lehrer/innen<br />
5.2 D2 - Berufsbegleitende Weiterqualifizierung für Fachlehrer/innen <strong>und</strong><br />
Technische Lehrer/innen<br />
5.3 D3 - Weiterqualifizierung von TL/FL an Beruflichen Schulen 47<br />
5.4 D4 - Berufstätigen Studierfähigkeit vermitteln 48<br />
5.5 D5 - Rahmenbedingungen für Aufstiegsqualifizierungen 48<br />
29<br />
38<br />
39<br />
41<br />
42<br />
46<br />
47<br />
47<br />
3
DS 6 DR6 - Bildungsberatung 48<br />
DS 7 DR7 - Finanzierung Weiterbildung 48<br />
DS 8 Ä10 - Lehrer/innenbildung endlich sinnvoll konzipieren 48<br />
6. E - Satzung <strong>und</strong> Organisation<br />
6.1 E1 - Änderung Wahlordnung 51<br />
6.2 E2 - Umbenennung der Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe /<br />
Sonderschulen<br />
6.3 E3 - Änderung Fachgruppe Sozialpädagogische Berufe in eine<br />
Personengruppe I<br />
6.4 E4 - Änderung Fachgruppe Sozialpädagogische Berufe in eine<br />
Personengruppe II<br />
6.5 E5 - Umbennenung der Fachgruppe "Gesamtschulen" in Fachgruppe<br />
"Gesamtschulen / Gemeinschaftsschulen"<br />
6.6 E6 - Personengruppe Schulleiter/innen <strong>und</strong> stellvertretende Schulleiter/<br />
innen einrichten<br />
6.7 E7 - Antrag auf Änderung der Landessatzung der GEW <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong><br />
6.8 E8 - Neustrukturierung der Kreise Rottweil <strong>und</strong> Tuttlingen 52<br />
6.9 E9 - Bildung einer Landesarbeitsgemeinschaft-Erwerbslose ("AGEL") 52<br />
6.10 E10 - Bildung vor Ort gestalten 52<br />
6.11 E11 - Stärkung der Durchsetzungsfähigkeit der GEW durch<br />
Stabilisierung <strong>und</strong> Ausbau der gewerkschaftlichen Infrastruktur <strong>und</strong> der<br />
Ehrenamtlichen auf allen Ebenen<br />
6.12 E12 - Die GEW zukunftsfähig machen II 53<br />
6.13 E13 - Für eine nachhaltige GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 54<br />
6.14 E14 - Keine GEW-Werbegeschenke aus Kinderarbeit 54<br />
6.15 E15 - Mitgliederverwaltung in der Hand von Hauptamtlichen 54<br />
6.16 E 16 - Gleichbehandlung der Fachgruppe Tageseinrichtungen für Kinder 56<br />
6.17 E17 - Beitragssenkung für Pensionäre 56<br />
4<br />
51<br />
51<br />
51<br />
51<br />
52<br />
52<br />
53
1. 0 - Konstituierung der LDV 2012<br />
1.1 0-1 Konstituierung der LDV 2012<br />
1. Wahl des Präsidiums<br />
Nach § 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung liegt die Leitung der LDV in den Händen eines Präsidiums<br />
von fünf Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen, die aus der Mitte der LDV gewählt werden <strong>und</strong><br />
im Wechsel die Versammlung leiten.<br />
Wahlvorschlag für das Präsidium:<br />
Frank Eberhard (GEW Nordwürttemberg)<br />
Jürgen Ebert (GEW Nordbaden)<br />
Inge Goerlich (GEW Nordwürttemberg)<br />
Andreas Hirt (GEW Südbaden)<br />
Klaus-Peter Krämer (GEW Südwürttemberg)<br />
<strong>2.</strong> Mandatsprüfungskommission<br />
Die Mandatsprüfungskommission setzt sich zusammen aus dem Leiter der Koordinierungsgruppe<br />
Finanzen <strong>und</strong> den Rechnern der Bezirke.<br />
Wahlvorschlag für die Mandatsprüfungskommission:<br />
Michael Schulze (Sprecher der Mandatsprüfungskommission)<br />
Anton Eiberle (GEW Südwürttemberg)<br />
Andreas Hirt (GEW Südbaden)<br />
Thomas Maier (GEW Nordwürttemberg)<br />
Walter Zeller (GEW Nordbaden)<br />
3. Schriftführer<br />
Abweichend von § 8 der Geschäftsordnung werden keine Schriftführer gewählt. Das Protokoll<br />
übernimmt der Verhandlungsstenograf Rainer Manderla.<br />
4. Stimmzähler<br />
Es werden je Bezirk drei Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen <strong>und</strong> ein Mitglied des Geschäftsführenden<br />
Vorstands als Stimmzähler vorgeschlagen. Der Vorschlag liegt als Tischvorlage aus.<br />
Anmerkungen<br />
Zu 4. Stimmzähler:<br />
Folgende Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen sind vorgeschlagen (in Klammern die Vertreter).<br />
Reihe 1: Farina Semler (Andreas Frasch)<br />
Reihe 2: Stefan Bauer (Gottfried Gruner)<br />
Reihe 3: Renate Niklausen (Brigitte Thumerer-Ring)<br />
5
Reihe 4: Alfred Heim (Wolfgang Puppe)<br />
Reihe 5: Roland Theophil (Andreas Frasch)<br />
Reihe 6: Lieslotte Haaß (Bernhard Baumstark)<br />
Reihe 7: Karsten Pechan (Matthias Dewald)<br />
Reihe 8: Bernhard Pfahler (Manfred Fögele)<br />
Reihe 9: Annemarie Raab (Andreas Frasch)<br />
Bühne: Petra Kilian (GV)<br />
6
<strong>2.</strong> A - Arbeitsbedingungen <strong>und</strong> Arbeitszeit<br />
<strong>2.</strong>1 A1 - LEGO I - Lehrereingruppierungstarifvertrag zügig verhandeln<br />
1. Die GEW fordert die Landesregierung auf, sich nachdrücklich als Mitglied der Tarifgemeinschaft<br />
deutscher Länder dafür einzusetzen, dass die Tarifverhandlungen zur Eingruppierung<br />
von Lehrkräften im Geltungsbereich des TV-L zügig fortgesetzt werden. SPD <strong>und</strong> BÜNDNIS<br />
90/GRÜNE hatten sich in ihren Wahlaussagen dafür stark gemacht, die Eingruppierung der<br />
Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis tariflich regeln zu wollen. Nun fordern wir die Einlösung<br />
dieses Wahlversprechens.<br />
<strong>2.</strong> Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> wird aufgefordert, die organisatorischen <strong>und</strong> politischen<br />
Voraussetzungen sicherzustellen, die notwendig sind, um bei den Verhandlungen auch den<br />
notwendigen Druck ausüben zu können.<br />
<strong>2.</strong>2 A2 - LEGO II: Entgeltordnung für Lehrkräfte verhandeln<br />
1. Die Landesdelegiertenversammlung fordert die Tarifgemeinschaft der deutschen Länder<br />
(TdL) auf, mit der GEW die Verhandlungen zur Einführung eines Entgelttarifvertrages für<br />
Lehrkräfte (L-EGO) wieder aufzunehmen.<br />
<strong>2.</strong> Gleichzeitig soll die GEW alle notwendigen Schritte in die Wege leiten, um spätestens im<br />
Herbst 2012 für unsere Forderungen streikfähig zu sein.<br />
3. Von der GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> fordern wir, dass sie die Tarifarbeit des Hauptvorstandes<br />
unterstützt, dass sie Lobbyarbeit bei den Landtagsabgeordneten der Regierungsfraktionen<br />
für L-EGO leistet <strong>und</strong> dass sie die Mitgliedschaft auf einen möglichen - auch längerfristigen -<br />
Streik vorbereitet, damit die gesamte Organisation diese Streiks unterstützt.<br />
<strong>2.</strong>3 A3 - Schluss mit der Diskriminierung von Höherqualifizierten<br />
Die LDV fordert die GEW auf, klar <strong>und</strong> eindeutig gegen weitere indirekte <strong>und</strong> direkte Verschlechterungen<br />
der höheren Besoldungs- <strong>und</strong> Entgeltgruppen vorzugehen: Schluss mit der<br />
Diskriminierung von Höherqualifizierten.<br />
Es muss endlich ein Ende haben, dass Tarifbeschäftigte <strong>und</strong> Beamt/innen der höheren Entgeltgruppen<br />
bzw. Besoldungsgruppen (ab E 9 bzw. ab A 11) ständig Sonderopfer bringen.<br />
<strong>2.</strong>4 A4 - Sofortige Rücknahme der Absenkung der Besoldung für<br />
neu eingestellte Beamt/innen<br />
Noch unter der schwarz-gelben Landesregierung wurde seit 1.1.2005 neu eingestellten Beamtinnen<br />
<strong>und</strong> Beamten ab Besoldungsgruppe A 12 keine Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld)<br />
mehr gewährt (Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen vom 29.10.2003).<br />
Mit dem Besoldungs- <strong>und</strong> Versorgungs-Anpassungsgesetz 2008 wurde beschlossen, dass die<br />
Sonderzuwendung in die Besoldungstabellen integriert <strong>und</strong> damit dem willkürlichen Zugriff<br />
7
der Gesetzgebung entzogen wurde. Gleichzeitig aber wurde mit § 3 a Landesbesoldungsgesetz<br />
ein neues Element in die Besoldung eingeführt: die „besondere Eingangsbesoldung“. Damit<br />
wurde per Gesetz geregelt, dass die seit 2009 neu eingestellten Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten eine<br />
Absenkung der Besoldung um 4% für drei Jahre hinnehmen müssen.<br />
Die GEW fordert von der Landesregierung die sofortige Rücknahme dieser absolut nicht<br />
mehr zeitgemäßen <strong>und</strong> durch keinerlei Sparzwänge zu rechtfertigende Maßnahme.<br />
<strong>2.</strong>5 A5 - Wiedereinführung einer tarifvertraglichen Altersteilzeitregelung<br />
für Arbeitnehmer/innen<br />
Die Landesdelegiertenversammlung fordert die Wiedereinführung einer tarifvertraglichen Altersteilzeitregelung<br />
für die Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst. Diese Altersteilzeit<br />
soll sich am Niveau des 2009 ausgelaufenen Tarifvertrages orientieren. Die Landesdelegiertenversammlung<br />
begrüßt ausdrücklich, dass die GEW gemeinsam mit den anderen DGB-<strong>Gewerkschaft</strong>en<br />
im öffentlichen Dienst im Oktober die Landesregierung aufgefordert hat, in Verhandlungen<br />
über einen neuen Tarifvertrag Altersteilzeit einzutreten. Die Landesdelegiertenversammlung<br />
fordert die Landesregierung auf, endlich auf dieses Angebot einzugehen. Es ist<br />
völlig inakzeptabel, dass die Landesregierung bisher jede Antwort schuldig geblieben ist.<br />
Sollte die gemeinsame Tarifkommission der ÖD-<strong>Gewerkschaft</strong>en nach dem nächsten Sondierungsgespräch<br />
mit dem Arbeitgebervertreter, Herrn Mössler, beschließen, die Verhandlungen<br />
zur ATZ nicht aufzunehmen, wird die GEW aufgefordert umgehend mit der Landesregierung<br />
in Verhandlung zu treten, um für den Bereich der tarifbeschäftigten Lehrer/innen eine Altersentlastungsregelung<br />
auszuhandeln.<br />
<strong>2.</strong>6 A6 - Erhöhung der Altersermäßigung <strong>und</strong> Einführung der Altersteilzeit<br />
für alle Beamt/innen<br />
1. Die GEW setzt sich für die Einführung der Altersermäßigung in Höhe von zwei Unterrichtst<strong>und</strong>en<br />
für Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer ab 55 Jahren sowie eine Erhöhung der Altersermäßigung<br />
ab 60 <strong>und</strong> 63 Jahren um jeweils zwei weitere Unterrichtsst<strong>und</strong>en ein.<br />
<strong>2.</strong> Darüber hinaus führt die GEW Verhandlungen über die Einführung der Altersteilzeit für<br />
alle Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte.<br />
<strong>2.</strong>7 A7 - Für das Tarif- <strong>und</strong> Streikrecht für Beamt/innen – Handlungsfähigkeit<br />
der GEW herstellen<br />
- Die GEW fordert die Landesregierung auf, endlich auch für Beamt/innen das Recht anzuerkennen,<br />
Arbeitsbedingungen, Gehalt <strong>und</strong> Arbeitszeit in freien Verhandlungen vertraglich zu<br />
vereinbaren. Dies schließt das Streikrecht mit ein.<br />
- Die GEW lehnt es ab, auf das Ansinnen der Landesregierung einzugehen, unter dem Diktat<br />
der Schuldenbremse <strong>und</strong> der Haushaltskürzungen die Absenkung der Einkommen bzw. der<br />
sozialen Absicherung von aktiven Beamt/innen oder Pensionären mitzugestalten.<br />
- Der Geschäftsführende Landesvorstand der GEW wird deshalb beauftragt:<br />
8
1. In zukünftigen Tarifr<strong>und</strong>en Verhandlungen mit der Landesregierung einzufordern mit dem<br />
Ziel einer vertraglichen Vereinbarung über die zeit- <strong>und</strong> wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses<br />
für die Beamt/innen <strong>und</strong> Pensionäre.<br />
<strong>2.</strong> Eine Strategie zu entwickeln, wie Beamt/innen stärker als bisher in Tarifauseinandersetzungen<br />
mit einbezogen werden können. Dies impliziert auch Streikmaßnahmen.<br />
3. Falls „Gesprächsangebote“ der Landesregierung zur „Mitgestaltung“ von Kürzungen bei<br />
den Beamt/innen bzw. über Arbeitszeitregelungen tatsächlich real werden, frühzeitig eigene<br />
Forderungen <strong>und</strong> Positionen zu entwickeln. Diese müssen den Mitgliedern zur Diskussion gestellt<br />
werden. Ziel ist es, inhaltlich deutlich zu machen, dass die GEW über ihre eigenen Forderungen<br />
zur Verbesserung der Arbeits- <strong>und</strong> Gehaltsbedingungen verhandelt – <strong>und</strong> nicht<br />
über „Beiträge zur Haushaltssanierung“, <strong>und</strong> eine möglicherweise notwendige Mobilisierung<br />
vorzubereiten.<br />
<strong>2.</strong>8 A8 - Prekäre Beschäftigungsverhältnisse im Bildungsbereich<br />
abschaffen<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> engagiert sich im Kampf gegen den Skandal der zunehmenden<br />
Präkarisierung der Beschäftigten im Bildungsbereich, indem sie sich<br />
- für eine Änderung des Teilzeit- <strong>und</strong> Befristungsgesetzes<br />
- für eine Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) VI § 2<br />
- für eine Änderung bzw. Formulierung eines Weiterbildungsgesetzes<br />
- für eine Ausweitung des Arbeitnehmerbegriffs im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) <strong>und</strong><br />
Personalvertretungsgesetz (PersG)<br />
- für eine Bürgerversicherung<br />
einsetzt.<br />
Darüber hinaus wird sich die GEW für die Einbeziehung der Honorarkräfte/Lehrbeauftragten<br />
in bestehende Tarifverträge <strong>und</strong> die Aushandlung neuer Tarifverträge bei relevanten Einrichtungen<br />
der Weiterbildung <strong>und</strong> des Hochschulbereichs einsetzen.<br />
Zur Koordinierung <strong>und</strong> Planung der Maßnahmen <strong>und</strong> Kampagnen bildet die GEW eine Projektgruppe<br />
"Prekäre Beschäftigung im Bildungsbereich" unter Einbeziehung aller betroffenen<br />
Fachgruppen <strong>und</strong> Vorstandsbereiche der GEW.<br />
<strong>2.</strong>9 A9 - Umsetzung geschlechtergerechter Arbeitsbedingungen<br />
an Bildungseinrichtungen<br />
Die GEW beschließt, ihr Engagement zur Umsetzung geschlechtergerechter Arbeitsbedingungen<br />
an Bildungseinrichtungen zu verstärken.<br />
Zum einen geht es dabei um die Bezahlung <strong>und</strong> die Bewertung von Arbeit in 'Frauenberufen'<br />
in Bildung <strong>und</strong> <strong>Erziehung</strong>, zum anderen um den Abbau <strong>und</strong> die Vermeidung von Mehrbelastungen<br />
am Arbeitsplatz durch Bildungsreformen, sowohl für Vollbeschäftigte als auch speziell<br />
unter dem Aspekt der Arbeitsbedingungen Teilzeitbeschäftigter.<br />
Die GEW setzt sich ein für:<br />
- die Durchführung des Entgeltgleichheits-Checks bei Tarifverhandlungen, d. h. einer Überprüfung<br />
der Entlohnung auf Diskriminierung unter dem Fokus Geschlecht,<br />
9
- eine geschlechtergerechte Bewertung <strong>und</strong> Entlohnung aller Tätigkeiten im Bildungsbereich –<br />
von der Erzieherin / dem Erzieher bis zur Hochschuldozentin / zum Hochschuldozenten,<br />
- die Verhinderung bzw. den Abbau von prekären Arbeitsverhältnissen im Bereich Weiterbildung<br />
<strong>und</strong> Hochschule,<br />
- die Verhinderung von Mehrbelastung durch immer größere Aufgabendichte <strong>und</strong> für eine<br />
verstärkte personelle Ausstattung bei bildungspolitischen Reformvorhaben,<br />
- diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen Teilzeitbeschäftigter.<br />
<strong>2.</strong>10 A10 - Fachlehrer/innen (FL) <strong>und</strong> Technische Lehrer/innen (TL)<br />
erhalten das Deputat der jeweiligen Schulart<br />
Fachlehrer/innen (FL) <strong>und</strong> Technische Lehrer/innen (TL) aller Schularten erhalten das Deputat<br />
der Schulart, an der sie unterrichten.<br />
<strong>2.</strong>11 A11 - Deputat der Technischen Lehrkräfte an Beruflichen<br />
Schulen anpassen<br />
Für alle Technischen Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer an beruflichen Schulen gilt das Deputat der wissenschaftlichen<br />
Lehrkräfte der beruflichen Schulen.<br />
<strong>2.</strong>12 A12 - Besoldung der Fachlehrer/innen <strong>und</strong> Technischen Lehrer/innen<br />
Als Eingangsamt der Laufbahn Fachlehrer/innen (FL) <strong>und</strong> Technische Lehrer/innen (TL) aller<br />
Schularten soll die Besoldungsgruppe A 11 festgesetzt werden. Die Eingruppierung der entsprechenden<br />
Kolleg/innen im Arbeitnehmerverhältnis soll nach der Lehrkräfteentgeltordnung<br />
(LEGO) erfolgen.<br />
<strong>2.</strong>13 A13 - Erhöhung der A14-Stellen als Element der Leistungsmotivation<br />
Die GEW setzt sich für die Verkürzung der Beförderungszeiten für Lehrkräfte ein. Ziel ist die<br />
Reduzierung der Wartezeit für die A14-Beförderung an beruflichen Schulen <strong>und</strong> Gymnasien<br />
im konventionellen Verfahren bei guten bis sehr guten Leistungen. Dies soll durch eine Erhöhung<br />
der Anzahl der A14-Stellen erreicht werden.<br />
<strong>2.</strong>14 A14 - Erhöhung der A11-Stellen als Element der Leistungsmotivation<br />
Die GEW setzt sich für die Verkürzung der Beförderungszeit für technische Lehrkräfte ein.<br />
Ziel ist die Reduzierung der Wartezeit für die A 11-Beförderung an beruflichen Schulen. Dies<br />
wird durch eine Erhöhung der A 11 Stellen erreicht.<br />
10
<strong>2.</strong>15 A15 - Personalausgabenbudgetierung abschaffen<br />
Die GEW setzt sich dafür ein, dass die von der ehemaligen Landesregierung eingeführte Personalausgabenbudgetierung<br />
wieder abgeschafft wird.<br />
<strong>2.</strong>16 A16 - Mehr Freistellung für Örtliche Personalräte an Schulen<br />
Die GEW fordert eine Anhebung der Freistellungsst<strong>und</strong>en für die örtlichen Personalräte an<br />
Schulen <strong>und</strong> für die schulischen Personalräte in Stufenvertretungen (Bezirks- oder Hauptpersonalräte).<br />
1. Verbesserung der Freistellung der örtlichen Personalräte:<br />
Die GEW fordert eine Gr<strong>und</strong>freistellung von einer halben Stelle für jeden Personalrat (Gremium)<br />
bis 200 Beschäftigte (§ 47 Absatz 4 LPVG).<br />
<strong>2.</strong> Verbesserung der Freistellung der Personalräte in Stufenvertretungen (z. B Bezirksoder<br />
Hauptpersonalräte)<br />
a) Die Mitglieder der Haupt- bzw. Bezirkspersonalräte können für ihre Tätigkeit bis zur Hälfte<br />
(bisher ein Viertel) des von ihnen jeweils abzuleistenden Regelst<strong>und</strong>enmaßes freigestellt werden.<br />
b) Über diese Gr<strong>und</strong>freistellung (1.) hinaus können die Hauptpersonalräte <strong>und</strong> die<br />
Bezirkspersonalräte das Doppelte der jetzigen Regelung erhalten.<br />
3. Die GEW wird beauftragt, auf dem Hintergr<strong>und</strong> der Punkte 1. <strong>und</strong> <strong>2.</strong> <strong>und</strong> dem LPVG<br />
von NRW mit dem Kultusministerium zu verhandeln.<br />
<strong>2.</strong>17 A17 - Schulleitungen auf Zeit<br />
Die GEW setzt sich dafür ein, dass Schulleitungen künftig befristet auf Zeit ernannt werden.<br />
Zulagen oder Zeiten einer höheren Besoldung auf Gr<strong>und</strong> von Schulleitungsaufgaben müssen<br />
in angemessener Weise ruhegehaltsfähig werden.<br />
<strong>2.</strong>18 A18 - Entlastung der Schulleitung<br />
Die GEW setzt sich dafür ein, dass an allen Schulen dem/der Schulleiter/in als pädagogischem/pädagogischer<br />
Leiter/in eine Verwaltungsfachkraft zur Seite gestellt wird.<br />
<strong>2.</strong>19 A19 - Ende der Probezeit bei Schulleitungen<br />
Rechtzeitig vor Ende der Probezeit einer Schulleiterin / eines Schulleiters werden Personalvertretung,<br />
Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) <strong>und</strong> schulische Gremien um Stellungnahmen<br />
gebeten, die Gr<strong>und</strong>lage von Gesprächen der zuständigen Dienststelle mit Personalvertretung<br />
<strong>und</strong> schulischen Gremien sind.<br />
Das Ergebnis dieser Gespräche geht in die Entscheidung über die Ernennung der Schulleitung<br />
auf Lebenszeit ein.<br />
11
Voten <strong>und</strong> Ergebnis der Gespräche werden der Schulleiterin / dem Schulleiter ohne rückführbare<br />
Details mitgeteilt <strong>und</strong> in eine Beratung einbezogen.<br />
<strong>2.</strong>20 A20 - I. Überarbeitung der Schulbaurichtlinien<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> setzt sich in Gesprächen mit der Landesregierung <strong>und</strong> Vertretern<br />
der zuständigen Ministerien dafür ein, dass die Schulbaurichtlinien verändert <strong>und</strong> den<br />
neuen Anforderungen an Räume in der Schule angepasst werden.<br />
Die flächendeckende Umsetzung der Inklusion, die Einführung der Ganztagesschule, Schulsozialarbeit<br />
an den Schulen <strong>und</strong> die neuen Arbeitsformen (insbesondere an Gemeinschaftsschulen)<br />
erfordern andere Raumgrößen, zusätzliche Räume <strong>und</strong> Raumgestaltungsmöglichkeiten<br />
für den Unterricht. Darüber hinaus müssen Mensen, Aufenthaltsräume <strong>und</strong> Lehrerarbeitsplätze<br />
geschaffen <strong>und</strong> Lehrerzimmer verändert werden.<br />
Bei allen zukünftigen Umbau- <strong>und</strong> Sanierungsmaßnahmen sowie bei Neubauten sind die<br />
raumakustischen Eigenschaften zu beachten <strong>und</strong> die Vorgaben des Umweltb<strong>und</strong>esamtes zu<br />
den Nachhallzeiten im Schulgebäude <strong>und</strong> in Unterrichtsräumen gemäß der jeweils aktuellen<br />
DIN-Norm einzuhalten. Um die Einhaltung der Norm sicherzustellen, muss diese in den<br />
Schulbaurichtlinien verankert werden.<br />
Anmerkungen<br />
Material (aus Antrag <strong>2.</strong>21 A21 - II. Überarbeitung der Schulbaurichtlinien):<br />
Die GEW setzt sich in Verhandlungen mit der Landesregierung dafür ein, dass die Schulbaurichtlinien<br />
umfassend <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>legend aktualisiert <strong>und</strong> verbessert werden. Insbesondere sind<br />
bei zukünftigen Umbau- <strong>und</strong> Sanierungsmaßnahmen sowie Neubauten die Raumberechnungen<br />
den künftigen Anforderungen anzupassen, bau- <strong>und</strong> raumakustische Eigenschaften zu beachten<br />
<strong>und</strong> die Vorgaben des Umweltb<strong>und</strong>esamtes (Innenraumhygiene in Schulgebäuden<br />
