2. A - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg
2. A - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg
2. A - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Forderung: Die beruflichen Schulen müssen dafür die notwendigen Ressourcen erhalten.<br />
Begründung: Damit die beruflichen Schulen auch in Zukunft ihre Aufgabe erfüllen können<br />
<strong>und</strong> eine qualifizierte Bildung garantieren können, müssen sie auch ressourcenmäßig entsprechend<br />
ausgestattet werden. Darüberhinaus sind auch qualitative Verbesserungen notwendig.<br />
Aus Sicht der berufsschulischen Fachgruppen in der GEW bedeutet das:<br />
• Schrittweiser Abbau des strukturellen Unterrichtsdefizites von ca. 1150 Stellen innerhalb<br />
der laufenden Legislaturperiode. Dazu zählen ca. 750 Stellen, die 2011 offiziell als Defizit<br />
ausgewiesen wurden, weitere 200 Deputate an Bugwellenst<strong>und</strong>en, die derzeit jährlich zusätzlich<br />
anfallen <strong>und</strong> die v. a. zur Sicherung der Unterrichtsversorgung eingesetzt werden,<br />
sowie weitere 230 Stellen für Krankheitsvertretung, die ebenfalls vollständig in der Unterrichtsversorgung<br />
versickern.<br />
• Das Kultusministerium hat im laufenden Schuljahr als Konsequenz der Empfehlungen<br />
der Enquête-Kommission zu Beruflichen Bildung eine Reihe von Projekten begonnen.<br />
(Einführung von Ganztagesangeboten an Beruflichen Schulen (BVJ/BEJ/VAB <strong>und</strong> BKI),<br />
Aufbau von individuellen Unterstützungssystemen für leistungsschwache Schüler/innen<br />
in der Berufsschule, Seminarkurs an allen beruflichen Vollzeitschulen, Individuelle Förderungen<br />
in beruflichen Bildungsgängen der Sek<strong>und</strong>arstufe II, Einführung des Faches Englisch<br />
in der Berufsschule). Die GEW fordert die Weiterführung <strong>und</strong> Verstetigung dieser<br />
Projekte. Dafür sind im Endausbau ca. 450 Deputate notwendig.<br />
• Erhöhung der Krankheitsreserve auf 6% der Lehrererstellen bis Ende der Legislaturperiode.<br />
Dafür sind weitere 690 Stellen notwendig. Diese dann insgesamt 920 KV-Stellen dürfen<br />
nicht im Pflichtunterricht eingesetzt werden. Darüber hinaus sind zusätzliche Mittel<br />
für eine bedarfsorientierte Krankheitsvertretung notwendig.<br />
• Die GEW fordert darüberhinaus, die Senkung des Klassenteilers weiterzuführen. Diese<br />
dient insbesondere der Qualitätsentwicklung, aber auch zur Entlastung der Kolleg/innen.<br />
• Die Mittel für Fortbildungen insgesamt – d. h. für alle Bereiche – müssen deutlich erhöht<br />
werden, so dass in Zukunft eine Umverteilung von Mitteln innerhalb der Bereiche überflüssig<br />
wird. Die GEW fordert für die Beruflichen Schulen weiterhin 240 VE an den Akademien<br />
<strong>und</strong> 1 Mio. an regionalen LFB-Mitteln. Das Fortbildungsbudget für Schulen für<br />
schulprofilspezifische Fachfortbildungen, das im Rahmen der Maßnahmen zur Umsetzung<br />
der Enquête-Kommission eingeführt wurde, soll weitergeführt werden.<br />
• Die GEW fordert, zur Durchführung des Qualitätsmanagements an beruflichen Schulen<br />
einen dauerhaften Innovationspool einzurichten. Dieser Pool darf nicht wie bisher aus<br />
der Lehrerversorgung, sondern muss unabhängig mit einer eigenständigen Kostenstelle finanziert<br />
werden <strong>und</strong> soll dem Kultusministerium die Möglichkeit geben, die angestrebte<br />
Qualitätsverbesserung an Schulen seriös <strong>und</strong> nicht auf dem Rücken der Lehrkräfte umzusetzen.<br />
Die GEW fordert für diesen Innovationspool eine Ausstattung mit 4% der gesamten<br />
Lehrerversorgung pro Schule (=1 Deputatsst<strong>und</strong>e pro vollbeschäftigter Lehrkraft).<br />
3.21 B21 - Individuelle Förderung an den beruflichen Gymnasien<br />
Die GEW <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> setzt sich dafür ein, dass einzelne Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />
der beruflichen Gymnasien nach Bedarf individuell gefördert werden. Die dafür benötigten<br />
Förderst<strong>und</strong>en sollen in der St<strong>und</strong>entafel verbindlich verankert werden.<br />
36