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2. A - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg

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der Gesetzgebung entzogen wurde. Gleichzeitig aber wurde mit § 3 a Landesbesoldungsgesetz<br />

ein neues Element in die Besoldung eingeführt: die „besondere Eingangsbesoldung“. Damit<br />

wurde per Gesetz geregelt, dass die seit 2009 neu eingestellten Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten eine<br />

Absenkung der Besoldung um 4% für drei Jahre hinnehmen müssen.<br />

Die GEW fordert von der Landesregierung die sofortige Rücknahme dieser absolut nicht<br />

mehr zeitgemäßen <strong>und</strong> durch keinerlei Sparzwänge zu rechtfertigende Maßnahme.<br />

<strong>2.</strong>5 A5 - Wiedereinführung einer tarifvertraglichen Altersteilzeitregelung<br />

für Arbeitnehmer/innen<br />

Die Landesdelegiertenversammlung fordert die Wiedereinführung einer tarifvertraglichen Altersteilzeitregelung<br />

für die Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst. Diese Altersteilzeit<br />

soll sich am Niveau des 2009 ausgelaufenen Tarifvertrages orientieren. Die Landesdelegiertenversammlung<br />

begrüßt ausdrücklich, dass die GEW gemeinsam mit den anderen DGB-<strong>Gewerkschaft</strong>en<br />

im öffentlichen Dienst im Oktober die Landesregierung aufgefordert hat, in Verhandlungen<br />

über einen neuen Tarifvertrag Altersteilzeit einzutreten. Die Landesdelegiertenversammlung<br />

fordert die Landesregierung auf, endlich auf dieses Angebot einzugehen. Es ist<br />

völlig inakzeptabel, dass die Landesregierung bisher jede Antwort schuldig geblieben ist.<br />

Sollte die gemeinsame Tarifkommission der ÖD-<strong>Gewerkschaft</strong>en nach dem nächsten Sondierungsgespräch<br />

mit dem Arbeitgebervertreter, Herrn Mössler, beschließen, die Verhandlungen<br />

zur ATZ nicht aufzunehmen, wird die GEW aufgefordert umgehend mit der Landesregierung<br />

in Verhandlung zu treten, um für den Bereich der tarifbeschäftigten Lehrer/innen eine Altersentlastungsregelung<br />

auszuhandeln.<br />

<strong>2.</strong>6 A6 - Erhöhung der Altersermäßigung <strong>und</strong> Einführung der Altersteilzeit<br />

für alle Beamt/innen<br />

1. Die GEW setzt sich für die Einführung der Altersermäßigung in Höhe von zwei Unterrichtst<strong>und</strong>en<br />

für Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer ab 55 Jahren sowie eine Erhöhung der Altersermäßigung<br />

ab 60 <strong>und</strong> 63 Jahren um jeweils zwei weitere Unterrichtsst<strong>und</strong>en ein.<br />

<strong>2.</strong> Darüber hinaus führt die GEW Verhandlungen über die Einführung der Altersteilzeit für<br />

alle Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte.<br />

<strong>2.</strong>7 A7 - Für das Tarif- <strong>und</strong> Streikrecht für Beamt/innen – Handlungsfähigkeit<br />

der GEW herstellen<br />

- Die GEW fordert die Landesregierung auf, endlich auch für Beamt/innen das Recht anzuerkennen,<br />

Arbeitsbedingungen, Gehalt <strong>und</strong> Arbeitszeit in freien Verhandlungen vertraglich zu<br />

vereinbaren. Dies schließt das Streikrecht mit ein.<br />

- Die GEW lehnt es ab, auf das Ansinnen der Landesregierung einzugehen, unter dem Diktat<br />

der Schuldenbremse <strong>und</strong> der Haushaltskürzungen die Absenkung der Einkommen bzw. der<br />

sozialen Absicherung von aktiven Beamt/innen oder Pensionären mitzugestalten.<br />

- Der Geschäftsführende Landesvorstand der GEW wird deshalb beauftragt:<br />

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