2008) zu den Nachhallzeiten (DIN 18041) <strong>und</strong> den Geräuschpegeln in Unterrichtsräumen<br />
(DIN 4109) einzuhalten.<br />
Bei dem Ges<strong>und</strong>heitsschutz der Beschäftigten <strong>und</strong> der Schüler/innen gibt es an Schulen<br />
schon seit langem einen Nachholbedarf, vor allem in Bezug auf die Geräuschbelästigung <strong>und</strong><br />
die Hygiene. Bei geringen Mehrkosten im Vergleich zu den Gesamtbaukosten gibt es einfache<br />
<strong>und</strong> wirkungsvolle Maßnahmen, der Belastung durch Lärm in Schulgebäuden entgegenzuwirken.<br />
Die Auswirkungen hoher Geräuschpegel <strong>und</strong> Nachhallzeiten auf die Unterrichtsqualität<br />
<strong>und</strong> die Ges<strong>und</strong>heit von Schüler/innen <strong>und</strong> Lehrkräften sind hinlänglich wissenschaftlich erwiesen<br />
<strong>und</strong> bekannt.<br />
Bei der Gestaltung <strong>und</strong> Veränderung von Unterrichtsräumen ist die Beachtung der Akustik<br />
ein wesentlicher <strong>und</strong> unverzichtbarer Aspekt <strong>und</strong> im Rahmen eines präventiven Arbeits- <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsschutzes unerlässlich. Darüber hinaus erfordern in Zukunft Ganztagesschulen,<br />
die Einführung von Gemeinschaftsschulen, die flächendeckende Umsetzung der Inklusion<br />
<strong>und</strong> der Ausbau der Schulsozialarbeit eine neue Raumberechnung für Klassen- <strong>und</strong> Fachräume,<br />
Mensen, Aufenthaltsräume, Lehrerzimmer <strong>und</strong> Lehrerarbeitsplätze.<br />
12
<strong>2.</strong>22 A 22 - Einrichtung <strong>und</strong> Gestaltung von Arbeitsplätzen für<br />
Lehrkräfte an Ganztagesschulen<br />
Lehrkräften an Ganztagesschulen muss an der Schule ein adäquat ausgestatteter Arbeitsplatz<br />
zur Verfügung gestellt werden.<br />
Dabei muss sicher gestellt sein:<br />
• ein ergonomischer Arbeitsplatz, der ein konzentriertes Arbeiten ermöglich<br />
• Zugang zu EDV, Internet <strong>und</strong> Bibliothek<br />
• Räumlichkeiten für Besprechungen<br />
• Ablage für Unterrichts- <strong>und</strong> Arbeitsmaterial sowie Bücher<br />
• Sozialraum<br />
• Ruheraum<br />
• Kopier- <strong>und</strong> Druckmöglichkeiten<br />
<strong>2.</strong>23 A23 - Tariftreuegesetz auch an Privatschulen<br />
Die GEW fordert die Landesregierung auf, das von ihr geplante Tariftreuegesetz auch in der<br />
Weiterbildung <strong>und</strong> an Privatschulen umzusetzen.<br />
Die GEW fordert, dass das Tariftreuegesetz auch für die Refinanzierung der privaten Schulen<br />
gelten soll.<br />
<strong>2.</strong>24 A24 - Erzieher/innen braucht das Land - 7-Punkte Sofortprogramm<br />
7-Punkte Sofortprogramm zur Sicherung <strong>und</strong> Gewinnung von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen<br />
Der Rechtanspruch für Kinder ab einem Jahr, der weitere quantitative <strong>und</strong> qualitative Ausbau<br />
der Angebote in Kindertageseinrichtungen führt zu einem bereits bestehenden <strong>und</strong> sich weiter<br />
zuspitzenden Mangel an sozialpädagogischen Fachkräften im Arbeitsfeld der frühen Bildung.<br />
Die GEW schlägt ein Sieben-Punkte-Programm vor, um die Situation der Fachkräfte zu verbessern<br />
<strong>und</strong> den Bereich der Frühen Bildung aufzuwerten:<br />
1. Unbefristete (Vollzeit)-Stellen, insbesondere für Berufsanfänger/innen. Diese sind mit<br />
entsprechenden Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen <strong>und</strong> Träger abzusichern.<br />
<strong>2.</strong> Rückkehrer/innen aus der Familienzeit <strong>und</strong>/oder aus dem Berufsausstieg muss ein begleitender<br />
Einstieg ermöglicht werden. Träger müssen für Sie entsprechende Angebote zur Betreuung<br />
Ihrer Kinder vorhalten <strong>und</strong> sichern.<br />
3. Eine Ausbildung, die den Beruf des Erziehers / der Erzieherin auch für Abiturienten<br />
attraktiv macht. Dazu ist der weitere Ausbau gr<strong>und</strong>ständiger Studienangebote an den Hochschulen<br />
notwendig. In Folge dieser Entwicklung setzt sich die Landesregierung bei den Tarifparteien<br />
dafür, dass es für diese eine der Ausbildung <strong>und</strong> den Tätigkeitsmerkmalen entsprechende<br />
tarifliche Zuordnung gibt.<br />
4. Ausbau <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung der Erzieher/innenausbildung: Die bestehende Erzieher/innenausbildung,<br />
muss durch Ausbildung, Studium <strong>und</strong> Weiterbildung (mit der entspre<br />
13
chenden Durchlässigkeit) qualitativ weiter entwickelt werden.<br />
5. Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Verminderung der Krankheitsquote <strong>und</strong> Erhöhung<br />
der Verweildauerdauer im Beruf, insbesondere durch Anrechnung eines Drittels der Arbeitszeit<br />
für mittelbare Arbeit (Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung), sowie ein Personalschlüssel für<br />
Gruppen mit Kindern, die jünger als drei Jahre sind, von 1:3 <strong>und</strong> bei den drei- bis sechsjährigen<br />
von 1:6-8 Kinder. Eine klare <strong>und</strong> verbindliche Regelung der Freistellungsanteile von Kitaleitungen<br />
im Umfang eines Viertel ihrer Arbeitszeit pro Gruppe.<br />
6. Die Landesregierung setzt sich bei den Tarifparteien für eine den Aufgaben <strong>und</strong> Anforderungen<br />
entsprechenden Anhebung der Bezahlung ein, die der gesellschaftlichen Bedeutung<br />
dieses Arbeitsfeldes entspricht.<br />
7. Modelle für Quereinsteiger/innen, die diesen ermöglichen das Arbeitsfeld Kita kennen zu<br />
lernen, ihren Lebensunterhalt zu sichern, aber das Fachkraftniveau nicht senken, sondern<br />
eine Qualifikation im Umfang der bestehenden Erzieher/innen-Ausbildung (nach KMK-Rahmenvereinbarung)<br />
als Mindestausbildungsstandard gewährleisten.<br />
<strong>2.</strong>25 A25 - Verbesserung <strong>und</strong> Aufwertung der Arbeitssituation von<br />
Leitungen der Tageseinrichtungen für Kinder<br />
Die GEW setzt sich dafür ein <strong>und</strong> fordert die Landesregierung auf, das bestehende Gesetz für<br />
Kindertageseinrichtungen in Bezug auf Leitungen zu ändern <strong>und</strong> zu erweitern <strong>und</strong> folgende<br />
Forderungen aufzunehmen:<br />
1) Die Leitung einer Tageseinrichtung für Kinder kann gr<strong>und</strong>sätzlich nur von einer pädagogischen<br />
Fachkraft im Sinne des § 7 Abs.4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) wahrgenommen<br />
werden.<br />
2) Verbindliche Richtlinien verpflichten die Träger Leitungsstrukturen zu schaffen, indem sie<br />
a) für jede Einrichtung ab 3 Gruppen eine Leitung bestellen oder mehrere kleinere Einrichtungen<br />
unter einer Gesamtleitung zusammenfassen<br />
b) eine stellvertretende Leitung bestellen<br />
c) die Leitung für Leitungsaufgaben gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>und</strong> im entsprechenden Umfang, jedoch<br />
mindestens ¼ der tariflichen Arbeitszeit pro Gruppe freistellen. Überschreitet der Freistellungsumfang<br />
eine Vollzeitstelle, erhält die stellv. Einrichtungsleitung die noch offenen Freistellungsanteile<br />
d) zur Erfüllung der Leitungsaufgaben Coaching- <strong>und</strong> Supervisionsangebote finanzieren <strong>und</strong><br />
in der Arbeitszeit sichern<br />
e) für eine Qualifizierung <strong>und</strong> stetige Weiterbildung der Leitungskräfte durch eigene Angebote<br />
<strong>und</strong>/oder der Übernahme der Kosten bei anderen anerkannten Fortbildungsträgern sorgen.<br />
Darüber hinaus wird die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> sich weiterhin für eine der Verantwortung<br />
<strong>und</strong> den Aufgaben angemessene Eingruppierung im SuE/TVÖD politisch stark machen <strong>und</strong><br />
einsetzen.<br />
<strong>2.</strong>26 A26 - Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Eine neue Zeit für<br />
die Lehrenden in Pflegeberufen!<br />
Im Rahmen der anstehenden Umsetzung des Eckpunktepapiers der B<strong>und</strong>-Länder-Arbeitsgruppe<br />
zur Vorbereitung des Entwurfs eines neuen Pflegeberufegesetzes setzt sich die GEW<br />
dafür ein:<br />
14
1. Die Ausbildung der neuen generalistisch ausgerichteten Pflegeberufe bleibt eine dreijährige<br />
Ausbildung im dualen System, die gr<strong>und</strong>sätzlich an öffentlichen Schulen durchgeführt wird.<br />
<strong>2.</strong> Die Pflegeschulen werden vollständig in das Privatschulgesetz <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> als Ersatzschulen<br />
integriert. Damit wird sichergestellt, dass die bestehenden Schulen in freier Trägerschaft,<br />
sofern sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, bestehen bleiben, um ein attraktives<br />
Angebot an Plätzen in der Fläche garantieren zu können.<br />
3. Die dreijährige duale Ausbildung wird ergänzt durch eine neue akademische Ausbildung.<br />
4. Die von Lehrkräften für Pflegeberufe geforderte Hochschulausbildung soll in der künftig<br />
neu zu ordnenden Lehrer/innenausbildung verankert werden.<br />
5. Für die vorhandenen, entsprechend qualifizierten, Pflegepädagogen muss in der Laufbahnverordnung<br />
KM eine Gleichstellung erfolgen, die den Zugang zur Beamtenlaufbahn möglich<br />
macht. Entsprechend der laufbahnrechtlichen Regelungen muss auch die tarifliche Zuordnung<br />
im Rahmen der weiteren Verhandlungen zur Länder-Entgeltordnung Niederschlag finden.<br />
Die bisherige Zuordnung im TVÖD zu KR 9-11 ist völlig indiskutabel.<br />
6. Die Finanzierung der (betrieblichen) Ausbildungskosten erfolgt über einen Ausgleichsfonds.<br />
Die Finanzierung der Schulkosten stellen die Länder sicher. Die GEW favorisiert die<br />
im Eckpunktepapier vorgeschlagene Variante C.<br />
7. Die GEW wird aufgefordert, umgehend Gespräche mit dem Ministerium für Kultus <strong>und</strong><br />
Sport, dem Sozialministerium, sowie dem Wirtschaftsministerium zu führen, um die Zuordnung<br />
der Ausbildung der Schüler/innen <strong>und</strong> der Lehrer/innen unter dem Dach des Kultusministeriums<br />
<strong>und</strong> damit auch die Zuordnung zum TV-L sicherzustellen.<br />
Die <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Erziehung</strong> <strong>und</strong> <strong>Wissenschaft</strong> soll das Bemühen der Pflegepädagog/innen<br />
weiterhin konstruktiv unterstützen.<br />
DS 5 DR5 - Eingruppierungsrichtlinien für tarifbeschäftigte Lehrkräfte<br />
Die GEW begrüßt die Übertragung der in der Entgeltordnung TV-L enthaltenen Verbesserungen<br />
(Umsetzung der bis zu sechsjährigen Bewährungsaufstiege) in die Richtlinien des Ministeriums<br />
für Finanzen <strong>und</strong> Wirtschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> über die Eingruppierung der im Arbeitnehmerverhältnis<br />
beschäftigten Lehrkräfte des Landes (ERL).<br />
Solange eine Entgeltordnung für Lehrkräfte tariflich nicht erreicht werden kann, sehen wir<br />
das Land in der Pflicht, auf diesem Weg für eine faire Bezahlung der tarifbeschäftigten<br />
Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer zu sorgen.<br />
Die GEW fordert die Regierungsparteien auf, auf das Ministerium für Finanzen <strong>und</strong> Wirtschaft<br />
(MFW) einzuwirken, die in den neuen ERL enthaltenen Verschlechterungen für Fallgruppen<br />
mit bisher längeren Bewährungsaufstiegen umgehend zurückzunehmen.<br />
Die GEW fordert das Ministerium für Finanzen <strong>und</strong> Wirtschaft auf, die am 27. Januar 2012<br />
mit Wirkung zum 1.1.2012 erlassenen Richtlinien des Ministeriums für Finanzen <strong>und</strong> Wirtschaft<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> über die Eingruppierung der im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten<br />
Lehrkräfte des Landes (ERL) umgehend den schulischen Hauptpersonalräten zur Mitbestimmung<br />
vorzulegen. In einem von der GEW in Auftrag gegebenen <strong>und</strong> im April veröffentlichten<br />
Rechts-Gutachten wird eindeutig festgestellt, dass sowohl der Erlass als auch die<br />
15
Veränderung bestehender Richtlinien der Mitbestimmung der schulischen Personalräte unterliegt.<br />
Anmerkungen<br />
DS 5 <strong>und</strong> DS 19 sind identisch.<br />
DS 19 DR12 - Eingruppierungsrichtlinien für tarifbeschäftigte Lehrkräfte<br />
Die GEW begrüßt die Übertragung der in der Entgeltordnung TV-L enthaltenen Verbesserungen<br />
(Umsetzung der bis zu sechsjährigen Bewährungsaufstiege) in die Richtlinien des Ministeriums<br />
für Finanzen <strong>und</strong> Wirtschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> über die Eingruppierung der im Arbeitnehmerverhältnis<br />
beschäftigten Lehrkräfte des Landes (ERL). Solange eine Entgeltordnung<br />
für Lehrkräfte tariflich nicht erreicht werden kann, sehen wir das Land in der Pflicht, auf<br />
diesem Weg für eine faire Bezahlung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer zu sorgen.<br />
Die GEW fordert die Regierungsparteien auf, auf das Ministerium für Finanzen <strong>und</strong> Wirtschaft<br />
(MFW) einzuwirken, die in den neuen ERL enthaltenen Verschlechterungen für Fallgruppen<br />
mit bisher längeren Bewährungsaufstiegen umgehend zurückzunehmen.<br />
Die GEW fordert das Ministerium für Finanzen <strong>und</strong> Wirtschaft auf, die am 27. Januar 2012<br />
mit Wirkung zum 01.01.2012 erlassenen Richtlinien des Ministeriums für Finanzen <strong>und</strong><br />
Wirtschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> über die Eingruppierung der im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten<br />
Lehrkräfte des Landes (ERL) umgehend den schulischen Hauptpersonalräten zur<br />
Mitbestimmung vorzulegen. In einem von der GEW in Auftrag gegebenen <strong>und</strong> im April veröffentlichten<br />
Rechts-Gutachten wird eindeutig festgestellt, dass sowohl der Erlass als auch die<br />
Veränderung bestehender Richtlinien der Mitbestimmung der schulischen Personalräte unterliegt.<br />
Anmerkungen<br />
DS 5 <strong>und</strong> DS 19 sind identisch.<br />
DS 22 DR15 - Kein Tariftreuegesetz "light" in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Die GEW setzt sich dafür ein, dass das Tariftreuegesetz <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> die bestehenden<br />
rechtlichen Spielräume ausnutzt <strong>und</strong> dass das derzeit in der Anhörung befindliche Gesetz<br />
den Umfang der einzuhaltenden Tariftreue danach differenziert, ob bei einer öffentlichen<br />
Ausschreibung ein reiner Inlandssachverhalt oder ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt.<br />
Anmerkungen<br />
DS 10 <strong>und</strong> DS 22 sind identisch.<br />
16
3. B - Bildungspolitik <strong>und</strong> Bildungsfinanzierung<br />
3.1 B1 - Bildung braucht Ressourcen - Bildungsfinanzierung im<br />
21. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />
Die Ausgaben für Bildung in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> müssen deutlich erhöht werden. Im Oktober<br />
2008 haben sich B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder in Dresden auf einem ‚Bildungsgipfel‘ darauf verständigt,<br />
die öffentlichen <strong>und</strong> privaten Ausgaben für Bildung <strong>und</strong> Forschung bis zum Jahr 2015<br />
auf 10% des Bruttoinlandsproduktes zu steigern – auf 7% für Bildung <strong>und</strong> weitere 3% für<br />
Forschung.<br />
Die GEW fordert nach wie vor, dass dieses Ziel verwirklicht wird. Für <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
bedeutet dies zusätzliche Bildungsausgaben von Land <strong>und</strong> Kommunen in der Größenordnung<br />
von 2,5 Mrd. Euro. Damit würde <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> gemessen am BIP etwas so viel<br />
ausgeben wie Rheinland-Pfalz. Die GEW lehnt die von der Landesregierung eingeschlagen<br />
„Spar“- <strong>und</strong> Kürzungspolitik <strong>und</strong> die Unterwerfung der öffentlichen Haushalte unter die<br />
Schuldenbremse ab.<br />
Der Koalitionsvertrag darf nicht auf das Maß der Schuldenbremse eingedampft werden. Die<br />
Sicherung <strong>und</strong> Verbesserung der Unterrichtsversorgung <strong>und</strong> die im Koalitionsvertrag angestrebten<br />
Veränderungen <strong>und</strong> Reformen können nicht ausschließlich aus den durch den Schülerrückgang<br />
frei werdenden Stellen finanziert werden, weil die demographische Rendite lediglich<br />
eine fiktive Rechengröße ist Mit ihr kann die strukturelle Unterfinanzierung des Bildungssystems<br />
in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> nicht abgebaut werden.<br />
Die GEW tritt nicht für hemmungsloses Schuldenmachen ein. Wir brauchen in Deutschland<br />
zweifelsohne solide Staatsfinanzen.<br />
Notwendig dazu ist eine Wende in der Finanz- <strong>und</strong> Steuerpolitik. Die Einnahmeseite der öffentlichen<br />
Haushalte muss endlich verbessert <strong>und</strong> auf das Niveau vergangener Jahre angehoben<br />
werden. Im langfristigen Durchschnitt ist die Steuerquote in Deutschland von 23 auf<br />
unter 20 Prozent gefallen. Damit hat die B<strong>und</strong>esrepublik neben der Slowakei die niedrigste<br />
Steuerquote in der EU überhaupt. Wenn wir noch die Steuersätze <strong>und</strong> damit das Steueraufkommen<br />
aus der Zeit vor Rot-Grün hätten, verfügte der Staat über 60 Milliarden Euro mehr!<br />
Durch die Absenkung des Spitzensteuersatzes für hohe Einkommen von 53 auf 42 Prozent<br />
verschenkt der Staat jährlich weitere 12 Milliarden.<br />
Die GEW hat dazu ein eigenes Steuerkonzept als Diskussionsgr<strong>und</strong>lage vorgeschlagen, das in<br />
der Summe b<strong>und</strong>esweit Mehreinnahmen von 79,5 Mrd. Euro bringt:<br />
1. Lohn- <strong>und</strong> Einkommensteuerreform 8,3 Milliarden Euro<br />
<strong>2.</strong> Unternehmenssteuerreform 19,7 Milliarden Euro<br />
3. Vermögensbesteuerung 26,0 Milliarden Euro<br />
4. Effektiverer Steuervollzug 12,0 Milliarden Euro<br />
5. Finanztransaktions- <strong>und</strong> Finanzproduktsteuer 13,5 Milliarden Euro<br />
Es muss Schluss sein mit der Umverteilungspolitik von unten nach oben. Die öffentlichen<br />
Haushalte dürfen nicht länger dazu herangezogen werden, die spekulativen Verluste der Banken<br />
<strong>und</strong> Finanzanleger auszugleichen. Die GEW lehnt deshalb den Europäischen Wettbewerbspakt<br />
<strong>und</strong> die „Euro-Rettungsschirme“ ab. Beides sind letztlich Instrumente, um die drohenden<br />
Verluste der Banken <strong>und</strong> Finanzanleger auf die Bevölkerung abzuwälzen.<br />
17
3.2 B2 - Entschließung zur Umsetzung der UN-Konvention für<br />
die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />
Leitideen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze<br />
Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf eine volle gesellschaftliche Teilhabe.<br />
Eine der wichtigsten Voraussetzung dafür ist die Einlösung des Rechts auf Bildung, das ohne<br />
Diskriminierung <strong>und</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage von Chancengleichheit in einem inklusiven Bildungssystem<br />
auf allen Ebenen zu gewährleisten ist. Diese Kernforderung der UN-Konvention<br />
muss zum Leitbild aller im Bildungsbereich handelnden Menschen werden.<br />
Die Umsetzung eines auf Chancengleichheit <strong>und</strong> Inklusion zielenden Bildungssystems muss<br />
von der politischen Bereitschaft begleitet werden, Diskriminierung, Benachteiligung <strong>und</strong> soziale<br />
Ungerechtigkeit zu überwinden. Inklusion durch Bildung kann nur gelingen, wenn in<br />
allen gesellschaftlichen Bereichen die Bereitschaft zur Inklusion mit wächst. Inklusion umfasst<br />
alle Lebensbereiche <strong>und</strong> alle Lebensphasen.<br />
Wir fordern alle gesellschaftlichen Organisationen <strong>und</strong> politischen Kräfte dazu auf, aktiv mitzuwirken,<br />
dass ein umfassendes Verständnis von Inklusion gedeihen kann. Die Landesregierung<br />
fordern wir auf, die gesetzlichen, personellen <strong>und</strong> sächlichen Voraussetzungen für die<br />
Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen<br />
Bildungseinrichtungen zu schaffen.<br />
Inklusive Bildung beginnt mit der frühkindlichen Bildung <strong>und</strong> muss sich institutionell den<br />
unterschiedlichen Bedürfnissen von Kindern <strong>und</strong> Eltern anpassen. Insbesondere für die am<br />
stärksten gefährdeten <strong>und</strong> benachteiligten Kinder ist eine unmittelbar nach der Geburt einsetzende<br />
Unterstützung auszubauen <strong>und</strong> zu verbessern. Die wohnortnahe Aufnahme von Kindern<br />
mit Behinderung in Tageseinrichtungen muss selbstverständlich werden. Die Kindertageseinrichtung<br />
der Zukunft ist ein Haus des inklusiven Lebens <strong>und</strong> der inklusiven Bildung für<br />
alle Kinder. Für diese Entwicklung ist eine dringende Verbesserung der Strukturqualität notwendig,<br />
die die Einrichtung befähigt jedes Kind aufzunehmen. Ein verpflichtender landesweiter<br />
Entwicklungsprozess sollte sicherstellen, dass die sozialpädagogischen Fachkräfte unterstützt<br />
<strong>und</strong> fortgebildet werden sowie die Entwicklung von interdisziplinären Teams vorangebracht<br />
wird.<br />
Inklusive Schulen können nach Auffassung der GEW gr<strong>und</strong>sätzlich nur solche Schulen sein,<br />
die Schulen für alle Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler sind. Unter systemischen <strong>und</strong> pädagogischen<br />
Gesichtspunkten ist es geradezu paradox, inklusive Bildung in einem ansonsten selektiven<br />
Schulwesen umsetzen zu wollen. Auch ist es unredlich, die Projektion inklusiver Bildung unausgesprochen<br />
