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2. A - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg

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ung diesen Innovationsprozess politisch, konzeptionell <strong>und</strong> rechtlich begleiten sowie materiell<br />

unterstützen. Klare Rahmenbedingungen sind unerlässlich.<br />

Bei diesem Prozess muss Qualität vor Geschwindigkeit <strong>und</strong> Quantität gehen. Aus Sicht der<br />

GEW empfiehlt es sich deshalb, zunächst nur mit denjenigen Schulen zu beginnen, die bereit<br />

<strong>und</strong> in der Lage sind, die für eine Gemeinschaftsschule konstitutive Lernkultur überzeugend<br />

zu entwickeln <strong>und</strong> zu realisieren. Diese Schulen sollen dann als Modellschulen später einsteigende<br />

Schulen unterstützen <strong>und</strong> dafür Ressourcen für Beratung erhalten. In der Startphase<br />

sollte mit Unterstützung der Schulverwaltung ein Netzwerk zwischen den Gemeinschaftsschulen<br />

geknüpft werden, das eine gegenseitige Unterstützung ermöglicht.<br />

Die Einführung der Gemeinschaftsschule <strong>und</strong> die Umstrukturierung des Schulsystems werden<br />

zusätzliche Kosten verursachen. Diese müssen auch durch eine Erhöhung der Haushaltsmittel<br />

finanziert werden.<br />

Modelle von Gemeinschaftsschulen<br />

Gemeinschaftsschulen gehen in der Regel aus bestehenden Schulen hervor. Jede Schule kann<br />

sich zur Gemeinschaftsschule entwickeln, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt. Dabei sind<br />

folgende Modelle möglich:<br />

- Modell A – 5 bis 10, wenn die Gemeinschaftsschule eine Schule der Sek<strong>und</strong>arstufe I umfasst.<br />

Diese Gemeinschaftsschule bietet alle Abschlüsse der Sek<strong>und</strong>arstufe I an <strong>und</strong> bereitet<br />

auf alle auf der Sek<strong>und</strong>arstufe I aufbauenden schulischen Bildungs- <strong>und</strong> Ausbildungsgänge<br />

vor.<br />

- Modell B – 1 bis 10, wenn die Gemeinschaftsschule auf eine Gr<strong>und</strong>schule aufbaut.<br />

- Modell C – 5 bis 13, wenn die Gemeinschaftsschule eine gymnasiale Oberstufe anbietet<br />

<strong>und</strong> somit auch das Abitur an der Gemeinschaftsschule möglich ist.<br />

- Modell D – 1 bis 13, wenn die Gemeinschaftsschule mit der Gr<strong>und</strong>schule beginnt <strong>und</strong><br />

eine gymnasiale Oberstufe enthält.<br />

Bedingungen für die Genehmigung von Gemeinschaftsschulen<br />

Die Gemeinschaftsschule ist ein anspruchsvolles Vorhaben der Landesregierung. Nicht alles,<br />

was wünschenswert ist, wird man in der Einführungsphase umsetzen können. Es gibt jedoch<br />

eine Reihe von Voraussetzungen, die Gemeinschaftsschulen sofort erfüllen müssen:<br />

Bildungspläne <strong>und</strong> Bildungsstandards<br />

Gemeinschaftsschulen müssen sich gr<strong>und</strong>sätzlich an denjenigen Bildungsstandards orientieren,<br />

die zu allen Abschlüssen der Sek<strong>und</strong>arstufe I führen <strong>und</strong> die die Anschlussfähigkeit an<br />

alle auf die Sek<strong>und</strong>arstufe I aufbauenden Bildungs- <strong>und</strong> Ausbildungsgänge ermöglichen. Mittelfristig<br />

ist anzustreben, die Bildungspläne der weiterführenden Schulen in einem gemeinsamen<br />

Kerncurriculum zusammenzuführen, in dem die Berufs- <strong>und</strong> Studienorientierung gleichermaßen<br />

verankert ist.<br />

Pädagogische Konzepte<br />

Aus den von den Antragsstellern vorgelegten Konzepten muss klar hervorgehen, dass die<br />

Schule eine Lernkultur entwickelt <strong>und</strong> pflegt, die die Heterogenität in einer für alle Lernen­<br />

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