auf die frühkindliche Bildung <strong>und</strong> auf die Gr<strong>und</strong>schule zu beschränken.<br />
In der Schule muss inklusive Bildung nahtlos fortgesetzt werden bis zur Sek<strong>und</strong>arstufe <strong>2.</strong> Inklusive<br />
Bildung bedeutet die Vermeidung von selektiven Prozessen. Die Entwicklung zur inklusiven<br />
Schule führt daher in der Konsequenz zu einer Schule für alle Schülerinnen <strong>und</strong><br />
Schüler.<br />
Der Vorrang inklusiver Bildung in Form des gemeinsamen Unterrichts in einer wohnortnahen<br />
Schule muss gesetzlich verankert werden. Die Option für inklusive Bildungswege darf nicht<br />
an schulischen Bedingungen scheitern, die als unzumutbar gelten müssen oder nicht förderlich<br />
sind. Deshalb ist sicherzustellen, dass die Bildungseinrichtungen so ausgestattet werden,<br />
dass sie dem je gegebenen individuellen Förderbedarf qualitativ <strong>und</strong> quantitativ gerecht werden<br />
können.<br />
18
Die Entwicklung hin zur inklusiven Schule hat dem Gr<strong>und</strong>satz zu folgen, dass die zu fördernden<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler in jeder Hinsicht Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler der inklusiven<br />
Schule sind. Die für die Förderung zusätzlich benötigten personellen <strong>und</strong> materiellen Ressourcen<br />
sowie die sonderpädagogischen Kompetenzen müssen vollständig in die allgemeinen<br />
Schulen überführt werden. Mit der Einbeziehung sonderpädagogischer Lehrkräfte lediglich<br />
im Wege ambulanter Kooperationen kann die inklusive Schule in der Wahrnehmung <strong>und</strong> im<br />
Selbstverständnis aller Beteiligten nicht zu einem Ort werden, an dem Bildung <strong>und</strong> <strong>Erziehung</strong><br />
in einem institutionalisierten Zusammenwirken - im Team - von unterschiedlichen<br />
schulpädagogischen, sonderpädagogischen, sozialpädagogischen, pflegerischen <strong>und</strong> medizinischen<br />
Professionen verwirklicht wird.<br />
Die inklusive Schule ist barrierefrei. Barrierefreiheit bezieht sich nicht nur auf die mediale<br />
<strong>und</strong> bauliche Ausstattung, sondern auf alle Aspekte des Lernens <strong>und</strong> Lehrens, auch auf solche<br />
Barrieren, wie sie sich zum Beispiel im Sprachgebrauch finden.<br />
Inklusive Schulen gestalten Unterrichtsformen so, dass sie der Heterogenität der Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler gerecht werden <strong>und</strong> die Anforderungen an gemeinsames <strong>und</strong> individuelles Lernen<br />
gleichermaßen einlösen. Gemeinsamer Unterricht erfordert auch eine Differenzierung<br />
der zu erreichenden Ziele, der Lernzeiten, der Leistungsbeurteilung <strong>und</strong> schließlich der Abschlüsse<br />
am Ende des jeweiligen Bildungsganges. Inklusive Schulen ermöglichen zielgleichen<br />
<strong>und</strong> zieldifferenten Unterricht in allen Bildungsgängen.<br />
Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Umsetzungsschritte<br />
Der Weg in ein inklusives Bildungssystem ist lang. Deshalb ist es erforderlich, dass die Landesregierung<br />
die Schritte, die Stufen <strong>und</strong> die Zeiträume dieses bildungspolitischen Entwicklungsprozesses<br />
festlegt mit dem Ziel, die Quote für inklusive Bildung bis 2020 kontinuierlich<br />
auf europäisches Niveau zu steigern. Um den Prozess zu verstetigen, muss Inklusion als Entwicklungsziel<br />
<strong>und</strong> Qualitätsmerkmal für die Weiterentwicklung von Bildungseinrichtungen<br />
eingeführt werden.<br />
Gr<strong>und</strong>legend für die Akzeptanz, für die Umsetzung <strong>und</strong> für die Verbreiterung der Inklusionspädagogik<br />
sind eine veränderte Ausbildung sowie gezielte Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsangebote<br />
für alle Beschäftigten im Bildungsbereich. Eine im Blick auf die Verbreiterung der Inklusionspädagogik<br />
wichtige Funktion können die Bildungseinrichtungen übernehmen, die in der Umsetzung<br />
eines gemeinsamen Lebens <strong>und</strong> Lernens vorangehen.<br />
Bildungseinrichtungen, die möglichst in allen Bildungsregionen eine derartige Pilotfunktion<br />
übernehmen, sind in besonderer Weise zu unterstützen.<br />
Erforderlich ist die Erstellung von regionalen Entwicklungsplänen, die den rechtlichen Anspruch<br />
auf ein wohnortnahes <strong>und</strong> pädagogisch kompetentes Angebot für inklusive Bildung,<br />
<strong>Erziehung</strong> <strong>und</strong> Betreuung einzulösen vermögen. In solchen Plänen wären auch all jene Einrichtungen<br />
zu benennen, die in einem System regionaler Vernetzung der Prävention, der Beratung<br />
<strong>und</strong> der besonderen Unterstützung <strong>und</strong> Förderung dienen.<br />
Im Zuge der Umwandlung des Schulsystems zu einem inklusiven Bildungssystem muss sichergestellt<br />
werden, dass sowohl die professionellen Kompetenzen <strong>und</strong> auch die sächlichen<br />
<strong>und</strong> personellen Ressourcen der Sonderschulen weiterhin für die Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
mit Behinderungen zur Verfügung stehen. Diese Kompetenzen <strong>und</strong> Ressourcen müssen <strong>und</strong><br />
können einen wertvollen Beitrag zur Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten aller Bildungseinrichtungen<br />
leisten. Für die Phase, in der noch nicht alle Schulen inklusiv arbeiten<br />
<strong>und</strong> parallele Strukturen erhalten bleiben, sind zusätzliche Ressourcen unabdingbar.<br />
19
In einem inklusiven Bildungssystem verändert sich die Arbeitssituation aller Beschäftigten.<br />
Diese Veränderungen müssen mit den Beschäftigten <strong>und</strong> der <strong>Gewerkschaft</strong> rechtzeitig vorher<br />
diskutiert, bewertet <strong>und</strong> vereinbart werden. Die GEW wird sich für Arbeitsbedingungen einsetzen,<br />
die dem innovativen Entwicklungsauftrag entsprechen. Dies bedeutet u. a., dass die<br />
personellen <strong>und</strong> finanziellen Ressourcen dem Entwicklungsauftrag entsprechend verbessert<br />
oder geschaffen werden müssen <strong>und</strong> längere Arbeitszeiten im Blick auf veränderte Aufgabenfelder<br />
<strong>und</strong> wechselnde Einsatzorte im Deputat zu berücksichtigen sind.<br />
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Entwicklungsprozesse auf der Basis sozialverträglicher<br />
Arbeitsbedingungen stattfinden <strong>und</strong> nicht auf einen selbstausbeuterischen Idealismus<br />
der Beschäftigten bauen. Ebenso werden wir darauf achten, dass die Entwicklungsprozesse<br />
transparent gestaltet, alle Beschäftigten demokratisch einbezogen <strong>und</strong> bei den Entwicklungsschritten<br />
unterstützt werden. Wir sind überzeugt davon, dass der Ausbau inklusiver Bildung<br />
nur in einem Klima des Vertrauens gedeihen kann <strong>und</strong> von allen Beteiligten entwickelt <strong>und</strong><br />
gestaltet werden muss.<br />
Die GEW wird allen Versuchen der Landesregierung energisch entgegentreten, den Entwicklungsprozess<br />
zu einem inklusiven Bildungssystem als Sparmodell zu Lasten der Beschäftigten<br />
sowie zu Lasten der Qualität von Bildung, <strong>Erziehung</strong> <strong>und</strong> Förderung der Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
zu installieren.<br />
Die derzeit immer noch gültigen Regelungen zur Umsetzung der Inklusion unterminieren die<br />
Bereitschaft der allgemeinen Schulen, Kinder <strong>und</strong> Jugendliche mit Behinderungen aufzunehmen<br />
<strong>und</strong> ihnen eine bessere Teilhabe zu ermöglichen. Dies zeigt sich z. B. bei der absurden<br />
Zuordnung der Sachkostenzuschüsse oder bei der nicht vorgesehenen Berücksichtigung behinderter<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler beim Klassenteiler an der allgemeinen Schule. Diese Umsetzungsregeln<br />
lehnt die GEW deshalb ab.<br />
Damit die Lehrkräfte ihrem anspruchsvollen Auftrag einer inklusiven Pädagogik gerecht werden<br />
können, müssen die Klassengrößen angepasst werden. Zum Beispiel sollen Klassen, in<br />
denen bis zu fünf förderbedürftige Schüler/innen unterrichtet werden, die Anzahl von 20<br />
Schüler/innen nicht überschreiten.<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> wird die Verwirklichung inklusiver Bildung im Sinne der<br />
der UN-Konvention nach Innen <strong>und</strong> nach Außen nachdrücklich unterstützen <strong>und</strong> aktiv<br />
begleiten. Inklusion wird ein zentrales Thema unserer landesweiten bildungspolitischen<br />
Aktivitäten sein, weil sie für uns untrennbar mit unserem Eintreten für längeres gemeinsames<br />
Lernen in „Einer Schule für alle“ verb<strong>und</strong>en ist.<br />
3.3 B3 - Rahmenbedingungen zur Einführung der Gemeinschaftsschulen<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> begrüßt die Einführung von Gemeinschaftsschulen durch die<br />
neue Landesregierung als zentrales <strong>und</strong> zukunftsweisendes bildungspolitisches Vorhaben. Gemeinschaftsschulen<br />
sind ein erster, notwendiger Schritt hin zu einem inklusiven <strong>und</strong> nicht selektiven<br />
Schulsystem. Die GEW unterstützt <strong>und</strong> begleitet die Einführung von Gemeinschaftsschulen<br />
konstruktiv, ist aber davon überzeugt, dass nur die "Eine Schule für alle" als ersetzende<br />
Schule für alle Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen die systemische Voraussetzung für ein gerechtes<br />
Bildungssystem voll <strong>und</strong> ganz erfüllt.<br />
Die grün-rote Regierung setzt in ihrem Koalitionsvertrag auf die „Schulentwicklung von unten“.<br />
Dieser Weg darf jedoch nicht bedeuten, dass Kommunen <strong>und</strong> Schulen bei der Einführung<br />
der Gemeinschaftsschule sich selbst überlassen bleiben. Vielmehr muss die Landesregie<br />
20
ung diesen Innovationsprozess politisch, konzeptionell <strong>und</strong> rechtlich begleiten sowie materiell<br />
unterstützen. Klare Rahmenbedingungen sind unerlässlich.<br />
Bei diesem Prozess muss Qualität vor Geschwindigkeit <strong>und</strong> Quantität gehen. Aus Sicht der<br />
GEW empfiehlt es sich deshalb, zunächst nur mit denjenigen Schulen zu beginnen, die bereit<br />
<strong>und</strong> in der Lage sind, die für eine Gemeinschaftsschule konstitutive Lernkultur überzeugend<br />
zu entwickeln <strong>und</strong> zu realisieren. Diese Schulen sollen dann als Modellschulen später einsteigende<br />
Schulen unterstützen <strong>und</strong> dafür Ressourcen für Beratung erhalten. In der Startphase<br />
sollte mit Unterstützung der Schulverwaltung ein Netzwerk zwischen den Gemeinschaftsschulen<br />
geknüpft werden, das eine gegenseitige Unterstützung ermöglicht.<br />
Die Einführung der Gemeinschaftsschule <strong>und</strong> die Umstrukturierung des Schulsystems werden<br />
zusätzliche Kosten verursachen. Diese müssen auch durch eine Erhöhung der Haushaltsmittel<br />
finanziert werden.<br />
Modelle von Gemeinschaftsschulen<br />
Gemeinschaftsschulen gehen in der Regel aus bestehenden Schulen hervor. Jede Schule kann<br />
sich zur Gemeinschaftsschule entwickeln, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt. Dabei sind<br />
folgende Modelle möglich:<br />
- Modell A – 5 bis 10, wenn die Gemeinschaftsschule eine Schule der Sek<strong>und</strong>arstufe I umfasst.<br />
Diese Gemeinschaftsschule bietet alle Abschlüsse der Sek<strong>und</strong>arstufe I an <strong>und</strong> bereitet<br />
auf alle auf der Sek<strong>und</strong>arstufe I aufbauenden schulischen Bildungs- <strong>und</strong> Ausbildungsgänge<br />
vor.<br />
- Modell B – 1 bis 10, wenn die Gemeinschaftsschule auf eine Gr<strong>und</strong>schule aufbaut.<br />
- Modell C – 5 bis 13, wenn die Gemeinschaftsschule eine gymnasiale Oberstufe anbietet<br />
<strong>und</strong> somit auch das Abitur an der Gemeinschaftsschule möglich ist.<br />
- Modell D – 1 bis 13, wenn die Gemeinschaftsschule mit der Gr<strong>und</strong>schule beginnt <strong>und</strong><br />
eine gymnasiale Oberstufe enthält.<br />
Bedingungen für die Genehmigung von Gemeinschaftsschulen<br />
Die Gemeinschaftsschule ist ein anspruchsvolles Vorhaben der Landesregierung. Nicht alles,<br />
was wünschenswert ist, wird man in der Einführungsphase umsetzen können. Es gibt jedoch<br />
eine Reihe von Voraussetzungen, die Gemeinschaftsschulen sofort erfüllen müssen:<br />
Bildungspläne <strong>und</strong> Bildungsstandards<br />
Gemeinschaftsschulen müssen sich gr<strong>und</strong>sätzlich an denjenigen Bildungsstandards orientieren,<br />
die zu allen Abschlüssen der Sek<strong>und</strong>arstufe I führen <strong>und</strong> die die Anschlussfähigkeit an<br />
alle auf die Sek<strong>und</strong>arstufe I aufbauenden Bildungs- <strong>und</strong> Ausbildungsgänge ermöglichen. Mittelfristig<br />
ist anzustreben, die Bildungspläne der weiterführenden Schulen in einem gemeinsamen<br />
Kerncurriculum zusammenzuführen, in dem die Berufs- <strong>und</strong> Studienorientierung gleichermaßen<br />
verankert ist.<br />
Pädagogische Konzepte<br />
Aus den von den Antragsstellern vorgelegten Konzepten muss klar hervorgehen, dass die<br />
Schule eine Lernkultur entwickelt <strong>und</strong> pflegt, die die Heterogenität in einer für alle Lernen<br />
21
den gewinnbringenden Verbindung von individualisiertem <strong>und</strong> gemeinsamem Lernen verarbeitet.<br />
Die Gemeinschaftsschule ist eine inklusive Schule, die Verschiedenheit anerkennt <strong>und</strong><br />
ihr durch Formen der inneren Differenzierung gerecht zu werden versucht. Dazu sollte der<br />
Unterricht in Teams <strong>und</strong> – je nach Bedarf – unter Einbeziehung sonderpädagogischer Lehrkräfte<br />
geplant <strong>und</strong> durchgeführt werden können.<br />
Leistungsbeurteilungen erfolgen prozessorientiert <strong>und</strong> geben Auskunft über den individuellen<br />
Lernfortschritt. Klassenwiederholungen sind nicht vorgesehen, es sei denn, sie erfolgen auf<br />
Antrag. Ziffernnoten werden erst ab Klasse 9 ausgewiesen.<br />
Die Gemeinschaftsschule ist eine geb<strong>und</strong>ene Ganztagsschule, deren Angebote aus einer engen<br />
Zusammenarbeit zwischen schul- <strong>und</strong> sozialpädagogischen Professionen hervorgehen. Die<br />
Gemeinschaftsschule ist eine wohnortnahe Schule, die offen ist für vielfältige Kooperationen<br />
in der Gemeinde <strong>und</strong> in der Region.<br />
Organisatorische <strong>und</strong> personelle Voraussetzungen<br />
Die Gemeinschaftsschule wird genehmigt, wenn sie mittelfristig mindestens zweizügig ist. Der<br />
Klassenteiler liegt für Gemeinschaftsschulen bei 25.<br />
Die Kommunen müssen mit dem Antrag für die Genehmigung Schulentwicklungspläne vorlegen.<br />
Diese müssen eine entsprechende Schüler/innenpotenzialanalyse enthalten, aus der ein<br />
langfristiger Bestand der Gemeinschaftsschule hervorgeht. Die Pläne müssen außerdem deutlich<br />
machen, wie die Kommune ihre Schulen in Richtung Gemeinschaftsschule umgestalten<br />
wollen. Mit dem Start der Gemeinschaftsschule unterrichten dort Lehrkräfte aller Schularten.<br />
Ihre wöchentliche Unterrichtsverpflichtung beträgt 25 Unterrichtsst<strong>und</strong>en. Mittelfristig sollte<br />
sich die Lehrer/innenausbildung für die allgemeinbildenden Schulen durchgängig an der horizontalen<br />
Struktur der Lehrämter orientieren (Stufenlehramt).<br />
Zur Erfüllung ihres inklusiven pädagogischen Auftrags benötigen Gemeinschaftsschulen personelle<br />
Ressourcen, die um ein Drittel über den Zuweisungen für den Unterricht an bestehenden<br />
Schulen liegen. Darüber hinaus bedürfen sie für Fortbildung <strong>und</strong> Konzeptentwicklung<br />
einer erheblichen zusätzlichen personellen <strong>und</strong> materiellen Unterstützung.<br />
Über die zur Erfüllung ihres inklusiven pädagogischen Auftrags zusätzlich benötigten personellen<br />
Ressourcen hinaus brauchen Gemeinschaftsschulen ein gut ausgestattetes Fortbildungs<strong>und</strong><br />
Innovationsbudget. Unabdingbar ist außerdem eine ständige Prozessbegleitung, die<br />
neben ihrer beratenden Funktion mit einer wissenschaftlichen Begleitung verb<strong>und</strong>en werden<br />
sollte. Aus ihr sollten Empfehlungen für die Weiterentwicklung <strong>und</strong> für die Neugründung<br />
von Gemeinschaftsschulen hervorgehen.<br />
Die Schulleitungen sind im Prozess der Implementierung besonders gefordert. Sie brauchen<br />
zusätzliche Leitungszeit <strong>und</strong> mehr administrative Unterstützung, um ihre Aufgaben erfüllen<br />
zu können. Insbesondere in ihrer Gründungs- <strong>und</strong> Aufbauphase bedürfen die Gemeinschaftsschulen<br />
unabhängig von ihrer Größe einer starken Unterstützung <strong>und</strong> Entlastung. Die GEW<br />
fordert, dass Gemeinschaftsschulen besser mit Funktionsstellen ausgestattet werden. Das bedeutet,<br />
dass die Leitungsebene abhängig von der Größe der Schule neben dem/der Schulleiter/in<br />
<strong>und</strong> dem/der stellvertretenden Schulleiter/in weitere Personen umfasst. Dabei muss sichergestellt<br />
sein, dass ein Mitglied des Leitungsteams als Pädagogischer Leiter/Pädagogische<br />
Leiterin ausschließlich mit der Umsetzung <strong>und</strong> Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts<br />
betraut wird.<br />
Schlussbemerkung<br />
22
Die GEW hält an ihrem Ziel einer Schule für alle fest. Die Zulassung von Gemeinschaftsschulen<br />
im Rahmen des gegliederten Schulsystems ist ein erster Schritt zur Ablösung des gegliederten<br />
Schulsystems. Nach dem Start der ersten Gemeinschaftsschulen im Jahr 2012/13 ist es<br />
unerlässlich, einen Stufenplan zur Rückführung der Gliederung <strong>und</strong> zur Etablierung der Gemeinschaftsschulen<br />
in den Städten <strong>und</strong> Gemeinden zu entwickeln. Dies ist nicht nur aus demografischen,<br />
sondern vor allem aus pädagogischen Gründen notwendig.<br />
3.4 B4 - Positionierung der GEW zu Privatschulen<br />
Die GEW setzt sich ein für ein öffentliches, für alle Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen zugängliches<br />
Schulwesen, als elementare Säule einer demokratischen Gesellschaft.<br />
Die öffentlichen Schulen sind finanziell <strong>und</strong> personell so auszustatten, dass sie ihrem Bildungs-<br />
<strong>und</strong> <strong>Erziehung</strong>sauftrag uneingeschränkt nachkommen können.<br />
Öffentliche Schulen brauchen mehr Spielraum bei der inneren <strong>und</strong> äußeren Schulenentwicklung.<br />
Die Entwicklung innovativer pädagogischer Konzepte <strong>und</strong> Projekte im Rahmen des<br />
schulgesetzlichen Bildungsauftrags darf nicht an restriktiven Vorgaben <strong>und</strong> Genehmigungsverfahren<br />
der Kultusverwaltung scheitern.<br />
Privatschulen bewirken vor allem im allgemeinbildenden Schulwesen soziale Differenzierungseffekte,<br />
die einer den Prinzipien von Chancengleichheit verpflichteten Gesellschafts<strong>und</strong><br />
Bildungspolitik zuwiderlaufen. Ein expandierender Privatschulsektor verleiht der in<br />
einem selektiven staatlichen Schulsystem ohnehin geltenden ungleichen Verteilung von Bildungschancen<br />
eine zusätzliche Dynamik <strong>und</strong> schwächt – gesamtgesellschaftlich betrachtet –<br />
die Kraft, die das <strong>Erziehung</strong>- <strong>und</strong> Bildungssystem für Integration, Inklusion <strong>und</strong> soziale Kohäsion<br />
beitragen kann. Eine weitere Stärkung des Privatschulsektors, zum Beispiel durch eine<br />
höhere finanzielle Unterstützung seitens des Landes, ist deshalb abzulehnen.<br />
Die Bedingungen zur Genehmigung von privaten Ersatzschulen gemäß Art. 7 Abs. 4 Satz 3<br />
<strong>und</strong> 4 GG müssen durch die zuständigen Schulaufsichtsbehörden vor Aufnahme des Betriebes<br />
einer Schule eingehend geprüft <strong>und</strong> bewertet werden. Die GEW fordert vom Kultusministerium,<br />
dafür Sorge zu tragen, dass diese Bedingungen <strong>und</strong> das Verfahren auch tatsächlich<br />
eingehalten werden. Privaten Ersatzschulen darf eine Genehmigung nur erteilt werden, wenn<br />
der Träger die tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes anwendet oder einen eigenen<br />
Tarifvertrag mit einer <strong>Gewerkschaft</strong> geschlossen hat, der den tariflichen Regelungen des öffentlichen<br />
Dienstes im Wesentlichen gleichkommt. Die GEW fordert die Landesregierung<br />
dazu auf, das von ihr geplante Tariftreuegesetz auch an Privatschulen umzusetzen.<br />
(Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die detaillierten Forderungen des GEW-Beschlusses<br />
zu Anstellungs- <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen der Beschäftigten an Privatschulen vom<br />
Juni 2010.)<br />
3.5 B5 - Einfluss der Wirtschaft auf die ökonomische Bildung an<br />
Schulen zurückdrängen<br />
1. Der Einfluss der streng marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsverbände <strong>und</strong> ihrer<br />
Vorfeldorganisationen auf die ökonomische Bildung an Schulen nimmt überhand. Seit 1999<br />
äußert er sich besonders deutlich im Ruf nach einem eigenständigen Schulfach Wirtschaft,<br />
„das rein wirtschaftswissenschaftliches Wissen vermitteln soll“ . Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
fordert von der Landesregierung angesichts dieser beunruhigenden Entwicklung, sicher<br />
23
zustellen, dass auch auf dem Feld der ökonomischen Bildung an Schulen die Gr<strong>und</strong>sätze des<br />
„Beutelsbacher Konsenses“ eingehalten werden. Vor allem den dort festgelegten Gr<strong>und</strong>sätzen<br />
„Überwältigungsverbot“ (Verbot der Indoktrination) <strong>und</strong> „Kontroversitätsgebot“ (verschiedene<br />
Standpunkte, Optionen, Alternativen müssen im Unterricht dargestellt werden) muss<br />
unbedingte Geltung verschafft werden.<br />
<strong>2.</strong> Dementsprechend muss das Kultusministerium allen Forderungen entgegentreten, ein eigenständiges<br />
Schulfach Wirtschaft im o. g. Sinne an den allgemeinbildenden Schulen einzurichten.<br />
Das vierstündige Neigungsfach Wirtschaft in der Kursstufe der allgemeinbildenden<br />
Gymnasien, in dem die Arbeitnehmersicht <strong>und</strong> die sozialen <strong>und</strong> ökologischen Folgen unseres<br />
Wirtschaftens nur unzureichend thematisiert werden, ist kritisch zu reflektieren <strong>und</strong> neu zu<br />
konzipieren.<br />
3. Der hier eingeforderte Pluralismus der Standpunkte, Folgenabschätzungen <strong>und</strong> Optionen<br />
muss in allen Schulstufen, wenn es um ökonomische Bildung geht, wichtigstes Lehrprinzip<br />
sein, das in den Bildungsplänen explizit festzuschreiben ist.<br />
4. Die Flut der nicht selten wissenschaftlich <strong>und</strong> politisch tendenziösen Lernmaterialien, die<br />
von Wirtschaftsverbänden, Privatunternehmen <strong>und</strong> wirtschaftsliberalen Organisationen wie<br />
der INSM („Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“) kostenlos angeboten werden, belastet<br />
die Schulleitungen/Schulen.<br />
Die GEW wird eine Liste aller Anbieter entsprecher Materialien erstellen <strong>und</strong> fortschreiben<br />
<strong>und</strong> das Kultusministerium auffordern, diese Anbieter einmal pro Jahr auf die Einhaltung der<br />
Vorschriften Vorschrift der VwV "Werbung, Wettbewerbe..." hinzuweisen. Hier heißt es:<br />
"Der <strong>Erziehung</strong>s- <strong>und</strong> Bildungsauftrag der Schule verbietet ..., dass in den Schulen Werbung<br />
für wirtschaftliche, politische, weltanschauliche <strong>und</strong> sonstige Interessen betrieben wird."<br />
5. Wirtschaftsverbände, unternehmensnahe Stiftungen <strong>und</strong> einzelne Konzerne dominieren<br />
die Angebote zur Lehrerfortbildung gerade im Bereich der ökonomischen Bildung. Für <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
sei hier nur die Stiftung Würth <strong>und</strong> ihr „Kompetenzzentrum für Ökonomische<br />
Bildung“ erwähnt, das 2009 zusammen mit dem Kultusministerium die 7-monatige Fortbildungsmaßnahme<br />
„WIPP-L Wirtschaft-Praxis-Programm für Lehrkräfte“ ausgeschrieben hat.<br />
Die GEW fordert das Kultusministerium auf: Das Kultusministerium darf sich mit seinen<br />
Fortbildungsangeboten auf keinen Fall aus diesem Bereich zurückziehen, um Fortbildungsmittel<br />
einzusparen. Es muss im Gegenteil ein qualifiziertes, alternatives Angebot bereitstellen.<br />
Es ist anzustreben, dass gerade die Lehreraus- <strong>und</strong> –fortbildung wieder allein vom Land organisiert<br />
<strong>und</strong> gestaltet wird.<br />
6. Die GEW fordert die Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen auf, darauf zu sehen, ob die Vereinbarungen,<br />
die an ihrer Schule im Rahmen der "Vereinbarung über den Ausbau von Bildungspartnerschaften<br />
zwischen Schulen <strong>und</strong> Unternehmen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> vom 4. November<br />
2008" getroffen werden, der dort als "Zielsetzung" genannten "Notwendigkeit der Stärkung<br />
der ökonomischen Bildung; Wissen von <strong>und</strong> über Wirtschaft bei Schülern <strong>und</strong> Lehrern"<br />
Rechnung tragen. Sollte dies erkennbar nicht der Fall sein, ist vor Ort darauf zu dringen, dass<br />
die Gr<strong>und</strong>prinzipien des Beutelsbacher Konsenses eingehalten werden. Die Kolleginnen <strong>und</strong><br />
Kollegen erfahren in etwaigen Konflikten die Unterstützung der GEW.<br />
7. Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> unterstützt weiterhin die „Initiative Schule <strong>und</strong> Arbeitswelt“<br />
von IG BCE, GEW, IG Metall, ver.di <strong>und</strong> DGB, deren Steuerungsgruppe sich explizit<br />
auf die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses in ihren Aktivitäten zur ökonomischen Bildung<br />
festgelegt hat .<br />
24
3.6 B6 - Ganztagsschulen: Auf die Qualität kommt es an!<br />
Die GEW setzt sich in Gesprächen mit der Landesregierung dafür ein, dass<br />
1. in allen weiterführenden Schulen der Ausbau der Ganztagesschulen weiter voran schreitet,<br />
<strong>2.</strong> in allen weiterführenden Schularten die Zuweisung für die Ganztagesschulen erhöht wird<br />
<strong>und</strong> an den Gymnasien auf das Niveau der Realschulen <strong>und</strong> der Hauptschulen/Werkrealschulen<br />
angehoben wird,<br />
3. das Land die Finanzierung weiterer pädagogischer Professionen sicherstellt, um die Lehrkräfte<br />
bei den pädagogischen Aufgaben des Ganztagesbetriebs zu unterstützen<br />
4. die Schulbaurichtlinien im Hinblick auf die Erfordernisse eines Ganztagesbetriebs verändert<br />
werden<br />
5. in allen Schularten auch geb<strong>und</strong>ene Ganztagesschulen ermöglicht werden.<br />
3.7 B7 - Anhebung der Lehrerst<strong>und</strong>enzuweisung für geb<strong>und</strong>ene<br />
Ganztagsschulen<br />
Ganztagsschulen: stufenweise Anhebung der Lehrerst<strong>und</strong>enzuweisung für alle geb<strong>und</strong>enen<br />
Klassen an Ganztagsgr<strong>und</strong>schulen <strong>und</strong> Ganztagshauptschulen bzw. Ganztagswerkrealschulen<br />
(genehmigt ab Schuljahr 2006/07) auf das Versorgungsniveau der sog. Alt-Erlass-<br />
Ganztagsschulen<br />
Die GEW fordert die Landesregierung auf, die Ungleichbehandlung der geb<strong>und</strong>enen Ganztagsschulen<br />
bei der Lehrerst<strong>und</strong>enzuweisung im Ganztagsbereich schrittweise zu korrigieren<br />
<strong>und</strong> die Zuweisung auf das Versorgungsniveau der sog. Alt-Erlass-Ganztagsschulen anzuheben.<br />
Ausgangslage: Die sog. Alt-Erlass-Schulen erhalten pro geb<strong>und</strong>ene Ganztagsklasse 7 Lehrerwochenst<strong>und</strong>en<br />
an Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Werkrealschulen <strong>und</strong> 10 Lehrerwochenst<strong>und</strong>en an Gr<strong>und</strong>schulen.<br />
Die ab dem Schuljahr 2006/07 genehmigten geb<strong>und</strong>enen Ganztagsschulen erhalten<br />
pro geb<strong>und</strong>ene Ganztagsklasse 5 Lehrerwochenst<strong>und</strong>en (LWh) im Haupt- bzw. Werkrealschulbereich<br />
<strong>und</strong> 6 LWh pro Klasse im Gr<strong>und</strong>schulbereich.<br />
Ziel: An allen ab dem Schuljahr 2006/07 genehmigten geb<strong>und</strong>enen Ganztagsschulen im<br />
GHW-Bereich soll bereits ab dem Schuljahr 2012/13 mit der stufenweisen Anhebung der<br />
Lehrerst<strong>und</strong>enzuweisung für alle geb<strong>und</strong>enen Klassen an Ganztagsgr<strong>und</strong>schulen <strong>und</strong> Ganztagshauptschulen<br />
bzw. Ganztagswerkrealschulen um je zwei St<strong>und</strong>en pro Schuljahr für geb<strong>und</strong>ene<br />
Klassen an Ganztagsgr<strong>und</strong>schulen <strong>und</strong> je eine St<strong>und</strong>e pro Schuljahr für geb<strong>und</strong>ene<br />
Klassen an Ganztagshauptschulen bzw. Ganztagswerkrealschulen begonnen werden.<br />
3.8 B8 - Frühkindliche Bildungsbiographien gestalten<br />
Übergänge in der frühen Kindheit als Teil einer lebenslangen Bildungsbiographie gestalten<br />
Übergänge innerhalb von persönlichen Bildungsbiografien bedeuten für viele Kinder eine<br />
große Herausforderung <strong>und</strong> nicht selten Einbrüche <strong>und</strong> Rückschritte in ihrer Entwicklung.<br />
25
Dies gilt besonders für junge Kinder, deren Lern- <strong>und</strong> Entwicklungsschritte eng mit vertrauten<br />
<strong>und</strong> sicheren Bindungen an Bezugspersonen verknüpft sind. Da Kinder von Geburt an hoch<br />
motivierte Lernende sind, gibt es für den Prozess der Weltaneignung <strong>und</strong> Sinnkonstruktion<br />
kein „unter oder über drei“ <strong>und</strong> kein „unter oder über sechs“. Es geht darum, dem jeweiligen<br />
Entwicklungsalter angemessene pädagogische Unterstützung in förderlicher Umgebung<br />
zu leisten. Dadurch, dass es keinen Bildungsplan von 0-10 Jahre gibt, dass es getrennte Ausbildungen<br />
gibt, unterschiedliche Zeitkontingente, Institutionsgeschichten, etc., werden Brüche<br />
konstruiert, die eigentlich nicht sein müssten. Klare, transparente <strong>und</strong> konsistente Regeln<br />
<strong>und</strong> Strukturen helfen Kindern Resilienz zu entwickeln für eine lebenslange Bildungsbiografie.<br />
Frühkindliche emotionale Erfahrungen beeinflussen die funktionelle Entwicklung des Gehirns,<br />
d. h. die Qualität des emotionalen Umfelds <strong>und</strong> der Grad der frühkindlichen geistigen<br />
Förderung beeinflussen die spätere intellektuelle <strong>und</strong> sozio-emotionale Entwicklung eines<br />
Kindes. Bildungsübergänge sind kritische Lebensereignisse, weil sie einerseits Entwicklungschancen<br />
für persönliches Wachstum, andererseits Risiken <strong>und</strong> negative Entwicklungen beinhalten<br />
können, wenn Versuche, die emotionale Belastung zu regulieren, nicht innerhalb einer<br />
angemessenen Zeit zu einer Lösung, bzw. zu einem neuen Gleichgewicht führen. Die Passung<br />
zwischen den Anforderungen der Schule <strong>und</strong> den von den Kindern mitgebrachten Kompetenzen<br />
wirkt sich auf die Bewältigung des Übergangs aus. Nur wenn stützende Rahmenbedingungen<br />
im Hinblick auf die Verbindlichkeit <strong>und</strong> die finanzielle Absicherung gegeben sind,<br />
werden Kooperationsaktivitäten zum selbstverständlichen Teil des professionellen Profils von<br />
früh- <strong>und</strong> schulpädagogischen Fachkräften. Kooperationen müssen als langfristig angelegte,<br />
partnerschaftliche Zusammenarbeit von Erzieher/innen <strong>und</strong> Lehrer/innen angelegt werden,<br />
damit sie jenseits vereinzelter Maßnahmen zu einer intensiven <strong>und</strong> fachlich f<strong>und</strong>ierten Kommunikation<br />
führen – zur gelingenden Bildungsbiografie aller Kinder.<br />
Weg von der Alterseinsortierung, hin zu altersgemischten Häusern<br />
Der steigende Bedarf <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>ene Ausbau von Plätzen für Kinder von 8 Wochen<br />
bis zum dritten Lebensjahr führen zunehmend zur Gründung von Neueinrichtungen<br />
nur für diese Altersgruppe. Um Kindern bis zum Schuleintritt einen durchgehenden Bildungsort<br />
zu sichern, muss das Platzangebot von Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von<br />
8 Wochen bis zum Schuleintritt ausgerichtet werden. Der Ausbau von Plätzen für Kinder<br />
unter 3 Jahre muss so gestaltet werden, dass Kinder im Alter von 3 Jahren nicht bereits die<br />
Einrichtung <strong>und</strong> Bezugsperson wechseln müssen, d. h. es werden vorrangig Plätze im Kontext<br />
bestehender Einrichtungen für Kinder bis 6 Jahre geschaffen. Nicht vermeidbare Wechsel werden<br />
so gestaltet, dass sie in Form einer begleitenden Überleitung durch Eltern <strong>und</strong> Fachkräfte<br />
aus der abgehenden Einrichtung gestaltet werden. Dies muss beim Personalschlüssel berücksichtigt<br />
werden.<br />
Inhaltliche Konzepte der Umsetzung einer guten Kleinkindpädagogik müssen in den Orientierungsplan<br />
aufgenommen <strong>und</strong> mit dem Konzept für die 3-6jährigen Kinder verknüpft werden.<br />
In Folge müssen die Träger der Einrichtungen Konzepte der Kleinkindpädagogik <strong>und</strong><br />
der Altersmischung für Ihre Einrichtungen entwickeln, die Mitarbeiter/innen weiterbilden<br />
<strong>und</strong> bei der Umstrukturierung für eine ausreichende Begleitung sorgen. Weiterhin müssen zur<br />
Ergänzung einer guten konzeptionellen Arbeit in den Kitas Konzepte der Altersmischung<br />
<strong>und</strong> des altersübergreifenden Arbeitens wissenschaftlich erforscht <strong>und</strong> evaluiert werden.<br />
Kooperation auf gleicher Augenhöhe sinnhaft gestalten<br />
Für den Übergang von der Kita in die Schule im Sinne eines gelingenden an der individuellen<br />
Entwicklung des Kindes orientierten Überganges für beide Bildungsbereiche (Kita <strong>und</strong><br />
26
Schule) müssen Voraussetzungen für eine gelingende Kooperation auf Augenhöhe gesichert<br />
werden. Voraussetzung ist, dass Kindertageseinrichtungen für die Kooperation die gleiche Unterstützung<br />
erhalten wie Gr<strong>und</strong>schulen. Auch gemeinsame pädagogische Tage wären sinnvoll.<br />
Die wissenschaftliche Auswertung <strong>und</strong> Praxiserfahrungen des Projekts „Bildungshaus 3 - 10<br />
“ können Aufschluss geben über Formen eines gelingenden Umgangs mit Heterogenität <strong>und</strong><br />
über die Chancen professionsübergreifender Zusammenarbeit. Die Projekte, die sich in den<br />
letzten Jahren unter das Projekt „Schulreifes Kind“ subsumieren, müssen/sollten unter dem<br />
Aspekt des gelingenden individuellen Übergangs aller Kinder kritisch unter die fachpolitische<br />
Lupe genommen werden.<br />
• Zum Beispiel sollte auf das Modell der Präventiv-Klassen verzichtet werden, in dem Kinder<br />
separiert <strong>und</strong> segmentiert werden. Das ist gegen die aktuelle Debatte um eine inklusive<br />
Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtung <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schule.<br />
• Die Einschulungsuntersuchung sollte aus der Verantwortung des Sozial- in die des Kultusministeriums<br />
übergeleitet werden. Unprofessionelle Tests von vierjährigen Kindern mit kaum<br />
einer Fördermöglichkeit sind kontraproduktiv.<br />
3.9 B9 - Direktzuweisungen für Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen<br />
<strong>und</strong> weiterführenden Schulen<br />
Die GEW setzt sich dafür ein, dass das Kultusministerium für die bereits seit 2002 verpflichtende<br />
Kooperation zwischen Gr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> Kindertageseinrichtungen <strong>und</strong> der geplanten<br />
Kooperation zwischen Gr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> weiterführenden Schulen für alle Kooperationspartner<br />
ausreichende Ressourcen bereitstellt. Nur so kann die Verzahnung in beide Richtungen<br />
kontinuierlich <strong>und</strong> flächendeckend ausgebaut werden.<br />
Wenn Kooperationen zum Standard der pädagogischen Arbeit gehören sollen, ist dafür eine<br />
Direktzuweisung von Kooperationsst<strong>und</strong>en erforderlich, deren Anzahl die Größe der Schule<br />
<strong>und</strong> die Anzahl der Kooperationspartner berücksichtigt.<br />
3.10 B10 - Abschaffung der Ziffernnoten in Gr<strong>und</strong>schulen<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> fordert die Landesregierung <strong>und</strong> das Kultusministerium auf,<br />
die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Ziffernnoten im Gr<strong>und</strong>schulbereich<br />
durch andere Formen der Lernstandsdokumentation ersetzt werden.<br />
Im Gr<strong>und</strong>satz gilt diese Formulierung auch für die Eingangsklassen der Sek<strong>und</strong>arstufe I.<br />
3.11 B11 - Individualisierung <strong>und</strong> Inklusion – Gr<strong>und</strong>schulen brauchen<br />
Förderressourcen<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> fordert die Landesregierung <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> <strong>und</strong> das Kultusministerium<br />
mit allem Nachdruck auf, allen Gr<strong>und</strong>schulen – unabhängig von einem eventuellen<br />
Status als Gemeinschaftsschule – zusätzliche Förderressourcen zur Individualisierung<br />
sowie eine sonderpädagogische Gr<strong>und</strong>versorgung zur Verfügung zu stellen.<br />
27
3.12 B12 - Förderst<strong>und</strong>en der Gr<strong>und</strong>schulen in die Direktzuweisung<br />
Die GEW setzt sich dafür ein, dass die in der Kontingentst<strong>und</strong>entafel als ergänzendes Angebot<br />
aufgeführten St<strong>und</strong>en (10 während der gesamten Gr<strong>und</strong>schulzeit) endlich im Pflichtbereich<br />
(Direktzuweisung) verankert werden. Damit ist besser gewährleistet, dass alle Kinder gerade<br />
zu Beginn ihrer Schullaufbahn die notwendige Unterstützung erhalten.<br />
3.13 B13 - Erhalt des Fremdsprachenunterrichts in Klasse 1 <strong>und</strong> 2<br />
der Gr<strong>und</strong>schulen<br />
Die GEW setzt sich dafür ein, dass der Fremdsprachenunterricht in Klasse 1 <strong>und</strong> 2 der<br />
Gr<strong>und</strong>schulen erhalten bleibt.<br />
Ein festgestellter erhöhter Förderbedarf in Deutsch <strong>und</strong>/oder Mathematik muss durch zusätzlichen<br />
Stütz- <strong>und</strong> Förderunterricht ausgeglichen werden <strong>und</strong> darf nicht zu Lasten des Fremdsprachenunterrichts<br />
gehen.<br />
3.14 B14 - Absenkung des Klassenteilers an allen Schulen der Sek<strong>und</strong>arstufe<br />
I<br />
Antrag<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> fordert die Landesregierung auf, an allen Schulen der Sek<strong>und</strong>arstufe<br />
I den Klassenteiler auf 25 zu senken.<br />
3.15 B15 - Klassenteiler weiter absenken <strong>und</strong> als verbindliche<br />
Obergrenze einhalten<br />
1. Die GEW setzt sich ganz entschieden für eine weitere Senkung des Klassenteilers ein. 25<br />
Schüler/innen sind genug!<br />
<strong>2.</strong> Darüber hinaus muss auch in den pädagogisch besonders anspruchsvollen Klassen von<br />
VAB/BVJ/BEJ der Klassenteiler weiter abgesenkt werden.<br />
3. Die GEW setzt sich dafür ein, dass der Klassenteiler als Obergrenze für die Anzahl der<br />
Schüler/innen in einer Klasse an allen Schulen verbindlich eingehalten werden muss.<br />
3.16 B16 - Evaluation des Bildungsplans 2004<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> fordert die Landesregierung auf, vor der Erarbeitung eines<br />
neuen Bildungsplanes die Erfahrungen mit dem Bildungsplan 2004 unter Beteiligung der<br />
Lehrkräfte zu evaluieren.<br />
28
3.17 B17 - Abschaffung der Hauptschulabschlussprüfung in<br />
Klasse 9 zum Schuljahr 2013/2014<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> fordert die Landesregierung auf, die Hauptschulabschlussprüfung<br />
in Klasse 9 zum Schuljahr 2013/2014 abzuschaffen.<br />
Der Hauptschulabschluss – der zur Aufnahme einer Berufsausbildung, zum Besuch der zweijährigen<br />
Berufsfachschule usw. berechtigt – soll in Klasse 9 ohne Prüfung durch das Bestehen<br />
des neunten Schuljahres vergeben werden.<br />
3.18 B18 - Zusätzliche St<strong>und</strong>en in der Kontingentst<strong>und</strong>entafel der<br />
Realschule<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> fordert die Landesregierung auf, in der Kontingentst<strong>und</strong>entafel<br />
der Realschule mindestens 12 Poolst<strong>und</strong>en pro Zug im Pflichtbereich für Förder- <strong>und</strong> Differenzierungsmaßnahmen<br />
auszuweisen.<br />
3.19 B19 - Deutscher Qualifikationsrahmen: Wertigkeit von Bildungsabschlüssen<br />
1. Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> lehnt in Übereinstimmung mit dem DGB <strong>und</strong> den anderen<br />
Einzelgewerkschaften die von der Kultusministerkonferenz einstimmig vorgenommene<br />
Zuordnung des Abiturs auf Stufe 5 des Deutschen Qualifikationsrahmens als nicht sachgerecht<br />
ab. Die Stufe 5 sollte der ersten Ebene der beruflichen Fortbildungen <strong>und</strong> künftigen<br />
Kurzstudiengängen vorbehalten bleiben, das Abitur auf der gleichen Stufe wie die 3- <strong>und</strong><br />
3,5-jährigen Ausbildungsberufe angesiedelt werden.<br />
<strong>2.</strong> Die GEW richtet ein Schreiben an die Kultusministerin, um ihr die Beschlusslage der<br />
GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> mitzuteilen. Das Ministerium wird dabei aufgefordert darauf hinzuwirken,<br />
dass die KMK ihre Position überdenkt. Die GEW bietet das Gespräch über den<br />
Sachverhalt an.<br />
3. Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> veröffentlich ihre Position in der b&w <strong>und</strong> bei Bedarf in<br />
einer Presseerklärung öffentlich.<br />
3.20 B20 - Weiterentwicklung berufsbildender Schulen in <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong><br />
Ziele <strong>und</strong> Forderungen der GEW für die Weiterentwicklung berufsbildender Schulen in<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Leitgedanken<br />
1. Wir bilden nicht für die Welt von gestern aus, sondern für die Welt von heute <strong>und</strong> morgen.<br />
Der Blick aufs Ganze ist erforderlich, nämlich wie Arbeits- <strong>und</strong> Lebenswelt sich verändert haben.<br />
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<strong>2.</strong> Berufsbildende Schulen können “Treibhäuser der Zukunft“ sein, insofern sie befähigen, Arbeits-<br />
<strong>und</strong> Lebenswelt zu gestalten, gesellschaftliche Zusammenhänge zu verstehen, auf problemlösendes<br />
Lernen zu orientieren. Ihre Aufgabe geht über die rein fachliche Ausbildung<br />
hinaus <strong>und</strong> beinhaltet eine umfassende Persönlichkeitsbildung.<br />
3. „Treibhäuser der Zukunft“ brauchen entsprechende Rahmenbedingungen, für die sich die<br />
GEW stark macht, um gute Arbeitsbedingungen zu haben <strong>und</strong> um das zu erreichen, was wir<br />
für richtig <strong>und</strong> sinnvoll halten.<br />
Das wollen wir erreichen (Ziele):<br />
1. Eine umfassende Bildung im Medium des Berufes (Quelle: Dokumentation der GEW-<br />
Fachkonferenz Berufliche Bildung 2020 'Von der Peripherie ins Zentrum', 18./19.<strong>2.</strong>2011), die<br />
den heutigen Anforderungen gerecht wird. Über die rein fachliche Ausbildung hinaus geht es<br />
um die Persönlichkeitsentwicklung der Lernenden <strong>und</strong> Auszubildenden, um die Entfaltung<br />
ihrer emotionalen, kognitiven, körperlichen Fähigkeiten, wie auch um Zugang zur Kultur <strong>und</strong><br />
Gestaltung von Arbeits- <strong>und</strong> Lebenswelt.<br />
<strong>2.</strong> Die zentralen Aufgaben der berufsbildenden Schulen verteilen sich auf zwei zentrale<br />
Säulen: die duale Ausbildung <strong>und</strong> die Vermittlung weiterführender Abschlüsse an berufsbildenden<br />
Vollzeitschulen. Berufliche Bildung zeichnet sich durch die Dualität von Theorie<br />
<strong>und</strong> Praxis, also praxisorientiertem Lernen aus. Die Kooperation von berufsbildenden Schulen,<br />
Betrieben sowie Trägern beruflicher Ausbildung soll zu einer möglichst hohen Qualität<br />
der Ausbildung führen <strong>und</strong> das umfassende Kennenlernen der Arbeitswelt ermöglichen. Weiterführende<br />
Abschlüsse ergeben sich aus den zentralen, bildungspolitisch allgemein anerkannten<br />
Forderungen nach Chancengleichheit, Transparenz <strong>und</strong> Durchlässigkeit aller Bildungseinrichtungen.<br />
3. Das Recht auf Ausbildung für alle! Dies erfordert ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen,<br />
vor allem in Betrieben aber auch an anderen Lernorten, wie in berufsbildenden<br />
Schulen <strong>und</strong> bei Trägern der beruflichen Bildung. Ein verbesserter Übergang in Ausbildung<br />
ist auch eine Aufgabe der berufsbildenden Schule, nämlich regional mit allgemeinbildenden<br />
Schulen, mit Betrieben, mit der B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit <strong>und</strong> mit der Jugendsozialarbeit zu<br />
kooperieren, um Jugendliche bei der Berufsorientierung <strong>und</strong> beim Übergang in Ausbildung<br />
so zu beraten <strong>und</strong> zu fördern, wie sie es individuell brauchen. Beratung <strong>und</strong> individuelle Unterstützung<br />
der Jugendlichen beim Übergang in Ausbildung <strong>und</strong> dann in Arbeit oder Studium<br />
sind strukturell abzusichern, das betrifft auch die dafür erforderliche Qualifizierung des<br />
Personals.<br />
4. Eine Lernkultur, die von Beachtung <strong>und</strong> Respektierung des einzelnen Menschen gekennzeichnet<br />
ist <strong>und</strong> zum problemlösenden Lernen befähigt. Die einzelne Person mit<br />
ihren spezifischen Lernvoraussetzungen <strong>und</strong> -gewohnheiten darf nicht in der Masse untergehen.<br />
Das betrifft die Größe von Klassen, die Qualität von Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der<br />
Lehrkräfte, die Lernmethoden, die Räumlichkeiten in der Schule, die Ausstattung mit Medien,<br />
die Arbeitszeit der Lehrkräfte, etc. Die pädagogische Arbeit im professionsübergreifenden<br />
Team ist ein wesentliches Element für erfolgreiche Lernprozesse.<br />
5. In der beruflichen Ausbildung soll auch auf ein Studium vorbereitet werden, berufliche<br />
<strong>und</strong> allgemeine Bildung müssen als gleichwertig anerkannt werden. Das erfordert z. B. Angebote<br />
zum Training selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens, etc.<br />
Nicht allein das formale Recht zum Zugang zur Hochschule ist wichtig, sondern auch die tatsächliche<br />
Befähigung <strong>und</strong> Vorbereitung auf ein Studium.<br />
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6. Berufsbildende Schulen dienen auch der Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung. Sie eignen sich als<br />
Orte für lebensbegleitendes Lernen <strong>und</strong> bieten sowohl die technische Ausstattung wie auch<br />
pädagogische Professionalität, auf hohem Niveau berufliche Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung zu realisieren.<br />
Ordnungspolitische Rahmenbedingungen sind hierfür bei Bedarf zu erstellen.<br />
7. Berufsbildende Schulen sind Orte der Demokratie für Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer <strong>und</strong> für<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, deren Mitbestimmung für Schulentwicklung verankert sein muss.<br />
Althergebrachte Hierarchien <strong>und</strong> Vereinzelung sind zu überwinden <strong>und</strong> eine Kultur der Zusammenarbeit<br />
im Team zu entwickeln, nämlich sich gegenseitig zu unterstützen, Lernaufgaben<br />
<strong>und</strong> Unterrichtsgestaltung zu besprechen, Rat <strong>und</strong> Hilfe zu geben, über Schwierigkeiten<br />
<strong>und</strong> Konflikte zu kommunizieren, eine lebendige Feedback-Kultur zu praktizieren.<br />
8. Lernmöglichkeiten im Ausland sind mehr als bisher anzubieten, z. B. im Rahmen von<br />
europäischen Projekten. Der Erwerb von Sprachkompetenz, das Lernen von Fremdsprachen,<br />
das bisher in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, v. a. in den Teilzeitklassen der Berufsschulen, vernachlässigt<br />
worden ist, muss ausgeweitet werden. Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler in berufsbildenden Schulen<br />
müssen befähigt werden, sich auf globalisierte Arbeits- <strong>und</strong> Lebensverhältnisse einzustellen.<br />
9. Eine lernfördernde Architektur <strong>und</strong> Raumgestaltung der berufsbildenden Schulen, einschließlich<br />
einer modernen technischen Ausstattung braucht die entsprechenden Ressourcen<br />
<strong>und</strong> Initiativen. Ziel ist, die berufsbildenden Schulen sowohl als Arbeitsplatz wie<br />
auch als Lernort attraktiv zu gestalten. Bei der räumlichen Gestaltung sind sowohl die Erfordernisse<br />
einer modernen Lernkultur wie auch ges<strong>und</strong>heitliche Aspekte zu beachten.<br />
10. Gut ausgebildete Pädagoginnen <strong>und</strong> Pädagogen in ausreichender Zahl, denn der Lehrermangel<br />
an berufsbildenden Schulen beeinträchtigt die Qualität des Unterrichts. Unsere<br />
Ansprüche an die heutige Lernkultur setzen voraus, dass eine hochwertige pädagogische <strong>und</strong><br />
fachliche Ausbildung <strong>und</strong> Weiterbildung erfolgt, die durch die weitverbreitete Misere an den<br />
Hochschulen nicht gewährleistet ist. Eine Reform der Lehrerausbildung ist dringend erforderlich.<br />
Für die Berufsbildungspolitik in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> heißt das konkret:<br />
Gleichwertigkeit von beruflicher allgemeiner Bildung verwirklichen<br />
Zentrale Leitlinie für die GEW ist die Forderung nach der Herstellung der Gleichwertigkeit<br />
der beruflichen <strong>und</strong> allgemeinen Bildung.<br />
Ziel muss es sein, das System der beruflichen Bildung zukunftsfähig zu machen. Dies bedeutet<br />
einerseits, dass endlich alle Jugendlichen, die das wünschen, die Möglichkeit erhalten müssen,<br />
eine berufliche Erstausbildung zu absolvieren. Dies ist - bei einer zurückgehenden Zahl<br />
an Jugendlichen <strong>und</strong> einem prognostizieren Facharbeitermangel - gleichzeitig die Gr<strong>und</strong>lage<br />
dafür, dass diese jungen Menschen erfolgreich in das Berufsleben integriert werden. Anderseits<br />
muss die berufliche Bildung so gestaltet werden, dass sie immer auch die Möglichkeit der<br />
Weiter- <strong>und</strong> Höherqualifizierung bietet. Dafür muss das System der beruflichen Bildung auch<br />
mit den entsprechenden materiellen Ressourcen ausgestattet werden. Die Forderungen nach<br />
Gleichwertigkeit hat deshalb aus Sicht der GEW nicht nur eine materielle, sondern v. a. auch<br />
eine inhaltliche Dimensionen.<br />
I. Forderungen der GEW zur Gleichwertigkeit von beruflicher <strong>und</strong> allgemeiner Bildung<br />
1. Zentrale Herausforderungen<br />
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Forderung: Die zentrale Herausforderung der nächsten Jahre muss sein, jeden Jugendlichen<br />
zu einem qualifizierten Berufsabschluss zu führen <strong>und</strong> ihm gleichzeitig nach der Sek<strong>und</strong>arstufe<br />
I auch die Möglichkeiten <strong>und</strong> die Chancen auf eine Weiterqualifizierung zu vermitteln.<br />
Begründung: Die Bildungsbiographie eines Jugendlichen ist in verschiedene Phasen gegliedert:<br />
Frühkindliche Bildung - allgemeinbildende Schule - Ausbildung (= berufliche Bildung)<br />
bzw. Studium (= akademische Bildung). Die GEW hält gr<strong>und</strong>sätzlich an diesen Phasen fest,<br />
weil daraus auch Ansprüche der Jugendlichen bzw. Schüler/innen resultieren.<br />
Unbestritten ist, dass die frühkindliche Förderung quantitativ <strong>und</strong> qualitativ ausgebaut <strong>und</strong><br />
verbessert werden muss. Unbestritten ist auch, dass der allgemeinbildende Bereich in anderer<br />
Weise seiner Verpflichtung nachkommen muss, Jugendliche nach der Sek<strong>und</strong>arstufe I zu<br />
einem allgemeinbildenden Abschluss zu führen.<br />
Eine Strukturierung der Bildungsentwicklung in Phasen oder Bereiche bedeutet jedoch nicht,<br />
dass es „künstliche Grenzen“ gibt. Selbstverständlich sind im allgemeinbildenden Schulwesen<br />
Berufs- <strong>und</strong> Studienorientierung notwendig. Umgekehrt vermittelt die berufliche Schule auch<br />
(sogenannte zweite Säule) Allgemeinbildung <strong>und</strong> allgemeine Abschlüsse. Sie muss dies - bei<br />
zurückgehenden Zahlen an Jugendlichen - im Sinne der Weiterbildung <strong>und</strong> Höherqualifizierung<br />
auch in Zukunft in vermehrtem Maße tun. Aber: Die beruflichen Schulen verstehen sich<br />
nicht als Reparaturbetrieb eines versagenden allgemeinbildenden Schulsystems, sondern<br />
haben einen eigenständigen Bildungsauftrag.<br />
Die GEW strebt auch keine „Vermischung“ von Allgemeinbildung <strong>und</strong> beruflicher Bildung<br />
an. Allgemeinbildung ist nach wie vor ein Wert an sich <strong>und</strong> ist nicht der beruflichen Qualifizierung<br />
unterzuordnen. Bildung <strong>und</strong> Schule kann sich nicht darauf reduzieren, die Employability<br />
(Beschäftigungsfähigkeit) herzustellen, Jugendliche brauchen auch Zeit, um eine sinnvolle<br />
Berufswahl treffen <strong>und</strong> ihre Potentiale entwickeln zu können.<br />
<strong>2.</strong> Gr<strong>und</strong>recht auf berufliche Erstausbildung<br />
Forderungen: Die Unternehmen müssen ein auswahlfähiges Angebot an Ausbildungsplätzen<br />
anbieten. Das Angebot an Ausbildungsplätzen muss die Nachfrage um mindestens 12,5%<br />
überschreiten (Urteil des BVG 10.1<strong>2.</strong>1980 AZ BvF3/77). Die GEW fordert deshalb ein<br />
Gr<strong>und</strong>recht auf Ausbildung <strong>und</strong> eine Ausbildungspflicht für Unternehmen. Unternehmen,<br />
die nicht ausbilden, müssen eine Abgabe zahlen, mit der zusätzliche Ausbildungsplätze (bei<br />
anderen Unternehmen – überbetrieblich) finanziert werden.<br />
Begründung: Kernproblem der beruflichen Bildung ist nach wie vor die Tatsache, dass es<br />
kein ausreichendes Angebot an beruflichen Ausbildungsplätzen gibt. Die GEW bekennt sich<br />
zum Dualen System – dieses muss allerdings funktionieren. Der Staat hat in Anerkennung<br />
einer historisch gewachsenen Aufgabenteilung die praxisbezogene Berufsausbildung den Arbeitgebern<br />
überlassen. Dies bedeutet aber umgekehrt, dass der Staat von den Arbeitgebern erwarten<br />
muss, dass die Arbeitgeber diese Aufgabe so erfüllen, dass gr<strong>und</strong>sätzlich auch alle ausbildungswilligen<br />
Jugendlichen die Chance erhalten, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.<br />
Diesem Anspruch werden die Arbeitgeber seit Mitte der 1990er Jahre nicht mehr gerecht.<br />
3. Anschlussfähigkeit ermöglichen<br />
Forderung: Gleichwertigkeit von beruflicher <strong>und</strong> allgemeiner Bildung muss bedeuten, dass es<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich möglich sein muss, mit einer beruflichen Ausbildung auch einen höherwertigen<br />
allgemeinbildenden Abschluss zu erreichen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass jungen Menschen<br />
mit einem Berufsabschluss auch eine Höher- <strong>und</strong> Weiterqualifizierung ermöglicht wird.<br />
Die GEW fordert deshalb einen zweiten Berufsschultag (durchschnittlich 16 Unterrichtsst<strong>und</strong>en).<br />
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Begründungen: Damit soll<br />
• guten Schüler/innen mit mittlerem Abschluss die Möglichkeit eröffnet werden, eine ausbildungsbegleitende<br />
Fachhochschulreife zu erwerben. Ziel ist es, die Attraktivität der dualen<br />
Ausbildung auch bei zurückgehender Zahl an Jugendlichen zu erhöhen. Die GEW-<br />
Landesfachgruppen Berufliche Schulen favorisieren in diesem Zusammenhang den systematischen<br />
Ausbau der dualen Berufskollegs.<br />
• Hauptschülern/innen <strong>und</strong> Werkrealschüler/innen die Möglichkeit eröffnet werden, eine<br />
Mittlere Reife zu erwerben. Zwar gibt es heute schon das sog. 9 + 3 Modell, d. h. Haupt/<br />
Werkrealschüler/innen können bei entsprechenden Leistungen mit Abschluss ihrer Berufsausbildung<br />
einen mittleren Bildungsabschluss erwerben. Aus unserer Sicht muss dies<br />
aber durch zusätzlichen Unterricht gestützt werden, damit diese Schüler später z. B. das<br />
Berufskolleg zur Fachhochschulreife (BKFH) besuchen können, ohne zuvor den Umweg<br />
über die Berufsaufbauschule machen zu müssen.<br />
• schwachen Schüler/innen eine gezielte individuelle Förderung zu Teil werden. <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> ist das Flächenland mit dem höchsten Migrantenanteil. Ihre Chancen auf<br />
dem Ausbildungs- <strong>und</strong> Arbeitsmarkt sind deutlich schlechter. Hier muss gezielt gefördert<br />
werden, um alle Potentiale entwickeln zu können. Dies ist auch im Interesse der Unternehmen,<br />
denn bei zurückgehender Zahl an Jugendlichen darf niemand mehr zurückgelassen<br />
werden. Die GEW begrüßt in diesen Zusammenhang das im Rahmen der Maßnahmen<br />
zur Umsetzung der Enquête-Kommission begonnene Projekt zur individuellen Unterstützung.<br />
Diese muss ausgeweitet <strong>und</strong> verstetigt werden <strong>und</strong> letztlich in einen zweiten<br />
Berufsschultag integriert werden.<br />
4. Berufliche Gymnasien bedarfsgerecht ausbauen<br />
Forderung: Die Schüler/innen müssen – sofern sie die Voraussetzungen erfüllen – nach Abschluss<br />
der Sek<strong>und</strong>arstufe I die Möglichkeit erhalten, eine Oberstufe zu besuchen. Aus Sicht<br />
der GEW ist es dann nur logisch, dass das berufliche Gymnasium als gleichberechtigte gymnasiale<br />
Oberstufe neben dem allgemeinbildenden Gymnasium bzw. der Oberstufe einer Gemeinschaftsschule<br />
steht. Das heißt, dass jeder Schüler, der die Voraussetzungen erfüllt, – unabhängig<br />
von welcher Schulart er kommt – die Möglichkeit haben muss, auf das Berufliche<br />
Gymnasium zu wechseln.<br />
Begründung: Die GEW ist immer eingetreten für längeres gemeinsames Lernen <strong>und</strong> die<br />
"Eine Schule für alle". Mit der durch die neue Landesregierung geplanten Einführung der Gemeinschaftsschule<br />
verbindet die GEW die Forderung, dass mittel- <strong>und</strong> langfristig das mehrgliedrige<br />
Schulsystem in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> überw<strong>und</strong>en wird <strong>und</strong> Schüler/innen in der Sek<strong>und</strong>arstufe<br />
I gemeinsam unterrichtet werden.<br />
Darüber hinaus müssen die Berufskollegs als weitere Möglichkeit, eine Fachhochschulreife zu<br />
erreichen, in dieses System integriert werden.<br />
Perspektivisch gesehen muss das Schulsystem so umgestaltet werden, dass im Anschluss an<br />
die Sek<strong>und</strong>arstufe I (bis zur 10. Klasse) unter Berücksichtigung des erreichten Leistungsniveaus<br />
die Möglichkeit einer freien Wahl der Sek<strong>und</strong>arstufe II besteht; nämlich z. B. zwischen<br />
einer Oberstufe mit dem Ziel Abitur an den beruflichen Gymnasien <strong>und</strong> einer dualen Ausbildung<br />
mit der Option auf eine Fachhochschulreife.<br />
Um auch Jugendlichen, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben <strong>und</strong>/oder bereits<br />
im Berufsleben stehen, die Möglichkeit zu bieten, eine reale Studierfähigkeit zu erreichen,<br />
ist der bedarfsgerechte Ausbau der Beruflichen Oberschulen (BO) <strong>und</strong> des Berufskollegs<br />
zur Fachhochschulreife notwendig. Dazu bedarf es einer curricularen Abstimmung der Über<br />
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gänge zwischen dem Berufskolleg (BK) II, BKFH mit der BO.<br />
5. Übergangssystem neu austarieren<br />
Forderungen: Die GEW fordert folgende Leitlinien für die Ausgestaltung eines zukünftigen<br />
Übergangssystems in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>:<br />
• Die Bildungsinstitutionen sollen allen jungen Menschen gerecht werden; konkret heißt<br />
das: Niemand darf zurückgelassen werden. Es gilt gr<strong>und</strong>sätzlich das Recht auf Ausbildung.<br />
• Die Diskriminierung bestimmter Personengruppen, z. B. Jugendliche ohne Haupt-/Werkrealschulabschluss<br />
<strong>und</strong>/oder mit Migrationshintergr<strong>und</strong>, muss beseitigt werden.<br />
• Vorrang hat die Berufsausbildung im dualen System mit den Lernorten Betrieb <strong>und</strong> Berufsschule.<br />
Ergänzend müssen staatliche Angebote an beruflicher Ausbildung den Mangel<br />
an Ausbildungsplätzen im dualen System ausgleichen; dabei sind möglichst auch betriebliche<br />
Erfahrungen zu integrieren.<br />
• Qualifikationen, die im Rahmen des Übergangssystems erworben werden, müssen für<br />
eine berufliche Ausbildung angerechnet werden.<br />
Begründung: Es ist davon auszugehen, dass es in Zukunft auch bei sinkenden Zahlen Jugendliche<br />
geben wird, die nicht sofort nach Abschluss der Sek<strong>und</strong>arstufe I im Dualen System unterkommen<br />
werden. Die Ursachen liegen weniger in der v. a. von Arbeitgebern postulierten<br />
„mangelnden Ausbildungsreife“ dieser Jugendlichen, sondern i. d. R. an den fehlenden Ausbildungsplätzen.<br />
Daher muss die Wirtschaft einerseits ein wirklich auswahlfähiges Ausbildungsangebot<br />
vorlegen <strong>und</strong> andererseits wird für diese Jugendlichen auch in Zukunft ein „Übergangssystem“<br />
notwendig sein, das diesen Jugendlichen eine berufliche Perspektive <strong>und</strong><br />
einen Einstieg in eine Berufsausbildung eröffnet.<br />
Das bestehende System ist dazu allerdings nicht geeignet – hier hat sich ein unübersichtlicher<br />
<strong>und</strong> z. T. auch nicht zielführender Dschungel an Maßnahmen entwickelt. Das Übergangssystem<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>s konzentriert sich außerdem auf die Verbesserung allgemeinbildender<br />
Abschlüsse <strong>und</strong> die Möglichkeiten, an den Beruflichen Schulen erworbene berufliche<br />
Qualifikationen auf eine zukünftige Ausbildung anrechnen zu lassen, die aber von den Kammern<br />
oder den einstellenden Ausbildungsbetrieben kaum genützt werden. Die Verbesserung<br />
der allgemeinbildenden Abschlüsse ist zwar nicht falsch, die einseitige Ausrichtung darauf<br />
missachtet aber die Tatsache, dass dies alleine keine zusätzlichen Ausbildungsplätze schafft.<br />
Das Übergangssystem muss deshalb gr<strong>und</strong>legend überarbeitet werden. Leitlinie muss dabei<br />
das Recht auf berufliche Erstausbildung sein, d. h. Qualifikationen, die im Rahmen des Übergangssystems<br />
erworben werden, müssen für eine berufliche Ausbildung angerechnet werden.<br />
Im Rahmen dieses Übergangssystems kann auch in Zukunft die zweijährige Berufsfachschule<br />
(2BFS) eine wichtige Rolle spielen, auch wenn - durch demografisch zurückgehende Schülerzahlen,<br />
ein verändertes Übergangsverhalten <strong>und</strong> eine möglicherweise verbesserte Situation<br />
auf dem Ausbildungsmarkt – das entsprechende Schülerpotential sicher schrumpfen wird.<br />
Ergänzende Forderungen: Die GEW fordert, dass die Eingangsnotenhürde für die 2BFS abgeschafft<br />
wird, analog zur Abschaffung der Übergangsnotenhürde von Klasse 9 auf 10 in der<br />
Werkrealschule. Als Konsequenz dessen muss die 2BFS konzeptionell überarbeitet werden.<br />
Die 2BFS muss gr<strong>und</strong>sätzlich als geb<strong>und</strong>ene Ganztagesschule geführt werden <strong>und</strong> auch entsprechend<br />
ausgestattet werden, so dass insbesondere eine individuelle Förderung <strong>und</strong> eine Individualisierung<br />
des Unterrichts möglich werden.<br />
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Wichtig ist auch, dass die im Rahmen der 2BFS erworbene berufliche Gr<strong>und</strong>bildung auch tatsächlich<br />
auf eine spätere Ausbildung angerechnet wird. Die GEW fordert hier von den Arbeitgebern,<br />
den Kammern <strong>und</strong> dem Wirtschaftsministerium, sich deutlich zu bewegen.<br />
Für die Bildungsgänge, die bisher für junge Menschen ohne Ausbildungsvertrag vorgesehen<br />
waren, stellt die GEW folgende Perspektiven zur Diskussion:<br />
• Aufgabe der allgemein bildenden Schulen ist es, insbes. durch das 10. Schuljahr an der<br />
Werkrealschule bzw. Gemeinschaftsschule, durch die Vermittlung von Kompetenzen <strong>und</strong><br />
eine verbesserte Berufsorientierung die Voraussetzungen zu schaffen, dass die jungen<br />
Menschen in der Lage sind, eine Ausbildung zu absolvieren.<br />
• Die Bildungsgänge der einjährigen Berufsfachschulen, des Berufseinstiegsjahres oder der<br />
Berufsfachschulen für Büro <strong>und</strong> Handel sind überall so zu organisieren, dass sie - möglichst<br />
dualisiert - ein erstes Ausbildungsjahr in einem Beruf bzw. Berufsfeld ersetzen können.<br />
• Die Bildungsgänge des Berufsvorbereitungsjahres <strong>und</strong> des Vorbereitungsjahres Arbeit <strong>und</strong><br />
Beruf werden zur 1-2jährigen Ausbildungsvorbereitung (vgl. Hamburger Beispiel) zusammengefasst.<br />
Damit erfüllen die Teilnehmer ihre Berufsschulpflicht. Die Ausbildungsvorbereitung<br />
steht aber auch - nach Zulassung durch die Schule - darüber hinaus zum freiwilligen<br />
Besuch zur Verfügung.<br />
• Ziel ist die anschließende Vermittlung in einen Ausbildungsberuf.<br />
• Diejenigen Teilnehmer/innen der Ausbildungsvorbereitung, die danach keine Ausbildung<br />
anschließen können, erhalten das Angebot einer geförderten Ausbildung bei qualitativ geprüften<br />
Trägern durch die Arbeitsagentur. Der Wechsel in eine betriebliche Ausbildung<br />
soll möglich sein.<br />
• <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> prüft das Modell der „Produktionsschulen“ als Alternative zur Ausbildungsvorbereitung.<br />
Dieses Modell richtet sich an junge Menschen ohne Hauptschulabschluss.<br />
6. Ganztagesschule <strong>und</strong> individuelle Förderung verwirklichen<br />
Forderungen: Die GEW lehnt das Modell der offenen Ganztagesschule für die beruflichen<br />
Schulen ab. Die GEW fordert eine um ein Drittel höhere St<strong>und</strong>enzuweisung für Ganztagesschulen,<br />
so wie dies bei wenigen noch existierenden Gesamtschulen im Land der Fall ist. Im<br />
Rahmen einer solchen Regelung können Sozialarbeiter/innen, Erzieher/innen etc. eingestellt<br />
werden.<br />
Begründung: Im Bereich der Vollzeitschulen muss gr<strong>und</strong>sätzlich eine Ganztagesschule möglich<br />
sein. Anders als vielleicht im Primarbereich geht es hier nicht darum, Eltern verlässliche<br />
Betreuungszeiten zu garantieren. Ganztagesschulen an den Beruflichen Vollzeitschulen haben<br />
ausschließlich pädagogische <strong>und</strong> unterrichtliche Begründungen. Ziel muss es v. a. sein, individuelle<br />
Förderung, eine Individualisierung des Unterrichts <strong>und</strong> eigenständiges Lernen zu ermöglichen.<br />
Ganztagesschulen an den beruflichen Vollzeitschulen können deshalb nur geb<strong>und</strong>ene,<br />
rhythmisierte Ganztagesschulen sein, für die das Land die entsprechenden Ressourcen<br />
<strong>und</strong> Stellen zur Verfügung stellen muss.<br />
II. Ressourcenausstattung<br />
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Forderung: Die beruflichen Schulen müssen dafür die notwendigen Ressourcen erhalten.<br />
Begründung: Damit die beruflichen Schulen auch in Zukunft ihre Aufgabe erfüllen können<br />
<strong>und</strong> eine qualifizierte Bildung garantieren können, müssen sie auch ressourcenmäßig entsprechend<br />
ausgestattet werden. Darüberhinaus sind auch qualitative Verbesserungen notwendig.<br />
Aus Sicht der berufsschulischen Fachgruppen in der GEW bedeutet das:<br />
• Schrittweiser Abbau des strukturellen Unterrichtsdefizites von ca. 1150 Stellen innerhalb<br />
der laufenden Legislaturperiode. Dazu zählen ca. 750 Stellen, die 2011 offiziell als Defizit<br />
ausgewiesen wurden, weitere 200 Deputate an Bugwellenst<strong>und</strong>en, die derzeit jährlich zusätzlich<br />
anfallen <strong>und</strong> die v. a. zur Sicherung der Unterrichtsversorgung eingesetzt werden,<br />
sowie weitere 230 Stellen für Krankheitsvertretung, die ebenfalls vollständig in der Unterrichtsversorgung<br />
versickern.<br />
• Das Kultusministerium hat im laufenden Schuljahr als Konsequenz der Empfehlungen<br />
der Enquête-Kommission zu Beruflichen Bildung eine Reihe von Projekten begonnen.<br />
(Einführung von Ganztagesangeboten an Beruflichen Schulen (BVJ/BEJ/VAB <strong>und</strong> BKI),<br />
Aufbau von individuellen Unterstützungssystemen für leistungsschwache Schüler/innen<br />
in der Berufsschule, Seminarkurs an allen beruflichen Vollzeitschulen, Individuelle Förderungen<br />
in beruflichen Bildungsgängen der Sek<strong>und</strong>arstufe II, Einführung des Faches Englisch<br />
in der Berufsschule). Die GEW fordert die Weiterführung <strong>und</strong> Verstetigung dieser<br />
Projekte. Dafür sind im Endausbau ca. 450 Deputate notwendig.<br />
• Erhöhung der Krankheitsreserve auf 6% der Lehrererstellen bis Ende der Legislaturperiode.<br />
Dafür sind weitere 690 Stellen notwendig. Diese dann insgesamt 920 KV-Stellen dürfen<br />
nicht im Pflichtunterricht eingesetzt werden. Darüber hinaus sind zusätzliche Mittel<br />
für eine bedarfsorientierte Krankheitsvertretung notwendig.<br />
• Die GEW fordert darüberhinaus, die Senkung des Klassenteilers weiterzuführen. Diese<br />
dient insbesondere der Qualitätsentwicklung, aber auch zur Entlastung der Kolleg/innen.<br />
• Die Mittel für Fortbildungen insgesamt – d. h. für alle Bereiche – müssen deutlich erhöht<br />
werden, so dass in Zukunft eine Umverteilung von Mitteln innerhalb der Bereiche überflüssig<br />
wird. Die GEW fordert für die Beruflichen Schulen weiterhin 240 VE an den Akademien<br />
<strong>und</strong> 1 Mio. an regionalen LFB-Mitteln. Das Fortbildungsbudget für Schulen für<br />
schulprofilspezifische Fachfortbildungen, das im Rahmen der Maßnahmen zur Umsetzung<br />
der Enquête-Kommission eingeführt wurde, soll weitergeführt werden.<br />
• Die GEW fordert, zur Durchführung des Qualitätsmanagements an beruflichen Schulen<br />
einen dauerhaften Innovationspool einzurichten. Dieser Pool darf nicht wie bisher aus<br />
der Lehrerversorgung, sondern muss unabhängig mit einer eigenständigen Kostenstelle finanziert<br />
werden <strong>und</strong> soll dem Kultusministerium die Möglichkeit geben, die angestrebte<br />
Qualitätsverbesserung an Schulen seriös <strong>und</strong> nicht auf dem Rücken der Lehrkräfte umzusetzen.<br />
Die GEW fordert für diesen Innovationspool eine Ausstattung mit 4% der gesamten<br />
Lehrerversorgung pro Schule (=1 Deputatsst<strong>und</strong>e pro vollbeschäftigter Lehrkraft).<br />
3.21 B21 - Individuelle Förderung an den beruflichen Gymnasien<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> setzt sich dafür ein, dass einzelne Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />
der beruflichen Gymnasien nach Bedarf individuell gefördert werden. Die dafür benötigten<br />
Förderst<strong>und</strong>en sollen in der St<strong>und</strong>entafel verbindlich verankert werden.<br />
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DS 4 Ä8 - Die Gemeinschaftsschule muss eine Schule für alle werden<br />
Der Dringlichkeitsantrag DS 4 wird zurückgezogen <strong>und</strong> durch folgende Fassung ersetzt:<br />
Begründung: Das Gesetz wurde am 18.04.2012 verabschiedet.<br />
Das Kultusministerium hat den Regierungsfraktionen am 28. Februar 2012 mitgeteilt:<br />
"Das Kultusministerium hat sich mit den Kirchen geeinigt, in dem Gesetzentwurf zur Gemeinschaftsschule<br />
in § 8 a Absatz 1 SchG folgenden Satz einzufügen: "Die Gemeinschaftsschule<br />
wird als christliche Gemeinschaftsschule nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der Artikel 15 <strong>und</strong> 16<br />
der Landesverfassung geführt.""<br />
Der Landtag hat dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung am 18.4.2012 zugestimmt.<br />
Die Landesdelegiertenversammlung der <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>Erziehung</strong> <strong>und</strong> <strong>Wissenschaft</strong> protestiert<br />
gegen diesen unsinnigen, schädlichen <strong>und</strong> verfassungswidrigen Gesetzesbeschluss.<br />
Damit wird der neuen Gemeinschaftsschule eine religiös-weltanschauliche Ausrichtung gegeben.<br />
Dies bedeutet einen politisch-historischen Rückschritt; der in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> seit<br />
1967 aufgebaute Schulfrieden wird gestört <strong>und</strong> die neue Schulart mit einer völlig unnötigen<br />
Hypothek belastet. Es ist weder einseh- noch vermittelbar, warum ausgerechnet diese neue<br />
Schule, die nicht zuletzt der Schülergruppe mit Migrationshintergr<strong>und</strong> (<strong>und</strong> damit oft auch<br />
nichtchristlicher Religionszugehörigkeit) bessere Bildungschancen ermöglichen soll, dezidiert<br />
an ein einzelnes religiöses Bekenntnis geb<strong>und</strong>en werden soll. Der Charakter der neuen Ge-meinschaftsschule<br />
als Schule für alle wird damit beschädigt; die Kritik, es handle sich bei ihr<br />
lediglich um eine Nachfolge-Institution der bisherigen Hauptschule, wird Auftrieb erhalten.<br />
Der Gesetzesbeschluss ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Artikel 15 Abs. 1 der Landes-verfassung<br />
bestimmt eindeutig: „Die öffentlichen Volksschulen (Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Hauptschulen) haben die<br />
Schulform der christlichen Gemeinschaftsschule nach den Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong> Bestimmungen, die am 9. Dezember<br />
1951 in <strong>Baden</strong> für die Simultanschule mit christlichem Charakter gegolten haben.“ Für diese<br />
Schulen <strong>und</strong> nur für diese schreibt Artikel 16 Abs. 1 LV vor „In christlichen Gemeinschaftsschulen werden<br />
die Kinder auf der Gr<strong>und</strong>lage christlicher <strong>und</strong> abendländischer Bildungs- <strong>und</strong> Kulturwerte erzogen.“<br />
Die Artikel 15 <strong>und</strong> 16 LV enthalten rechtlich abschließende Regelungen. Es ist unzulässig,<br />
diese Schulform durch eine einfach-gesetzliche Regelung zu ändern oder auf andere, neu eingerichtete<br />
Schularten zu übertragen. Hierzu bedürfte es einer Verfassungsänderung.<br />
DS 10 DR10 - Kein Tariftreuegesetz „light“ in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Die GEW setzt sich dafür ein, dass das Tariftreuegesetz <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> die bestehenden<br />
rechtlichen Spielräume ausnutzt <strong>und</strong> dass das derzeit in der Anhörung befindliche Gesetz<br />
den Umfang der einzuhaltenden Tariftreue danach differenziert, ob bei einer öffentlichen<br />
Ausschreibung ein reiner Inlandssachverhaltoder ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt.<br />
Anmerkungen<br />
DS 10 <strong>und</strong> DS 22 sind identisch.<br />
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DS 20<br />
Die Landesdelegiertenversammlung der GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> fordert die Landesregierung<br />
auf, umgehend die Deckelung der Schöpfmittel aufzuheben.<br />
Die GEW kritisiert nachdrücklich, dass die Schöpfmittel im laufenden Haushaltsjahr auf 41<br />
Millionen gekürzt werden. Das führt zur völlig indiskutablen Situation, dass bereits jetzt im<br />
April in den Regierungspräsidien Freiburg, Stuttgart, Tübingen keine Vertretungsverträge<br />
mehr abgeschlossen werden.<br />
Die GEW erwartet, dass die Landesregierung jetzt ihre im September 2011 gemachte Zusage<br />
einlöst. Sie beinhaltet, dass bei Bedarf selbstsverständlich zusätzliche Mittel bereit gestellt<br />
werden.<br />
Die GEW protestiert energisch gegen diese Politik der Landesregierung, die auf dem Rücken<br />
von Kindern, Jugendlichen <strong>und</strong> Lehrkräften ihren Haushalt saniert.<br />
DS 21 DR14 - Angleichung Lehrerdeputate <strong>und</strong> Besoldung<br />
Als Konsequenz aus einer Stufenlehrerausbildung setzt sich die GEW dafür ein, dass Lehrerdeputate<br />
<strong>und</strong> Besoldung angeglichen werden, unabhängig davon, an welcher Schulart <strong>und</strong><br />
auf welcher Schulstufe die Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer unterrichten.<br />
Alle Lehrkräfte werden im Eingangsamt mit mindestens A 13 besoldet. Kein Lehramt hat ein<br />
höheres Deputat als 25 St<strong>und</strong>en.<br />
38<br />
DR13 - Resolution gegen die geplante Haushaltssperre zur<br />
Finanzierung von Krankheitsvertretungsstellen bis zum<br />
Schuljahresende
4. C - Gesellschafts- <strong>und</strong> Sozialpolitik<br />
4.1 C1 - Nur über tiefgreifende Veränderungen von Gesellschaft<br />
<strong>und</strong> Bildungswesen sind Kinderarmut <strong>und</strong> Bildungsarmut zu<br />
beseitigen<br />
Es ist alarmierend: Ein seit Jahren stabiles Fünftel der Menschen, die den im Bildungswesen<br />
Beschäftigten anvertraut sind, ist mit den oft schweren Handicaps dauerhaft erlittener Armut<br />
gerade in den prägenden Jahren von Kindheit <strong>und</strong> Jugend belastet. Wichtige Erscheinungsformen<br />
der Folgen dieser jahrelangen materiellen Entbehrungen werden unter den Begriffen<br />
"Bildungs-" <strong>und</strong> "Kulturarmut" gefasst. Bildung ist zwar ein wichtiges Instrument, aber nicht<br />
die W<strong>und</strong>erwaffe im Kampf gegen Kinderarmut, weil sie deren Ursachen, die mangelhafte<br />
Ressourcenausstattung von immer mehr Haushalten mit Kindern, nicht beseitigen kann.<br />
Dazu bedarf es der Bereitstellung von mehr Arbeitsplätzen, von deren Lohn nicht nur die<br />
darauf Beschäftigten, sondern auch die von ihnen abhängigen Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen auskömmlich<br />
leben können, staatlicher Unterstützungssysteme <strong>und</strong>/oder Transferleistungen, die<br />
zum gleichen Ergebnis führen müssen.<br />
Deshalb orientiert sich die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> im Blick auf die Kinderarmut an den<br />
folgenden Gr<strong>und</strong>sätzen:<br />
1. Um Bildungsarmut <strong>und</strong> ihre lebenslang verheerenden Folgen wirkungsvoll zu bekämpfen,<br />
ist die entschiedene Abkehr vom vielgliedrigen hochselektiven Bildungssystem unabdingbar.<br />
Nur die Verwirklichung der Leitkonzeption „Eine Schule für alle“ wird das Ziel erreichbar machen,<br />
die Folgen struktureller Selektion zu verhindern <strong>und</strong> über die Individualisierung von<br />
Bildung <strong>und</strong> <strong>Erziehung</strong> möglichst alle - auch die sozialen - Handicaps zu kompensieren.<br />
<strong>2.</strong> Um Kinderarmut zu verringern <strong>und</strong> schließlich zu beseitigen, bedarf es eines finanziell<br />
großzügig ausgestatteten <strong>und</strong> auf dieses Ziel ausgerichteten Sozialsystems, das kein Kind ausschließt,<br />
indem es dessen Teilhabe an Bildung, Kultur <strong>und</strong> Freizeitaktivitäten durch die Zuweisung<br />
unzureichender Mittel einschränkt oder vereitelt (wie etwa das Bildungspaket der<br />
B<strong>und</strong>esregierung). Dafür müssen in einem ersten Schritt besonders die gesamten „Hartz-IV“-<br />
Regelungen außer Kraft gesetzt werden. Sie verletzen die Menschenwürde all derer, die von<br />
ihren Armut schaffenden <strong>und</strong> erhaltenden Bestimmungen bedroht <strong>und</strong> betroffen sind.<br />
3. Um Bildungswesen <strong>und</strong> Sozialsystem entsprechend um- <strong>und</strong> ausgestalten zu können, muss<br />
der Staat über ein gerechtes Steuersystem in die Lage versetzt werden, die nötigen Mittel bereitzustellen.<br />
Dazu sind die vermögenden juristischen <strong>und</strong> natürlichen Personen endlich wieder<br />
entsprechend ihren tatsächlichen Möglichkeiten zur Finanzierung der Sozialstaatsaufgaben<br />
heranzuziehen. Das von der GEW vorgelegte Steuerkonzept kann als Richtschnur dienen.<br />
4. Auch die Beschäftigungs- <strong>und</strong> Lohnpolitik muss zugunsten der abhängig Beschäftigten<br />
gr<strong>und</strong>legend verändert werden. Da weder vollzeitbeschäftigte Geringverdienende, noch befristet<br />
Beschäftigte, noch Leiharbeiterinnen <strong>und</strong> Leiharbeiter, noch Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />
mit Werkverträgen sicherstellen können, dass ihre Kinder in finanziell gesicherten<br />
Verhältnissen aufwachsen, sind diese Beschäftigungsformen abzuschaffen. Zu fordern ist vielmehr<br />
eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- <strong>und</strong> Personalausgleich. Damit<br />
kann die Arbeitslosigkeit abgebaut werden <strong>und</strong> die Bedingungen, unter denen sie aufwachsen,<br />
verbessern sich für viele Kinder. Aber selbst die ca. 50 % der Beschäftigten, die im Normalarbeitsverhältnis<br />
stehen <strong>und</strong> nicht zu den Geringverdienenden gehören, sind wegen wachsender<br />
Arbeitshetze <strong>und</strong> Überlastung, wegen schlechter Arbeitsbedingungen <strong>und</strong> bedrängender<br />
Unsicherheit immer seltener in der Lage, die Zeit, die Kraft <strong>und</strong> die Muße aufzubringen,<br />
39
die für eine gedeihliche Entwicklung der Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> der erziehenden Erwachsenen<br />
benötigt werden. Deshalb bedürfen auch die Arbeitsbedingungen f<strong>und</strong>amentaler<br />
Verbesserungen, wie sie die <strong>Gewerkschaft</strong>en mit dem DGB-Index „Gute Arbeit“ seit langem<br />
propagieren.<br />
Zusammen mit den anderen DGB-<strong>Gewerkschaft</strong>en setzt sich die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
für diese tiefgreifenden Veränderungen in Bildungswesen <strong>und</strong> Gesellschaft ein.<br />
4.2 C2 - Staatsfinanzen vorrangig über die neuen Steuerkonzepte<br />
sanieren<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> lehnt die Schuldenbremse als vorrangiges Mittel zur Gestaltung<br />
der Staatsfinanzen ab, da sie dazu zwingt, die Leistungen des Staates für seine Bürgerinnen<br />
<strong>und</strong> Bürger zu verschlechtern oder abzubauen. Insofern hält sie auch die sich abzeichnende<br />
Finanzpolitik der grün-roten Landesregierung für falsch <strong>und</strong> jeden gesellschaftlichen<br />
Fortschritt be-, wenn nicht gar verhindernd.<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> erinnert die Regierungsparteien an die jüngsten Beschlüsse<br />
ihrer B<strong>und</strong>esparteitage, an ihre Wahlprogramme für die Landtagswahl 2011 <strong>und</strong> an ihren Koalitionsvertrag.<br />
Sie fordert die Landesregierung auf, auf dieser Basis Steuerreformvorschläge<br />
vorzulegen <strong>und</strong> im B<strong>und</strong>esrat einzubringen, die über eine angemessene Besteuerung der<br />
großen Einkommen <strong>und</strong> Vermögen die Staatseinnahmen endlich wieder so erhöhen, dass<br />
auch das Land seine Aufgaben erfüllen <strong>und</strong> dringende Reformen bezahlen kann. Zur Orientierung<br />
verweist die LDV auf das steuerpolitische Konzept der GEW.<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> wird die Staatsfinanzen <strong>und</strong> besonders die Bildungsfinanzierung<br />
zu einem zentralen Arbeits- <strong>und</strong> Aktionsfeld machen.<br />
4.3 C3 - Antidiskriminierungspolitik als Aufgabe für die GEW<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> beschließt eine Verstärkung <strong>und</strong> Bündelung ihrer Aktivitäten<br />
in der Antidiskriminierungspolitik. Antidiskriminierungspolitik umfasst dabei alle Diskriminierungsformen<br />
nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. derAntidiskriminierungskampagne<br />
der EU.<br />
Ziel der Politik der GEW ist es, auf der Gr<strong>und</strong>lage des AGG § 1 die Benachteiligung aus<br />
Gründen der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer<br />
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu verhindern oder zu beseitigen.<br />
4.4 C4 - Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes<br />
Die GEW setzt sich für eine Novellierung des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit<br />
von Frauen <strong>und</strong> Männern im öffentlichen Dienst des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>s<br />
(ChG) vom 11.10.2005 ein, da das gültige Gesetz noch immer keine tatsächliche Gleichstellung<br />
von Frauen <strong>und</strong> Männern im öffentlichen Dienst des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> sicherstellt.<br />
40
4.5 C5 - B<strong>und</strong>eswehr <strong>und</strong> Schulwesen: Die Kooperationsvereinbarung<br />
kündigen, Friedensforschung <strong>und</strong> –pädagogik ausbauen<br />
Zur baden-württembergischen Version der Kooperationsvereinbarung stellt die LDV fest:<br />
Alle konkreten Festlegungen in diesem Papier haben als Zielobjekt die zukünftige <strong>und</strong> die jetzige<br />
Lehrerschaft. Die Möglichkeiten der B<strong>und</strong>eswehr, auf sie direkt über Aus- <strong>und</strong> Fortbildung<br />
<strong>und</strong> attraktive Hilfsangebote für den Schulalltag oder indirekt über die Schulverwaltung<br />
stärkeren Einfluss zu gewinnen, werden rechtlich abgesichert <strong>und</strong> verbessert. Allein schon<br />
wegen der notwendigen inneren Unabhängigkeit aller Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer, die die GEW<br />
als unabdingbare Voraussetzung für wirkungsvolles pädagogisches Handeln betrachtet, missbilligt<br />
die LDV aufs Schärfste diese verdeckte Einschränkung der pädagogischen Freiheit.<br />
Deshalb bekräftigt die LDV ausdrücklich die Beschlüsse des Landesvorstandes vom 03. Juli<br />
2010 <strong>und</strong> vom 26. März 2011. In Letzterem verpflichtet sich die GEW zur aktiven Beteiligung<br />
an der Kampagne „Schulfrei für die B<strong>und</strong>eswehr“, in der sie seit 2010 mit mehreren<br />
Friedensorganisationen zusammenarbeitet. In Fortführung des Beschlusses vom Juli 2010 fordert<br />
die GEW zum vierten Mal – <strong>und</strong> jetzt öffentlichkeitswirksam <strong>und</strong> mit allem ihr möglichen<br />
Nachdruck – die Landesregierung auf, die Kooperationsvereinbarung des Kultusministeriums<br />
mit der B<strong>und</strong>eswehr vom Dezember 2009 zu kündigen.<br />
Darüber hinaus fordert sie die grün-rote Landesregierung auf, dem folgenden Satz aus der<br />
Koalitionsvereinbarung vom 01. April 2011 Taten folgen zu lassen: „Ebenso wichtig (wie das<br />
Bildungsziel „nachhaltige Entwicklung“ – Antragsteller) ist der Ausbau der politischen Bildung, u.<br />
a. mit Projekten gegen Rechtsextremismus <strong>und</strong> Projekten zur Friedenserziehung." (S. 17). Um diesem<br />
Verfassungsgebot aus Artikel 12 Landesverfassung nachzukommen, sind an den staatlichen<br />
Hochschulen <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>s zügig <strong>und</strong> erkennbar die schwachen Friedensforschungskapazitäten<br />
aus- <strong>und</strong> friedenspädagogische Institute aufzubauen, deren Arbeitsergebnisse<br />
schnell Eingang in alle Ebenen der Lehrerbildung finden müssen.<br />
4.6 C6 - B<strong>und</strong>eswehr <strong>und</strong> Schule<br />
Die LDV beauftragt den geschäftsführenden Landesvorstand, in intensiven Verhandlungen<br />
mit den Fraktionen der Regierungskoalition <strong>und</strong> der Kultusministerin auf die Kündigung der<br />
„Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultus, Jugend <strong>und</strong> Sport des<br />
Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> <strong>und</strong> dem Wehrbereichskommando IV – Süddeutschland – der<br />
B<strong>und</strong>eswehr“ vom 4. Dezember 2009 hinzuwirken. Um die Dringlichkeit der Forderung zu<br />
erhöhen, sollen Mitgliedschaft <strong>und</strong> Öffentlichkeit entsprechend informiert <strong>und</strong> auf dem Laufenden<br />
gehalten werden.<br />
In die Verhandlungen miteinzubeziehen sind die Wehrdienstberater, die in der Kooperationsvereinbarung<br />
keine Erwähnung finden. Sie sollen v. a. die Schülerschaft an Haupt-, Werkreal<strong>und</strong><br />
Realschulen sowie in den beruflichen Schulen über Berufs- <strong>und</strong> Karrierechancen bei der<br />
B<strong>und</strong>eswehr informieren <strong>und</strong> haben die Hauptaufgabe, neue Soldatinnen <strong>und</strong> Soldaten zu<br />
werben. Solche Nachwuchswerbung gehört nicht in die Schulen, v. a. nicht in die, deren<br />
Schülerschaft jünger ist als 18 Jahre ist (siehe Art. 1 – 3 des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention<br />
zu Kindersoldaten). Den Wehrdienstberatern bleiben genügend andere<br />
Möglichkeiten, die jungen Menschen mit ihren Angeboten zu erreichen.<br />
41
4.7 C7 - Zivilklausel umsetzen<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> stellt sich den Tendenzen gesellschaftlicher Militarisierung<br />
entgegen. Sie fordert friedliche <strong>und</strong> zivile Hochschulen <strong>und</strong> öffentliche Forschungseinrichtungen,<br />
die ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.<br />
Dafür muss die Verpflichtung auf ausschließlich zivile <strong>und</strong> friedliche Forschung <strong>und</strong> Lehre in<br />
den Gr<strong>und</strong>ordnungen der Hochschulen <strong>und</strong> im Landeshochschulgesetz (LHG) verankert werden.<br />
Die GEW B<strong>und</strong> ist seit Juni 2011 Mitglied im b<strong>und</strong>esweiten Bündnis 'Hochschulen für den<br />
Frieden - ja zur Zivilklausel'. Dessen gemeinsame Erklärung endet mit den Sätzen: 'Wir werden<br />
nicht tatenlos zusehen, wenn an unseren Hochschulen (wieder) für den Krieg geforscht<br />
wird. Wir werden es nicht dulden, wenn an unseren Hochschulen wieder militärische Geheimforschung<br />
betrieben werden soll. Wir fordern friedliche <strong>und</strong> zivile Hochschulen, die<br />
ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.' In diesem Sinne verurteilt die GEW<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> das Abrücken der grün-roten Landesregierung von der 'Zivilklausel' für<br />
die Gr<strong>und</strong>ordnungen der Hochschulen <strong>und</strong> für das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)<br />
<strong>und</strong> fordert ihre Aufnahme in das zu überarbeitende LHG ebenso wie in die gesetzliche Sonderregelung<br />
für das KIT.<br />
4.8 C8 - Bürgerversicherung: Gesetzliche Krankenversicherung<br />
auch für Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte<br />
Die GEW unterstützt die Initiative des Deutschen <strong>Gewerkschaft</strong>sb<strong>und</strong>es (DGB) zur Weiterentwicklung<br />
der solidarischen Krankenversicherung<br />
Die Bürgerversicherung ist die sozial gerechte Weiterentwicklung der solidarischen Krankenversicherung<br />
<strong>und</strong> ein konsequenter Ansatz für effektive Strukturreformen im Ges<strong>und</strong>heitswesen.<br />
Die Bürgerversicherung kann so die Beitragssätze dauerhaft stabilisieren. - Arbeitnehmerinnen<br />
<strong>und</strong> Arbeitnehmer sowie Betriebe werden entlastet.<br />
Dazu wären folgende vier Schritte möglich:<br />
- Schrittweise Anhebung der Versicherungspflichtgrenze<br />
Ziel ist, dass sich alle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger am Solidarausgleich beteiligen. Dadurch<br />
könnte die Beitragsbasis nachhaltig stabilisiert werden. Private <strong>und</strong> Gesetzliche Kassen würden<br />
dabei in einen neuen Wettbewerb um die Versicherten unter gleichen Bedingungen eintreten.<br />
In Zukunft könnten sich alle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger in der Krankenkasse ihrer Wahl<br />
versichern - <strong>und</strong> zwar unabhängig vom Krankheitsrisiko. Deshalb ist die Bürgerversicherung<br />
keine Einheitskasse.<br />
- Einbeziehung anderer Einkommensarten<br />
Dadurch könnten die Beitragssätze weiter gesenkt <strong>und</strong> langfristig, unabhängig vom Arbeitsmarkt,<br />
stabilisiert werden. Denkbar ist eine eigenständige zweite Säule zur Beitragsbemessung<br />
für Zusatzeinkommen. Erforderlich bei der Einbeziehung zusätzlicher Einkommensarten ist<br />
ein Freibetrag, der sicherstellt, dass untere Einkommen, sowie Rentnerinnen <strong>und</strong> Rentner<br />
nicht doppelt <strong>und</strong> dreifach belastet werden.<br />
- Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze<br />
Die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitseinkommen sollte zunächst nicht angehoben werden.<br />
Damit wird verhindert, dass Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer sowie Betriebe über<br />
42
proportional belastet werden. Denkbar ist eine stufenweise Erhöhung, um der demographischen<br />
Veränderung Rechnung zu tragen.<br />
- Eine Bürgerversicherung für alle<br />
Auch Selbständige <strong>und</strong> neu eingestellte Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte sollten in Zukunft ein<br />
Wahlrecht in der Bürgerversicherung haben. Durch diese Ausweitung der solidarischen Finanzierung<br />
auf alle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger könnte der Beitragssatz insgesamt weiter sinken.<br />
DS 1 DR1 - Repressionen gegen türkische <strong>Gewerkschaft</strong>er<br />
Wir verurteilen die neuerlichen Verhaftungen von <strong>Gewerkschaft</strong>skolleginnen <strong>und</strong> die fortgesetzte<br />
Repression gegen <strong>Gewerkschaft</strong>en in der Türkei. Die GEW setzt sich gegenüber der türkischen<br />
Regierung für die Einhaltung von Menschen- <strong>und</strong> <strong>Gewerkschaft</strong>srechten ein <strong>und</strong> fordert<br />
die sofortige Freilassung der Inhaftierten <strong>und</strong> die Aufhebung der unwürdigen Gerichtsurteile<br />
gegen aktive <strong>Gewerkschaft</strong>erinnen <strong>und</strong> <strong>Gewerkschaft</strong>er.<br />
DS 2 DR2 - Radikalenerlass<br />
Der GEW-Landesverband <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> initiiert im Jahr 2012 eine Veranstaltungs- <strong>und</strong><br />
Aufarbeitungskampagne zu 40 Jahren (sogenanntem) Radikalenerlass, Berufsverbote <strong>und</strong> Unvereinbarkeitsbeschluss.<br />
Hierzu wird der Vorstandsbereich A-Gr<strong>und</strong>satzfragen beauftragt, bis<br />
zum Sommer 2012 dem Landesvorstand / Geschäftsführenden Vorstand ein Konzept mit<br />
Überlegungen vorzulegen.<br />
DS 3 DR3 - Nicht-Diskriminierung in Bildungsplänen<br />
Die Landesdelegiertenversammlung der GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> fordert die Landesregierung<br />
sowie das Ministerium für Kultus, Jugend <strong>und</strong> Sport auf, Prinzipien der Vielfalt <strong>und</strong><br />
Nichtdiskriminierung in die Bildungspläne einzuflechten <strong>und</strong> wirksame Maßnahmen umzusetzen,<br />
welche geeignet sind, homophoben <strong>und</strong> transphoben Haltungen in der Gesellschaft<br />
entgegen zu wirken.<br />
In einer demokratischen <strong>und</strong> die Würde aller Menschen achtenden Gesellschaft sollte es<br />
selbstverständlich sein, dass jede einzelne Person in ihrer Individualität <strong>und</strong> Einzigartigkeit so<br />
angenommen wird, wie sie ist. Rechtliche Gleichstellung der Individuen <strong>und</strong> Chancengleichheit<br />
in Bezug auf den Zugang zu Ressourcen sind demokratische Gr<strong>und</strong>sätze, die allerdings<br />
auch in unserem Land noch lange nicht verwirklicht sind.<br />
Der grün-rote Koalitionsvertrag weist ausdrücklich auf die Notwendigkeit der besseren Gleichstellung<br />
von Lesben, Schwulen <strong>und</strong> Transgender in unserer Gesellschaft hin. Wortwörtlich<br />
heißt es dort: „Wir werden baden-württembergische Schulen dazu anhalten, dass in den Bildungsstandards<br />
sowie in der Lehrerbildung die Vermittlung unterschiedlicher sexueller Identitäten<br />
verankert wird.“ (S.74)<br />
Wir fordern die Landesregierung daher auf,<br />
• ein Konzepts zur Implementierung der Thematik „Sexuelle Identität <strong>und</strong> Diversity“ zu im<br />
Bildungswesen zu erstellen <strong>und</strong> dessen Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen.<br />
43
• auf allen Ebenen im Bildungsbereich Diversity-Beauftrage zu schaffen.<br />
• das Thema „Sexuelle Identität <strong>und</strong> Vielfalt“ als Querschnittsthema im Zuge der Neufassung<br />
der Bildungspläne zu benennen <strong>und</strong> dessen konsequente Umsetzung in allen Fächern<br />
<strong>und</strong> Schularten voran zu treiben.<br />
• Inklusion umfassend zu denken <strong>und</strong> auch Lesben, Schwulen <strong>und</strong> Transgender mit einzubeziehen<br />
. Dies setzt „Eine Schule für alle“ voraus, die sich den Bedürfnissen <strong>und</strong> Lebenssituationen<br />
aller unterschiedlichen Kinder <strong>und</strong> Jugendlicher anpasst.<br />
• die Lehreraus- <strong>und</strong> -weiterbildung um diesen Aspekt zu erweitern.<br />
Die GEW unterstreicht mit diesem Antrag, dass sie der Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgr<strong>und</strong><br />
von der Norm abweichender sexueller Identität entschieden entgegen tritt. Die GEW<br />
setzt sich dafür ein, dass die Angst vor arbeits- oder dienstrechtlichen Konsequenzen oder vor<br />
der Diskriminierung am Arbeitsplatz nicht länger dazu führt, dass lesbische Pädagoginnen<br />
<strong>und</strong> schwule Pädagogen ihre Lebensweise geheim halten.<br />
DS 9 DR9 - Schulsozialarbeit<br />
Die GEW setzt sich für eine flächendeckende <strong>und</strong> bedarfsgerechte Versorgung unserer Bildungseinrichtungen<br />
durch Schulsozialarbeit ein <strong>und</strong> wirkt bei der Landesregierung auf darauf<br />
hin, dass die vom Land dafür zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel tatsächlich zu<br />
einem Ausbau der Schulsozialarbeit führen.<br />
Schulsozialarbeit ist ein professionelles sozialpädagogisches Angebot der Jugendhilfe, das eigenständig,<br />
gleichberechtigt <strong>und</strong> dauerhaft im Alltag aller Schulen zu verankern ist. Schulsozialarbeit<br />
hat den Auftrag Kinder <strong>und</strong> Jugendliche im Sinne des § 13 SGB VIII hinsichtlich<br />
ihrer schulischen, beruflichen <strong>und</strong> sozialen Integration zu unterstützen <strong>und</strong> zum Ausgleich<br />
sozialer Benachteiligung beizutragen.<br />
Im Sinne von § 11 SGB VIII soll Schulsozialarbeit Jugendliche zur Selbstbestimmung <strong>und</strong> zu<br />
gesellschaftlicher Mitbestimmung befähigen <strong>und</strong> zu sozialem Engagement anregen <strong>und</strong> hinführen.<br />
Schulsozialarbeit trägt im Sinne von § 1 des Schulgesetzes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> dazu bei, die<br />
Persönlichkeitsentwicklung aller Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen zu fördern <strong>und</strong> die Bedingungen<br />
am Lebensort Schule zu verbessern.<br />
Schulsozialarbeit benötigt dafür angemessene personelle, organisatorische <strong>und</strong> strukturelle<br />
Rahmenbedingungen; <strong>und</strong> die Landesregierung soll die Mitfinanzierung der Schulsozialarbeit<br />
dementsprechend an folgende Förderkriterien binden:<br />
Schulsozialarbeit erfordert abgesicherte Arbeitsverhältnisse, d. h. unbefristete Vollzeitstellen<br />
auf der Gr<strong>und</strong>lage einschlägiger Tarifverträge.<br />
Es ist zu gewährleisten, dass eine Schule mit einem Mindestumfang von 50% einer Vollzeitstelle<br />
ausgestattet wird.<br />
Voraussetzung für die fachliche Qualifikation der Schulsozialarbeit ist ein Hochschulabschluss<br />
in der Sozialen Arbeit, der Sozialpädagogik, Pädagogik bzw. <strong>Erziehung</strong>swissenschaft.<br />
44
Beschäftigte, die schon geraume Zeit in der Schulsozialarbeit tätig sind, werden in begründeten<br />
Einzelfällen davon ausgenommen.<br />
Die Zusammenarbeit zwischen Schulen <strong>und</strong> Schulsozialarbeit ist in einem Kooperationsvertrag<br />
geregelt <strong>und</strong> der Schulsozialarbeit liegt eine auf die jeweilige Schule abgestimmte Konzeption<br />
zugr<strong>und</strong>e.<br />
Der Schulsozialarbeit werden geeignete Räumlichkeiten, Büro- <strong>und</strong> materielle Ausstattung zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Zeit für Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungszeiten, Teamsitzungen, Besprechungen sowie kontinuierliche<br />
fachliche Beratung, berufsbegleitende Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung <strong>und</strong> Supervision sind zu<br />
gewährleisten.<br />
DS 11 DR11 - Rehabilitierung der Opfer der GEW-Unvereinbarkeitsbeschlüsse<br />
1. Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> begrüßt den Beschluss 109/12 des GEW Hauptvorstands<br />
vom 16. März 2012, in welchem die GEW die Rehabilitierung <strong>und</strong> Entschädigung der demokratischen<br />
<strong>und</strong> linken politischen Aktiven fordert, die seit 1972 Opfer des sogenannten „Radikalenerlasses“<br />
<strong>und</strong> der darauf beruhenden Politik der Berufsverbote geworden sind, <strong>und</strong> in<br />
dem die GEW für die sogenannten „Unvereinbarkeitsbeschlüsse“ um Entschuldigung bittet.<br />
Der vorliegende Beschluss dient der konkreten Umsetzung dieses Hauptvorstandsbeschlusses<br />
auf Landesebene. Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> unterstützt auch die Absicht des Hauptvorstands,<br />
das Thema weiter aktiv zu bearbeiten.<br />
<strong>2.</strong> Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> stellt fest, dass die in den Jahren 1971 bis 1989 im politischen<br />
Umfeld der Berufsverbote erfolgten <strong>Gewerkschaft</strong>sausschlüsse demokratischer <strong>und</strong> linker<br />
politischer Aktiver schwerwiegende politische Fehler <strong>und</strong> schwere Verstöße gegen den<br />
Gr<strong>und</strong>satz gewerkschaftlicher Solidarität waren. In dem Bewusstsein, dass der Großteil des<br />
durch diese Ausschlüsse verschuldeten Leids nicht wieder gut zu machen ist, bittet die GEW<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ihre ausgeschlossenen Mitglieder sowohl für den Ausschluss selbst <strong>und</strong><br />
die dadurch verschuldeten Folgen als auch für die späte Entschuldigung um Verzeihung.<br />
3. Die oben genannten Ausschlüsse werden hiermit für nichtig erklärt; die betroffenen Mitglieder<br />
genießen alle Rechte, die sich aus einer bis heute ununterbrochen fortdauernden Mitgliedschaft<br />
ergeben, es sei denn, dass sie nach Kenntnisnahme dieses Beschlusses ausdrücklich<br />
darauf verzichten.<br />
4. Soweit die betroffenen Mitglieder das wünschen, wird ihre Mitgliedschaft künftig beitragsfrei<br />
fortgeführt.<br />
5. Der Geschäftsführende Landesvorstand wird beauftragt, die betroffenen Mitglieder nach<br />
bestem Wissen <strong>und</strong> Gewissen zu ermitteln, die Entschuldigung in schriftlicher Form auszusprechen<br />
<strong>und</strong> mitzuteilen, dass die Mitgliedschaft fortdauert.<br />
6. Alle GEW-Mitglieder, die von einschlägigen Fällen wissen, werden gebeten, dem Geschäftsführenden<br />
Landesvorstand Namen <strong>und</strong>/oder aktuelle Adressen betroffener Mitglieder mitzuteilen.<br />
7. In Zweifelsfällen entscheidet der Geschäftsführende Landesvorstand. Betroffenen steht<br />
gegen den GV-Beschluss die Beschwerde zur Schiedskommission offen.<br />
45
8. Landesregierung <strong>und</strong> Landtag werden aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,<br />
die zur Rehabilitierung <strong>und</strong> Entschädigung derjenigen demokratischen <strong>und</strong> linken Aktiven<br />
erforderlich sind, die von Berufsverboten betroffen waren oder sind.<br />
DS 29 DR16 - Aufruf zur K<strong>und</strong>gebung des DGB-Bezirkes Nordwürttemberg<br />
am 15.05.2012 in Stuttgart gegen die Verabschiedung<br />
von ESM <strong>und</strong> Fiskalpakt<br />
• Die GEW ruft mit dem nachfolgenden Aufruf zur K<strong>und</strong>gebung des DGB-Bezirkes Nordwürttemberg<br />
am 15.05.2012 in Stuttgart gegen die Verabschiedung von ESM <strong>und</strong> Fiskalpakt<br />
auf.<br />
• Der Geschäftsführende Landesvorstand wird beauftragt die GEW-Mitglieder in geeigneter<br />
Weise zu mobilisieren.<br />
Anmerkungen<br />
Material:<br />
1. Text Aufruf: Nein zu ESM <strong>und</strong> zu Fiskalpakt<br />
<strong>2.</strong> Beschluss des GEW-Landesvorstandes vom 24.03.2012<br />
46
5. D - Ausbildung, Fortbildung <strong>und</strong> berufliche<br />
Weiterbildung<br />
5.1 D1 - Neustrukturierung der Ausbildung für Fachlehrer/innen<br />
<strong>und</strong> Techn. Lehrer/innen<br />
Bei der Neustrukturierung der Lehramtsstudiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses sollen<br />
die Fachseminare einbezogen werden. Der Zugang zu einem Lehramtsstudiengang muss<br />
auch für beruflich Qualifizierte (ohne Abitur) weiterhin gegeben sein. Bisherige Qualifikationen<br />
sollen modular berücksichtigt werden.<br />
5.2 D2 - Berufsbegleitende Weiterqualifizierung für Fachlehrer/<br />
innen <strong>und</strong> Technische Lehrer/innen<br />
Fachlehrer/innen (FL) <strong>und</strong> Technische Lehrer/innen (TL) aller Schularten erhalten die Möglichkeit<br />
nach Absolvierung einer berufsbegleitenden Weiterqualifizierung in das wissenschaftliche<br />
Lehramt ihrer Schulart aufzusteigen.<br />
5.3 D3 - Weiterqualifizierung von TL/FL an Beruflichen Schulen<br />
1. Ausbau des Aufstiegslehrgangs von Technischen Lehrer/innen <strong>und</strong> Fachlehrer/innen<br />
ins wissenschaftliche Lehramt<br />
Die GEW setzt sich dafür ein, dass leistungsstarken <strong>und</strong> bewährten Technischen Lehrer/innen<br />
<strong>und</strong> Fachlehrer/innen nach Absolvierung einer viersemestrigen Qualifizierung der Einstieg in<br />
das wissenschaftliche Lehramt ihrer Schulart ermöglicht wird, auch wenn sie sich bislang noch<br />
nicht im Endamt ihrer Laufbahn befinden.<br />
<strong>2.</strong> Berufsbegleitendes Studium<br />
Die GEW fordert, dass für technische Lehrer/innen die Möglichkeit eines berufsbegleitenden<br />
Studiums an einer öffentlichen Hochschule angeboten wird. Beispiele für mögliche Fächerangebote<br />
in kaufmännischen, gewerblichen oder hauswirtschaftlichen Bereichen:<br />
- MINT-Fächer (auch unter dem Aspekt Frauen in MINT-Berufen, ggf. unter Nutzung von<br />
entsprechenden EU-Fördermitteln,<br />
- Fächer, für die es in BW derzeit keine Lehramtsstudiengänge gibt: z. B. Nahrung, Körperpflege<br />
- Sozialpädagogische <strong>und</strong> pflegerische Fächer<br />
- Um das Studium erfolgreich absolvieren zu können, ist eine ausreichende Freistellung<br />
von der Unterrichtsverpflichtung notwendig.<br />
Voraussetzungen:<br />
- Die Studiengänge sollen allen TL/FL offen stehen, unabhängig von ihrer Besoldungsgruppe<br />
<strong>und</strong> ihrem Status<br />
- Berufserfahrung an der Schule als TL/FL<br />
47
5.4 D4 - Berufstätigen Studierfähigkeit vermitteln<br />
Um den Berufstätigen im Rahmen ihrer Schullaufbahn die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten<br />
<strong>und</strong> Fertigkeiten für ein erfolgreiches Studium an einer Hochschule oder einer Universität zu<br />
vermitteln, fordert die GEW die Landesregierung auf, in allen entsprechenden Bildungsgängen<br />
der beruflichen Schulen die nötigen Rahmenbedingungen bereit zu stellen.<br />
5.5 D5 - Rahmenbedingungen für Aufstiegsqualifizierungen<br />
1. Die GEW setzt sich dafür ein, dass die Reisekosten für Aufstiegsqualifizierungen in eine<br />
andere Laufbahn zu 100% vom Land ersetzt werden.<br />
<strong>2.</strong> Die Teilnehmer/innen von Aufstiegsqualifizierungen müssen darüber hinaus eine angemessene<br />
Freistellung erhalten, damit sie die Maßnahme mit vollem Deputat im Rahmen der<br />
üblichen Arbeitszeit durchlaufen können. Als Faustformel soll gelten, dass pro Schulungstag<br />
5 St<strong>und</strong>en Unterrichtsermäßigung gewährt werden.<br />
DS 6 DR6 - Bildungsberatung<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> tritt ein für eine flächendeckende, unabhängige <strong>und</strong> auf<br />
Dauer angelegte Weiterbildungsberatung in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>.<br />
DS 7 DR7 - Finanzierung Weiterbildung<br />
Mit Unterfinanzierung <strong>und</strong> prekärer Beschäftigung lassen sich Zukunftsaufgaben in der<br />
Weiterbildung nicht bewältigen.<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> tritt ein für eine:<br />
1. Nachhaltige <strong>und</strong> angemessene Finanzierung der öffentlichen Bildungsaufgaben über<br />
ein Weiterbildungsgesetz des Landes statt kurzfristiger Projektförderung nach Maßgabe<br />
des Haushalts.<br />
<strong>2.</strong> Höhere Honorare <strong>und</strong> soziale Absicherung für freiberufliche Lehrkräfte in der Erwachsenen-<br />
<strong>und</strong> Weiterbildung.<br />
DS 8 Ä 10<br />
- Lehrer/innenbildung endlich sinnvoll konzipieren<br />
Die Dringlichkeitsanträge DS8 + DS18 werden durch folgende Fassung ersetzt:<br />
Eckpunkte für eine neue Lehrer/innenausbildung<br />
• Das Studium für alle Lehrämter wird so konzipiert, dass die Qualifikation für das spätere<br />
berufliche Handeln in der Schule im Mittelpunkt der Ausbildungscurricula steht. Dies erfordert<br />
sowohl eine f<strong>und</strong>ierte fachwissenschaftliche als auch eine breite erziehungswissenschaftliche<br />
<strong>und</strong> fachdidaktische Ausbildung.<br />
48
• Alle Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer studieren an Hochschulen, die dieses Studium qualifiziert<br />
<strong>und</strong> auf hohem Niveau anbieten können. Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> hält langfristig an<br />
dem Ziel fest, die Pädagogischen Hochschulen je nach Standort entweder in die Universitäten<br />
zu integrieren oder sie in Universitäten umzuwandeln.<br />
Solange es die Pädagogischen Hochschulen noch gibt, müssen sie strukturell gestärkt werden.<br />
Dafür benötigen sie eine wesentliche bessere Ausstattung an Verwaltungs- <strong>und</strong> Mittelbaustellen<br />
sowie Sachmittel für Forschung. Sie müssen ihre Forschungsaktivitäten erweitern.<br />
• Die Universitäten müssen Lehramtsstudiengänge konzipieren, die mehr sind als die Addition<br />
von fachwissenschaftlichen Modulen sowie geringer Anteile an Bildungswissenschaften.<br />
Sie müssen ausreichende personelle Kapazitäten (Lehrstühle) für Fachdidaktik, Bildungswissenschaften<br />
(insbesondere Schulpädagogik), Ethisch-philosophisches Gr<strong>und</strong>lagenstudium <strong>und</strong><br />
Module zur personalen Entwicklung zur Verfügung stellen.<br />
Außerdem müssen sie die Lehrerbildung institutionell in einer gut ausgestatteten Fakultät für<br />
Lehrerbildung oder „School of Education“ bündeln. Diese Einrichtungen müssen über eigenes<br />
Personal für Forschung <strong>und</strong> Lehre verfügen <strong>und</strong> inneruniversitär alle für die Lehrebildung<br />
relevanten Entscheidungen fällen können. Darüber hinaus müssen die Universitäten ihre Aktivitäten<br />
in schulbezogener Forschung (Schulpädagogik; Fachdidaktik) ausbauen.<br />
• Die GEW wendet sich dagegen, dass der empirischen Bildungsforschung die dominierende<br />
Rolle bei der Gestaltung der Angebote im Rahmen des Lehramtsstudiums <strong>und</strong> der<br />
Konzeption der schul- <strong>und</strong> unterrichtsbezogenen Forschung überlassen wird.<br />
An einigen „Schools of Education“ ist diese Dominanz rein empirischer Zugänge zu beobachten.<br />
Die empirische Bildungsforschung zeigt bei der Generierung von politisch nutzbarem<br />
Steuerungswissen ihre Stärken. Ihr Primat der quantitativen Methoden führt allerdings auch<br />
zu einer Distanz zu praktisch nutz- bzw. anwendbaren Erkenntnissen. Schulpädagogik sowie<br />
die Fachdidaktiken mit forschungsbasierten Arbeitsprofilen müssen deshalb als eigenständige<br />
Bereiche in Forschung <strong>und</strong> Lehre angemessen repräsentiert sein.<br />
• Die Landesregierung muss sicherstellen, dass alle Standorte, die Lehramtsstudiengänge anbieten,<br />
die entsprechenden Ressourcen <strong>und</strong> Konzeptionen zur Verfügung stellen. Dazu muss<br />
eine wissenschaftliche Kommission Standards (insbesondere für die personelle Ausstattung;<br />
Forschung; lehramtsspezifische Curricula) entwickeln.<br />
• Standorte, die nach einer Übergangszeit diese Standards nicht erfüllen, müssen die Lehramtsstudiengänge<br />
abgeben. Das Studium für das Lehramt ist unter Beachtung der Vorgaben<br />
des Bologna-Prozesses in seiner Gr<strong>und</strong>struktur (Bachelor-/Master-System) einheitlich zu gestalten.<br />
• Die Arbeit in inklusiven Schulen fordert von den Lehrer/innen besondere Kompetenzen.<br />
Für die Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung aller Lehrer/innen müssen dafür zeitnah Konzepte entwickelt<br />
<strong>und</strong> umgesetzt werden:<br />
Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Konzeption (Module) zur die Qualifikation<br />
der Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare, bzw. der Anwärterinnen <strong>und</strong> Anwärter für die<br />
besonderen Anforderungen des Unterricht an Gemeinschaftsschulen (GMS) zu entwickeln.<br />
Entsprechendes gilt für die Fortbildung der Lehrkräfte, die aus Schulen des bestehenden gegliederten<br />
Schulsystems in die GMS wechseln.<br />
Im neu zu konzipierenden Studium für Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer sollen künftig die für Gemeinschaftsschulen<br />
(GMS) konstitutiven pädagogischen <strong>und</strong> didaktischen Konzepte vermit<br />
49
telt werden. Alle Lehrkräfte müssen Kompetenzen in Bereichen wie Binnendifferenzierung<br />
oder individualisiertem Lernen erwerben.<br />
Hierbei bietet die GEW ihre Unterstützung an.<br />
• Für das an den PHn neu eingeführte „Integrierte Semesterpraktikum“ (ISP) muss die Landesregierung<br />
umgehend eine Fortbildungskonzeption für die betreuenden Lehrkräfte entwickeln.<br />
Die Schulen <strong>und</strong> die beteiligten Lehrkräfte brauchen für die Betreuung des ISP eine angemessene<br />
Entlastung durch Anrechnungsst<strong>und</strong>en (mindestens analog zu den Regelungen bei<br />
der Betreuung des Schulpraxissemesters in Gymnasien / Beruflichen Schulen). Die vorhandenen<br />
Anrechnungsmöglichkeiten für die Betreuung der Lehreranwärter/innen in der <strong>2.</strong> Phase<br />
dürfen nicht gekürzt werden.<br />
• Hochschulen <strong>und</strong> Seminare (<strong>2.</strong> Phase) müssen ihre Ausbildung wesentlich besser aufeinander<br />
abstimmen. Außerdem müssen sie in die Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung der Lehrkräfte (3.<br />
Phase) stärker eingeb<strong>und</strong>en werden.<br />
• Die GEW führt eine hochkarätig besetzte Arbeitstagung zur Ausbildung der Lehrer/innen<br />
durch, um eine aktuelle Positionsbestimmung voran zu bringen.<br />
Anmerkungen<br />
50
6. E - Satzung <strong>und</strong> Organisation<br />
6.1 E1 - Änderung Wahlordnung<br />
LDV-Beschluss: Satzungsänderung zur Wahlordnung gem. § 48 der Satzung der GEW<br />
BW<br />
Die Landessatzung der GEW BW wird wie folgt geändert:<br />
In der Wahlordnung gemäß § 48 der Satzung der GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> wird im § 1, Absatz<br />
3, der folgende Halbsatz gestrichen:<br />
„darunter wenigstens ein der Fachgruppe Hochschule <strong>und</strong> Forschung angehörendes Mitglied“<br />
6.2 E2 - Umbenennung der Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe<br />
/ Sonderschulen<br />
Die Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe/Sonderschulen beantragt ihren Namen zu ändern.Sie<br />
soll künftig Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe heißen.<br />
6.3 E3 - Änderung Fachgruppe Sozialpädagogische Berufe in<br />
eine Personengruppe I<br />
Die Fachgruppe „Sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen“ (nach § 34, Satzung der GEW<br />
BW) erhält den Status einer Personengruppe (nach § 35, dito).<br />
6.4 E4 - Änderung Fachgruppe Sozialpädagogische Berufe in<br />
eine Personengruppe II<br />
Änderung der Bezeichnung des Gremiums sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen von<br />
einer Fachgruppe nach § 34 in eine in eine Personengruppe nach § 35 der Satzung<br />
6.5 E5 - Umbennenung der Fachgruppe "Gesamtschulen" in<br />
Fachgruppe "Gesamtschulen / Gemeinschaftsschulen"<br />
Die GEW Kreis Ludwigsburg beantragt die Umbenennung der Fachgruppe<br />
b) Gesamtschulen<br />
in<br />
b) Gesamtschulen/Gemeinschaftsschulen<br />
51
6.6 E6 - Personengruppe Schulleiter/innen <strong>und</strong> stellvertretende<br />
Schulleiter/innen einrichten<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ändert die am 26.11.2010 beschlossene Satzung wie folgt: In<br />
§ 35 (Personengruppen) Absatz 2 wird mit der Ziffer g eingefügt: Schulleitungsmitglieder<br />
6.7 E7 - Antrag auf Änderung der Landessatzung der GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Die Landessatzung der GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> wird wie folgt geändert: In § 35 (Personengruppen)<br />
Absatz 2 wird eingefügt: Schulleitungsmitglieder<br />
6.8 E8 - Neustrukturierung der Kreise Rottweil <strong>und</strong> Tuttlingen<br />
Der GEW-Kreis Rottweil/Tuttlingen wird neu strukturiert.<br />
Die neu entstandenen Kreise heißen:<br />
GEW-Kreis Rottweil<br />
<strong>und</strong><br />
GEW-Kreis Tuttlingen<br />
6.9 E9 - Bildung einer Landesarbeitsgemeinschaft-Erwerbslose<br />
("AGEL")<br />
Der GEW-Landesvorstand wird beauftragt, binnen 1 Jahres eine GEW-Landes-Arbeitsgemeinschaft-Erwerbslose<br />
(„AGEL“) zu gründen, die in kontinuierlichen Arbeitstreffen <strong>und</strong> Tagungen<br />
sich ein langfristiges Arbeits-/Aktionsprogramm setzt. Die Gründung dieser AG <strong>und</strong> die<br />
Finanzierung dieser Arbeit wird dem Landesvorstand zugeordnet.<br />
Anmerkungen<br />
Der Antrag E9 wird an den Landesvorstand überwiesen.<br />
6.10 E10 - Bildung vor Ort gestalten<br />
Bildungs- <strong>und</strong> Schulpolitik befinden sich im Umbruch von der zentralen Steuerung durch die<br />
zuständigen Ministerien hin zu Entscheidungen auf regionaler <strong>und</strong> kommunaler Ebene.<br />
Auch in den Bildungseinrichtungen wurde der Gestaltungsspielraum deutlich erhöht.<br />
Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf den Arbeitsplatz von Beschäftigten in Bildungseinrichtungen.<br />
Bildungsträger vor Ort, ihre Verbände <strong>und</strong> die Landespolitik befinden sich in<br />
einem engen <strong>und</strong> intensiven Prozess des Austausches <strong>und</strong> der Zusammenarbeit. Die Gestaltungskompetenz<br />
für Bildungsangebote in inhaltlicher <strong>und</strong> finanzieller Hinsicht wurde in den<br />
vergangenen Jahren zunehmend auf die Bildungseinrichtungen <strong>und</strong> ihre Träger verlagert.<br />
Die Landesdelegiertenversammlung fordert deshalb<br />
- die GEW-Kreise <strong>und</strong> Ortsverbände auf, lokale <strong>und</strong> regionale Entwicklungen aufmerksam<br />
zu begleiten, sich einzumischen <strong>und</strong> aktiv Einfluss auf Entscheidungsprozesse zu nehmen.<br />
52
Dazu arbeiten sie mit den GEW-Vertrauensleuten in den Bildungseinrichtungen zusammen.<br />
- den GEW-Landesverband <strong>und</strong> die Bezirke auf, die Kolleg/innen <strong>und</strong> ihre Initiativen vor<br />
Ort durch geeignete Maßnahmen sowie durch Informationen, Materialien <strong>und</strong> Veranstaltungsangebote<br />
zu unterstützen.<br />
- alle Gliederungen der GEW dazu auf, die Arbeit der GEW-Schul- <strong>und</strong> -Betriebsgruppen<br />
zu stärken.<br />
6.11 E11 - Stärkung der Durchsetzungsfähigkeit der GEW durch<br />
Stabilisierung <strong>und</strong> Ausbau der gewerkschaftlichen Infrastruktur<br />
<strong>und</strong> der Ehrenamtlichen auf allen Ebenen<br />
Die Durchsetzungsfähigkeit der GEW in gewerkschaftspolitischen, in bildungs- <strong>und</strong> hochschulpolitischen<br />
Themen hängt maßgeblich von einer funktionierenden Infrastruktur <strong>und</strong><br />
handlungsfähigen <strong>und</strong> kompetenten Ehrenamtlichen auf allen Ebenen des Landesverbandes<br />
sowie aktiven Mitgliedern ab. Ihre Stärkung muss deshalb kontinuierlich, konsequent <strong>und</strong><br />
strukturiert Teil der gewerkschaftlichen Arbeit sein.<br />
Hauptamtliche Beschäftigte leisten bedeutende Arbeit für die GEW. Sie können <strong>und</strong> dürfen<br />
jedoch ehrenamtliche Arbeit nicht ersetzen. Aber auch umgekehrt gilt: Ehrenamtliche können<br />
hauptamtlich Beschäftigte nicht ersetzen.<br />
Die LDV beauftragt den Landesvorstand, eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Koordinierungsgruppe<br />
gb@ <strong>und</strong> Fortbildung <strong>und</strong> der Koordinierungsgruppe Organisation einzusetzen,<br />
die Maßnahmen zur Stärkung der Durchsetzungsfähigkeit der GEW durch Stabilisierung<br />
<strong>und</strong> Ausbau der gewerkschaftlichen Infrastruktur <strong>und</strong> der Ehrenamtlichen auf allen<br />
Ebenen koordiniert <strong>und</strong> umsetzt.<br />
6.12 E12 - Die GEW zukunftsfähig machen II<br />
Wir fordern, dass die GEW beginnend im Jahr 2012 ein Personalentwicklungskonzept erstellt,<br />
das folgende Punkte beinhaltet:<br />
• Eine Bestandsaufnahme des vorhandenen Personals (haupt- <strong>und</strong> ehrenamtlich) im Land<br />
<strong>und</strong> den 4 Bezirken.<br />
• Eine Bestandsaufnahme der Aufgaben, die derzeit von Haupt- <strong>und</strong> Ehrenamtlichen auf der<br />
Landesebene <strong>und</strong> den 4 Bezirken <strong>und</strong> ihren Untergliederungen erledigt werden sowie eine<br />
Bestandsaufnahme der Aufgaben, die zukünftig von den Geschäftstellen gewährleistet werden<br />
sollen.<br />
• Eine Aufgabenkritik im Hinblick auf Rollenklärung, zukünftige Aufgaben <strong>und</strong> Doppelarbeit<br />
im Land <strong>und</strong> den 4 Bezirken mit dem Ziel, vorhandene personelle Kapazitäten effektiver einzusetzen.<br />
• Die Weiterentwicklung eines Stellenplans im Rahmen des gemeinsamen, verbindlichen Personalausgabenbudgets.<br />
• Eine jährliche Übersicht über die Entwicklung der Personalausgaben im Verhältnis zu den<br />
Einnahmen.<br />
53
6.13 E13 - Für eine nachhaltige GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> wird ab ab dem Haushaltsjahr 2013 alle Druckaufträge (der<br />
Druckereien Gollhofer <strong>und</strong> GO, SPV ausgenommen) mit dem Standard "Blauer Engel" vergeben<br />
– so wie dies die GEW-Zeitung „<strong>Erziehung</strong> <strong>und</strong> <strong>Wissenschaft</strong>“ bereits seit einigen Monaten<br />
durchführt.<br />
Die Mehrkosten (Stand Sommer 2011) belaufen sich auf ca. 8.500 €/Jahr; das entspricht 4,8%<br />
der Druckkosten <strong>und</strong> 0,09% der Gesamtaufwendungen der GEW von 9.510.146,33 € (Planansatz<br />
Haushalt 2011). Nachhaltigkeit hat auch für die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Priorität.<br />
Nach ca. einem Jahr soll Bilanz gezogen <strong>und</strong> geprüft werden, ob die Qualität <strong>und</strong> Kosten in<br />
dem kalkulierten Rahmen bleiben.<br />
6.14 E14 - Keine GEW-Werbegeschenke aus Kinderarbeit<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> <strong>und</strong> alle Untergliederungen beziehen künftig ihre Werbegeschenke,<br />
ihre Kleidungsstücke <strong>und</strong> alle sonstigen Verbrauchsgegenstände nur noch aus Quellen,<br />
bei denen die folgenden Kriterien gegeben sind:<br />
• Keine Artikel aus Kinderarbeit bzw. Arbeit, bei denen Kinder im Herstellungsprozess eingesetzt<br />
wurden.<br />
• Keine Artikel aus Kriegsgebieten.<br />
• Keine Artikel aus Produktionsstätten, in denen die soziale Absicherung der Arbeitskräfte,<br />
sowie die von den <strong>Gewerkschaft</strong>en <strong>und</strong> Nicht-Regierungsorganisationen (NROs) vor Ort definierten<br />
Produktionsbedingungen in den Herstellungsbetrieben nicht eindeutig nachgewiesen<br />
<strong>und</strong> nach Möglichkeit zertifiziert sind.<br />
6.15 E15 - Mitgliederverwaltung in der Hand von Hauptamtlichen<br />
Daten der Mitgliederverwaltung der GEW werden gr<strong>und</strong>sätzlich von den Mitarbeiter/innen<br />
der Landesgeschäftsstelle <strong>und</strong> der vier Bezirksgeschäftsstellen verarbeitet. Es muss sichergestellt<br />
werden, dass jeder GEW-Kreis Datenauswertungen (z. B. Listen, Aufkleber) von der<br />
Landesgeschäftsstelle erhalten kann. Untergliederungen dürfen nicht zur Nutzung Von D'OrgNet<br />
verpflichtet werden.<br />
Geschulte Ehrenamtliche, die sich auf Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet haben, können<br />
auf Wunsch in ihrem Bereich Mitgliederdaten lesen, verarbeiten <strong>und</strong> bearbeiten. Die<br />
Nutzung von D'OrgNet wird regelmäßig datenschutzrechtlich geprüft <strong>und</strong> durch Fortbildungsangebote<br />
begleitet.<br />
Es muss sichergestellt sein, dass die durch Ehrenamtliche in der Spiegeldatei vorgenommenen<br />
Änderungen erst nach der Überprüfung durch Hauptamtliche in die Datenbank übernommen<br />
werden.<br />
Anmerkungen<br />
Material zum Antrag<br />
1. Neben dem eigentlichen Mitgliederverwaltungsprogramm (Progammname D'Org) haben<br />
Untergliederungen (Bezirksgeschäftsstellen, Beauftragte der Kreisvorstände) die Möglichkeit,<br />
Daten von Mitgliedern in einer gespiegelten Datenbank (Programmname D'OrgNet) zu le<br />
54
sen, <strong>und</strong> zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt als Vorschlag, der von der Mitgliederverwaltung<br />
in der Landesgeschäftsstelle nach Prüfung angenommen <strong>und</strong> in die Hauptdatenbank<br />
übernommen oder abgelehnt wird.<br />
<strong>2.</strong> Der Zugriff auf die gespiegelte Datenbank erfolgt durch Benutzerkennung <strong>und</strong> individuelles<br />
Passwort. Alle Nutzer erhalten eine einschlägige Schulung über die Möglichkeiten der<br />
Nutzung <strong>und</strong> werden auf die erforderliche Sorgfaltspflicht hingewiesen. Bei Bedarf werden<br />
Schulungen zum sicheren Umgang mit sensiblen Daten angeboten.<br />
3. Die Nutzer verpflichten sich schriftlich zur Wahrung des Datenschutzgeheimnisses. Die<br />
Vorschriften des Datenschutzes werden dabei eingehalten. Der/die Datenschutzbeauftragte<br />
wird über alle Vorgänge laufend informiert.<br />
4. Die Untergliederungen, die D'OrgNet nutzen, erhalten durch die Abteilung Mitgliederverwaltung<br />
in der Landesgeschäftsstelle Unterstützung durch Hotline-Beratung, Schulung, User-<br />
Workshops usw.<br />
5. Alle Untergliederungen erhalten nach wie vor Unterstützung für ihre Mitglieder-Betreuung<br />
auf Kreisebene durch die Abteilung Mitgliederverwaltung in der Landesgeschäftsstelle.<br />
6. D'OrgNet ist ein Angebot an die Untergliederungen, das die Bezirksgeschäftsstellen <strong>und</strong><br />
manche Kreisvorstände gerne nutzen, weil sie über tagesaktuelle Mitgliederdaten verfügen,<br />
die es ihnen erlauben, ihre Betreuungsarbeit effektiver zu gestalten.<br />
7. Keine Untergliederung muss das Angebot nutzen. Unterstützung für ihre Mitglieder-Betreuung<br />
auf Kreisebene bei der Erstellung von Listen, Etiketten oder bei anderen Versendungen<br />
erhalten sie nach wie vor durch die Abteilung Mitgliederverwaltung in der Landesgeschäftsstelle.<br />
8. Die Untergliederungen können für folgende Daten Änderungsvorschläge erfassen:<br />
Name, Adresse, Kontaktdaten, Arbeitsstätte, Fachgruppe, gewerkschaftliche <strong>und</strong> personalrätliche<br />
Funktionen.<br />
Die Untergliederungen sehen als weitere Daten das Geburtsdatum, den Beschäftigungsumfang,<br />
den Mitgliedsbeitrag.<br />
In einem geschützten Mitteilungsfeld können Informationen (wie z.B. die Bankverbindung<br />
oder eine Beförderung) an die Mitgliederverwaltung in der Landesgeschäftsstelle weiter gegeben<br />
werden.<br />
Beitragserhöhungen aufgr<strong>und</strong> von Beförderungen oder Erhöhung des Beschäftigungsumfangs<br />
nimmt die Abteilung Mitgliederverwaltung in der Landesgeschäftsstelle nur nach ausdrücklicher<br />
Zustimmung des Mitglieds vor.<br />
9. Die Möglichkeit, Änderungen der Adresse, der Arbeitsstätte, der E-Mail-Adresse unmittelbar<br />
in eine Maske einzutragen, die in der Landesgeschäftsstelle nach Prüfung durch Klick<br />
übernommen werden können, erschwert die Arbeit in den Untergliederungen nicht, verhindert<br />
aber Abschreibfehler in der Landesgeschäftsstelle.<br />
10. Zweijährige Erfahrungen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> <strong>und</strong> dreijährige Erfahrungen in NRW<br />
haben gezeigt, dass falsche Dateneingaben äußerst selten vorkommen <strong>und</strong> durch die Kontrolle<br />
durch die Abteilung Mitgliederverwaltung in der Landesgeschäftsstelle verhindert werden<br />
können.<br />
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6.16 E 16 - Gleichbehandlung der Fachgruppe Tageseinrichtungen<br />
für Kinder<br />
Die Fachgruppe „Tageseinrichtungen für Kinder“ (ehemals Sozialpädagogische Berufe) wird<br />
den schulischen Fachgruppen organisatorisch gleichgestellt, z. B. bei den VL- <strong>und</strong> Personalratswahlen<br />
oder der Erfassung von Daten durch die MiBeV (Mitgliederverwaltung des GEW-<br />
Landesverbandes BW).<br />
Anmerkungen<br />
Entscheidung: Überweisung an den Landesvorstand<br />
6.17 E17 - Beitragssenkung für Pensionäre<br />
Der LV setzt sich auf B<strong>und</strong>esebene für die Überprüfung der Möglichkeiten einer spürbaren<br />
Senkung der Beiträge für Mitglieder im Ruhestand ein.<br />
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